*18* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2020

[Werbung] Diese Neuerscheinung hat tatsächlich gefehlt: Ein Begleitbuch zum Erwerb des „Fachkundenachweis Honig“. Werner Gekeler, seines Zeichens ehemaliger Fachberater für Imkerei im Regierungsbezirk Tübingen, trägt komprimiert und mit zahlreichen tabellarischen Übersichten versehen zusammen, was die Anwärter/innen auf die Erlaubnis zur Verwendung der Gewährstreifen (Gewährverschluss) des Deutschen Imkerbundes an Wissen benötigen. Eine „optimale Kursbegleitung“ also, in der es um die Gewinnung, Verabeitung und Vermarktung von Honig geht. Das Büchlein will nicht mehr, aber eben auch nicht weniger und schließt daher die einzelnen Kapitel sogleich im Kursstil ab, nämlich mit einigen Wissensfragen.

Optimierungsvorschläge

Daher ist es eher unerheblich, dass einige Fotos ihr etwas älteres Datum nicht verbergen können. Sie stammen größtenteils aus dem Fundus des Verfassers. Allerdings ist mit dem Alter auch ein großer Schatz an Erfahrungswissen verbunden und so nimmt man die Patina in Kauf. Wir sind hier ja nicht bei Instagram, wiewohl das Auge heute schon sehr verwöhnt ist.

Ganz und gar nicht glücklich jedoch bin ich mit dem „Beeblower“ im Kapitel „Gewinnung des Honigs“. Ich wüsste auch niemanden in unserem Umfeld, der mit so einem Gebläse, zumal betrieben mit Generator und / oder Benzin, seine Bienen und die Nachbarn verschrecken mag. Okay, für Großimkereien auf dem freien Felde mag das noch hingenommen werden. Doch die vorgestelle Möglichkeit der sicherlich nicht ganz leisen Nutzung steht im Gegensatz zu der ganz richtigen Anmerkungen im Vorwort: „Der Grund für den Beginn mit der Bienenhaltung ist die ökologische Seite.“ Wir müssen PETA keine Munition liefern und mir hätte die Darstellung der Bienenflucht völlig gereicht. Vielleicht hätte es dann mehr Platz gegeben für ein heutzutage wichtiger erscheinendes Kapitel, den Onlinehandel.

Über das Thema Onlinehandel finden sich im Kapitel „Vermarktung des Honigs“ nur sehr wenige Zeilen, bestehend aus Gründen, warum Menschen den Online-Handel nutzen und dass Honig wegen seiner langen Haltbarkeit dafür infrage käme. Kein Wort zu den zahlreichen Stolperfallen beim Online-Handel bzw. der Gestaltung von AGB (Anbieterkennzeichnung) und Fernabsatzgesetz, Impressum, Datenschutzerklärung etc. Da diese Themen offenbar auch heute noch nicht Gegenstand der Schulungen für den Fachkundenachweis sind – unsere eigenen liegen knapp 8 Jahre zurück –, hat man diese Gelegenheit verstreichen lassen, vor allem Imker/innen späteren Alters zumindest mit Benennung und Literaturangaben auf die Sprünge zu helfen.

Literaturverzeichnis

Wie immer sehe ich mir gerne die Literaturverzeichnisse an, da bin ich nun einmal  bibliothekarisch vorbelastet. Im „Fachkundenachweis Honig“ vermisste ich sofort Horn / Lüllmann: Der Honig (Selbstverl.), ein mit 424 Seiten gewichtiges Standardwerk von 2017, welches 1992 „Das große Honigbuch“ selbiger Verasser abgelöst hat.

Die unter „allgemeine Imkerei“ aufgeführten Literatur ist eine Mischung von alten (Standard)Werken ab dem Jahr 1984 und wenigen neueren Erscheinungen bzw. Ausgaben. So erschien das „Lexikon zur Bienenkunde“ zuletzt in einer Ausgabe von 2002, im Verzeichnis ist noch die Ausgabe von 1987 agegeben.

Daneben findet sich eine getrennte Auflistung zur Bienenweide, angesiedelt zwischen den Erscheinungsjahren 1975 und 1997. Hier vermisse ich unbedingt den hervorragenden Baden-Württemberger Bienenweidekatalog samt Datenbank oder die beiden letzten Auflagen (2007 und 2018) von Günter Pritsch: „Bienenweide“ mit seinen 200 bzw. 220 Trachtpflanzen. Tatsächlich gibt es in diesem engen Themensektor auch Titel, die „Ewigkeitswert“ haben. Doch auch das „Trachtpflanzenbuch“ von  Maurizio / Grafl wurde zuletzt 1994 „neu“ aufgelegt, während uns im Verzeichnung noch die Ausgabe von 1982 offeriert wird.

Fazit

Um es mit Gekerlers eigenen Worten (S. 38) zu sagen: „Ein nicht zu unterschätzendes Problem ist die sich einschleichende Betriebsblindheit.“ Da die Herausgabe dieses kursbegleitenden Bändchens aber an sich eine sehr willkommene Idee ist, sollte einer zweiten Auflage nichts im Wege stehen, aller Kritik zum Trotz. Diese möge bald nachkommen, vielleicht lassen sich die wohlmeinenden Aktualisierungsvorschläge gleich mit einarbeiten. Doch so lange muss man auch wieder nicht warten. Ich empfehle das Buch zum Fest vor allem für Jungimker/innen, aber auch für Imkererfahrende, die auf DIB-Gläser umstellen wollen und den Fachkundenachweis liefern müssen.


Gekeler, Werner: Fachkundenachweis Honig : Gewinnung, Verarbeitung, Vermarktung. Optimale Kursbegleitung. Stuttgart (Hohenheim) : Ulmer. 2020.
ISBN 978-3-8186-1141-5

Rezensionsexemplar für unsere Imker-Bibliothek.

Honigmarken im ARD-Test (II): Unsere Verbrauchertipps

Ist es zu beanstanden, einen Honig als „Imkerhonig“ zu bezeichnen?Jeder Honig ist schließlich ein Imkerhonig, denn ohne Imker gibt es keinen Honig. Doch diese Bezeichnung ist in der Honigverordnung (siehe Teil 1) nicht so vorgesehen, monieren die Macher der ARD-Sendung „Honigsorten im Test“.

Über den Begriff „Imkerhonig“ mag man sich streiten. Unstrittig, ja sogar rechtlich vorgeschrieben ist die Angabe, WO der Imker geimkert hat. Klar ist dann allerdings noch nicht genau, aus welcher Region die fleißigen Bienlein den Pollen, Nektar oder die Läuseausscheidungen (letzteres „Honigtau“ genant, der zum Waldhonig wird) eingetragen haben. Sie scheren sich schließlich nicht um Landesgrenzen.

Um etwas Klarheit in das Kapitel „Kennzeichnungen“ zu bringen, hier unser Teil 2 mit Verbrauchertipps.

1. Die Ursprungsbezeichnung ist entscheidend

1.1. Sie können sicher davon ausgehen, tatsächlich Honig aus Deutschland zu erhalten, wenn „Deutscher Honig“ auf dem Glas steht. Das kann auch an etwas untergeordneter Stelle und in einem kleineren Schriftsatz gedruckt stehen.

Echter Deutscher Honig im DIB-Glas1.2. Das grün-gelb etikettierte Honigglas samt eines Gewährverschlusses des Deutschen Imkerbundes (DIB) ist vom Prinzip her (siehe Teil 1) als „Deutscher Honig“ bestätigt und wird in einer Art Überhöhung als „Echter Deutscher Honig“ bezeichnet. Er kann weitestgehend unbesorgt vom Verbraucher gekauft werden. Stichprobenkontrollen sollen die Qualität sichern helfen, die durch DIB-Richtlinien vorgeschrieben sind. Schwarze Schafe aber gibt es überall.

2. Ergänzende / Zusätzliche Bezeichnungen

2.1. Inhaltliche Ergänzungen betreffen beispielsweise die Sorten. Blütenhonig, Blatthonig, Ahornhonig, Lavendelhonig, etc. Die Höhe des genannten Anteils daran regelt die Honigverordnung.

Etikett Bamberger Lagenhonig2.2. Regionale Ergänzungen wie bei uns beispielswiese „Bamberger Lagenhonig“, dienen der weiteren Information bzw. Werbung und sind prinzipiell in Ordnung. Verbraucher sind da selbst zum Mitdenken aufgefordert, inwieweit sie regionale Bezeichnung in ihre Kaufentscheidung mit einfließen lassen.

Achtung: Ergänzende, zusätzliche Bezeichungen sind nicht zu verwechseln mit lediglich der Adressnennung des Abfüllers/Imkers. Eine Adresse alleine sagt noch nicht aus, ob es sich um Honig aus genau dieser Region handelt. Deshalb bauen Sie besser auf weitere Orientierungsmöglichkeiten wie die Regionalsiegel.

Logo Regionalsiegel "Region Bamberg – weil's ich überzeugt!"2.3 Regionalsiegel. Für die Bamberger Region ist es beispielsweise die Kampagne „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt“, deren Lizenznehmer wir natürlich sind. Den Regionalsiegel können Verbraucher in aller Regel vertrauen, doch auch hier entwickelt sich immer mehr ein „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (?)-Prinzip“ und werden Zertifizierungsverfahren favorisiert. [Siehe hierzu unser Beitrag zum Lizenznehmertreffen, Teil 2]

3. Ausländischer Honig. Gegen ausländischen Honig ist nichts einzuwenden, wenn Ihnen die Sorte, beispielsweise Orangenhonig oder Manukahonig, zusagen.

Manko: Die Bestäubungsleistung der Bienen, die diesen Honig hergestellt haben, fand nicht in Deutschland statt. Auch wurde kein hiesiger Imker oder eine Imkerin mit dem Kauf unterstützt. Was wir persönlich schade finden, dennoch nicht verurteilenswert. Wir selber kaufen im Auslandsurlaub gerne Honig ein, schon aus Neugierde. Und warum soll man sein Urlaubsland nicht auch ein wenig unterstützen? Es wird dennoch für uns die Ausnahme bleiben.

Eine Bitte: Spülen Sie die Gläser des im Ausland gekauften Honigs sehr gründlich aus, bevor Sie sie in den Altglascontainer werfen. Sie vermeiden damit, dass sich unsere Bienen an Sporen, Pilzen und Bakterien infizieren, die regional normalerweise nicht vorkommen und gegenüber denen sie keine Abwehrkräfte haben.

4. Was wichtig ist …

Auch wir haben uns um ein schickes Etikett bemüht, weil’s die Sache ehrt. Doch derzeit haben Mensch und Tier ganz andere Probleme, von daher wollten wir ein wenig großzügig denken und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger herum fuchteln. Sollten Sie also von einer Imkerin oder einem Imker Ihres Vertrauens aus der Nachbarschaft oder vom „Schwager einer Bekanntin deren Schwester die Freundin“ Honig angeboten bekommen, dann lassen Sie Ihren Geschmack und Ihr Bauchgefühl entscheiden statt der Feinheiten des Etiketts. Denn vielleicht ist es der beste Honig, den Sie jemals gegessen haben.

Honigmarken im ARD-Test (I): Grundinformationen zu Honigrichtlinien

Zwar heißt der Videobeitrag von ARD1 „HonigSORTEN im Test“, doch geht es in ihm mehr um den Qualitäts- und Geschmacksvergleich einiger Marken und Abfüller sowie um die Herkunft und den Preis des Honigs im Zusammenhang mit seiner Kennzeichung, weniger um den Vergleich zwischen Sorten wie beispielsweise Waldhonig, Blütenhonig, Rapshonig, Manukahonig, etc. Doch das Fazit der Sendung ist klar: Es gibt deutliche Unterschiede in allen Bereichen. Und die Urteilskraft der Verbraucher ist gefordert.

So wurde festgestellt, dass Bezeichnungen wie „Imkerhonig“ oder Landschaftsbezeichnungen wie „Lüneburger Heide“ in der Abfülleradresse suggerieren, er wäre von hiesigen Imkern eingebracht. Tatsächlich entscheidend ist jedoch die (zumeist kleingedruckte) Ursprungsbezeichnung. Beim „Kaufhaushonig“ findet sich üblicherweise die Angabe: „aus EU und Nicht-EU-Ländern“ und meint damit häufig Osteuropa und Südamerika. Einzig die Bezeichnung „Deutscher Honig“ nebst der aufgedrucken Adresse des Imkers belegen tatsächlich, dass der Honig aus Deutschland kommt, bzw. kommen muss.

Ich möchte jetzt nicht auf einzelne Marken eingehen, das tut der rund sechsminütige Film bereits. Vielmehr möchte ich den löblichen ARD-Beitrag mit grundsätzlichen Informationen, die mir dort im Hinblick auf die Kennzeichnungen (und damit auf die Verbraucherinformation) zu kurz gekommen sind, nach bestem Wissen und Gewissen ergänzen. Dem heutigen Teil 1 mit Grundinformationen zu Honigrichtlinien folgt morgen dann der Teil 2 mit Tipps, worauf Sie als Verbraucher achten sollten.

Teil 1: Grundinformationen zu Honigrichtlinien

1. Richtlinien der Honigverordnung (HonigV)

Die für Deutschland verbindlichen Richtlinien zur Kennzeichnung von Honig sind in einer Bundesrechtsverordnung festgelegt, und zwar im § 3 der Honigverordnung (HonigV). [Welche „Blüten“ eine Änderung dieser Richtlinien durch die EU-Kommission treiben kann, mögen Interessierte in einem Leserkommentar „Änderung Honigrichtlinie“ nachlesen.]

Dieser Honigverordnung unterliegen lebensmittelrechtlich alle, die Honig in den Verkehr bringen. Mit dem Erlass der Honigverordnung (bzw. seiner Änderung in 2007) unterliegt auch der Honig nun dem Anwendungsbereich der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).

2. Richtlinien des Deutschen Imkerbund, DIB

Eine weitere, die Honigverordnung strenger auslegende, jedoch nicht im Widerspruch stehende Richtlinie bietet der Deutsche Imkerbund, DIB. Der DIB wirkte sogar, vertreten durch einen Beirat für Honigfragen, im Kommentar zur Honigverordnung mit.

Als Imker/in kann man sich nach den strengeren Vorgaben des DIB richten, muss es jedoch nicht. Es sei denn, der Honig soll in deren speziellen Gläsern abgefüllt und mit deren Gewährsverschluss etikettiert werden. Ein unter dem Markenzeichen des DIB im Umlauf gebrachter Honig erfordert die Beachtung der DIB-Qualitätsrichtlinien.

Um diese speziellen Gläser, die eine erhabene Prägung und ein Siegel aufweisen, und um die Etiketten verwenden zu dürfen, benötigt der Imker den Nachweis eines Honigkurses. Er ist außerdem gezwungen, Mitglied eines Imkervereins zu sein. Der Imkerverein wiederum muss Mitglied des Deutschen Imkerbundes sein, denn der DIB ist ein Institutionenverein.

3. Richtlinien der Bio-Verbände und der EG-Öko-Verordnung*

Grundsätzlich müssen sich die Bio-Verbände ebenfalls an die Honigverordnung und die Kennzeichnungspflicht halten. Da sie das Wort „Bio“ verwenden, zusätzlich an die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Auch ein Imker ohne Öko-Siegel, der seinen Honig als Bio bezeichnet, muss sich diese EU-Vorschriften genauer ansehen und sie befolgen.

Eine Übersicht zu den Richtlinien der Bio-Verbände und deren Ausprägungen verschiedener Bioverbände (Demeter, Bioland, Naturland, Biokreis) mit jeweils der Gegenüberstellung zur EG-Öko-Verordnung* bietet das Buch von Claudia Bentzien: Ökologisch Imkern, Kosmos-Verlag.

* Richtig muss es heißen: EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, bestehend derzeit aus der EG-Öko-Basisverordnung und zwei Durchführungsverordnungen (EG).

Was das alles für Sie als Verbraucher und geschätzte/r Honigeinkäufer/in bedeutet und worauf wir empfehlen, zu achten, erfahren Sie morgen im Teil 2.

Neuauflage Essen & Trinken aus der Region Bamberg 2014/15

… und unsere Privatinitiative durfte den Leittext zum Produkt „Honig“ gestalten, was uns sehr gefreut hat! Siehe Seite 20 von Essen & Trinken aus der Region Bamberg – Verkaufsstellenverzeichns 2014/15 [PDF: 1,5 MB]

Honig unter dem Regionalsiegel Bamberg

Titelblatt Broschüre Regionalsiegel Verkaufsverzeichnig 2014-15Die 47-seitige Broschüre ist kostenlos im Rathaus am Maxplatz, im Tourismus & Kongress Service, Geyerswörthstraße 5, im Landratsamt Bamberg (Infothek) sowie bei den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, bei den Sparkassen (dort ab Ende Februar) und den Lizenznehmern erhältlich.

Mit uns, die wir in Sachen „Bamberger Lagenhonig“ im Augenblick leider ausverkauft sind (ab Juni anfragen!), bieten übrigens weitere elf Imkereien das süße und heilkräftige Ur-Produkt unter dem Regionalsiegel „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt!“ an. Sie garantieren nachweisbar eine regionale Erzeugung und Verarbeitung nach bestimmten Kriterien. Beim Honig ist es beispielsweise, dass er zu mind. 80% an Standorten in der Region gewonnen wird und der Honigverordnung entspricht.

Liste der Honiganbieter, hier in der Reihenfolge der Postleitzahlen:

  • 89555 Steinheim, Imkerei Friedrich (Demeter)
  • 92256 Hahnbach, Imkerei Marianne Metzner
  • 96047 Bamberg, Bienen-leben-in-Bamberg.de
  • 96049 Wildensorg, Schaf- und Ziegenhof Lips
  • 96114 Hirschaid, Imkerei Schiller
  • 96114 Hirschaid, Imkerei von Tettau
  • 96123 Pödeldorf, Imkerei Kaiser
  • 96135 Stegaurach-Mühlendorf, Imkerei Litzlfelder
  • 96138 Burgebrach, Imkereiprodukte Michael Metzner
  • 96138 Burgebrach-Grasmannsdorf, Imkerei Honigtraum Carmen Vollmuth
  • 96170 Lisberg-Trabelsdorf, Imkerei Meissner
  • 97475 Zeil am Main, Haßberg-Imkerei Hau

Sicherlich bzw. hoffentlich gibt es weitere Imker, die in Ihrer Nachbarschaft Honig anbieten. Bitte unterstützen Sie sie durch Ihren Honigkauf! Denn die Bestäubungsleistung der Bienen – und durch ihre schiere Volksstärke gerade die der Honigbienen – kommt den umliegenden Pflanzen zugute. Allen voran der Obst- und Gemüsepflanzen und Beeren, die wir und Kleingetiert wollen und brauchen.

Weiterführende Informationen

Wer mehr zum Honig erfahren möchte: heute, 14.02.2014, um 19 Uhr startet der zweite Teil des Honiglehrgangs in Breitengüßbach – einfach kommen.

Wer mehr zur Imkerei erfahren möchte: am 08.03.2014 starter der Imker-Anfängerkurs in Debring, mit späteren Lehrbienenstandsbesuchen in Burgebrach.

Wer mehr zur Biene erfahren möchte: im Mai starten zwei VHS-Kurse mit uns als Referenten. Außerdem freut sich der Imker und Bienenzuchtverein Bamberg Stadt und Land e. V. über Gäste am Imkerstammtisch in Unterhaid, jeden 1. Donnerstag ab 18.30 Uhr. Oder Sie rufen uns einfach an.