Bienenfreunde sind Naturfreunde … und meistens auch Radfahrende. Bitte um Unterstützung!

In unserer Imkerphilosophie steht festgeschrieben, dass wir in Sachen Imkerei möglichst CO2-frei unterwegs sein wollen. Erst seit heuer erlauben wir uns, die Bamberger Hügel mit Pedelecs zu erklimmen. Bis dato waren wir ausschließlich mit Muskelkraft unterwegs. Nun, man wird nicht jünger.

Bei unseren zahlreichen Fahrten fällt uns natürlich die eine oder andere unbefriedigende Rad- wie Fußgängersituation auf. Aus aktuellem Anlass der Bürgerbeteiligungsmaßnahme „Bamberg gestalten!“ lancierte wir einen eigenen Vorschlag. Diesen bitten wir euch zu unterstützen. Dabei muss man sich aber anmelden. Das schafft ihr sicherlich.

Unser Vorschlag „Rad- und Fußgängerweg befrieden: Insel / Am Kanal bis Am Hollergraben“ umfasst vier Abschnitte, die keine sichere Mobilität aufweisen. Schaut doch mal rein und lasst uns einen Unterstützerklick da.

Wir selbst finden weitere Vorschläge ebenfalls toll. Einer davon hätte von uns sein können. Denn wenn wir für unseren Bienengarten oder die Imkerei Einkäufe im Industriegebiet Am Laubanger tätigen, fehlt uns eine sichere Fahrradspur. Der Gehweg ist dafür um so breiter, wird jedoch kaum genutzt. Also, hier zum Vorschlag Fahrradweg im Laubanger beidseitig. Sebastian Heuser freut sich ebenfalls auf Unterstützer/innen.

Neuer Helm zur Anschaffung des Pedelecs

 

2 Gedanken zu „Bienenfreunde sind Naturfreunde … und meistens auch Radfahrende. Bitte um Unterstützung!

  1. „Denn wenn wir für unseren Bienengarten oder die Imkerei Einkäufe im Industriegebiet Am Laubanger tätigen, fehlt uns eine sichere Fahrradspur. Der Gehweg ist dafür um so breiter, wird jedoch kaum genutzt“, lese ich bezüglich des Vorschlags, den Laubanger mit Fahrradwegen auszustatten.

    Sicher – die Situation im Gewerbegebiet Laubanger ist für den Radverkehr unbefriedigend. Das gilt gleichfalls für die verschiedenen Zuwegungen – nicht zuletzt wegen ungeeigneter, gefährlicher Radwege. Eine Verbesserung mit gesonderten Fahrradspuren erreichen zu wollen, bleibt jedoch Illusion. Warum?

    Das Unfallrisiko auf fahrbahnbegleitenden baulichen Radwegen ist selbst bei „idealer“ Ausführung signifikant erhöht, vergleicht man es mit dem Radeln auf der Fahrbahn. Das Resultat verschiedenster Studien aus dem In- und Ausland ergibt – mit leichten Schwankungen in beide Richtungen, die aber nichts am Fazit ändern -, daß im Streckenverlauf die fünffache Zahl an Kollisionen mit Fußgänger/inne/n und an Knotenpunkten (Kreuzungen, Einmündungen, Zufahrten) die eineinhalbfache Zahl an Kolisionen mit Kraftfahrzeugen stattfinden – die jeweiligen Verkehrsbelastungen in vergleichbarer Größenordnung betrachtet. Mangelhafter Wegezustand und fehlerhafte Gestaltung erhöhen die Gefahr weiter.

    In Folge dessen wurde im Jahr 1997 die generelle Radwegbenutzungspflicht auf Betreiben der Fahrrad- und ökologischen Verkehrsverbände (!) aus der StVO gestrichen. Im Einzelfall darf sie nur unter strengen Kriterien angeordnet werden (letzteres ist ziwischenzeitlich auf Drängen der Autolobby für innerörtliche Radfahrstreifen und außerörtliche Radwege wieder gestrichen), was die Verkehrsbehörden in der Realität durchgehend nicht beachten.

    Für Radfahrstreifen und die sogenannten „Schutzstreifen“, die sicherlich keinen Schutz bieten, ist die Gefahr zwar geringer als auf baulichen Radwegen, aber immer noch höher als auf der unmarkierten Fahrbahn.

    Daß der ADFC, nachdem er das Ziel, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben, weitgehend erreicht hatte, eine totale Kehrtwende einleitete (gegen Widerstand aus der eigenen Basis), ist bis heute nicht nachvollziehbar. Denn er hat nur zwei Begründungen vorgebracht: das subjektive Sicherheitsgefühl, das, wie vorstehend beschrieben, in die Irre führt, sowie die erfolgreichere Mitgliederwerbung, weil der Widerstand gegen getrennte Radwege schwer vermittelbar wäre. Die inhaltliche Diskussion über das Unfallgeschehen verweigert der Verband seitdem konsequent.

    Folge dieser Kehrtwende ist, daß das Bemühen, die Fahrbahn sicher zu gestalten, weitgehend aufgegeben wurde und nahezu vollständig auf die Forderung nach Tempo 30 innerorts, eine notwendige, aber bei weitem nicht hinreichende Maßnahme, reduziert ist.

    Im Laubanger kann sicher davon ausgegangen werden, daß nach der Anlage von Radwegen die Konflikte mit Kraftfahrzeugen an den Kreuzungen und zahlreichen Grundstückszufahrten deutlich zunehmen werden. Die dicht aufeinander folgenden Zufahrten sind nach den geltenden technischen Regelwerken übrigens ein Ausschlußkriterium für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen.

    Wenngleich die Gehsteige aus der Fahrradperspektive breit erscheinen, verbietet sich zudem die Anlage von Radwegen auf Kosten der Gehwege – auch das Gehwegparken gehört dringendst unterbunden. Denn auch Fußverkehr benötigt Raum, und die Zukunftsperspektive, nicht nur mit dem Auto von Geschäft zu Geschäft zu fahren, sollte nicht verbaut werden – vom entstehenden Konfliktpotential ganz abgesehen. Der für „angebaute Straßen“ vorgesehene Regelquerschnitt von mindestens 2,50 m (genügt gerade einmal für den ungehinderten Begegnungsverkehr zweier Einzelpersonen; die Vorgaben für Barrierefreiheit sehen ein höheres Maß vor) darf in keinem Fall unterschritten werden.

    Die undifferenzierte Forderung nach der Anlage von beidseitigen Radwegen erfüllt somit das Kriterium, eine verhältnismäßig einfache, allen einleuchtende und falsche Vorgehensweise darzustellen. Sichere Fahrradspuren gibt es nicht, das zeigt die Erfahrung allerorten. Die Sicherheit darf nicht nur subjektiv gefühlt, sie muß auch objektiv gewährleistet sein.

    Statt also einer Utopie nachzujagen, wäre erforderlich, den Verkehr insgesamt sicherer zu gestalten. Dazu gehört – neben entsprechender Gestaltung des Verkehrsraums – unverzichtbar, daß die Überwachungsbehörden (u. a. Polizei) ihrer Aufgabe gerecht werden und, wie höherinstanzlich von Gerichten gefordert, die Einhaltung der Verkehrsregeln auch gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr durchsetzen.

    • Danke für die Erläuterungen, Herr Bönig. Ich hatte mich nicht als undifferenziert fordern“ empfunden, und auch einer Utopie bin ich keinesfalls „nachgejagt“. Sehr schön hatten sie mein subjektives Sicherheitsempfinden mit objektiven Gegenargumenten auf der Grundlage von Statistik und derzeitiger Rechtssprechung hinreichend beantwortet. Dafür mein Lob. Nicht jedoch für die unangemessene und unnötige Schelte sprachlicher Art.
      Nichts für Ungut und mit freundlichen Grüßen, Ilona Munique

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