Kostenlos zum Download ist der umfangreiche, reichlich bebilderte und mit Tabellen bestückte Bienenweidekatalog, herausgegeben vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Der Untertitel lautet „Verbesserung der Bienenweide und des Artenreichtums“ und richtet sich an alle, die sich „für den Schutz von Bienen interessierten“, so agrarheute.com in seiner Rezension [Link inaktiv 13.3.19] vom 21.11.2012.
[Update 22.03.2018: Downloadlink Bienenweidekatalog oben ist aktualisiert; Die Rezension auf agrarheute.com ist nicht mehr online.]
Der Katalog gibt „konkrete Tipps und Hinweise zum Ausbau des Nahrungsangebotes für Wild- und Honigbienen und zur Verbesserung der Lebensgrundlagen blütenbesuchender Insekten insgesamt.“
Dem Bienenweidekatalog beigesellt ist eine Datenbank, „in welcher die im Katalog empfohlenen sowie weitere Pflanzenarten nach unterschiedlichen Kriterien recherchiert werden können.“
Ich möchte eine ca.1500qm grosse Bienenweide anlegen.
Brauche ich dazu eine Gehnemigung und wird diese als
Ausgleichsmassnahme anerkannt.
Für Ihre Bemühungen im voraus vielen Dank
B. Müller
Ohne die näheren Umstände zu kennen: Ansprechpartner sind wie immer die Behörden, also Landratsamt, Kommune, IHK, etc. Frage ist: Ausgleichsmaßnahme, wofür? Ausgleichsflächen kann nur eine Behörde ausweisen. Ich meine jedoch, wenn es ein privates Grundstück ist, dürfte es keine Probleme bereiten, sie in eine blühende Landschaft zu verwandeln. Viel Spaß dabei!