Sollen Völker gekauft oder verkauft und sie deshalb an einen anderen Stand gebracht werden, muss rechtzeitig an ein Gesundheitszeugnis gedacht werden. Das Zeugnis bescheinigt, dass die Bienenvölker eines Standes frei von der Amerikanischen Faulbrut (AFB) sind. Dieses ausstellen zu lassen beruht auf einer Vorschrift der Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV.
Die Amtstierärztliche Bescheinigung (so der Terminus in der Stadt Bamberg) bzw. ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnisses bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung wird in den einzelnen Bundesländern und von den Veterinärämtern unterschiedlich benannt und gehandhabt.
Regelungen in Stadt und Landkreis Bamberg
Für Stadt und Landkreis Bamberg gelten derzeit folgende Regelungen – der Einfachheit halber im Folgenden nur „Gesundheitszeugnis“ genannt:
- Für das Verstellen von Bienenstöcken innerhalb des Landkreises und innerhalb des Stadtgebiets tolerieren die Veterinärbehörden auch ein Verbringen ohne Gesundheitszeugnis.
- Doch Achtung: Bei Verbringung von Völkern aus dem Landkreis in die Stadt oder umgekehrt ist ein Zeugnis notwendig!
Aus jüngster Erfahrung heraus empfehlen wir allerdings generell, sich bei Kauf und Verkauf von Bienen grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis vorlegen zu lassen. Und dies auch, wenn „Alt-Imker/innen“ darüber nicht glücklich sind und abwinken. Lasst nicht locker oder geht notfalls woanders Völker einkaufen. Oder würdet ihr euch ein Auto ohne TÜV-Plakette kaufen?! (Kann man ruhig vergleichen: Beides brummt. *LOL*). Okay, überzeugt. Und jetzt?
Wie kommt man an ein Gesundheitszeugnis?
1. Ihr vereinbart einen Termin mit eurer/m zuständigen Bienensachverständigen
In Stadt und Landkreis Bamberg stellen Bienensachverständige die Befallsfreiheit von der AFB fest. Bienensachverständige sind speziell fortgebildete und vom Institut für Bienenkunde ernannte Imker/innen (wie z. B. Reinhold Burger in Bamberg), die beim jeweils für sie zuständigen Veterinäramt erfasst sind. Fragt also dort nach, wer derzeit eingesetzt ist, das ändert sich immer wieder einmal.
2. Was passiert vor Ort?
Die (Brut-)Waben werden von der/dem Bienensachverständigen nach klinischen Symptomen untersucht („optische Beschau“) und ggf. werden auch Futterkranzproben vorgenommen. Ihr müsst bei dieser Beschau anwesend sein sowie euer eigenes Werkzeug zur Verfügung stellen. Der Grund: Keine versehentliche Übertragung von Sporen an andere Standorte, die die/der Bienensachverständige besucht.
Die Untersuchungen der Bienensachverständigen sind für euch Imker/innen kostenlos, da sie ehrenamtlich erbracht werden. Die/Der Bienenhalter/in muss lediglich eine Unterschrift über den Besuch leisten. Eine Unterschrift in Vertretung wird leider (in Bamberg) nicht anerkannt.
3. Was passiert danach?
Das Untersuchungsprotokoll des Bienensachverständigen reicht die/der Imker/in selbst an das zuständige Veterinäramt ein. Das Amt stellt schließlich (je nach Region ggf. gegen eine Verwaltungsgebühr) das Gesundheitszeugnis aus. Dieses gilt grundsätzlich für den gesamten Bienenstand. Deshalb werden alle Völker durchgesehen, auch dann, wenn nur einzelne davon verstellt oder verkauft werden sollen.
Gebt eurer/eurem Bienensachverständigen Bescheid, sobald ihr das Gesundheitszeugnis in Händen habt. Das ist zwar keine Pflicht, doch dann weiß eben auch sie/er, ob alles in Ordnung war und ist beruhigt. Und es kann ja nicht schaden, falls ihr für den Verkauf eurer GESUNDEN Völker eine/n Fürsprecher/in braucht.
Das Gesundheitszeugnis gilt in der Regel neun Monate lang ab Ausstellung.