Bienensachverständiger Reinhold Burger rät: Jetzt an das Gesundheitszeugnis denken!

Sichert euch jetzt Termine für das Gesundheitszeugnis! Mit steigenden Frühjahrstemperaturen gewinnen Imker*innen schlagartig neue Anfragen nach Bienenvölkern. Beim Verkauf wie Kauf gilt es jedoch, einiges zu beachten. Zum Beispiel ist bei Verbringung von Völkern aus dem Landkreis in die Stadt oder umgekehrt ein Zeugnis notwendig! Alle Details dazu in unserem Blogbeitrag „Rund um das veterinäramtliche Gesundheitszeugnis / Amtstierärztliche Bescheinigung in Sachen AFB in Bamberg und Region“.

Aber auch wenn ihr das Volk innerhalb des eigenen Landkreises oder Stadtgebietes versetzt, macht es Sinn, eine Amtstierärztliche Bescheinigung, der Einfachheit halber „Gesundheitszeugnis“ genannt, zu beantragen. Das veterinäramtliches Gesundheitszeugnisses bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung gibt es beim Veterinäramt. Die Untersuchung dazu übernimmt Imkermeister Reinhold Burger (T. 0951- 3094539) als Bienensachverständiger in Stadt und Region Bamberg gerne auf Anfrage. Ihr könnt natürlich auch im Veterinäramt nach (weiteren) Bienensachverständigen in der Region fragen.

Das nach der Untersuchung beantragte Zeugnis bescheinigt, dass die Bienenvölker eines Standes frei von der Amerikanischen Faulbrut (AFB) sind und nicht in einem Faulbrutsperrbezirk stehen. Dieses ausstellen zu lassen beruht auf einer Vorschrift der Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV.

Imkermeister und Bienensachverständiger Reinhold Burger untersucht eine Bienenwabe

„Über alle Vereine hinweg, das hat mir sehr gut gefallen!“ – Vorletzter Stammtisch mit MonatsBeeTrachtungen 2023

Das Foto wurde zum Schutz der Privatspäre verfremdet.

Ein Dutzend Stammtischgäste aus Bamberg und Umgebung interessierten sich für unsere MonatsBeeTrachtungen im November zum Schwerpunktthema Oxalssäurebehandlung nach der Zulassung des Sublimierens („Verdampfen“) zur Varroabekämpfung. Das vom Bienensachverständigen Reinhold Burger auf ursprünglich 20 Minuten angelegte Kurzvortragsthema beherrschte den Abend von 19-21 Uhr, da es viele Zwischenfragen zu beantworten gab. Doch nicht nur zu diesem Thema herrschte ein reger Austausch unter den Imkerkollegen und einer -kollegin aus Bamberg, Burgebrach, Pettstadt, Strullendorf, Trabelsdorf, Uetzing, Walsdorf und Zapfendorf.

Schwerpunkt der MonatsBeeTrachtung

Es mag spitzfindig anmuten. Doch dass das Sublimieren der Oxalssäuredihydrat den Vorgang bzw. Übergang vom Feststoff zum gasförmigen Zustand („Dampf“) bezeichnet und er nicht gleichzusetzen ist wie das Verdampfen selbst, dem in der Regel ein flüssiger Stoff vorausgeht, ist in Anbetracht der rechtlich relevanten Zulassungsverordnung durchaus wichtig zu wissen, so Reinhold Burger. Auch, dass seit zwei Jahren eine Buchführung über die verabreichten Behandlungsstoffe und
-methoden auch für Hobbyimkereien nachzuweisen ist, ist noch nicht allen bekannt.

Zwei Varroamilben (Varroa destructor), seitlich liegendZwei Geräte beherrschen im Moment den Markt, und jemand würde es angesichts der doch noch recht hohen Kosten gerne mit einem haushaltsüblichen Kräuterverdampfer versuchen, wovon abzuraten ist. Natürlich ging die Diskussion auch in andere Richtungen und Verfahrensweisen der Varroabekämpfung und alle waren sich darin einig, dass es nun einmal ganz auf die Betriebsweise und damit zusammenhängend auf die Rahmenbedingungen ankommt (regionales Klima, verwendeter Beutentyp, Zielorientierung der Imkerei, Zeitbudget etc.). Die Akzeptanz dessen fördert eine tolerante Einstellung untereinander und ein „angstfreies“ Diskussionsklima, bei dem niemand in Misskredit gebracht wird. So soll es sein.

Die Stimmung

Vor allem, dass die Vereinszugehörigkeit keine Rolle spielt, kam offenbar sehr gut an. Auch, dass alle zu Wort kommen konnten, da wir für eine Moderation sorgten. Wortmeldungen, so sie durcheinander gerieten, wurden „abgearbeitet“, damit auch die nicht so durchsetzungsfreudigen Stammtischler*innen Gehör fanden. Begonnen wurde mit einer Vorstellungsrunde, um sich gleich mal kennenzulernen. Eine Blitzlichtrunde zum Schluss, ob alles recht war, beendete den Abend. Auch die Getränkeauswahl und das leckere Essen im „Vereinshain“ trug zum Wohlbefinden bei. Da es Fahrgemeinschaften gab, konnten sich immerhin ein paar ein Feierabendbier gönnen.

Termine

  1. Auf die Frage, welche weiteren Themen gewünscht würden, wurde die Wachsverarbeitung aufgebracht. Hier luden wir für einen Beitrag von € 35 ein, sich am Sa., 17.08.24 | 14.00 – 16.00 Uhr zu unserem Imkerkursmodul „Wachsverarbeitung“ hinzuzugesellen (s. a. Imkeranfängerkurs). Denn nicht jede/r verfügt über eine Wachsschleuder, die unglaublich zeiteffizient und effektiv ist.
    Doch auch zur MonatsBeeTrachtung im August (Mi., 14.08.) werden wir das Thema mit einem Kurzvortrag in den Stammtisch einbringen.
  2. Eine weitere Einladung erfolgte von Seiten der HEG, die am Sa., 02.12.2023 zum Bratwurstgrillen und Verköstigung von Weihnachtsgetränken sowie weiterer Aktionen nach Eltmann einlud.
  3. Nächster Termin für die MonatsBeeTrachtungen mit Stammtisch ist wie immer am 2. Mittwoch im Monat, also dem 13.12.2023 im Vereinshain, der Sportgaststätte des TSG 05 an der Galgenfuhr in Bamberg. Nebenzimmer bitte beim Wirt erfragen. Schwerpunktthema ist „Aktuelles aus der Bienensachverständigenfortbildung des Bieneninstituts“.

Region Bamberg wieder frei von Faulbrut-Sperrbezirken

Nach Mitteilung des Landratsamtes Bamberg, Fachbereich 34 Veterinärwesen, sind die beiden Sperrbezirke in der Stadt Scheßlitz und dem Ortsteil Leimershof der Gemeinde Breitengüßbach aufgehoben. Es dürfen also wieder Völker in diese und aus diesen Bezirken verbracht werden.

Die beiden Sperrbezirke wurden am 28.9.2022 im Amtsblatt des Landkreises Bamberg, Ausgabe 10/2022, S. 106 f. und am 18.11.2022, Ausgabe 12/2022, S. 128 ff., veröffentlicht.

Für die Region Bamberg sind aktuell keine Faulbrut-Sperrbezirke ausgewiesen. (Stand 14.8.2023)

Wie immer hier der Hinweis auf TSIS, das Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts, auf dem ihr abfragen könnt, welche Sperrbezirke in Deutschland aktuell eingerichtet sind. Karten der Sperrbezirke werden in den jeweiligen Amtsblättern der betroffenen Städte und Kreise veröffentlicht.

Euer Bienensachverständiger

Reinhold Burger

Region Bamberg frei von Faulbrut-Sperrbezirken

Nach Mitteilung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg, Ausgabe 18/2021 vom 30.4.2021, wurde der am 28.2.2019 eingerichtete Sperrbezirk Trosdorf (siehe Amtsblatt des Landkreises Bamberg, Ausgabe 2/2019) aufgehoben. Es dürfen also wieder Völker in diesen und aus diesem Bezirk verbracht werden.

Für die Region Bamberg sind aktuell keine Faulbrut-Sperrbezirke ausgewiesen.  (Stand 6.5.2021)

Wie immer hier der Hinweis auf TSIS, das Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts, auf dem ihr abfragen könnt, welche Sperrbezirke in Deutschland aktuell eingerichtet sind. Karten der Sperrbezirke werden in den jeweiligen Amtsblättern der betroffenen Städte und Kreise veröffentlicht.

Faulbrut-Sperrbezirke Birkach/Frensdorf und Erlach aufgehoben

Streichholzprobe einer mit AFB befallenen WabeNach Mitteilung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg, Ausgabe 7/2021 vom 25.3.2021, wurden die Sperrbezirke Birkach/Frensdorf und Erlach (beide eingerichtet am 31.07.2019) aufgehoben. Es dürfen also wieder Völker in diese und aus diesen Bezirken verbracht werden.

Für die Region Bamberg ist derzeit noch Trosdorf (Amtsblatt Lkrs. Bamberg Nr. 2/2019 | 28.02.2019) gemeldet.

Welche Sperrbezirke eingerichtet sind, erfährt ihr auf auf TSIS, dem Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts. Karten der Sperrbezirke werden in den jeweiligen Amtsblättern von Stadt und Landkreis Bamberg veröffentlicht.

Rund um das veterinäramtliche Gesundheitszeugnis / Amtstierärztliche Bescheinigung in Sachen AFB in Bamberg und Region

Sollen Völker gekauft oder verkauft und sie deshalb an einen anderen Stand gebracht werden, muss rechtzeitig an ein Gesundheitszeugnis gedacht werden. Das Zeugnis bescheinigt, dass die Bienenvölker eines Standes frei von der Amerikanischen Faulbrut (AFB) sind. Dieses ausstellen zu lassen beruht auf einer Vorschrift der Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV.

Die Amtstierärztliche Bescheinigung (so der Terminus in der Stadt Bamberg) bzw. ein veterinäramtliches Gesundheitszeugnisses bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung wird in den einzelnen Bundesländern und von den Veterinärämtern unterschiedlich benannt und gehandhabt.

Regelungen in Stadt und Landkreis Bamberg

Für Stadt und Landkreis Bamberg gelten derzeit folgende Regelungen – der Einfachheit halber im Folgenden nur „Gesundheitszeugnis“ genannt:

  • Für das Verstellen von Bienenstöcken innerhalb des Landkreises und innerhalb des Stadtgebiets tolerieren die Veterinärbehörden auch ein Verbringen ohne Gesundheitszeugnis.
  • Doch Achtung: Bei Verbringung von Völkern aus dem Landkreis in die Stadt oder umgekehrt ist ein Zeugnis notwendig!

Sorgfältiges Verpacken der AFB-verseuchten WabenAus jüngster Erfahrung heraus empfehlen wir allerdings generell, sich bei Kauf und Verkauf von Bienen grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis  vorlegen zu lassen. Und dies auch, wenn „Alt-Imker/innen“ darüber nicht glücklich sind und abwinken. Lasst nicht locker oder geht notfalls woanders Völker einkaufen. Oder würdet ihr euch ein Auto ohne TÜV-Plakette kaufen?! (Kann man ruhig vergleichen: Beides brummt. *LOL*). Okay, überzeugt. Und jetzt?

Wie kommt man an ein Gesundheitszeugnis?

1. Ihr vereinbart einen Termin mit eurer/m zuständigen Bienensachverständigen

In Stadt und Landkreis Bamberg stellen Bienensachverständige die Befallsfreiheit von der AFB fest. Bienensachverständige sind speziell fortgebildete und vom Institut für Bienenkunde ernannte Imker/innen (wie z. B. Reinhold Burger in Bamberg), die beim jeweils für sie zuständigen Veterinäramt erfasst sind. Fragt also dort nach, wer derzeit eingesetzt ist, das ändert sich immer wieder einmal.

2. Was passiert vor Ort?

Die (Brut-)Waben werden von der/dem Bienensachverständigen nach klinischen Symptomen untersucht („optische Beschau“) und ggf. werden auch Futterkranzproben vorgenommen. Ihr müsst bei dieser Beschau anwesend sein sowie euer eigenes Werkzeug zur Verfügung stellen. Der Grund: Keine versehentliche Übertragung von Sporen an andere Standorte, die die/der Bienensachverständige besucht.

Die Untersuchungen der Bienensachverständigen sind für euch Imker/innen kostenlos, da sie ehrenamtlich erbracht werden. Die/Der Bienenhalter/in muss lediglich eine Unterschrift über den Besuch leisten. Eine Unterschrift in Vertretung wird leider (in Bamberg) nicht anerkannt.

3. Was passiert danach?

Das Untersuchungsprotokoll des Bienensachverständigen reicht die/der Imker/in selbst an das zuständige Veterinäramt ein. Das Amt stellt schließlich (je nach Region ggf. gegen eine Verwaltungsgebühr) das Gesundheitszeugnis aus. Dieses gilt grundsätzlich für den gesamten Bienenstand. Deshalb werden alle Völker durchgesehen, auch dann, wenn nur einzelne davon verstellt oder verkauft werden sollen.

Gebt eurer/eurem Bienensachverständigen Bescheid, sobald ihr das Gesundheitszeugnis in Händen habt. Das ist zwar keine Pflicht, doch dann weiß eben auch sie/er, ob alles in Ordnung war und ist beruhigt. Und es kann ja nicht schaden, falls ihr für den Verkauf eurer GESUNDEN Völker eine/n Fürsprecher/in braucht.

Das Gesundheitszeugnis gilt in der Regel neun Monate lang ab Ausstellung.

Faulbrut-Sperrbezirke Bamberg-Bug und Hohenhäusling aufgehoben

Mit AFB befallene WabeNach amtlicher Mitteilung im Rathaus-Journal, Ausg. 12 vom 19.06.2020, ist der im letzten Jahr eingerichtete Sperrbezirk rund um den Schadensfall Bug, An der Warth, aufgehoben worden. Es dürfen also wieder Völker aus diesen Bezirken verbracht werden.

Außerdem wurde im Landkreis der Sperrbezirk für Hohenhäusling aufgehoben (Amtsblatt Lkrs. Bamberg Nr 8/2020 | 29.05.2020).

Teilweise wurde Reinhold als Bienensachverständiger und Gesundheitswart mit in die Entnahme der Futterkranzproben involviert und arbeitete Hand in Hand mit dem Veterinäramt. Falls also noch Fragen bestehen, können diese gerne an ihn oder Frau Dr. Bayer gerichtet werden.

Derzeit noch eingerichtete Sperrbezirke im Landkreis Bamberg:

Welche Sperrbezirke eingerichtet sind erfährt ihr auf auf TSIS, dem Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts. Karten der Sperrbezirke werden in den jeweiligen Amtsblättern von Stadt und Landkreis Bamberg veröffentlicht.

Neues in Sachen Faulbrut in Bamberg und Umgebung

Soeben meldet einer der Bienensachverständigen für den Landkreis Bamberg, dass all seine von ihm zur Untersuchung gegebenen Proben ebenfalls die Amerikanische Faulbrut aufweisen. Sperrbezirke gibt es also um die Faulbrut-Sekundärquelle in Bamberg-Bug / An der Warth (wir berichteten), und um die Primärquellen in Vorra sowie Erlach und Hohenhäusling.

Auch dort gilt: Keine Völker mehr hinaus- oder hereinbringen! Auf die zu erwartende Strafe bei Nichteinhaltung dieser höchst wichtigen Prophylaxe, die uns vor einer Seuchenausdehnung bewahren sollte, weisen wir vorsorglich hin. Bitte informiert euch gegenseitig, damit das alles nicht zu einem jahrelangen Problemfall wird, wie es bereits in anderen Gegenden der Fall ist. Welche Sperrbezirke eingerichtet sind erfährt ihr auf auf TSIS, dem Tierseuchen-Informationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts. Karten der Sperrbezirke werden in den jeweiligen Amtsblättern von Stadt und Landkreis Bamberg veröffentlicht. Hier das Rathaus Journal Nr. 12 vom 28.06.19 der Stadt Bamberg, S.17, mit der Bekanntmachung des Sperrbezirkes in Bamberg-Bug. Für den Landkreis erscheint die Bekanntmachung voraussichtlich im nächsten Amtsblatt (Nr. 7).

TSIS, TierSeuchenInformationsSystem, Faulbrutfälle Bamberg Stand 3.7.19

TSIS, TierSeuchenInformationsSystem, Faulbrutfälle Bamberg, Stand 3.7.19

Die positive Nachricht: Jetzt können Gesundheitszeugnisse innerhalb der Stadt Bamberg nunmehr auch über die Bienensachverständigen laufen. Bislang war das nur für den Landkreis vorgesehen. Demnächst soll es ein Formular dazu geben.

 

Faulbruteinsatz im Sperrbezirk Bamberg, Ortsteil Bug

Streichholzprobe einer mit AFB befallenen Wabe

Eine Demonstration der Streichholzprobe, die jedoch keinen Fadenschleim mehr anzeigte, da die AFB-befallene Waben inzwischen vertrocknet ist.

Ausgehend vom Ortsteil Bug (zentral) und angepasst an die Straßenzüge ist aktuell ein Faulbrut-Sperrbezirk von einem Kilometer Radius eingerichtet. Mit Erscheinen des Rathaus-Journals (voraussichtlich in der KW 26, 2019) gilt er als offiziell angezeigt. Bedeutet:

Das Heraus- und Hereinbringen von Völkern ist bis auf Weiteres verboten. Doch auf die Details zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) gingen wir auf diesem Blog bereits mehrfach ein. Stattdessen soll nun berichtet werden, wie der Einsatz des Bienensachverständigen – hier Reinhold Burger – in der Praxis abläuft. In diesem Falle mit einer kompletten Standortabräumung, die – Glück im Unglück – in Bug nur zwei Völkern betraf.

Achtung: Die geschilderten Maßnahmen sind nicht zur Nachahmung für Laien gedacht! Bitte überlassen Sie dies IMMER den von Amts wegen zuständigen Mitarbeiter/innen bzw. eingesetzten Bienensachverständigen. Alles andere ist unverantwortlich und strafbar.

Was war geschehen?

Reinhold wurde von einem Jungimker darüber informiert, dass eines seiner beiden Völker eingegangen wäre und viele tote Bienen davor lägen. Ein weiteres Volk hatte ebenfalls bereits gesundheitlich zu kämpfen. Um diese Jahreszeit ist es sehr ungewöhnlich, wenn ein Volk stirbt. Daher schrillten unsere Alarmglocken und Reinhold sah sich die Sache sofort an.

Die Waben wiesen ein lückiges Brutnest mit rissigen und eingesunkenen Zelldeckeln auf. Eine Streichholzprobe in der Brutwabe ergab den typischen bräunlichen Faden. Der Besonnenheit und dem Vertrauen des Jungimkers ist es zu verdanken, dass nun relativ (will heißen: trotz Urlaubs- und Vertretungsdefiziten) rasch gehandelt werden konnte. Da der Einkauf in Vorra erfolgte, wurde auch dieser Imker sowie das Landratsamt informiert. Eile tat Not, da bereits weitere Völker verkauft wurden und nun alle untersucht werden mussten.

Daher meldete Reinhold auch alle Standorte, die uns in der Umgebung von Bug bekannt waren. Wer hiervon bereits seiner Pflicht einer Standortanzeige nachgekommen ist, wurde sofort durch das Amt über die zu erwartenden Untersuchungen und Maßnahmen informiert. Aber auch, wer die Meldung bisher versäumt hat: Kein Grund, sich nicht nachzumelden. Der Kopf bleibt dran, denn alle sind einfach froh, wenn mögliche weitere Quellen ausgeschlossen werden können.

Nachdem der städtische Tierveterinär Dr. Dengler vom Ergebnis der eingereichten Proben informiert war und den Bienensachverständigen „grünes Licht“ für eine Sanierung bzw. Tötung der Völker – was im Falle der Hotspots Bamberg-Bug angezeigt war – gegeben hatte, ging Reinhold seiner traurigen Pflicht nach. Es ist sozusagen der Worst Case in der Ehrenamtsarbeit. Doch wie bei allen Tierhaltungen geht daran zuweilen kein Weg daran vorbei. Zu gefährlich und langwierig ist eine Seuchenausbreitung, als dass das Mitleid überwiegen darf. Die Grundeinstellung muss sein: Weitere Völker in der Gegend gesund erhalten!

Reinholds Abschlussbericht las sich dann so:

Der mit AFB befallene Bienenstand von XXX, [Straße], Bamberg-Bug, ist abgeräumt, alle erforderlichen Maßnahmen wurden gemeinsam mit dem Imker ergriffen.

Diese waren:

  • 17.06.2019: das lebende Volk am Abend abgeschefelt
  • 18.06.2019: Standabräumung von beiden Völkern, anschließend Reinigung

Im Einzelnen:

  • Geflammt wurden Zargen (innen), Beuteninnendeckel, Absperrgitter, Beutenblechdach, Beutenböden und Standortboden nebst Beutenständern.
  • Abgewaschen mit heißer Natronlauge (4,5%) wurden Windeln, Imkerutensilien und Zargenaußenseiten
  • In den Städtischen Müllofen (unter unserer Anwesenheit) befördert wurden die Aufbewahrungskiste sowie alle verseuchten Waben, die wir in Plastiktüten verpackt anlieferten.
  • Herr XXX erhielt die Anweisung, die getragenen Kleider in die Kochwäsche zu geben.

Materialien AFB-MaßnahmeKlingt erstmal simpel, ist in der Praxis dennoch zeitaufwändig.

Mit Hilfe der Fotos soll nun den Bienengesundheitsdienstleister(inn)en eine Hilfestellung gegeben werden, wie im Falle von Faulbrutmaßnahmen verfahren werden sollte. Denn glücklicherweise ist diese Tätigkeit zwar nicht an der Tagesordnung, doch einmal ist immer „das erste Mal“.

Reihenfolge des Einsatzes am 17.06.2019: Abschwefeln des Volkes

  1. Materialien (siehe Foto) bereitstellen
  2. Fluglochkeil anbringen, Windel einsetzen, Leerzarge aufsetzen. Darauf achten, dass die Beute dicht ist
  3. Den Schwefelstreifen mit Draht oder anderen geeigneten Befestigungshilfen in der feuerfesten Form anbringen
  4. Schwefelstreifen anzünden
  5. Schwefelvorrichtung in die leere Zarge eingeben
  6. Dauer des Vorgangs ca. 30 Minuten, der in den Abendstunden erfolgen sollte, damit möglichst viele Flugbienen wieder in der Beute sind
  7. Die Abräumung soll dann am nächsten Tag bzw. so rasch wie möglich folgen

Reihenfolge des Einsatzes am 18.06.2019: Standabräumung, Dekontaminierung, Seuchengutentsorgung

  • Einmalhandschuhe anziehen und AFB-verseuchte Waben in reißfeste Plastikmülltüten verpacken
  • Tüten dicht verschließen und sammeln
  • Zargen von Propolis- und Wachsresten abkratzen
  • Abflammen von Beuten, Werkzeugen und Standort
  • Nicht erhitzbare Gegenstände mit heißer Lauge abwaschen. VORSICHT! Ätzend! Nicht ohne Schutz berühren oder einatmen! Das Ende der langen Ärmel in Stulpen-Gummihandschuhe stecken. Schutzbrille tragen.
  • Lauge von den behandelten Gegenständen mit viel Wasser gut abwaschen
  • Laugenrest mit Essig neutralisieren und im Abfluss entsorgen
  • Abtransport in die städtische Müllverbrennungsanlage
  • Einweiser vom Seuchengut informieren und darauf bestehen, dass die Anlieferung sofort verbrannt werden muss und sie dem Vorgang der Versorgung beiwohnen werden
  • Im Anschluss Kleidung sofort waschen (Kochwäsche)
  • Schuhe ebenfalls sorgfältig reinigen
  • Für die toten Bienen beten und dankbar sein, dass alles Menschenmögliche getan wurde, um weitere Ansteckungen zu vermeiden!
  • In Zukunft nur noch Käufe mit Gesundheitszeugnis, und am besten: Die gemachte Erfahrung teilen! Nur so kann ein erfolgreiches Imkern bei gesundem Bienen(er)leben langfristig allen erhalten bleiben.