Sichert euch jetzt Termine für das Gesundheitszeugnis! Mit steigenden Frühjahrstemperaturen gewinnen Imker*innen schlagartig neue Anfragen nach Bienenvölkern. Beim Verkauf wie Kauf gilt es jedoch, einiges zu beachten. Zum Beispiel ist bei Verbringung von Völkern aus dem Landkreis in die Stadt oder umgekehrt ein Zeugnis notwendig! Alle Details dazu in unserem Blogbeitrag „Rund um das veterinäramtliche Gesundheitszeugnis / Amtstierärztliche Bescheinigung in Sachen AFB in Bamberg und Region“.
Aber auch wenn ihr das Volk innerhalb des eigenen Landkreises oder Stadtgebietes versetzt, macht es Sinn, eine Amtstierärztliche Bescheinigung, der Einfachheit halber „Gesundheitszeugnis“ genannt, zu beantragen. Das veterinäramtliches Gesundheitszeugnisses bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung gibt es beim Veterinäramt. Die Untersuchung dazu übernimmt Imkermeister Reinhold Burger (T. 0951- 3094539) als Bienensachverständiger in Stadt und Region Bamberg gerne auf Anfrage. Ihr könnt natürlich auch im Veterinäramt nach (weiteren) Bienensachverständigen in der Region fragen.
Das nach der Untersuchung beantragte Zeugnis bescheinigt, dass die Bienenvölker eines Standes frei von der Amerikanischen Faulbrut (AFB) sind und nicht in einem Faulbrutsperrbezirk stehen. Dieses ausstellen zu lassen beruht auf einer Vorschrift der Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV.