Die wichtigsten Punkte vom Rathaus-Lotsen-Treffen am 24.1.2019 hier zusammengefasst und ergänzt. Sie sollen als inhaltliche wie organisatorische Informationsquelle für den geplanten Rathaus-Lotsen-Einsatz ab dem Do., 31.01. bis Do., 13.02.2019 dienen.
Zunächst einmal … Ihr könnt euch vertrauensvoll mit all euren Fragen an eure Bamberger Schulbiene wenden! Sie ist es gewohnt, auf alle, aber auch wirklich ALLE Fragen zu antworten, denn das ist ihr Job. Damit sie selber mal nachsehen kann, hat sie das hier nicht nur für euch, sondern auch für sich selbst zusammengestellt. Los geht’s!
I. Hintergrundinformationen
1. Was bisher geschah, oder: So kam’s zum Volksbegehren
- Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs (Experten)
- Erste Stufe: freies Sammeln von mindestens 25.000 Unterschriften (Frühjahr / Sommer 2018) [Unser Bericht]
- Einreichung und Genehmigung eines Volksbegehrens durch das Innenministerium (15. November 2018)
- Vorbereitungen zum Volksbegehren durch Aktionskreis (für Bamberg federführend durch den Bund Naturschutz, Kreisgruppe Bamberg mit vielen Aktionspartnern, u. a. auch unsere Initiative „Bienen-leben-in-Bamberg.de“)
2. Wie geht es weiter?
- Volksbegehren:
- mit Eintragungszeit in den Rathäusern vom 31.1.-13.02.2019
- Erfolgreich nur bei mind. 10% = ca. 1 Million bayerische Stimmberechtigte, also alle Deutsche, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (13. Februar 2019),
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach Art. 2 des Landeswahlgesetzes vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- Jede(r) trägt sich in seinem amtlich zuständigen Eintragungsort ein. Wer rechtzeitig einen Eintragsschein anfordert (geht meist per E-Mail) und erhält, kann sich damit jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen, nur in der Heimatgemeinde selbst nicht mehr. (s. a. FAQ).
- Ist die Hürde der 10% Eintragungen zum Volksbegehren geschafft, geht der Gesetzentwurf in den Landtag. Sodann entstehen → drei Möglichkeiten:
- Landtag beschließt den Gesetzentwurf so, wie er eingegeben wurde: Dann ist kein Volksentscheid nötig
- Landtag lehnt Gesetzentwurf ab: Es kommt zu einem Volksentscheid (einfache Mehrheit von Ja bzw. Nein-Stimmen für/gegen den Gesetzesentwurf)
- Landtag stellt eigenen Gesetzentwurf dagegen. Es kommt zu einem Volksentscheid mit zwei Alternativen (einfache Mehrheit für den einen oder den anderen Gesetzesentwurf)
3. Welche Informationsquellen stehen den Rathaus-Lotsen zur Verfügung?
- Geplant ist, dass Rathaus-Lotsen (m/w, ich meine immer beide Geschlechter) von einer mit den Hintergründen betraute Person begleitet wird.
- Flyer, Visitenkarten mit Eintragungszeit, Kärtchen mit Rathausöffnungszeiten und weitere Unterlagen liegen am Rathaus-Stand bereit
- Die Webseite zum Volksbegehren https://rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de/ enthält sehr gut aufbereitete, übersichtliche und knackige Informationen, die man jederzeit abrufen kann
II. Organisatorisches für Rathaus-Lotsen in Bamberg
1. Wie werde ich Rathaus-Lotse? Was sind die ersten Schritte?
- Mit Stand 25.01. meldeten sich für Bamberg ca. 50 Lotsen über die Landesseite an (entweder Personen aus Bamberg, oder aus dem Landkreis, die gerne hier helfen möchten)
- Alle Willigen werden von den im Hintergrund zuständigen Aktiven (in Bamberg ist das Raphael Grimm) angeschrieben
- Ein online erreichbarer Kalender namens „Doodle“: https://doodle.com/poll/rv6c3cc5waxaa6sy hilft zur zeitliche Koordination, damit möglichst zu den Hauptzeiten (wir gehen von frühestens 9.30 Uhr aus) nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige in der Bamberger Fußgängerzone parat stehen.
- Keine Bange: Bei scheußlichem Wetter ist niemand verpfllichtet, sich eine Erkältung zu holen. Da bleibt ihr besser schön zuhause und bekniet stattdessen Oma, Onkel, Cousine oder Neffe, sich doch bald selbst einzutragen in die Volksbegehren-Liste!
2. Ständige Ansprechpartner für die Rathaus-Lotsen sind …
- Büro des Bund Naturschutzes in Bamberg – Geschäftsstellenleiterin Christine Hertrich oder Vertretung: Tel. 0951-5190611 -> Achtung: In der ersten Woche besser folgende Nummern anwählen:
- Initiative Bienen-leben-in-Bamberg.de und Sprecherin für den Aktionskreis zum Volksbegehren Ilona Munique (alias Die Bamberger Schulbiene): Tel. 0951-309 45 39
- Sprecher des Aktionskreises Erich Spranger: Tel. 0951-50 91 04.
3. Ablauf am Tag, wo ich (zum ersten Mal) Rathaus-Lotse bin
- Bist du die Erste des Tages, also Schicht um 9.30 Uhr?
Dann gehe in das BN-Büro (Kapuzinerstraße 12, oder falls da niemand ist, Schlüssel im Cafe gegenüber, Kapuzinerstraße 7, holen).
Kleide dich um, falls du willst, und laufe mit dem bereitgestellten Handkarren mit den Materialien, dem Bistrotisch und den restlichen Kostümen zum Rathausplatz in die Nähe der Fußgängerzone. Der Schlüssel bleibt IMMER im Cafè, falls das BN-Büro nicht besetzt ist! - Als spätere Schicht schau erst einmal, ob schon jemand am Rathaus alles aufgestellt hat und lasse dich ggf. einweisen. Du kannst dich in der Rathaus-Toilette umziehen.
- Du darfst den Infostand nur innerhalb bestimmter Flächen aufbauen, hier ist der Infostand-Maxplatz-Plan des Ordnungsamtes. Umhergehen kannst du natürlich überall, wo du willst.
- Als letzte Schicht (siehe Öffnungszeiten des Rathauses oder laut Doodle-Kalender) bringe bitte alle Sachen wieder ins BN-Büro.
- Wenn du Fragen hast: Ruf einfach an! Ansprechpartner siehe unter Punkt 2. Wir finden eine Antwort oder Lösung.
- Du hast das mit dem Schlüssel versemmelt und keiner ist mehr im Café? Bring ihn zum Obstmarkt 10 und rufe mich (Ilona) unter T. 0951-3094539 an.
4. FAQ – Die (bisher) häufigsten Fragen zum Volksbegehren
- Was muss ich wählen?
Nichts. Nur sich eintragen in eine Liste im zuständigen Rathaus. AUSWEIS NICHT VERGESSEN!
- Eintragung – Wo und wann?
Für Bamberg im Rathaus, Zi. 208 (EG, barrierefrei). AUSWEIS NICHT VERGESSEN!
Montag bis Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr
sowie zusätzlich am:
Samstag, 02.02.2019,10.00 – 13.00 Uhr
Sonntag, 10.02.2019, 10.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch, 13.02.2019, 08.00 – 20.00 Uhr
Alle anderen im -> Rathaus-Finder
- Muss ich mich persönlich eintragen? Kann ich jemanden anderen damit beauftragen?
Ja, persönlich, doch es gibt Ausnahmen. Dazu muss ein Eintragungsschein in der Kommune beantragt werden. In der ersten Eintragungswoche geht das noch zeitlich.
Einen Eintragungsschein beantragen dürfen stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Sie müssen dies auf dem Eintragungsschein eidesstattlich versichern und dürfen dann eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz). Dies gilt auch, wenn diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist. Andere Gründe wie zum Beispiel Urlaub oder berufsbedingte Abwesenheit berechtigen nicht zur Beauftragung einer Hilfsperson.
Personen, die auch den Eintragungsschein nicht selbst beantragen oder bei der Heimatgemeinde abholen können, dürfen – ohne Nennung von Gründen – eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, dies stellvertretend zu tun.
- Findet das Volksbegehren deutschlandweit statt?
Nein, nur in Bayern.
Aber sicherlich ein starkes Signal auch für andere Länder (die uns z. T. aber auch schon ein wenig voraus sind in einigen Gesetzeslagen!)
- Ich bin dafür, das Thema „Artenvielfalt“ in die Landesregierung zu bringen, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich dem Gesetzesentwurf so zustimmen möchte. Soll ich mich trotzdem eintragen?
Ja, das macht Sinn. Denn es ist ein Stück weit gelebter Demokratie. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass die Landesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf in einen Volksentscheid gibt. Dann könnten Sie immer noch für diesen anderen Entwurf stimmen. Oder, falls die Landesregierung beim alten Stand festhalten möchte, also nicht einmal einen angepassten Entwurf eingibt, dann könnten Sie sich immer noch entscheiden, für was Sie plädieren. Bis dahin haben Sie sich ausreichend erkundigt und können sicher entscheiden.
- Geht das Volksbegehren jetzt gegen die Landwirte?
Nein, so ist es nicht gedacht.
Denn eine der Forderungen ist es auch, dass die Landwirte fair bezahlt werden, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können.
Kein Landwirt MUSS umstellen, keiner wird enteignet oder etwas in der Art. Jeder, der mag, kann so weitermachen wie bisher (außer Grünlandumbruch), aber eine starke Veränderung der landwirtschaftlichen Förderung ist anzunehmen. Dies jedoch überwiegend zu Gunsten der Landwirte.
Eine andere Ausrichtung der Zuschüsse und Förderungen, ohne die die Landwirte fast nicht mehr existieren können, ist das Ziel.
Die EU-Förderrichtlinien werden in Kürze neu verhandelt werden. Wenn ein so großes Flächenland wie Bayern mehr ökologische Landwirtschaft verfolgt, so wird sich das auf die Vergabe von Zuschüssen auswirken. Wenn die Landesregierung dem Ziel per Gesetz verpflichtet ist, mehr ökologischen Landbau umzusetzen, müssen die Mittel umverteilt werden.
Wer kann etwas gegen den Schutz der Gewässer haben, indem 5 Meter (in anderen Bundesländern sind es sogar 10 Meter) nicht beackert werden dürfen, somit auch keine Pestizide eingebracht werden? Die Fischereiwirtschaft soll ja immerhin auch ihr Auskommen haben. Zudem helfen diese Streifen für den Biotopverbund, so dass sich Arten nicht auf Inseln befinden müssen und daher kein Gen-Austausch stattfindet.
Es gibt noch eien ganze Reihe guter Argumente (nicht Totschlag-Argumente, versprochen!), um die Sinnhaftigkeit des Gesetzesentwurf auch den Landwirten nahe zu bringen. Wir bringen diese an den Stand gerne mit.