Antragstermine zum Imkern an Schulen 2022/23

Schüler entdeckelt HonigwabeFür Schulen gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu 300 € pro Jahr, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Außer dem Förderantrag für Imkern an Schulen zur Auszahlung in den Jahren 2022-2026 selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag für Imkern an Schulen 2021/2022 samt der Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele (ohne Gewähr!) von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführ(t)en.

Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden.