Mit der Verwendung einer geeichten Waage sind Pflichten verbunden, auch, wenn man diese nicht selbst besitzt. Grundsätzlich benötigt man als Imker/in keine eigene Waage. Sobald man allerdings Honig verkauft, kommt man zur Abfüllung des Honigs beziehungsweise zur Kontrolle der Nennfüllmenge nicht ohne Zugriff auf eine geeignete und geeichte Waage aus, beispielsweise ausleihbar über den Imkerverein.
Da das aber doch recht umständlich ist, sind wir seit Sommer 2018 glückliche Besitzer einer eigenen Waage. Um die gesetzlich vorgeschriebene zweijährliche Eichung müssen wir uns natürlich jetzt selbst kümmern. Die Eichung muss vor Ablauf der Eichfrist beantragt werden. Denn jederzeit kann es von der Lebensmittelüberwachung (Ordnungsamt) oder der Eichbehörde Kontrollen geben.
Registrierung
Seit 2015 muss man als Verwender/in einer neuen Waage innerhalb von 6 Wochen nach der Inbetriebnahme diese der zuständigen Eichbehörde anzeigen. Am einfachsten erledigt man das online über über das Portal der deutschen Eichämter unter https://www.eichamt.de, Menüpunkt „Verwenderanzeige“.
Den Nachweis über die Registrierung bekommt man gleich per E-Mail zugestellt. Für etwaige Kontrollen sollte die Bestätigung aufgehoben werden.
Weitere Auskunft gibt das Infoblatt
Infoblatt Anzeigepflicht_2022-06-21.pdf
Eichfristen
1. Eine geeichte Waage für die Honigabfüllung muss alle zwei Jahre zur Eichung
Darunter versteht man die Prüfung mit abschließender Stempelung der Waage durch die zuständige Eichbehörde. Bei der messtechnischen Prüfung wird festgestellt, ob die ermittelten Abweichungen der Waage innerhalb der festgelegten Eichfehlergrenzen liegen, also diese Werte nicht unter- oder überschreiten.
Für die messtechnische Prüfung verwendet das Eichamt geprüfte Normalgewichtstücke.
2. Die Eichgültigkeit endet in der Regel mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres
Beispiel: Unsere Waage wurde erstmals 2018 durch ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren in den Verkehr gebracht. Vereinfacht ausgedrückt ist das eine Erklärung des Herstellers, dass die Waage bestimmte Richtlinien und Normen einhält. Das zeigt die Kennzeichnung CE M18 0122 auf dem Typenschild der Waage. Bei einer Eichfrist von zwei Jahren endet diese dann mit dem Ablauf des Jahres 2020, also am 31.12.2020.
Ergo mussten wir unsere Waage jetzt so langsam zum Eichen bringen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Im November ist die „bienenstaade Zeit“, wir sehen es als eine der „Winterarbeiten“ an.
Die Stempelung beurkundet, dass die Waage den Anforderungen entspricht, ähnlich dem TÜV bei Fahrzeugen.
Im Eichamt wurde unserer Waage eine gelbe Prüfplakette, das sogenannte Eichkennzeichen, mit der Jahreszahl 20 aufgebracht. Die somit „gestempelte“ neue Eichfrist für unsere Waage besteht nun bis zum 31.12.2022.
Weitere Auskunft gibt das Infoblatt Infoblatt Eichfristen V1.5.pdf
Gebühren
Die Gebühren für die Eichung sind bundeseinheitlich in der Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV geregelt.
Die Eichung kann entweder vor Ort, also im imkerlichen Betrieb durchgeführt werden, oder man bringt die Waage selbst in das Eichamt und zahlt damit nur die Hälfte des Gebührensatzes auf die Grundgebühr.
Eichen in Bamberg
Wer das etwas versteckt liegende Eichamt mit seinen sehr freundlichen Mitarbeiter/innen in Bamberg aufsuchen möchte, muss den Parkplatz von der Mediengruppe Oberfranken in der Gutenbergstraße durchqueren. Aber erst einen Termin vereinbaren!
Alle Eichämter im Bezirk Bamberg-Hof findet ihr hier, weitere bayerische Eichämter hier.
Weiterführene Info
- Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
- AGME-Infoblatt Waagen in Industrie und Handel_2019-12-12.pdf
[Update: Alle Links aktualisiert am 27.03.2023]
[Update: Link „Infoblatt Anzeigepflicht_2022-06-21.pdf“ aktualisiert am 09.10.2023]
[Update: Link Eichämter im Bezirk Bamberg-Hof und Link zu den bayerischen Eichämtern aktualisiert am 01.06.2024]