*18* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Honig Spezial Deutsches BienenjournalAm 18..10. wird der „I Love Honey Day“ in den USA gefeiert. Dazu passt doch ganz wunderbare meine Rezension von Honig Spezial, dem Sonderheft des Deutschen Bienenjournals. Es ist zwar nun keine Neuerscheinung, doch die 2. Auflage von 2019 ist weiterhin lohnenswert, lässt man einmal die neuesten Zahlen zur Imkerei außer acht.

Das Bienen den Honig machen, dürfte allen klar sein. Doch wie er geerntet, verarbeitet und vermarktet wird, welche Geräte und Rahmenbedingungen inklusive Geräte dazu (nicht) nötig sind, das muss die Imkerei schon selbst im Griff haben. Dank der praxisnahen Artikel mit etwas Theorie zu den einzelnen Sorten und der Honigqualität wird jeder Aspet abgedeckt. Ein paar greife ich hier kurz auf.

Sortenhonige durch Wanderimkerei – oder auch nicht

Da es ein Heft zu Honig ist, muss auch die Wanderimkerei Erwähnung finden. In diesem Artikel von Marc-Wilhelm Kohfink wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, wen man für das Anwandern ansprechen kann und wie sich Widerstände überwinden lassen. Zwar sind wir selbst keine Freunde davon, Bienenvölker herumzufahren, doch darf man sich das hier auch nicht so verstellen, wie es beispielsweise in den USA praktiziert wird. .

Wie man auch ohne Wanderimkerei Sortentrennung bei der Ernte betreiben kann, ist einer Reportage zu entnehmen. Der Trick ist, nach dem Verblühen einer bestimmten Tracht über die jeweils bis dahin verdeckelten Rähmchen Buch zu führen, beispielsweise mit Kennzeichnungen über Reißnägel und Ziffern. So weiß man, in welcher Wabe welche Sorte lagert. Und auch sonst gibt es von Melanie von Orlow einige Tipps, einer näheren Betrachtung lohnen.

Honigrezepte

Nach dem Gewerk des Honigverarbeitens liegt es nahe, ein paar Seiten zum Verbrauch des Honigs anzubieten. Das „Honig für die Sinne“ ein Wohlfühlbooster ist und für die Fitness, zum Kochen oder als Pflegemittel verwendet werden kann, macht ihn seit Urzeiten kostbar. Die Rezepte sind allesamt unkompliziert umsetzbar und die ernährungswissenschaftlichen Ausführungen von Renate Frank sind trotz ihrer Komplexität sehr gut verständlich.

Honig verkaufen

Auf zwei Seiten geht es um die leidige Rechnungsstellung und Steuern. Kurz, doch ausreichen erklärt von Wolfram Horn. Wer es ausführlicher benötigt, sei auf den gestrigen Adventskalender mit dem Sonderheft Imkerei & Recht.verwiesen. Themenverwandt ist das Sonderheft „Imkern für Profis Spezial“, welches allerdings von uns nicht rezensiert wurde. Wer tatsächlich so effizient arbeiten möchte und sich zutraut, die Imkerei zu seinem Hauptgeschäft zu machen, um zu den „Großen“ zu zählen, schafft sich das Heft ohnehin an.

Fazit

Über die von mir herausgepickten Themen hinaus verschafft das Sonderheft Honig des Deutschen Bienenjournals eine solide Grundlage für Neuanfänger der Imkerei, aber hat auch für alte Hasen den einen oder anderen Tipp parat, beispielsweise zum Rühren, zu Fördermittel und zum Steuerrecht. Wie immer bereichern die Literaturtipps am Ende des Heft zusätzlich.


Honig Spezial. Honig gewinnen in Top-Qualität. 2. Aufl. Berlin : Deutscher Bauernverlag. 2019. Deutsches Bienenjournal.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

*17* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Imkerei & Recht, DBJEs ist mutig und herausfordernd, ein Sonderheft zum Thema „Imkerei und Recht“ herauszugeben. Drei Jahre Vorbereitung waren dazu nötig, so die Redakteure des Deutschen Bienenjournals (DBJ). Aber es hat sich gelohnt. Ein umfassendes Spektrum, welches als Gesetzestext 500 Seiten umfassen würde, ist in konzentrierter Form behandelt, wobei die Hauptthemen „Bienenrecht, Honigverordnung, Steuerrecht und Bienenwohl“ bestreiten.

Schwarm-, Bienen- und Nachbarschaftsrecht

Spannend aber auch das Bienenrecht und seine Geschichte sowie das Schwarmrecht. Bei letzterem kursiert Halbwissen, denn die Tücke liegt im Detail. Das Recht, ohne ein Erlaubnisersuchen in fremde Grundstücke einzudringen, ja, sogar die Türe zu einem leerstehenden Bienenhaus aufzubrechen, ist zwar bekannt, doch gilt dies nur für die Eigentümer/in des Schwarms. Und natürlich muss für Schäden aufgekommen werden.

Wer als Eigentümer gilt, oder ob es sich doch um einen für herrenlos erklärten Schwarm handelt, wird auf S. 7 erläutert. Wobei bei mir die Frage offen blieb: Ist ein Noch-Nicht-Eigentümer eines herrenlosen Schwarms dann gleichfalls berechtigt, in fremde Grundstücke zu steigen? Dem Artikel nach nicht.

Hilfreich sind die Seiten 10 bis 19 zum Recht, Bienen zu halten, insbesondere, wenn es die Nachbarschaft berührt. Ein Prüfschema zur Bienenhaltung, welches auch Gerichte zu Rate ziehen, um über Ortsüblichkeit, Duldungspflicht, Zumutbarkeit oder Ausgleichsanspruch zu befinden, macht klar, dass nicht jeder Fall gleichartig ist. Die Wiedergabe verschiedener Situationen und Urteilsfindungen geben Einblick in die Rechtssprechung, die wie so oft heißt: „Es kommt drauf an“.

Meldepflichten, Wanderrecht

Auch bei diesen beiden Themen helfen Tabellen und Schritt-für-Schritt-Übersichten. Die Meldepflichten sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Erstaunlich, dass es die bürokratisch doch meist so „stark“ aufgestellten bayerischen Behörden im Falle von anderswo üblicher Melde- und Einzahlungspficht in die Tierseuchenkasse Abstand nehmen. Doch die Meldung ans Veterinäramt zum Aufstellungsort der Völker ist überall gleich geregelt. Ein Blick in die Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV gefällig?

Als thematische Ergänzung für das auf zwei Doppelseiten (S. 22-25) knapp beschriebene Wanderrecht sei auf die recht ausführliche Darstellung im Sonderheft „Honig“ verwiesen, dessen Rezension im morgigen Adventskalender erscheint.

Imkerei und Tierwohl …

Untertitelt ist es mit „… passt das zusammen?“ Da musste ich doch kurz schlucken. Für unsere Privatinitiative und unseren Förderkreis ist das keine Frage, die gestellt werden sollte, sondern die sich von selbst beantwortet. Doch dem ist leider nicht (für alle) so. Und da das so ist, hält der Gesetzgeber ein paar „Hürden“ bzw. Gesetze und Konzepte parat.

Doch vorab: In einem grau hinterlegten Kästchen erfahren wir, was das „Farm Animal Wellfare Council zu den „Fünf Freiheiten“ sagt: „Freiheit von: Hunger und Durst, Unbehagen, Schmerz, Verletzung und Kranheit, Angst und Leiden und schlussendlich Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens.“ Sehr schön.

Und das gilt eben nicht nur für Wirbeltiere, wie der Großteil der Regelungen im Tierschutzgesetz. Doch was ist „bienenadäquat?“, endet die Einleitung zum Schmerzempfinden von Insekten, insbesondere der Bienen, in welcher wir Versuchsanordnungen von unserem immer wieder gerne zitierten großen Bienenforscher Randolf Menzel dargelegt werden. Tolle Hinführung zu zwei Ansätzen von Tierwohl-Konzepten in der Imkerei.

Im Besonderen geht es um Verstöße gegen das Tierwohl, mit der auch die Behandlungspflicht begründet wird, ferner um die seit 2022 verpflichtende Dokumentation jeder Behandlung mit Arzneimitteln, hier mit einem anschaulicher Abbildung, wie das in der Praxis aussehen könnte, außerdem eine zweispaltige, kompakte Auflistung von einem Dutzend Vorgaben, fußend auf drei Verordnungen: Was ist zu tun?“ und „Was bringt das?“. Ein Beispiel … und wir haben Kenntnis davon, dass diese gesetzliche Vorgabe immer wieder einmal missachtet wird:

Was ist zu tun? Behandlung gegen Varroa

Was bringt das? In Deutschland besteht flächendeckend für alle Völker Behandlungspflicht! Imkerinnen und Imker müssen ihre Völker gegen die Varroose behandeln.

Meine Kritik an dieser Stelle ist korinthenkackerhaft, aber ich würde „Was bringt das?“ austauschen oder ergänzen mit der Aufforderung „Worauf begründet sich das?“

Qualitätssicherung Honig

Von der „Ernte am Volk“ zum „Schleuderraum“ über das „Honiglager“ und „Honig abfüllen“ bis zur „Etikettierung“ und der Feststellung der „Honigarten“ (Sorten) – für alle imkerlichen Arbeiten gibt es Rechtsvorschriften, Gesetze, Verordnungen und – im Falle von Mitgliedschaften im Deutschen Imkerbund und dem Verkauf seines „lizenzierten“ Honigglases auch Regelungen.

Dass in Imkereien immer wieder etwas vergessen oder falsch gemacht wird, ist bekannt. Selbst der DIB musste x-tausende von Etiketten einstampfen, weil ihm ein Detail aus der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entgangen ist.

Neben der elementaren Lebensmittelhygieneverordnung kommen das Verpackungsgesetz (VerpackG) und ggf. die Loskennzeichnungs-Verordnung, die Honigverordnung (HonigV), das Mess- und Eichgesetz nebst Mess- und Eichordnung. Man könnte noch ergänzen, dass man dem Eichamt anzeigen muss, dass man ein geeichtes Messgerät in Verwendung hat. Sobald die Waage dort registriert wurde, kann man davon ausgehen, dass man regelmäßig die Aufforderung zur Eichungskontrolle erhält. Doch die „Hol- und Bringschuld“ ist womöglich je Eichamt etwas anders ausgelegt.

Auch hier: Eine schöne kontextuale Ergänzung bietet das „Sonderheft Honig“ (morgen). Aufgrund eigener Beiträge¹ wissen wir, welche immense Recherchearbeit in diesem Sonderheft betrieben worden sein musste. Hut ab!

Verkauf und Steuern, Haftung und Versicherung

Die vier „Irrtümer und Fallstricke“ in Sachen Steuern (S. 45) lassen sicher manche ungläubig den Kopf schütteln. Eine davon, die 30-Völker-Grenze, wurde zu oft schon fälschlich kolportiert. Noch eine Grenze, nämlich die 1/3-Grenze bei Einnahmen durch andere als Honigerzeugnisse, z. B. Bienennebenprodukte, wird ebenfalls richtiggestellt.

Zwei grafische Übersichten (S. 47-48) verdeutlicht die Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Ermittlung mittels eines Entscheidungsbaums: „Wenn Ja oder Nein, dann …“. Und wer verkauft, muss belegen … wie das geht, ist kurz und bündig erklärt.

Unter den Beitragstiteln „Imkern ohne Risiko“, „Fragen zur Haftung“ (Produkt-, Tierhalter und Veranstaltungshaftung) und zur Unfallversicherung wird’s dann richtig spannend. Eine Doppelseite (S. 58-59) zeigt in drei Spalten übersichtlich auf, was die Imker-Global-Versicherung leistet. Sie ist allerdings nicht für jedermann möglich.

Doch in diesen Fällen kann auch eine Imker-Betriebsversicherung abgeschlossen werden. Was nicht Erwähnung fand, aber für manche Vereine interessant sein könnte: Einige Imkerverbände schlossen auch Rahmenverträge mit anderen Versicherungsgesellschaften (Beispiel: Bayerische Versicherungskammer) ab. So konnte beispielsweise unser gemeinnütziger Förderkreis im Zuge dessen auch eine  Vereinshaftpflichtversicherung und Gebäudezusatzversicherung abschließen (siehe Bericht).

Oder es greift möglicherweise die private Haftpflichtversicherung. Allerdings ist bei Letzterer keine Produkthaftpflichtversicherung enthalten (S. 55). Dann wäre da noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG). Hier stoßen wir wiederum auf eine Grenze, und zwar die 25-Völker-Grenze, derzufolge laut Sozialgesetzbuch eine Gewerbsmäßigkeit gegeben und sie somit Pflicht wäre, und unabhängig von der Völkeranzahl sowieso für landwirtschaftliche Betriebe.

Was fehlt?

Laut Vorwort beiseite gelassen wurden die viel strengeren Hygieneregelungen für Imkereien, die Honig zukaufen. Zur Bienenschutzverordnung wurde im Spezialheft Imker & Landwirte (unsere Rezension hinter dem 15. Türchen) und das Steuerrecht für größere Berufsimkereien im Sonderheft „Imkern für Profis“.

Vielleicht hätte man noch ergänzend zu Unfällen in Ausübung des Ehrenamts etwas schreiben können, siehe hierzu das Beispiel Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

Wer etwas zur Causa „Wachs“ und damit verbunden der Vermeidung oder Verfolgung der leidigen, seit grauer Vorzeit vorkommenden Wachsverpanschung erwartet hat – Fehlanzeige. Doch das ist nicht verwunderlich. Denn dazu gibt es kein Gesetz oder eine Wachsverordnung, und alles an Vorgaben ist so unspezifisch und „wachsweich“, dass man damit nichts anfangen kann. Der Grund: Wachs ist ein „Tierisches Nebenprodukt der Kategorie 3“ und was das bedeutet, erklärt sehr schön der Bienenzüchterverein Horgen.

Keinen Eingang finden Förderungen in der Imerei. Doch wird dieses in anderen Heften hin und wieder thematisiert. Da jedes Bundesland eigene Förderrichtlinien hat, die sich zudem jährlich ändern können, wäre das in einem Sonderheft auch müßig. Vielleicht aber an diesem Punkt als Ergänzung bemerkt, dass das bisherige Imkereiprogramm für Deutschland zum 31.12.2022 beendet und ab 01.01.2023 inhaltlich unverändert in den deutschen GAP-Strategieplan überführt wurde. Dies ermöglicht den Bundesländern weiterhin die Teilhabe an der EU-Imkereiförderung.

Fazit

Ungeachtet meiner Bemerkungen zu „Was fehlt?“ wurde meiner Erfahrung und Meinung nach nichts Wesentliches ausgelassen, was auch Neulingen einen durchdachten Start in die Imkerei ermöglicht und alten Hasen von manchen Fehlinformationen „kuriert“. Sogar an das Vereinsrecht ist gedacht worden. Das auf den letzten beiden Seiten vorgestellte elfköpfige Expertenteam brachten selbst komplexe Sachverhalte perfekt auf den Punkt und waren dabei alles andere als „wachsweich“, aber dennoch nicht spitzfindig.

Für unsere Imkerschaft dürfte mit diesem Spezialheft Imkerei & Recht viele Fragen geklärt sein und die bürokratischen Umstände des Imkerdaseins seinen Schrecken verlieren. Gut gedacht, und auch gut gemacht!


Imkerei & Recht : die wichtigsten Vorgaben für die Imkerei / Redaktion: Malte Frerick, Kerstin Hildebrandt, Karin Nungeßer. 1. Aufl. Berlin. dbv network GmbH. 2023. Deutsches Bienenjournal; Spezial.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.


¹Unsere eigenen Beiträge zu Imkerei und Recht:

*12* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Wachs, Spezialheft Deutsches BienenjournalDas Thema Wachs wird gerade von Anfängern in der Imkerei häufig unterschätzt. Aber auch Fortgeschrittene können mit dem Spezialheft „WACHS“ ihr Wissen auffrischen und erweitern.  Das Team des Deutschen Bienenjournals hat alles Wichtige rund um Bienenwachs gut zusammengefasst. Das Heft spannt einen Bogen von der Produktion von Wachs durch Bienen über Wabenmanagement, Imkern mit Naturbau, Wachsqualität, Wachs schmelzen und verarbeiten, Produkten und kreativen Ideen mit Wachs bis hin zu seiner Anwendung in der Apitherapie.

Wachs ist DER elementare Baustoff im Bienenstock, aus dem die Bienen ihr Wabenwerk errichten. Die Wachswaben dienen als Kinderstube und als Vorratsbehältnis für Honig und Pollen. Die Qualität des Wachses ist entscheidend für die Bienengesundheit und für die Qualität der Produkte, die aus dem Bienenstock gewonnen werden.

Praktische Anleitungen

Der Fokus liegt auf praktischen Anleitungen, die Lösungen für häufige Probleme bieten, wie z. B. den Befall von Waben mit Wachsmotten. Die Infoboxen „Tipps vom Profi“ und die Schritt-für-Schritt-Anweisungen, unterstützt durch Abbildungen, machen das Heft besonders benutzerfreundlich.

Einige Aspekte könnten vertieft werden, wie das Verfahren der Wachsschleudern im Kapitel zum Einschmelzen von Wachs. Auch die chemischen Eigenschaften von Wachs werden nicht ausführlich behandelt, was für fortgeschrittene Imker von Interesse sein könnte.

Fazit

Das Heft „Wachs Spezial“ ist rundum informativ und reichlich bebildert und richtet den Fokus auf die Praxis. Die Bedeutung von hochwertigem Wachs für gesunde Bienenvölker wird gut herausgearbeitet. Besonders für Anfänger in der Imkerei geeignet, wobei auch Fortgeschrittene noch den einen oder anderen Tipp finden.


Wachs Spezial : Bienenwachs gewinnen und verarbeiten. Berlin. DBV network. 2021. Deutsches Bienenjournal; Spezial. ISBN 978-3-9820760-6-5.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

*8* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Wildbienen Spezial / Deutsches BienenjournalEs gibt wunderbare und umfängliche Bücher über Wildbienen. Doch wenn es schnell und überzeugend gehen soll, Laien von der Schutzwürdigkeit von Wildbienen zu überzeugen oder Interessierten eine nicht allzu kompliziert wirkende Handreichung zu geben, mindestens dann ist Wildbienen Spezial des Deutschen Bienenjournals eine gute Wahl. Sozusagen Wildbienen-Wissen für Eilige und Eifrige.

Das Sonderheft erschien 2021 zuletzt in der 3. Auflage beim Herausgeber dbv network GmbH und will anlässlich unseres traditionellen Adventskalender endlich einmal rezensiert werden.

Die Protagonistinnen

„So leben die wilden Verwandten der Honigbienen“ lautet der Untertitel, und dabei sind natürlich nicht nur die Wildbienen, sondern auch deren Parasiten, die häufig viel prachtvolleren Kuckucksbienen gemeint. Diese führen „Ein Leben auf Kosten anderer“ (S. 26), haben jedoch nichtsdestotrotz ihre eigene Bestimmung und Daseinsberechtigung. Sie tragen so interessante Namen wie Goldwespe, Schmuckbiene, Blutbiene oder Gichtbiene.

Auch finden die Honigbienen ihren Platz, und zwar in einem Kapitel, welches derzeit wieder in aller Munde ist, mal mehr, mal weniger emotional geführt: „Honigbienen gegen Wildbienen?“ Nichts Genaues weiß man nicht, auch nach der Durchsicht von 146 Veröffentlichungen, und die Antwort zu einer möglichen Konkurrenzsituation ist „Es kommt darauf an“ und ein „entschiedenes Jein“. In Sachen Bestäubungsleistung wird die AG für Institute für Bienenforschung e. V. angeführt, die meint, „man sollte Wildbienen und Honigbienen nicht als Konkurrentinnen betrachten“, denn beide sind unverzichtbar.

Zurück zu den Wildbienen … wobei es schließlich nicht DIE Wildbienen kennenzulernen gilt. Diesen Anspruch, über 600 in Europa vorkommende Wildbienenarten in ihrer unglaublichen Verschiedenheit an Brut-, Paarungs-, Nahrungssucheverhalten etc. nur annähernd zu beschreiben, erhebt das Sonderheft auch gar nicht. Stattdessen werden in den jeweiligen Beiträgen meist nur die am häufigsten vorkommenden Arten zur näheren Betrachtung zur Biologie (S. 6), Lebensweise (S. 12) und zur Ökologie (S. 30) herausgepickt.
Etwas umfassender beleuchtet die Broschüre die Schar der Wildbienen in den beiden Beiträgen zur Bestimmungshilfe (S. 34, S. 65) und hat außerdem „Besondere Arten im Blick“ (S. 36).

Wie helfen?

Doch was die Leser sicher mit am meisten interessiert, ist, wie sie den Wildbienen helfen können. (Siehe dazu auch unsere Seite „Wie helfen?“.) Erst am Heftende (S. 62) wird die Wissbegierde mittels Praxistipps gestillt. Einer kurzen Erläuterung zu einem Sandarium für den Zwei-Drittel-Anteil der Wildbienen, die im Boden brüten, folgt das Alt- und Totholz als wichtiges Nistsubstrat. Das unvermeidliche (?) Wildbienenhotel mit den tatsächlich sinnvollsten Nisthilfematerial findet ebenfalls Platz auf einer Seite. Diese perfekt geraffte Darstellung ist ideal für ungeduldige Aktionisten, also Naturengagierte ohne größere Vorkenntnisse, jedoch mit reichlich gutem Willen.

An praktischen Handreichungen finden sich sodann ein Tischlein-deck-dich mit Steckbriefen zu „Trachtpflanzen“ (S. 58) – ein Begriff, den wir als Imker eher für die Nahrung unserer blütensteten Honigbienen kennen –, außerdem ein Blühkalender (S. 60) und Literaturempfehlungen.

By the way: Von den 8 Buchtipps auf der letzten Seite befinden sich immerhin 6 in unserem Bestand. Eine E-Book-Ausgabe und die Wildbienen Österreichs wären ohnehin nicht relevant für unsere Imker-Bibliothek. Also alles richtig gemacht – die Redaktion des Deutschen Bienenjournals mit seinen fundierten Vorschlägen und wir mit unserer bedachten Auswahl.

Fazit

Hm, in welchem Absatz bringe ich jetzt noch die anschauliche Doppelseite zum „Jahreszyklus“ mit seinen „typischen Abläufe[n] im Leben der Wildbienen“ (S. 19) unter? Oder die Vorstellungen und Reportagen zu beispielhaftem Wildbienenschutz in Braunschweig, Berlin und einer Landwirtin mit Herz in Meck-Pomm?
Egal, denn eines ist gewiss … ob in größere Zusammenhänge gestellt, als bildreiche Übersichten oder smarte Praxistipps: Wildbienen Spezial erfüllt alle Bedarfe, die Laien wie Multiplikatoren in Sachen Wildbienen an ein Themensonderheft stellen dürften. Bis auf das Kapitel mit der Konkurrenzdebatte, in der aktuelle Stellungnahmen (z. B. von Mellifera e. V. oder jüngst der Berufsimker) noch keinen Eingang finden konnten, auch in der 3. Auflage von 2022 weiterhin aktuell und empfehlenswert.


Wildbienen Spezial / Deutsches Bienenjournal; Sonderheft. Berlin. dbv network GmbH. 3. Aufl. 2021. ISBN 3-9820760-8-0.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

*3* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Gesunde Bienen; Sonderheft Deutsches Bienen-Journal DBJGesunde Bienen wünschen wir uns doch alle. Wie wir „Krankheiten erkennen, behandeln, vorbeugen“ können, verraten verschiedene Imkerexperten aus mehreren Bundesländern eingehend auf 66 Seiten im Spezialheft des Deutschen Bienen-Journals.

Dauerbrennerthemen wie Varroamilbe und Amerikanische Faulbrut erhielten logischerweise den meisten Raum. Die Krankheiten der Bienenbrut und der erwachsenen Biene sind in Steckbriefen behandelt.

Spezielle Themen

Wie es um die Gesundheit unserer Bienen steht, darüber erfahren wir in einer Kurzzusammenfassung aus 15 Jahren Deutsches Bienenmonitoring, DeBiMo (S. 20). Obwohl laut diesem der Flügeldeformationsvirus den höchsten Anteil an allen gelisteten Bienenviren hatte, Tendenz zunehmend, wird dem Thema lediglich eine Spalte eingeräumt. Grund dürfte sein, dass bei diesem Virus noch viel im spekulativen Bereich angesiedelt ist.

Umso wichtiger ist es, starke Völker zu führen durch gut ausgebildete (Hobby)Imker. Hier wird die Einführung eines Sachkundenachweises für Jungimker (S. 39) angesprochen. Wobei ein zertifizierter oder durch Fachwarte und Bienensachverständige durchgeführter und die nachweislich regelmäßigen Besuche von Pflichtmodulen, die nur dann zur Teilnahmebescheinigung führen (wie z. B. in unserem Kurs praktiziert), im Grunde ausreichen müssten. Doch analog eines Fischerei-  und Jagdscheins … warum nicht?! Führt definitiv auch zu einem höheren Ansehen unseres Handwerks.

Ebenso scheut sich die DBJ-Redaktion nicht vor kontrovers diskutierten Themen wie ein „Imkern ohne Behandlung“ (S. 11), beispielsweise durch das Zuchtziel varroaresistenter Bienen und varroasensitive Hygiene als Langziel. Einige Handlungsempfehlungen als Kurzziele sind Brutpause, Bannwabenverfahren, Totale Brutentnahme und wenigstens hin und wieder Einsatz von Bienenköniginnen aus der Toleranzzucht usw. Dazu muss man als Imker schon einiges an Erfahrung mitbringen.

Fazit

Drei Jahre alt, so hat das DBJ-Spezialheft nur wenig von seiner Aktualität eingebüßt. Doch es gibt neue Entwicklungen, so die mittlerweile durchaus die Imkereien massiv schädigende Asiatische Hornisse, die sich regional unterschiedlich stark verbreitet hat. Und auch ist in Deutschland seit Herbst 2023 endlich die  Verfahrensweise der Sublimierung von Oxalsäure zugelassen. Das ändert einiges in der Behandlungsweise zur Varroaminimierung.

Eine 2., überarbeitete Auflage dieses umfassenden Leitfadens zur Bienengesundheit wäre also sicher ein Gewinn. Der Deutschen Nationalbibliothek wurde immerhin bereits eine Neuauflage signalisiert. Doch auch so besticht „Gesunde Bienen“ durch seine sehr anschaulichen vier Seiten zur „Schnelldiagnose“, die wir unseren Imkeranfängerkurs-Teilnehmenden ans Herz legen.


Gesunde Bienen : Krankheiten erkennen, behandeln, vorbeugen. 1. Aufl. Bienen-Journal Spezial. Berlin. dbv network GmbH. 2021. ISBN 978-3-9821052-6-0.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.