Antragstermine zum Imkern an Schulen 2024/2025

Schüler entdeckelt HonigwabeFür Schulen gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu 300 € pro Jahr, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Der Auszahlungsantrag samt der Teilnehmerliste für den Wahlkurs „Imkerei“ muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden.

Übrigens: Auch unsere Initiative Bienen-leben-in-Bamberg.de mit dem Förderkreis Bienenleben Bamberg e. V. fördern Schulen durch das Projekt „Supply my Schul-Imkerei“!

Antragstermine zum Imkern an Schulen 2022/23

Schüler entdeckelt HonigwabeFür Schulen gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu 300 € pro Jahr, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Außer dem Förderantrag für Imkern an Schulen zur Auszahlung in den Jahren 2022-2026 selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag für Imkern an Schulen 2021/2022 samt der Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele (ohne Gewähr!) von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführ(t)en.

Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden.

Antragstermine zum Imkern an Schulen 2021/22

Kaulbergschule / Buger Schule 3. Klasse zum Schulbienen-UnterrichtHeuer scheinen die Antragsformulare noch nicht aktualisiert worden zu sein. Ich würde es dennoch mit den Formularen vom Vorjahr probieren. Denn normalerweise gibt es einen pauschalen Zuschuss von bis zu 300 € pro Jahr, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Außer dem Meldeformular zum Förderantrag selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag (noch nicht online) samt dieser Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführten.

Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden. Wegen der Ausnahmesituation „Coronakrise“ auch noch im dritten Jahr.

Antragstermine zum Imkern an Schulen 2020/21

Kaulbergschule / Buger Schule 3. Klasse zum Schulbienen-UnterrichtEinen pauschalen Zuschuss von bis zu 300 € gibt es, wenn bis zum 30.06. eines Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Außer dem Meldeformular zum Förderantrag selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag (noch nicht online) samt dieser Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführten.

Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden. Wegen der Ausnahmesituation „Coronakrise“ auch noch im dritten Jahr.

Antragstermine zu „Imkern an Schulen“ 2019/2020

Montessori-Schüler setzen die vertreuten Teile einer Bienenwohnung (Beute) zusammenEinen Zuschuss von bis zu 300 € gibt es, wenn bis zum 30.06. eines jeden Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) in Marktredwitz (neue Adresse seit 1.1.2019) vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs für die Schüler/innen, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und wenn mindestens ein Bienenvolk betreut wird.

Außer dem Meldeformular zum Förderantrag selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag samt dieser Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert. Ergänzende Informationen leisten Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführten.

Wenn Sie als Lehrkraft das Imkern lernen möchten, steigen Sie doch einfach in unseren Imkerkurs für Anfänger ein! Er ist auf ein Jahr angelegt, kann aber auch je nach persönlichem Zeitbudget innerhalb von zwei Jahren  absolviert werden.

„Imkern an Schulen 2017/2018“ – Antragstermine einhalten!

Verabschiedung von Bienen-AG und Übergabe an Imker HartmannAchtung, Lehrkräfte! Einen Zuschuss von bis zu 300 € gibt es jährlich, wenn bis zum 30.06. eines jeden Jahres ein Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der LfL, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht in München vorliegt. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Wahlkurs, der sich vorwiegend mit dem Thema „Imkerei“ beschäftigt und mindestens ein Bienenvolk betreut.

Außer dem Förderantrag selbst wird eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“ benötigt. Der Zahlungsantrag samt dieser Teilnehmerliste muss bis zum 31.07. vorgelegt werden. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren detailliert.

Natürlich entscheidet man sich nicht von heute auf morgen für eine „Schul-Imkerei“. Es sei denn, man hat eine/in Imker/in in der Schulgemeinschaft, die/der für entsprechende Grundinformationen sorgen kann. Aber auch dieser kann sich bei uns einen informativen Überblick auf unserer Seite „Biene und Schule“ verschaffen. Dort finden sich auch Beispiele von Bamberger Schulen, die eine Schulimkerei einführten. Aktuell beraten wir die Montessori-Schule und stehen auch jeder anderen Schule in Bamberg mit praktischen Tipps und einer Standortbegehung zur Seite.

Dazu unser Veranstaltungshinweis: So., 02.09.2018 | 16.00 – 17.00 Uhr  |  Bienen im Grundschulunterricht. Praxistipps und Handreichungen für Pädagog(inn)en. Referentin: Ilona Munique, Imkerin, Diplom. Erwachsenenbildnerin. Ort: Bamberg, Bienen-InfoWabe.

Info zu Imkern an Schulen

Die Sonne scheint, die Bienen fliegen! Auch die Lehrkräfte werden aktiv in Sachen Bienenunterricht. Wer hier Nägel mit Köpfen machen möchte und dauerhaft Bienen halten will, also eine Schulimkerei einzurichten plant, sollte den Antrag „Imkern an Schulen“ bis spätestens 15. Juni an die Landesanstalt für Landwirtschaft abschicken. Der Kostennachweis ist bis 31. Juli ebenfalls bei der Landesanstalt für Landwirtschaft einzureichen.

Wem das noch zu früh erscheint und das Thema erst mal anders aufbereiten möchte, erhält auf unserer im Aufbau befindlichen Seite „Biene und Schule“ entsprechene Informationen. Weiter unten dann die Links zu langfristigen Konzepten / Einrichtungen / Installationen an Schulen.

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit Bamberger Schubiene

stehend: Elvis, Ben, Laurenz, Schulbiene und Edna
sitzend: Leo und Max

„Imkern an Schulen 2016“ jetzt Förderantrag stellen!

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit Bamberger Schubiene

KHG Bamberg, Bienen-AG: Stehend: Elvis, Ben, Laurenz, Bamberger Schulbiene und Edna. Sitzend: Leo und Max

Achtung, Lehrkräfte! Einen Zuschuss von bis zu 300 € gibt es, wenn bis 15.06.2016 der Förderantrag für „Imkern an Schulen“ bei der LfL, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht in München vorliegt.

Außer dem Förderantrag selbst benötigt das Amt eine Teilnehmerliste eines Wahlkurses „Imkerei“. Im Anschluss ist ein „einfacher Verwendungsnachweis mit Sachbericht“ erforderlich, der bis zum 31.06.2016 vorgelegt werden muss. Ein Merkblatt erläutert das Verfahren.

Wer bereits Erfahrung damit gesammelt hat, ist beispielsweise das Kaiser-Heinrich-Gymnasium in Bamberg, deren Völker wir ein Jahr lang betreut hatten, als „Not am Imker“ war. Denn das kann passieren, wenn die Lehrkraft wechselt und niemand mehr da ist, die Arbeit fortzuführen. In diesem Fall würden wir versuchen, der (Bamberger) Schule irgendwie weiterzuhelfen, um derartige Notfälle zu überbrücken.

Ebenso würden wir versuchen, euch Völker zu vermitteln. Also, Ansprechpartner habt ihr nun genug. Der Rest ist: einfach machen! 😉

Veitshöchheimer Imkerforum (5): KULAP und Greening

Folie @ Kornelia Marzini, Eingangsfolie Vortrag Imkerforum VeitshöchheimPerfekt für die Honigbiene wäre es, wenn das Angebot an Nektar und Pollen zeitgleich mit ihrem Bedarf daran bestünde. Doch leider ist das nicht immer zu erreichen. Mit „Schuld“ daran sind auch unterschiedliche Förderungsbedingungen der EU- und Landesmittel, die sich teils überschneiden, teils sich zu widersprechen scheinen.

Den Förderungsbedingungen unterliegen beispielsweise Aussaattermine, Listen bestimmter zugelassener Anbauarten, die Mindestgrößen der Nutzflächen sowie weitere Auflagen wie Pflanzenschutz und Düngung bzw. das Vermeiden derselben.

Folie @ Kornelia Marzini, Brache: Angebot und NachfrageDie „Lebensraumförderung im Greening*“, bewertet aus Sicht der Honigbiene war ein sehr gehaltvoller und (er)kenntnisreicher Vortrag von Dipl.-Biol. Kornelia Marzini aus Würzburg. Sie stellte grafisch sehr aufwändig und eingängig dar, in welchem Monat welche Saat aufgeht und blüht (beispielsweise Feldrandstreifen, Zwischenfrüchte, Niederwald mit Kurzumtrieb etc.), und ob das für die Honigbiene ein sinnvoller Zeitpunkt ist oder nicht.

Eine wunderbare Arbeit, deren Veröffentlichung unseres Erachtens ein echter Gewinn für uns Imker bzw. für Landschaftsgärtner und Landwirte wäre. Wir hoffen, darüber bald noch mehr lesen zu dürfen. Dennoch – einige Fragen, die Rahmenbedingungen betreffend, mussten in der Kürze der Zeit und der Komplexität wegen wohl offen bleiben. Wir versuchten nun, sie durch eigene Recherchen für uns (und unsere Leser) zu beantworten. Daher ist diese Aufarbeitung des Vortrags zum Veitshöchheimer Imkerforum etwas von uns angereichert.

Eingangs ging Frau Marzini auf das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ein. Hier in Kürze, was es beinhaltet:

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das Programm noch gezielter auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Kulturlandschaft ausgerichtet. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Angebote auf die für alle Direktzahlungen zu erbringenden ökologischen Vorrangflächen anrechenbar.

(Förderwegweiser Agrarumweltmaßnahmen. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Die Prioritäten innerhalb des KULAPs

Folie @ Kornelia Marzini, KULAP-PrioritätenDer Vortrag stellte nun die 7 Prioritäten des KULAPs vor. Fünf davon dürfte unseren Bienen im Bezug auf Nektar- und Polleneintrag interessieren.

  • Priorität 1:
    • Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb
    • Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
    • Struktur- und Landschaftselemente
  • Priorität 3:
    • Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
  • Priorität 4
    • Umwandlung von Acker in Grünland
  • Priorität 5
    • Blühflächen an Waldrändern und Feldflur
  • Priorität 6
    • Heumilch-Extensive Futtergewinnung

Das Greening

Nun kommt das Greening ins Spiel, also eines von mehreren Bestandteilen der Reform der EU-Agrarpolitik, welche im Rahmen der „jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Bayern umgesetzt wird“. (Die Reform der EU-Agrarpolitik ab 2015. In: Agrarpolitik. Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Aus bayerischer Sicht ist wichtig, dass Vorleistungen der bayerischen Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (KuLaP und VNP) beim Greening berücksichtigt werden.

(Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Einigung erzielt. In: Agrarpolitik. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.)

Soweit also zu den Rahmenbedingungen. Die Landwirte sind zu bewundern, die sich mit all diesen Prozessen auskennen müssen, um zu ihren Förderungen zu gelangen bzw. zu erfahren, was sich lohnt, aufs Feld zu bringen oder auch nicht. Ich jedenfalls verbrachte mehrere Stunden, um die Hintergründe halbwegs zu verstehen, unter dem der Vortrag lief.

Folie @ Kornelia Marzini, Drei Säulen des GreeningsWie gesagt: Eine der Bestandteile¹ der GAP ist das Greening². Frau Marzini stellt drei Säulen (eigentlich: „Auflagen“) vor.

  1. Anbaudiversifizierung beinhaltetdie Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen“, also eine breite Fruchtfolge ist gefordert.
    Klingt nett, interessiert jedoch die Biene wenig. Von den mindestens drei geforderten Kulturen ist nämlich fraglich, welche (bienenfreundliche) Kultur zur Aussaat kommt.
  2. Grünlanderhaltung, bei der lediglich 5% des bestehendes Dauergrünlands (in Ackerland) umgebrochen werden darf. Auch das tangiert die Biene nicht besonders.
  3. Ökologische Vorrangflächen. Ab einer Fläche von 15 ha Ackerfläche sollen 5% aus ökologischen Vorrangflächen bestehen. Aus welchen Kulturen sie bestehen könnten, und welche davon für die Bienen interessant sind, darauf ging Frau Marzini explizit ein.

zu 3. Ökologische Vorrangflächen, die für Bienen interessant sind:

  • Hektarstreifen an Waldrändern*
  • Pufferstreifen*
  • Landschaftselemente (z. B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Tümpel, Dolinen, geschützte Einzelbäume, Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle etc.)
  • Feldrand (Streifen)*, z. B. mit Malven, Kornblumen und Klatschmohn
  • Stickstoffbindende Pflanzen
  • Brachen

* s. a. Streifenmaßnahmen

Folie @ Kornelia Marzini, Ökologische Vorrangflächen, Bewertung aus BienensichtKlingt nett, doch hat es einen Haken. Denn die beiden letztgenannten – Stickstoffbindende Pflanzen, beispielsweise Klee, Soja, Erbsen etc. sowie  Brachen – erfahren lediglich einen Umsetzungsanteil von 14% bzw. 13% im Greening.

Hingegen geschieht die Umsetzung im Greening bei Zwischenfrüchten, also etwas, was für Bienen nicht sonderlich bedeutend ist, zu 70%. Gerade zum Ende des Sommers, also vor der Wintersaat, nutzt den Bienen das höhere Futterangebot der Zwischenfrucht nun gar nichts mehr, da sie sich eigentlich auf die Winterpause vorbereiten sollen.

Dennoch, so Frau Marzini in ihrem Fazit, sind Greeningmaßnahmen ökologisch hoch wirksam und fördern – mit wenigen Ausnahmen – auch die Honigbiene.

Folie @ Kornelia Marzini, Blühende BracheEindeutige Erkenntnis: Brachemischungen und Leguminosensaaten wären das Festmahl für die Bienen. Der Nutzen für die biologische Vielfalt und für die Umwelt ist hoch, so die Vortragende. Um hier zu einer Förderung zu gelangen, muss die Fläche mindestens 0,1 ha betragen, es darf kein Pflanzenschutz und kein Dünger ausgebracht werden und es besteht Mulchverbot zwischen dem 1.4. und 30.6.

Wir meinen …

… den Umsetzungsanteil dieses Bienenfestmahls etwas zu erhöhen könnte durchaus von Privatpersonen, durch Kommunen und den Landkreis erreicht werden – auch ohne entsprechende Fördermittel. Wer also eine Brachfläche sein eigen nennt, kann sich hier über empfehlenswerte Saatgutmischungen für Blühflächen informieren: Netzwerk Blühende Landschaft.

Für die fränkische Landschaft empfehlen wir beispielsweise SaatenZeller, die über das Konzept Regionsaatgut auch Mischungen speziell für Ihre bayerische Region erstellt.

Dr. Ingrid Illies und Referentin Kornelia MarziniFußnoten

¹ Frau Marzini stellte in ihrem Vortrag die drei Auflagen des Greenings vor, die sie als „Säulen“ bezeichnet. Ihre Säulen sind nicht zu verwechseln mit den zwei Säulen der „Reform der EU-Agrarpolitik ab 2015“, von denen das Greening der dritte wesentliche Bestandteil der ersten Säule ist. Vergleiche auch: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/092679/index.php

² Ausgestaltung des Greenings (siehe http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/006008/index.php)

Für die Greening-Komponente (30 % der nationalen Obergrenze) müssen Landwirte zukünftig folgende Bedingungen erbringen:

  1. Anbaudiversifizierung
    Gefordert ist eine Diversifizierung der Kulturen mit grundsätzlich mind. drei verschiedenen Kulturen wobei keine Kultur weniger als 5 % und mehr als 70 % der Ackerfläche umfasset.
  2. Erhalt des Dauergrünlands
    Der Umbruch von Dauergrünland muss gegenüber 2012 auf nationaler, regionaler oder sub-regionaler Ebene auf 5 % begrenzt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, eine einzelbetriebliche Verpflichtung vorzuschreiben.
  3. Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen (öVF)
    Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche (inkl. Dauerkulturen) müssen ab 2015 5% ökologische Vorrangflächen ausweisen. Nach einer Prüfung der Maßnahme im Jahr 2017 kann eine Erhöhung auf 7% erfolgen. Mögliche Kulturen sind Brache, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen, Zwischenfrüchte (mit Gewichtungsfaktoren), Leguminosen und Kurzumtriebsplantagen ohne mineralischen Dünger und Pflanzenschutzmittel.

Übersicht aller Beiträge zum Imkerforum:

Bienen und Imkern an bayerischen Schulen – wie geht das?

Es kostet Geld, Zeit und gute Nerven – Schüler/innen für Bienen und ihre Bestäubungsleistung so zu sensibilisieren, dass diese sogar das Imkern beigebracht bekommen möchten, ist etwas, was nur konzertiert erfolgen kann, wenn es nicht zu einer Eintagsfliege werden soll.

Das hat auch das Land Bayern erkannt und bietet daher Hilfen an. Im Merkblatt für das Imkern an Schulen (PDF) stehen die Fördermöglichkeiten beschrieben. Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2015.

Im Gänsemarsch zum Lehrbienenstand

Auf dem Weg zum Lehrbienenstand von Bienen-leben-in-Bamberg.de

Wir empfehlen, eine Lehrkraft oder jemanden aus dem Elternbeirat zu fragen, wer eine Bienen-AG ins Leben rufen und begleiten möchte. Die AG kann durchaus klassenstufenübergreifend sein. Wer nicht selbst schon einen Imkerlehrgang absolviert hat, sollte sich an die Imker-Ortsverbände oder an sonstig bekannte Imker wenden, ob jemand Spaß am Unterrichten hat. In der Folge lässt sich für Lehrkräfte viel hinzulernen, so dass sie vielleicht im darauffolgenden Jahr ohne imkerliche Begleitung mit dem Unterricht an den schuleigenen Beuten fortfahren können.

Schüler am Marktstand der Bienen-AG

Elvis, Max, Ben, Leo des KHG Bamberg beim Verkauf ihres „Kaiserlichen Honigs“

Allerdings – sollte die Schule Honig in Gläsern des Deutschen Imkerbundes (DIB) verkaufen wollen, dann muss zwingend ein Honigkurs absolviert werden. Somit kommt man auch um einen Imkerlehrgang, der an etwa zehn Terminen im Zeitraum eines Jahres durchgezogen wird, nicht drumherum. Zu den Honigrichtlinien habe ich an dieser Stelle ausführlich geschrieben. Doch in einfachen Gläsern abzufüllen, ist kein Problem, solange die Honigverordnung (HonigV) und die Kennzeichnungsverordnung eingehalten wird.

Schüler betrachten eine Wabe mit ansitzenden Bienen

Wir sind uns einig: das ist die beste Ablegerwabe!

Wichtig erscheint uns an dieser Stelle, dass der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin von Anfang an mit einbezogen sind. Denn auch während der Ferienzeit oder zu ungewöhnlichen Tageszeiten (sehr früh, spät abends, Sonntags) muss der Zugang zu den Beuten auch ohne vorherige Anmeldungen möglich sein. Die Entscheidung, ein Volk beispielsweise mit Oxalsäure zu behandeln, kann auf der Grundlage der aktuellen Wetterentwicklung oft recht kurzfristig getroffen werden. Oder das Volk schwärmt und muss wieder eingefangen werden, usw.

Schüler vor geöffneter Bienenbeute

Zunächst noch vorsichtiger Blick in die geöffnete Beute

Natürlich lässt man sich von den Eltern der Schüler eine Bestätigung geben, dass die Sprößlinge imkern dürfen und ihr Kind keine Bienengiftallergie (was jedoch eher selten ist) hat. Viele Menschen diagnostizieren eine Allergie vorschnell, wohl, weil die Schwellungen manchmal richtig fies aussehen, je nachdem, wohin der Stachel traf. In der Regel jedoch, wenn achtsam geimkert wird oder vielleicht doch mit Schleier (was wir selbst tatsächlich kaum tun), dann gibt es keinen Grund zur Sorge. Globuli helfen ebenfalls sehr gut, falls doch mal was sein sollte (Apis mellificus in einer hohen Potenz).

Reinhold zeigt Fotorähmchen der Lern-PatenbeuteFür den theoretischen Unterricht kann beinahe jedes Fach als Bindeglied herhalten. Ob Kunst, Biologie, Mathematik, Heimat- und Sachkunde, Musik … es gibt viele Berührungspunkte zu Bienen, Honig und Imkerei, meint jedenfalls die Bamberger Schulbiene.

Viel Spaß allen bei einem der ältesten und spannendsten Handwerke der Welt, dem Imkern!