Neu! BLIB-Imkerkurs für Anfänger 2019 in Bamberg

Symbol BLIB-Imkerkurs für AnfängerModul 9: Honig ernten …Ab April 2019 findet erstmalig ein Imkerkurs für Anfänger mitten in Bamberg statt. Veranstalterin ist die Initiative Bienen-leben-in-Bamberg.de (BLIB). Da der Kurs nicht in Konkurrenz zu bestehenden Vereinsangeboten sein will, kostet er 280 Euro und ist nicht über staatliche Fördermittel subventioniert. Unsere Bienenpatinnen und -paten erhalten 10% Rabatt. Der Einstieg ist jederzeit zu einem der Termine möglich. Allerdings empfiehlt sich der Start mit dem Modul 1 zu den Grundlagen am Fr., 05.04.2019 von 18-21 Uhr.

Wie?

Theorie zu VarroabehandlungÜber ein Kalenderjahr verteilt laden wir zu zehn Terminen ein, die zumeist am Wochenende (Fr., Sa. o. So.) stattfinden. Anschaulich, abwechslungsreich und unter eigenem Zutun kann in entspannter Atmosphäre das Imkerhandwerk theoretisch wie praktisch erlernt werden. Ja, bei uns dürfen Sie selbst Hand anlegen – von Anfang an!

Melden Sie sich formlos an, im Impressum finden Sie die Kontaktdaten.

Laudatorin Ilona MuniqueUm einen optimalen Start für Bienen und Halter/in zu fördern, gibt es die Teilnahmebescheinigung erst nach dem Besuch von 7 Pflichtmodulen, wofür man sich aber zwei Jahre Zeit lassen kann. Wurden in dieser Zeit ALLE 10 Termine besucht, kann ein Ablegervolk zu vergünstigten Preisen selbst gezogen oder gekauft werden. Falls das aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, vermitteln wir zu anderen Imker(inn)en.

Wohin führt der Weg?

Weiselkontrolle am Lehrbienenstand "Bienenweg".Ziel ist, am Ende eines Kurses den Mut zur eigenen Bienenhaltung zu fassen und ein Volk selbst pflegen zu können, aber auch ein Verständnis für das Ökosystem „Bienen und Insekten“ im städtischen und ländlichen Raum zu gewinnen. Die Honiggewinnung ist dabei lediglich ein schmackhafter Teilaspekt, allerdings mit einem für uns typischen qualitativ hohen Anspruch (s. a. unsere Imkerphilosophie).

Undogmatisch, ideologiefrei und aufgeschlossen  … wir arbeiten zwar mit dem Zanderbeutensystem und haben entsprechend hier unseren Erfahrungshorizont. Doch  beschäftigen wir uns ebenso mit anderen Systemen oder Bienenhaltungsweisen, denn es schadet nie, über den „Wabenrand“ zu schauen.

Service

  • Als Service innerhalb des Imkerkurses bieten wir Leihbeuten (Pfandsystem) und Sammelbestellungen von Kleinmaterialien und Büchern sowie
  • die Teilnahme an Exkursionen und Sonderveranstaltungen an.
  • Absolvent(inn)en des Imkeranfängerkurses dürfen im ersten Jahr ihrer Bienenhaltung den Honig von bis zu zwei Völkern bei uns entdeckeln und schleudern.

Während die meisten Vereine ihren Neulingen eine/n Imkerpaten oder -paten zur Seite stellen, können wir dies aus Kapazitätsgründen – zumindest derzeit – leider nicht anbieten. Daher spornt es uns um so mehr an, unseren Teilnehmenden ein möglichst umfassendes und sicheres Lernen zu ermöglichen, damit sie rasch selbständig diesem wunderbaren Naturhobby nachgehen können.

Lücke in Bamberg geschlossen

Modul 9: … und Honig verarbeitenAufgrund der seit Jahren anhaltenden und immer häufigeren Nachfrage eines Imkerkurses direkt im Innenstadtbereich Bambergs – und weil der IBZV e. V. auch heuer keinen Anfängerkurs anbieten kann – schließen wir mit unserem BLIB-Imkerkurs hoffentlich eine Lücke für und in Bamberg.

Weiterhin aber weisen wir auf die beiden hiesigen Imkervereine hin:

Reinhold Burger und Ilona Munique, Bienen-leben-in-Bamberg.de Im oberfränkischen Umland von Bamberg sind weitere Vereine, z. B. in Scheßlitz, Zapfendorf, Hirschaid oder auch die Imkerschule Oberfranken e. V., auf Jungimker/innen eingestellt.

Ihre beiden Referenten – Reinhold Burger und Ilona Munique – freuen sich auf neue und bienenbegeisterte Jung-Imkerkolleg(inn)en oder auch Wiedereinsteiger/innen!

Amtliches und Rechtliches zur Bienenhaltung

Bienenhaus in Aufsess, Fränkische SchweizEinige Sachverhalte möchen wir hier nachfolgend aus unserer Sicht und Recherche in einem Gesamtzusammenhang darstellen, die in der Mitgliederversammlung des Imker- und Bienenzuchtvereins Bamberg Stadt und Land (IBZV e. V.) am 11.03.2017 (s. a. Teil 1) für Irritationen gesorgt haben, was jedoch zugegebenermaßen systemimmanent, sprich: einem leicht unübersichtlichen Bürokratieverständnis geschuldet ist. Doch der Reihe nach:

1. Anmeldung und Betriebsnummer
Alle Imker (Hobby-, Neben- und Haupterwerbsimker) müssen ihre Völker im Veterinäramt (Stadt bzw. Landkreis) anmelden. Grundlage ist das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)¹, erlassen in der Bienen-Seuchenverordnung (BienSeuchV).

§ 1a

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.

In Bayern ist der Anmeldevorgang zweigeteilt, was zu Irritationen führt. Denn mit der primär verpflichtenden Meldung an das Veterinäramt hat der Imker de facto nach der Lesart des §1 nach unserer Auffassung seine Schuldigkeit getan. Die zuständige Behörde (dem Verständnis nach das Veterinäramt, da nur dort Standort und Anzahl der Völker gelistet werden) müsste nun diese angezeigte Bienenhaltung mit einer Registriernummer belegen „Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer“).

Da die Registriernummer („Betriebsnummer“) jedoch in Bayern nur im Landwirtschaftsamt (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, AELF) zu bekommen ist, wäre der Imker bzw. die Imkerin aufgefordert, sich zuerst die Betriebsnummer (richtig: Registriernummer) geben zu lassen und DANN an das Veterinäramt Meldung zu leisten.

Also, erst Betriebsnummer, dann Veterinäramt. Dabei kann man also nichts verkehrt machen. Wer die Betriebsnummer nicht beantragt, MUSS jedoch wenigstens ans Veterinäramt melden, sonst wird das Versäumnis mit einem Bußgeld belegt. Hier dazu die Richtigstellung der Info aus der Mitgliederversammlung:

2. Ordnungswidrigkeit, nicht Straftat
Imker machen sich bei einer Nicht-Anmeldung der Bienevölker im Veterinäramt zwar nicht strafbar nach dem Strafgesetzbuch. Es ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße (vergleiche auch Pressemeldung infranken.de) nach sich ziehen kann. (Siehe auch Unterschied Ordnungswidrigkeit und Straftat.)

Unser Fazit: Hat man die Meldung an das Veterinäramt ohne Registriernummer vollzogen, so kann demnach das alleinige Fehlen einer Betriebsnummer dem Grunde nach keine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, legt man die Bedeutung zugrunde, die sich im Tiergesundheitsgesetz zum Schutz vor Tierseuchen findet. Anzahl und Standorte der Bienenvölker des gemeldeten Imkers sind dafür relevant, die Registriernummer führt lediglich Ihre Adresse auf. Dennoch würde ich es nicht darauf ankommen lassen, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen!

[Aktualisiert am 4.4.2019]

¹ Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG); Neufassung des Viehseuchengesetzes von 1969, auf den sich der §1a des Bienen-Seuchengesetz bezieht.

² Bienen-Seuchenverordnung