Online-Fortbildung Ronald Jäger (IBI) zum „Aktionsplan Vespa velutina Bayern“

Webseite Vespa velutina der LWGDie Webex-Präsentation Aktionsplan Vespa velutina Bayern, gehalten von Dr. Ronald Jäger von der Koordinierungsstelle des IBI der LWG am 30.07.2025, befasst sich mit der Asiatischen Hornisse. Rund 180 Teilnehmende nahmen daran teil. Das Hauptthema waren die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Aktionsplans Bayern, dessen Auslöser die Herabstufung von § 16 auf § 19 des Naturschutzrechts der EU-Verordnung. (Eingangsthemen s. u.) waren.

  • Naturschutzrecht (EU-Verordnung): Artikel 16 („Früherkennung“) besagt, dass invasiven Arten in der frühen Phase ihrer Ausbreitung sofort beseitigt werden müssen. Die Asiatische Hornisse wurde jedoch inzwischen zur „weit verbreiteten, etablierten Art“ erklärt und gemäß Artikel 19 zur „Managementmaßnahme“ eingestuft und wird somit unter Kosten-Nutzen-Aspekten betrachtet. Es wurden auch nachteilige Auswirkungen benannt, die mit der Herabstufung einhergehen.
  • Konkrete Maßnahmen des Aktionsplans Bayern
    • Eine Koordinationsstelle für Vespa velutina wurde geschaffen. Ihre Aufgaben umfassen die Betreuung und Überarbeitung der Meldeplattform  Öffentlichkeitsarbeit, den Austausch mit allen Betroffenen sowie die Ausarbeitung von Schulungsmaterial und die Koordination der Bekämpfung
    • Die bestehende Meldeplattform „beewarned.de“ wird weiter betrieben und verbessert.
    • Es gibt eine Förderung der Kosten für Nestentfernungen. Imker können Zuschüsse erhalten, wobei die Entfernung von einer qualifizierten Person durchgeführt werden muss. Die Pauschale beträgt 200 € für Primärnester und 360 € für Sekundärnester.
    • Anschaffung von Ausrüstung für die Nestsuchen (z.B. Infomaterial, Infrarotgeräte, Drohnen, Telemetrie-Geräte) und die Nestbekämpfung (z.B. Absaugausrüstung, Lanzen) ist geplant.
    • Schutzmaßnahmen: zum Beispiel Vorbauten an Bienenvölkern sollen gefördert werden, wenn nähere Untersuchungen der verschiedenen Modelle (in 2025) angestellt wurden.
    • Aus- und Weiterbildung: Es ist geplant, Schulungen zur Nestentfernung anzubieten. Die Präsentation betont, dass die Nestentfernung von einer qualifizierten Person durchgeführt werden muss.
    • Ausrüstung: Es wird die Anschaffung von Ausrüstung für die Nestsuche und -bekämpfung gefördert, darunter Material für Locktöpfe, Infomaterial, Infrarotsichtgeräte, Telemetrieausrüstung und Kameradrohnen. Für die Nestbekämpfung sind die Anschaffung von Absaugausrüstung und Lanzen-Sets vorgesehen. Es wird auch über die Verleihung dieser Ausrüstung diskutiert.

Nebenthema Imkerversicherung:

  • Die SFVLG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) als imkerliche Berufsgenossenschaft hat festgelegt, dass die Hornissenbekämpfung KEINE imkerliche Tätigkeit ist und sie daher keine Kosten übernimmt.
  • Die Imker-Globalversicherung des LVBI (Landesverband Bayerischer Imker) sichert Schäden durch Wildtiere wie Specht oder Waschbär ab, Vespa velutina ist in den aktuellen Versicherungsbedingungen jedoch nicht als Wildtier aufgeführt. Im wird Chat angemerkt, dass Schäden durch die Vespa velutina wohl doch in der Imker-Globalversicherung enthalten sei. (Diese beträgt wohl nur 100 Euro bei Totalschaden lt. Info Karin Schmitt.)
  • Die BIV (Bayerische Imkervereinigung) versichert über einen Rahmenvertrag mit der Bayerische Versicherungskammer. Dort erhält man in der Plus Deckung bis 200/400 Euro (Info Karin Schmitt)
  • VBB bis zu 280/430 Euro pro Volk (Info Karin Schmitt)

Melde- und Aktionsablauf

  1. Sichtung eines Tieres, Foto machen, melden bei „beewarned.de“!
  2. Prüfung der Meldung bei beewarned.de
  3. Veröffentlichung bei beewarned.de
  4. Bei Bestätigung: Aktivierung von lokalen Suchteams. Das Nest muss gesucht werden, damit eine Bekämpfung erfolgen kann.
  5. Nest wird gefunden und gemeldet (wieder auf Meldeplattform!)
  6. Entweder Melder ist zufällig qualifizierter Nestentferner oder Nestentferner werden über Imkerverbände informiert.

Die inhaltlich relevantesten Fragen aus dem Chatverlauf

  • Frage (F): Ist es bekannt, ob es eine Art Versicherung gibt?
    Antwort (A): Hier muss man unterscheiden: A) Unfallversicherung bei der Nestentfernung und B) Absicherung von Bienen-Schäden durch die Vespa velutina. Siehe hierzu den Abschnitt „Nebenthema Imkerversicherung“ weiter oben.
  • F: Anschaffung von Ausrüstung – wie sollen diese vor Ort verschafft werden? Per Spedition hin u. zurück? Kostenträger?
    A: Orgakosten sind nicht förderfähig. Dennoch könne man sich für Vorschläge zu Fördermittel an die Verbände wenden, die dies wiederum ins Ministerium einbringen können.
  • F: Ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kosten für die Nestentfernung zu übernehmen? Was passiert, wenn er die Kosten nicht bezahlen kann oder die Entfernung nicht zustimmt?
    A: Als erstes sollte der Grundstückseigentümer prüfen, ob die Kosten durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Dass er einer Entfernung nicht zustimmt, ist wohl ein Fall eher theoretischer Natur. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Grundstückseigentümer froh sind, dass sich jemand darum kümmert. Ansonsten Aufklären und Überzeugungsarbeit leisten.
  • F: Wäre es möglich, die Ausrüstung, die von der Koordinierungsstelle bei der LWG angeschafft wird, an mehreren Standorten in Bayern zu verteilen, um die Anfahrtswege zu verkürzen und eine schnelle Reaktion zu ermöglichen?
    A: Ja, ist auf Bezirksebene angedacht. Kommt jedoch auf die Ausrüstungsgegenstände an. Manche werden nur zentral in Veitshöchheim ausgeliehen werden können, da eine intensivere Einarbeitung notwendig ist. Herausforderung ist die Verwaltung nebst „Kümmerer“ der Ausleihen.
  • F: Wo und unter welchen Bedingungen finden die Qualifikationen für Nestentferner statt?
    A: Von der LWG sollen weitere Qualifizierungskurse angeboten werden. Da es derzeit mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, werden die Teilnehmer nach der Region ihrer zukünftigen Tätigkeit ausgewählt. Da die Vespa velutina sich von Unterfranken her in Bayern ausbreitet, kommen bevorzugt Anmeldungen aus dieser Region zum Zug.

Die Präsentation behandelte eingangs außerdem folgende Themenbereiche

  • Biologie und Merkmale von Vespa velutina: Die Hornisse wird mit einer Größe von 1,7 bis 3 cm beschrieben, hat gelbe Füße (Tarsen) und einen Hinterleib mit gelber Binde und orangefarbenem Ende.
  • Bau von „Dochttöpfen“: das Rezept für eine Lockflüssigkeit zur Anlockung der Hornissen besteht aus 1/3 lieblichem Weißwein, 1/3 dunklem Bier und 1/3 Himbeersirup (mit Zucker).
  • Meldung von Sichtungen: Bei einer Sichtung soll ein Foto gemacht und die Meldung auf der Plattform „beewarned.de“ eingetragen werden. Nach Veröffentlichung der Meldung werden lokale Suchteams aktiviert, um das Nest zu finden. Wurde das Nest gefunden, wird dies ebenfalls auf der Meldeplattform erfasst.
  • Ausbreitungskarte der Asiatischen Hornisse in Bayern.
  • Fallen: Es wird darauf hingewiesen, dass Fallen in Deutschland nicht zugelassen sind, da nicht selektiv. Gefangene Einzeltiere schwächen die Volksentwicklung nicht.
  • Vermehrungszyklus: Ein Schaubild zeigt den Jahreszyklus, beginnend mit der überwinternden begatteten Königin, der Nistplatzsuche im März/April, die Primärnestbildung ab Mai, die Anlegung von Sekundärnestern ab Juli und den Schlupf der Geschlechtstiere ab September.
  • Beobachtungen am Bienenstand: Eine Karte mit Fundorten in Bayern wird gezeigt, ergänzt durch ein Bild, das die Beobachtung der Hornisse an einem Bienenstock zeigt.
  • Meldungen 2025: Eine Zusammenfassung der Meldungen für das Jahr 2025 wird präsentiert: 8 Königinnen, 4 Embryonalnester, 3 Primärnester und 10 Einzelsichtungen.
  • Nester: Verschiedene Bilder zeigen „Primärnester“ und „Embryonalnester“ an unterschiedlichen Orten, zum Beispiel an Hauswänden und in Bäumen.

Anmerkung: Die Ausführungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen hier niedergelegt. Für nähere Informationen steht Ronald Jäger von der „Koordinierungsstelle Vespa Velutina“ zur Verfügung. Mail-Kontakt über velutina [at] lwg [dot] bayern [dot] de. Weitere Informationen auf der Website der LWG.

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Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Diskussion zur Vespa velutina nigrithorax (Vvn)

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Bevor es auch in Bamberg akut wird, sich intensiver mit der Asiatischen Hornisse zu befassen, möchten wir vorab über die (rechtlichen) Rahmenbedingungen informieren, die die notwendige Beseitigung der Nester und Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax betreffen, und wie der Diskussionstand zur geplanten neuen Verordnung ist.

Behördliche Informationsquellen

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick über invasive, gebietsfremde Arten.

2. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erläutert auf der Webseite zu Neobiota und invasiven Arten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, denen die Bundesländer zu folgen haben.

Ganz klar: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dürfen nicht im Widerspruch zu EU-Richtlinien und sonstigen globalen Übereinkünften stehen, beispielsweise sind das:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 soll der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden.

In welcher Weise genau all diese Regelungen auf Bundesländerebene ausgeführt bzw. gemanagt werden, ist wiederum Ländersache.

In der Diskussion

Aktuell steht diese Verordnung Nr. 1143/2014 in der Diskussion und soll eine Änderung erfahren. Und zwar durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ -> L 186/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.7.2022 (PDF).

Diese geänderte Verordnung würde eine Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung bedeuten. ⚠️ Damit würde die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegen, sondern künftig dem Management zugeordnet werden. Bedeutet wiederum … na, das habe ich hier detaillierter erläutert.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) bezog daher Stellung und kommentierte die geplante Änderung der Verordnung, die schon zum 01.01.2025 in Kraft hätte treten sollen, in seinen Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024 unter dem Titel Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. Tipp: Die umfangreiche Kommentierung des DIB habe ich in einer Rezension am 10.12.2024 zusammengefasst.

Gleichzeitig mit der DIB-Kommentierung erfolgte ein Aufruf zu Stellungnahmen im gemeinsamen Anhörungsportal (inzwischen zu diesem Thema geschlossen) der Länder. Das Zwischenergebnis könnt ihr hier nachlesen.

Fazit

Es scheint derzeit alles noch offen zu sein und die bisherigen Regelungen zur dringend gebotenen Bekämpfung greifen weiterhin. Doch mehr als einen kleinen Vorsprung wage ich nicht zu hoffen. Sollte jedoch das Land Bayern zu denjenigen gehören, die die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, haben wir noch eine kleine Chance, die Vvn einzudämmen. So versetzen wir Forschende und Gesetzgeber zeitlich in die Lage, unsere Honigbienen, Wildbienen und weitere Insekten und Spinnentiere halbwegs zu retten. Davon profitieren wir alle.