bienen-leben-in-bamberg.de

Bamberg. Stadt der Gärtner und Häcker. Ohne Bienen fehlt dir was!

bienen-leben-in-bamberg.de

Veitshöchheimer Imkerforum 2025 (1) – Aktuelle Forschungen und Projekte

Am 08.02.2025 fand der „Pflichttermin für Imkernde“, das Veitshöchheimer Imkerforum aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) statt. Wie gewohnt bestens organisiert und im Zeitplan liegend, erhielt die seit Jahren stetig wachsende Teilnehmerschaft sowohl vor Ort wie auch Online einen Einblick in Dauerprojekte und tagesaktuelle Forschungsergebnisse bienen- und honigrelevanter Themenbereiche.

Hier unser erster Berichtsteil, den wir wie üblich nicht mit Folienbilder bestücken (dürfen), da manche Ergebnisse noch nicht publiziert wurden.

Berichte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei
– Aktuelles aus Forschung und Projekten –

Dr. Stefan Berg, Imkerforum 2025 in VeitshöchheimHier die Übersicht der von Dr. Stefan Berg vorgestellten Projekte und Themen, die ich mit „Spoiler-Ticker“ für eine rasche Erstinfo versah:

  1. Zwei Neubauten:
    1. Richtfest gefeiert für Institutsgebäude IBI in Veitshöchheim am 14.11.2024 mit den obersten Vertretern aus zwei Staatsministerien (Wohnung, Bau und Verkehr sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
    2. Prüfhof Thüngersheim
  2. Deutsches Bienenmonitoring (DeBiMo) – zukunftsweisende neue Erfassungsparameter
  3. TrachtNet – bessere Informationslage durch Stockwaagenzuwachs
  4. Varroawetter – EU-zulassungsbedingte Überarbeitung mit Infomehrwert
  5. Lithium – Zulassung eines erfolgversprechenden Präparats zur Varroabehandlung adulter Bienen möglicherweise bereits 2025
  6. Asiatische Hornisse, Vespa Velutina – Stand Bayern

Aus diesem Spektrum gehen wir auf jene mit Sprunglink versehenen Themen näher ein.

zu 2. DeBiMo

Das seit über 20 Jahren laufende bundesweite Monitoring-Projekt ist ein nationales Frühwarnsystem. An 120 eingebundenen Völkerstandorten geht man mittels langfristiger Datenerhebungen durch Probenziehungen u. a. den Ursachen von Völkerverlusten und Bienenkrankheiten nach. Dabei spielen auch die unterschiedlichen Trachtsituationen, Pflanzenschutzmittel und Betriebsweisen eine Rolle.

Die Änderungen bei der Datenerhebung betreffen hier vor allem die vermehrte Installation von mittlerweile für alle Imker förderfähigen Bienenstockwaagen, aber auch das Erfassen der Sichtungen der Vespa velutina oder in Zukunft auch des Kleinen Beutenkäfers und der Tropilaelaps-Milbe als zeitgemäße Neueinführungen.

Zunächst als Pilotphase wird das – bayern- wie auch bundesweite – Monitoring zu Wildbienen eingeführt, wobei weitere Fragestellungen – neben der Pathogenbelastung, Blütennutzung und Abundanz nach den spezifischen Erfassungsmerkmalen offen sind. Wir halten diese Neuerung für großartig. So könnte die oft kontrovers geführte Diskussion möglicherweise durch Faktenlagen befriedet werden.

zu 3. TrachtNet

Vorspann: Seit 2010 werden Gewichtsverläufe mittels Bienenstockwaagen sowie Wetterdaten aufgezeichnet. So lassen sich die Völkersituationen unterschiedlicher Landschaftstypen miteinander vergleichen oder Auswirkungen von Agrar- und Umweltmaßnahmen und des Klimawandels untersuchen.

Neuigkeit: Dank neuer Förderrichtlinien durch das Staatsministerium erhielt das TrachtNet-Projekt einen enormen Aufschwung. Die nunmehr für alle Imkereien förderfähigen Bienenstockwaagen führten zu 88 weiteren (Stand: 260) Bienenstockwaagen. Die Daten sind öffentlich einsehbar, so dass Trachtverläufe, aber auch ungewöhnliche Gewichtsschwankungen, etwa durch eine Unterwanderung mit der räuberischen Vespa velutina, bequem und flächendeckend beobachtet werden können.

zu 4. Varroawetter

Die mittlerweile allseits bekannte Plattform Varroawetter erfuhr aufgrund der Änderungen einer EU-Verordnung zwei Neuerungen bezüglich des Medikamenteneinsatzes zur Varroabekämpfung.

Zum einen betraf das die zwingend vorgeschriebene Bestandsbuchführung, also die Eintragungen aller eingesetzter Medikamente, die jede Imkerei, ob Hobby oder mehr, vornehmen muss. Da darin auch festgehalten werden muss, welche Medikamente wie appliziert wurden und dieses im Zusammenhang mit zugelassenen Verfahrensweisen steht, die auch die Wettersituation betreffen, muss die zweite Änderung gleich mitbetrachtet werden.

Zum anderen also betrifft die Änderung das Kippen der Standardzulassungen zugunsten von Einzelzulassungen, die nunmehr nach fünf Jahren der Übergangsfrist in 2027 auslief

Bedeutet: Keine Interpretationsspielräume mehr, sondern striktes Beachten der Fachinformationen des Beipackzettels des jeweiligen Medikaments. Im Übrigen ist mittlerweile die Schwammtuchmethode (von uns selbst nicht präferiert bzw. praktiziert, dies aber nur nebenbei) für die Ameisensäure 60% ad. us. vet. ebenfalls in die Einzelzulassung der Firma Bernburg eingegangen. Soweit dazu.

Nun wurden zwei weitere Rubriken aufgrund der Zulassungsbedingungen für die künftige Darstellung der Datenlage in „Varroawetter“ eingeführt. Folgende Unterscheidung:

  • Mit einem grünen Kreuzsymbol ist gekennzeichnet, dass die Wetterbedingungen optimal für die Behandlung ist, und zwar nach Erfahrung der herausgebenden Bieneninstitute, welche strenger (und damit tageslimitierter ist), als die …
  • … mit einem grünen Kreissymbol gekennzeichneten, die den günstigen Behandlungszeitraum nach Angaben des Herstellers anzeigt.

Für die Praxis des Abrufs von „Varroawetter“ bedeutet das:

  • Die Behandlungsempfehlungen brutfreier wie brütender Völker sind wie bisher abgebildet,
  • Die Angabe zur Ameisensäure ist nun verfügbar, mit der Besonderheit, dass unterschieden wird zwischen Ameisensäure 60% ad us. vet. (hat noch eine ursprüngliche, anwendungsbedingte Standardzulassung, die bis 2027 noch zum Einsatz kommen kann und danach aus der Liste verschwinden wird) und Ameisensäure 60 Bernburg (mit Einzelzulassung, da bei Anwendung mit einen Applikator temperaturrelevant).

Einige andere (synthetische) Medikamente bzw. Produkte (z. B. VarroMed, Apitraz oder Milchsäure) sind hingegen nicht aufgeführt, da laut Hersteller nicht temperaturbeschränkt.

zu 5. Lithium

Gute Neuigkeiten: Es wurde eine Firma namens Varolis GmbH gegründet, fußend auf den großartigen Beobachtungen („Zufallsbefund“) in Hohenheim zur positiven Wirkung von Lithiumchlorid als Varroabehandlungsmittel.¹

Darum geht’s: Adulte Bienen werden verschiedener Lithiumkonzentrationen ausgesetzt. Die Varroen sterben rasch und die Auswirkungen auf die adulten Bienen sind gleich Null. Wie immer, wenn etwas gar zu schön ist, um wahr zu sein, kommt das große Aaaaber.

Lithiumbehandlungen führen zu erheblichen Brutausfällen, bedingt durch nicht genauer bekannte Lethalfaktoren (Anmerkung: durch Mutation veränderte Gene oder Chromosomen, deren Träger vor Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit sterben, Definition J. Boenigk, Biologie).

Für die beabsichtigte Zulassung eines Lithiumpräparats, möglicherweise bereits 2025 auch in Deutschland (offenbar ist dies in u. a. Bulgarien bereits erfolgt), unterstützt das IBI die Firma Varolis durch begleitende Versuche, die heuer fortgeführt werden, beispielsweise zur Wirksamkeitsgrenze und Rückstandssituation. Fest steht: Um die Brut zu schonen, soll die Königin gekäfigt werden, bis die Völker brutfrei sind und dann behandelt werden.

zu 6. Asiatische Hornisse / Vespa velutina (nigrithorax)

Modenschau Schutzanzüge für Nestentferner Vespa velutinaDr. Berg begrüßte die Velutina Army Gruppe um Miri Wahr und wies auf eine Ansprechmöglichkeit einzelner Mitglieder sowie auf die Anprobe verschiedener Schutzanzüge in der Pause hin. Die Plattform(en) (WhatsApp-Gruppen und Webseiten velutina-army.de) sei deutschlandweit übergreifend und von hoher Fachkompetenz (was Reinhold und ich bestätigen können, weil selbst Mitglied).

Karte zur Verbreitung der Vespa velutina in Deutschland, Stand 2024Vorgestellt wurde eine Deutschlandkarte zur Verbreitung der Velutina, die unter erheblichen Aufwand von den Instituten hergestellt wurde, da es keine überregionale Meldeplattform gibt.

2024 gab es in Bayern 70 Sichtungen von Vespa velutina nigrithorax an 38 Standorten. Sechs Gründerköniginnen wurden entnommen und 17 von 18 gefundenen Nestern entfernt. Das letzte gefundene Nest, welches sich untypischerweise unter Dachziegeln befand, war in Sommerhausen. Eines der Nester zählte 4.500 adulte Tiere, die Brut also nicht mitgerechnet. Teilweise hatten die Nester anfänglich keine Königin.

Was ist derzeit in Planung?

  • Von Seiten der Institute wurde ein Antrag für eine mit einer Person besetzten Koordinierungsstelle zur Velutina zu erhalten.
  • Bereits jetzt aber stellt die Meldeplattform BeeWarned den Kontakt zu den Behörden (Anmerkung: z. B. Untere Naturschutzbehörden), zur Imkerschaft, zum Garten-, Wein- und Obstbau her.
  • Nach Aufforderung der Bundesregierung wurde zusammen mit fünf Bieneninstituten aus Deutschland ein Projekt eingereicht. Erarbeitet werden soll eine Eintscheidungshilfe.
  • An einigen Populationen mit jeweils einer flügelbeschnittenen Velutina-Königin wurde im Labor untersucht, welche Rollen die Sexuallockstoffe, Pathogene (Anmerkung: krankmachende Stoffe) und Lockstoffe spielen und ob sich damit etwas anfangen lässt. Diese Untersuchungen werden heuer mit neuen Völkern fortgesetzt, da die letzten nach drei Monaten eingingen, möglicherweise aufgrund nicht optimal zusammengesetzter Nahrung.
  • Zum Schluss verwies Dr. Berg auf Informationsmaterialien zur Aufklärung der Bevölkerung und wie das Material gezielt eingesetzt werden kann. By the way: In Bamberg könnt ihr auch von uns auf Anfrage und ab Ostern in der Bienen-InfoWabe kleine Mengen an Infomaterial erhalten kann. (An dieser Stelle vielen Dank an das Institut und den Freundeskreis, der für all die Informationsmaterialien gesorgt hat!)
  • Vom IBI angeboten werden außerdem zwei Schulungstermine zur Vespa velutina:

Onlineschulung: Biologie, Erkennen, Nestsuche
Mi., 19.03.2025, 18 – 21 Uhr
Do., 20.03.2025, 9 – 12 Uhr

Präsenzschulung: Nestentfernung, Gerätschaften, Sicherheit (eingeschränkter Personenkreis!)

So., 06.04.2025, 9 – 16 Uhr: Referent: Rainer Jahr (Hessen) -> für diejenigen, die bereits Wespenentfernungen vornehmen und dies auf die Velutina erstrecken wollen, für max. 60 Peronen mit entsprechender Ernsthaftigkeit.

Der nächste Blogbericht behandelt die Auswirkungen des Klimawandels
auf Bienen und Handlungsempfehlungen für die Imkerschaft. Bleibt dran!


¹Historie „Lithiumchlorid“ siehe unsere Beiträge:

Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Diskussion zur Vespa velutina nigrithorax (Vvn)

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Bevor es auch in Bamberg akut wird, sich intensiver mit der Asiatischen Hornisse zu befassen, möchten wir vorab über die (rechtlichen) Rahmenbedingungen informieren, die die notwendige Beseitigung der Nester und Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax betreffen, und wie der Diskussionstand zur geplanten neuen Verordnung ist.

Behördliche Informationsquellen

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick über invasive, gebietsfremde Arten.

2. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erläutert auf der Webseite zu Neobiota und invasiven Arten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, denen die Bundesländer zu folgen haben.

Ganz klar: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dürfen nicht im Widerspruch zu EU-Richtlinien und sonstigen globalen Übereinkünften stehen, beispielsweise sind das:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 soll der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden.

In welcher Weise genau all diese Regelungen auf Bundesländerebene ausgeführt bzw. gemanagt werden, ist wiederum Ländersache.

In der Diskussion

Aktuell steht diese Verordnung Nr. 1143/2014 in der Diskussion und soll eine Änderung erfahren. Und zwar durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ -> L 186/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.7.2022 (PDF).

Diese geänderte Verordnung würde eine Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung bedeuten. ⚠️ Damit würde die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegen, sondern künftig dem Management zugeordnet werden. Bedeutet wiederum … na, das habe ich hier detaillierter erläutert.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) bezog daher Stellung und kommentierte die geplante Änderung der Verordnung, die schon zum 01.01.2025 in Kraft hätte treten sollen, in seinen Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024 unter dem Titel Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. Tipp: Die umfangreiche Kommentierung des DIB habe ich in einer Rezension am 10.12.2024 zusammengefasst.

Gleichzeitig mit der DIB-Kommentierung erfolgte ein Aufruf zu Stellungnahmen im gemeinsamen Anhörungsportal (inzwischen zu diesem Thema geschlossen) der Länder. Das Zwischenergebnis könnt ihr hier nachlesen.

Fazit

Es scheint derzeit alles noch offen zu sein und die bisherigen Regelungen zur dringend gebotenen Bekämpfung greifen weiterhin. Doch mehr als einen kleinen Vorsprung wage ich nicht zu hoffen. Sollte jedoch das Land Bayern zu denjenigen gehören, die die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, haben wir noch eine kleine Chance, die Vvn einzudämmen. So versetzen wir Forschende und Gesetzgeber zeitlich in die Lage, unsere Honigbienen, Wildbienen und weitere Insekten und Spinnentiere halbwegs zu retten. Davon profitieren wir alle.

Gedanken zur Expertenkonferenz zur Vespa velutina in Neustadt/W. am 18.01.2025

Logo-Expertenkonferenz-Vespa-Verlutina-2025Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e. V. veranstaltet die Internationale Expertenkonferenz 2025 zusammen mit dem Team von velutina.info.

Neben einem einstündigen Einführungsvortrag sieht das Programm zu Beginn eine Stunde Zeit für den Austausch vor und reserviert Zeit für vier jeweils 75-minütige Arbeitsgruppen, zwei parallel verlaufend am Vor- und Nachmittag, zu den Themen 1) Gesundheit & gesellschaftliche Auswirkungen und 2) Biodiversität sowie 3) Landwirtschaft & Imkerei und
4) Populationsmanagement / Bekämpfung.

Wunschdenken und Zeitressourcen

Wie auch auf anderen Konferenzen, die ich z. B. in meinem Berufsfeld Bibliothek zu Genüge mitgeplant oder an ihnen teilgenommen habe, ist die Zeit der Arbeitsgruppen immer zu knapp. Die besten Ergebnisse kommen heraus, wenn die Gruppen professionell moderiert werden und sich jeder Teilnehmer nur knapp vorstellt, sich kurz fässt und langatmige Wiederholungen sein lässt. Disziplinierte Teilnehmende sind die goldene Regel, doch es genügen nur zwei Personen, die sich in den Mittelpunkt stellen, und schon geht die Rechnung nicht mehr auf. Insofern sollten nicht zu hohe Erwartungen gestellt werden.

Ähnliches gilt für die Einführungsvorträge unter dem Titel „Aktuelle Situation, wo geht die Reise hin?”, die einen Länderüberblick mit den Experten und Repräsentanten aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Österreich, Slowakei und Luxemburg bieten möchte. Eine Stunde geteilt durch 10 (inkl. Anmoderation) ergibt 6 Minuten.

Bleibt noch die Hoffnung auf die Präsentation der Workshop-Ergebnisse 1-4 und eine Ausarbeitung einer Abschlusserklärung. Wer nicht früher abreisen muss und die knapp zwei Stunden voll anwesend sein kann, bekommt jetzt noch ein Finish geboten.

Online-Teilnahme

Reinhold und ich entschieden, dass sich für dieses zeitambitionierte Programm die weite Anreise möglicherweise vom Zeit-/Nutzenfaktor nicht lohnen könnte, Wir meldeten uns daher als Online-Teilnehmer an und werden unsere gezielten Fragen im Vorfeld sammeln und in den Chat eingeben. Eventuell haben wir so die Chance, dass wir auch noch im Nachgang Antworten erhalten werden. Außerdem gibt’s die Vorträge als Aufzeichnung.

Grundsätzlich ist es besser, eine eine Konferenz anzubieten, die zwar niemals alle Fragen beantworten kann, die uns auf der Seele brennen, als kein Angebot zu machen. Vielen Dank im Voraus den Veranstaltern und ein gutes Gelingen und Kraft und Nerven beim anschließendem Veratmen jedweder Kritik.

Zwischeninfo: Stellungnahmen auf dem Anhörungsportal zur Umstufung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina)

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)Kürzlich starteten wir einen Aufruf zu Stellungnahmen zum Management-Maßnahmenblatt auf dem Anhörungsportal. Sie sollte die Herabstufung der Bekämpfungspflicht der bienenvölkervernichtenden Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorx) verhindern. Tatsächlich gingen über 600 Stellungnahmen ein, die derzeit gesichtet und sortiert werden müssen.

Das könnte bedeuten, dass das von der Bundesregierung angepeilte Umstufungs-Datum zum 01.01.2025 nicht einzuhalten ist. Die Umstufung hätte zur Folge, dass die Last der Bekämpfung der invasiven Art und die Ausbildung der Schädlingsbekämpfer sowohl finanziell als auch von der Koordination her auf den Schultern von Privatpersonen, allen voran der Imker, Wein- und Obstbauern und Landwirten, ruhen würde.

Dies hat negative Konsequenzen nicht nur auf die Berufsgruppen durch Vernichtung ihrer Produkte, sondern auch auf die Biodiversität durch fehlende Bestäuberinsekten und auch für die Bevölkerung, die im beängstigendem Maße der Vespa velutina ausgesetzt wäre.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

*10* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

DIB Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024Es brodelt (nicht nur) in der Imkerschaft! Diese Rezension wird nicht für alle eine leichte Kost sein, muss jedoch in Anbetracht der aktuellen Veränderungen beim Kampf gegen die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, kurz: Vv) auf den Tisch kommen.

Um was geht es?

Die geplante Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (Asiatischen Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management² zugeordnet wird.

Der hier rezensierte Artikel des Deutschen Imkerbundes (DIB) kommentiert das Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zur Regulierung invasiver Arten. Er thematisiert die Herausforderungen und notwendigen Änderungen im Umgang mit Bienen, die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, insbesondere in Bezug auf die Bestäubung und den Schutz von Wildbienen. Der DIB fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung, die bald in Kraft treten soll.

Hintergrund und Kritik an der Verordnung

Zur Einordnung der Problematik eine Anmerkung der Rezensentin: Der Vespa velutina n. wird durch die geplante Herabstufung ab Januar 2025 faktisch der Weg ins leckere Schlaraffenland der Honigbienen (80% ihrer Nahrungsquelle) und Wildbienen nebst weiterer Insekten geebnet. Damit wird die Verantwortung ihrer Beseitigung und deren Kosten werden letztendlich auf die Bevölkerung (sprich: die Imker und Landwirte) abgewälzt. Das wird zurecht von der Mehrzahl der Imkervereine und -verbände als der falsche Weg gesehen. Ein Aufruf zur Stellungnahme ist mittlerweile abgeschlossen, es wird noch der Ergebnisse geharrt.

Der DIB kritisiert in seinem Artikel eingangs, dass „mancherorts […] bis heute nicht die notwendigen Strukturen von einem effektiven Monitoring, über eine Meldeplattform bis hin zur Ausbildung von Multiplikatoren und Nestentfernern aufgebaut [wurden]. Die Umstufung erfolgt daher zur Unzeit – die Hausaufgaben wurden noch nicht überall gemacht. Der vorliegende Textvorschlag gibt die Situation teilweise nicht korrekt wider. Zudem sehen wir einige Passagen nicht im Einklang mit der VO.“

Forderungen nach Änderungen im Einzelnen³

Der DIB kommentiert und kritisiert das Management- und Maßnahmenblatt und fordert umfassende Änderungen. Hier einige der relevantesten Punkte:

  1. Imkerverbände und auch der DIB wurde nicht in die Erstellung des Maßnahmenblattes einbezogen.
  2. Unvollständige Anhörung aufgrund fehlender länderspezifischer Anlagen.
  3. Die Umstufung der Vespa velutina zu einer „weit verbreiteten Art“ ist abzulehnen, da der Nachweis der weiten Verbreitung nicht erbracht wurde.
  4. Es muss auf die Notwendigkeit frühzeitiger und gezielter Bekämpfung hingewiesen werden, um eine rasante Ausbreitung der Art zu verhindern.
  5. Die Darstellung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft muss erweitert und mit aktuellen Forschungsergebnissen untermauert werden.
  6. Monitoring muss auch in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort die Honigbienen als Nahrungsquelle und die Imker als Beobachter fehlen.
  7. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ist ein bundesweit einheitliches Meldeportal für die Bevölkerung notwendig. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern als alleinige Meldemöglichkeit haben sich als unzureichend erwiesen.
  8. Beim Fang von Königinnen müssen heimische Arten geschützt werden, indem zeitliche Vorgaben für das Ausbringen von Fallen festgelegt werden.
  9. Die Beschreibung der Nestanlage muss präziser und vollständiger sein.
  10. Der Einsatz von Wärmebildkameras bei der Nestlokalisierung sollte als zusätzliche Maßnahme aufgenommen werden.
  11. Die Ausführungen zur Nestbeseitigung müssen um alternative Methoden wie Einfrieren über einen längeren Zeitraum oder Verbrennen erweitert und die Erforschung nachhaltiger Tötungsmethoden gefordert werden.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass genügend sachkundige Personen für die Nestentfernung zur Verfügung stehen und diese entsprechend geschult und ausgerüstet sind.
  13. Das Datum für das Ausfliegen der Geschlechtstiere sollte flexibler gestaltet werden, da es vom Wetterverlauf abhängt.
  14. Der Satz „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ ist ersatzlos zu streichen, da er der EU-Verordnung widerspricht.
  15. Es muss klargestellt werden, dass die Umstufung der Vespa velutina nur einen Wegfall der Ausrottungspflicht bedeutet, die EU-Verordnung aber weiterhin eine Bekämpfung zur Schadensabwehr und Eindämmung der Art vorschreibt.

Statt eines Fazits

Der DIB betont, dass die Bekämpfung der Vespa velutina nicht allein auf unentgeltlicher Arbeit der Imkerschaft beruhen darf. Es müssen finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für ein effektives Management der invasiven Art bereitgestellt werden.

Das klare Statement am Ende des Artikels: „Wir befürworten klar die Unterstützung durch andere Ministerien und Behörden. Die Verantwortung muss jedoch in einer Hand bleiben. Müsste erst geklärt werden, welche Behörde bei einer Meldung zuständig ist, ist dies kontraproduktiv. Zudem wird eine Übersicht der Situation, der getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen auf diese Weise nahezu unmöglich – auch dies würde dem Sinn der VO widersprechen.“


Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. [Kommentierung]. In: Deutscher Imkerbund e. V. unter https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b – Letzter Aufruf am 06.12.2024.


Fußnoten

¹Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

² Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Quelle: https://www.anhoerungsportal.de

³Die Zusammenfassung erfolgte mit Hilfe der KI NotebookLM.

Aufruf Stellungnahme im Anhörungsportal zur Bekämpfungspflicht von Asiatischer Hornisse

Nestentfernung Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) Foto: Carsten Emser

An alle mit Insekten und Bienen Beschäftigte oder auch die interessierte Bevölkerung ergeht der ⚠️ Aufruf zur Stellungnahme im Anhörungsportal (StMWi Hessen) zur geplanten, jedoch nicht erstrebenswerten Herausnahme der Bekämpfungspflicht der Asiatischen Hornisse:

Nehmt Stellung hier!
Nur noch bis zum 02.12.2024 möglich!

Hintergrund: Die Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) hält weite Teile Europas und nun auch Deutschlands in Atem. Trotz oder gerade wegen der präkeren Lage, die sich zuungunsten der Honigbienen, Wildbienen, Insekten und damit verbunden gegen Imker, Naturschützer, Garten- und Weinbauern entwickelt und alle Genannten massiv beeinträchtigen wird, ist geplant, die Vespa v. von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ herabzustufen.

⚠️ Das bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Ergo: Verantwortung abwälzen, um Kosten zu sparen!

Man kann das natürlich neutraler ausdrücken,² ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir, wenn wir den Kampf gegen die Nester aufgeben, mit Mann und Maus bzw. Insekten untergehen werden.

An alle mit Insekten und Bienen Beschäftigre oder auch die intereseirte Bevölkerung ergeht somit der Aufruf zur Abstimmung gegen die geplante Herausnahme der Bekämpfungspflicht der Asiatischen Hornisse:

Nehmt Stellung hier!

⚠️ Welche Argumente gibt es (auf die Schnelle)?

Wer sich das fragt, und wer wie wir keine Zeit mehr für perfekte Ausformulierungen hat … es hat sich ad hoc eine „Task Force“ gebildet, die etliche Argumente gegen die geplante Bekämpfung der Vespa velutina zur Verfügung gestellt hat. HIer könnt ihr stöbern. Und …

… eine KI hat daraus noch einmal eine überarbeitete Version generiert. Auch hier könnt ihr euch inspirieren lassen und natürlich gerne weitere Argumente einstellen und – noch besser!– nach weiteren Quellen und Belegen recherchieren und aus Ihnen zu zitieren. Zwei Quellen findet ihr in der Fußnote.³

Nur noch bis zum ⚠️ 02.12.2024 können Einwände eingereicht werden. Ja, das ist knapp. Doch man hoffte hinter den Kulissen der aktiven Nestbekämpfer (überwiegend ehrenamtlich), dass sich die regionalen Landesgruppen der Imkervereine und -verbände gegen die Umstufung argumentativ wehren.

Dies scheint jedoch offenbar (laut internen WhatsApp-Gruppen) nur vom Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) und dem Landesverband Badischer Imker erfolgt zu sein. Daher der Appell an ALLE, also auch nicht organisierte Menschen: Nehmt Stellung hier!


Fußnote 1:
Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Quelle: https://www.anhoerungsportal.de


Fußnote 2:
Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

Fußnote 3:
Informationsquellen zur Vespa velutina nigrithorax und ihrer Schäden:

HEG-Einladung: Vortrag Asiatische Hornisse (Vespa velutina) von Ronald Jäger

Die Nester der Asiatischen Hornisse, deren Einflugloch seitlich angebracht sind, sind schon sehr beeindruckend. Der Fachberater für Unterfranken, Dr. Ronald Jäger, brachte ein Exemplar mit in die HEG und erläuterte in einem rund eineinhalb Stunden langen Vortrag die derzeitige Situation zur Vespa velutina. Ich gebe diesen nicht hier wieder, doch wir sind bereits seit geraumer Weile in Hab-Acht-Stellung, da wir ziemlich sicher im nächsten Jahr der nächste fränkische Landkreis sind, wo sie auftauchen wird.

Was dann an Maßnahmen vor allem des Nestfindens erforderlich sind, wohin die Fundmeldungen gehen sollen, wer dann eingesetzt wird, um die Nester zu entfernen und wie wir künftig mit der Situation umgehen werden, wird begleitendes Thema für die nächsten Monate und Jahre sein. Wir bleiben jedenfalls dran, sind in Gruppenchats dabei und bleiben im Austausch mit jenen, die sich bereits aus eigener Erfahrung auskennen.

Die LWG jedenfalls zögerte nicht, sich fachlich einzubringen, wofür wir dem Institut für Bienenkunde in Veitshöchheim sehr, sehr dankbar sind.

HEG-Vortrag: Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Franken 

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)In einem Radius von 80 km pro Jahr kann sich die Asiatische Hornisse (Vespa velutina, Vv) ausbreiten. Letzte Sichtungsentfernungen:

  • Gädheim, Unterfranken, 41 km
  • Neustadt a d Aisch, Mittelfranken, 48 kom
  • Flachslanden, Mittelfranken, 69 km
  • Winterhausen Unterfranken, 68 km

Vespa velutina und Vespa grabro im VergleichDas sind keine Entfernungen mehr, die einen ruhig schlafen lassen. Nächstes Jahr dürfte die vor allem für Honigbienen gefährlichen Invasoren auch unsere Völker im Visier haben. Wer mehr dazu erfahren möchte:

Wann: 05.10.24, 12:30 Uhr
Was: Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Franken. Wo stehen wir? (Erkennungsmerkmale, Verhalten, Ausbreitung, Bekämpfungsmöglichkeiten, zukünftige Entwicklung)
Wo? Bürgersaal Ebelsbach, Schwarzer Weg, 97500 Ebelsbach
Referent: Dr. Ronald Jäger, Staatlicher Fachberater für Bienenzucht in Unterfranken, Institut für Bienenkunde und Imkerei
Veranstalter? HEG anlässlich Herbstversammlung

Mi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Bienen an weißer Herbstaster (Raublatt-Aster, Aster novae-angliae 'Herbstschnee')Logo für alle Schwerpunktthemen (= Bienen, Honig, Imkerei, Natur) der Bienen-InfoWabeMi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Wann? Mi., 11.09.24 | ab 19 Uhr – jeden 2. Mittwoch im Monat
Wo?  Achtung! Ortswechsel! Wir treffen uns in der Bienen-InfoWabe, Bienenweg 1, Bamberg. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage „Erba“.
Für wen? Imker/innen und alle Interessierten, auch ohne Kenntnisse und Ambitionen, aber mit viel Liebe zu Bienen, Honig, Imkerei und Natur!
Was? Vortragsthema zur Einführung wird die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina nigrithorax) sein. Mit Meinungsaustausch bei geselligem Beisammensein und Schwofen über unsere Lieblingsthemen.
Referenten? Reinhold Burger (Bienenwirtschaftsmeister u. -sachverständiger) und Ilona Munique (Imkerin)
Und sonst? Die sogenannten Monatsbetrachtungen sind Tradition lehrender Imker(inn)en, die ihre langjährigen Erfahrungen systematisch aufarbeiten und sich dabei „in die Karten schauen“ lassen.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Die Lange Nacht der Bienenwissenschaft, Livestream am 31.03.2023

Ankündigung Die Lange Nacht der Bienenwissenschaft 2023Am 31.03.2023 ab 20.15 Uhr lädt die Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e. V. und der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) zur „Langen Nacht der Bienenwissenschaft“ mit Einblick in angewandte und praxisnahe Forschungsarbeit via Livestream. Die Vortragsthemen sind:

  1. Die asiatische Hornisse (Vespa velutina)
    Dr. Nicole Höcherl Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf
  2. Anpassung der Imkerei an den Klimawandel – Schwerpunkt Winterbrutpause
    PD Dr. habil. Annely Brandt
    Bieneninstitut Kirchhain Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
  3. 60%ige Ameisensäure im Test: Wirksamkeit
    Dr. Ulrich Ernst
    Landesanstalt für Bienenkunde – Apicultural State Institute
    Universität Hohenheim
  4. Auswirkungen der herkömmlichen und der innovativen Bienenhaltung auf das Verhalten von Honigbienen
    Lioba Hilsmann
    Biozentrum Universität Würzburg

Ob für Fragen und Diskussion nach den Vorträgen Zeit ist, konnte den Ankündigungen nicht entnommen werden.