*10* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

DIB Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024Es brodelt (nicht nur) in der Imkerschaft! Diese Rezension wird nicht für alle eine leichte Kost sein, muss jedoch in Anbetracht der aktuellen Veränderungen beim Kampf gegen die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, kurz: Vv) auf den Tisch kommen.

Um was geht es?

Die geplante Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (Asiatischen Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management² zugeordnet wird.

Der hier rezensierte Artikel des Deutschen Imkerbundes (DIB) kommentiert das Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zur Regulierung invasiver Arten. Er thematisiert die Herausforderungen und notwendigen Änderungen im Umgang mit Bienen, die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, insbesondere in Bezug auf die Bestäubung und den Schutz von Wildbienen. Der DIB fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung, die bald in Kraft treten soll.

Hintergrund und Kritik an der Verordnung

Zur Einordnung der Problematik eine Anmerkung der Rezensentin: Der Vespa velutina n. wird durch die geplante Herabstufung ab Januar 2025 faktisch der Weg ins leckere Schlaraffenland der Honigbienen (80% ihrer Nahrungsquelle) und Wildbienen nebst weiterer Insekten geebnet. Damit wird die Verantwortung ihrer Beseitigung und deren Kosten werden letztendlich auf die Bevölkerung (sprich: die Imker und Landwirte) abgewälzt. Das wird zurecht von der Mehrzahl der Imkervereine und -verbände als der falsche Weg gesehen. Ein Aufruf zur Stellungnahme ist mittlerweile abgeschlossen, es wird noch der Ergebnisse geharrt.

Der DIB kritisiert in seinem Artikel eingangs, dass „mancherorts […] bis heute nicht die notwendigen Strukturen von einem effektiven Monitoring, über eine Meldeplattform bis hin zur Ausbildung von Multiplikatoren und Nestentfernern aufgebaut [wurden]. Die Umstufung erfolgt daher zur Unzeit – die Hausaufgaben wurden noch nicht überall gemacht. Der vorliegende Textvorschlag gibt die Situation teilweise nicht korrekt wider. Zudem sehen wir einige Passagen nicht im Einklang mit der VO.“

Forderungen nach Änderungen im Einzelnen³

Der DIB kommentiert und kritisiert das Management- und Maßnahmenblatt und fordert umfassende Änderungen. Hier einige der relevantesten Punkte:

  1. Imkerverbände und auch der DIB wurde nicht in die Erstellung des Maßnahmenblattes einbezogen.
  2. Unvollständige Anhörung aufgrund fehlender länderspezifischer Anlagen.
  3. Die Umstufung der Vespa velutina zu einer „weit verbreiteten Art“ ist abzulehnen, da der Nachweis der weiten Verbreitung nicht erbracht wurde.
  4. Es muss auf die Notwendigkeit frühzeitiger und gezielter Bekämpfung hingewiesen werden, um eine rasante Ausbreitung der Art zu verhindern.
  5. Die Darstellung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft muss erweitert und mit aktuellen Forschungsergebnissen untermauert werden.
  6. Monitoring muss auch in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort die Honigbienen als Nahrungsquelle und die Imker als Beobachter fehlen.
  7. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ist ein bundesweit einheitliches Meldeportal für die Bevölkerung notwendig. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern als alleinige Meldemöglichkeit haben sich als unzureichend erwiesen.
  8. Beim Fang von Königinnen müssen heimische Arten geschützt werden, indem zeitliche Vorgaben für das Ausbringen von Fallen festgelegt werden.
  9. Die Beschreibung der Nestanlage muss präziser und vollständiger sein.
  10. Der Einsatz von Wärmebildkameras bei der Nestlokalisierung sollte als zusätzliche Maßnahme aufgenommen werden.
  11. Die Ausführungen zur Nestbeseitigung müssen um alternative Methoden wie Einfrieren über einen längeren Zeitraum oder Verbrennen erweitert und die Erforschung nachhaltiger Tötungsmethoden gefordert werden.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass genügend sachkundige Personen für die Nestentfernung zur Verfügung stehen und diese entsprechend geschult und ausgerüstet sind.
  13. Das Datum für das Ausfliegen der Geschlechtstiere sollte flexibler gestaltet werden, da es vom Wetterverlauf abhängt.
  14. Der Satz „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ ist ersatzlos zu streichen, da er der EU-Verordnung widerspricht.
  15. Es muss klargestellt werden, dass die Umstufung der Vespa velutina nur einen Wegfall der Ausrottungspflicht bedeutet, die EU-Verordnung aber weiterhin eine Bekämpfung zur Schadensabwehr und Eindämmung der Art vorschreibt.

Statt eines Fazits

Der DIB betont, dass die Bekämpfung der Vespa velutina nicht allein auf unentgeltlicher Arbeit der Imkerschaft beruhen darf. Es müssen finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für ein effektives Management der invasiven Art bereitgestellt werden.

Das klare Statement am Ende des Artikels: „Wir befürworten klar die Unterstützung durch andere Ministerien und Behörden. Die Verantwortung muss jedoch in einer Hand bleiben. Müsste erst geklärt werden, welche Behörde bei einer Meldung zuständig ist, ist dies kontraproduktiv. Zudem wird eine Übersicht der Situation, der getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen auf diese Weise nahezu unmöglich – auch dies würde dem Sinn der VO widersprechen.“


Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. [Kommentierung]. In: Deutscher Imkerbund e. V. unter https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b – Letzter Aufruf am 06.12.2024.


Fußnoten

¹Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

² Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt.Quelle: https://www.anhoerungsportal.de

³Die Zusammenfassung erfolgte mit Hilfe der KI NotebookLM.

*18* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2020

[Werbung] Diese Neuerscheinung hat tatsächlich gefehlt: Ein Begleitbuch zum Erwerb des „Fachkundenachweis Honig“. Werner Gekeler, seines Zeichens ehemaliger Fachberater für Imkerei im Regierungsbezirk Tübingen, trägt komprimiert und mit zahlreichen tabellarischen Übersichten versehen zusammen, was die Anwärter/innen auf die Erlaubnis zur Verwendung der Gewährstreifen (Gewährverschluss) des Deutschen Imkerbundes an Wissen benötigen. Eine „optimale Kursbegleitung“ also, in der es um die Gewinnung, Verabeitung und Vermarktung von Honig geht. Das Büchlein will nicht mehr, aber eben auch nicht weniger und schließt daher die einzelnen Kapitel sogleich im Kursstil ab, nämlich mit einigen Wissensfragen.

Optimierungsvorschläge

Daher ist es eher unerheblich, dass einige Fotos ihr etwas älteres Datum nicht verbergen können. Sie stammen größtenteils aus dem Fundus des Verfassers. Allerdings ist mit dem Alter auch ein großer Schatz an Erfahrungswissen verbunden und so nimmt man die Patina in Kauf. Wir sind hier ja nicht bei Instagram, wiewohl das Auge heute schon sehr verwöhnt ist.

Ganz und gar nicht glücklich jedoch bin ich mit dem „Beeblower“ im Kapitel „Gewinnung des Honigs“. Ich wüsste auch niemanden in unserem Umfeld, der mit so einem Gebläse, zumal betrieben mit Generator und / oder Benzin, seine Bienen und die Nachbarn verschrecken mag. Okay, für Großimkereien auf dem freien Felde mag das noch hingenommen werden. Doch die vorgestelle Möglichkeit der sicherlich nicht ganz leisen Nutzung steht im Gegensatz zu der ganz richtigen Anmerkungen im Vorwort: „Der Grund für den Beginn mit der Bienenhaltung ist die ökologische Seite.“ Wir müssen PETA keine Munition liefern und mir hätte die Darstellung der Bienenflucht völlig gereicht. Vielleicht hätte es dann mehr Platz gegeben für ein heutzutage wichtiger erscheinendes Kapitel, den Onlinehandel.

Über das Thema Onlinehandel finden sich im Kapitel „Vermarktung des Honigs“ nur sehr wenige Zeilen, bestehend aus Gründen, warum Menschen den Online-Handel nutzen und dass Honig wegen seiner langen Haltbarkeit dafür infrage käme. Kein Wort zu den zahlreichen Stolperfallen beim Online-Handel bzw. der Gestaltung von AGB (Anbieterkennzeichnung) und Fernabsatzgesetz, Impressum, Datenschutzerklärung etc. Da diese Themen offenbar auch heute noch nicht Gegenstand der Schulungen für den Fachkundenachweis sind – unsere eigenen liegen knapp 8 Jahre zurück –, hat man diese Gelegenheit verstreichen lassen, vor allem Imker/innen späteren Alters zumindest mit Benennung und Literaturangaben auf die Sprünge zu helfen.

Literaturverzeichnis

Wie immer sehe ich mir gerne die Literaturverzeichnisse an, da bin ich nun einmal  bibliothekarisch vorbelastet. Im „Fachkundenachweis Honig“ vermisste ich sofort Horn / Lüllmann: Der Honig (Selbstverl.), ein mit 424 Seiten gewichtiges Standardwerk von 2017, welches 1992 „Das große Honigbuch“ selbiger Verasser abgelöst hat.

Die unter „allgemeine Imkerei“ aufgeführten Literatur ist eine Mischung von alten (Standard)Werken ab dem Jahr 1984 und wenigen neueren Erscheinungen bzw. Ausgaben. So erschien das „Lexikon zur Bienenkunde“ zuletzt in einer Ausgabe von 2002, im Verzeichnis ist noch die Ausgabe von 1987 agegeben.

Daneben findet sich eine getrennte Auflistung zur Bienenweide, angesiedelt zwischen den Erscheinungsjahren 1975 und 1997. Hier vermisse ich unbedingt den hervorragenden Baden-Württemberger Bienenweidekatalog samt Datenbank oder die beiden letzten Auflagen (2007 und 2018) von Günter Pritsch: „Bienenweide“ mit seinen 200 bzw. 220 Trachtpflanzen. Tatsächlich gibt es in diesem engen Themensektor auch Titel, die „Ewigkeitswert“ haben. Doch auch das „Trachtpflanzenbuch“ von  Maurizio / Grafl wurde zuletzt 1994 „neu“ aufgelegt, während uns im Verzeichnung noch die Ausgabe von 1982 offeriert wird.

Fazit

Um es mit Gekerlers eigenen Worten (S. 38) zu sagen: „Ein nicht zu unterschätzendes Problem ist die sich einschleichende Betriebsblindheit.“ Da die Herausgabe dieses kursbegleitenden Bändchens aber an sich eine sehr willkommene Idee ist, sollte einer zweiten Auflage nichts im Wege stehen, aller Kritik zum Trotz. Diese möge bald nachkommen, vielleicht lassen sich die wohlmeinenden Aktualisierungsvorschläge gleich mit einarbeiten. Doch so lange muss man auch wieder nicht warten. Ich empfehle das Buch zum Fest vor allem für Jungimker/innen, aber auch für Imkererfahrende, die auf DIB-Gläser umstellen wollen und den Fachkundenachweis liefern müssen.


Gekeler, Werner: Fachkundenachweis Honig : Gewinnung, Verarbeitung, Vermarktung. Optimale Kursbegleitung. Stuttgart (Hohenheim) : Ulmer. 2020.
ISBN 978-3-8186-1141-5

Rezensionsexemplar für unsere Imker-Bibliothek.

Tierisch entspannt – der frischgebackene Imkerfacharbeiter Reinhold

Tierisch entspannter Imkerfacharbeiter Reinhold„Facharbeiter Bienenwirtschaft“ (kurz: Imkerfacharbeiter) heißt’s in Österreich, was sich bei uns in Deutschland „Tierwirt Fachrichtung Imkerei“ (vor 2005: Tierwirt Schwerpunkt Bienenhaltung)“ nennt. Wie auch immer – Reinhold Burger hat die europaweit anerkannte Ausbildung an der Niederösterreichischen Imkerschule (Landwirtschaftlichen Fachschule im Bildungszentrum Warth-Aichhof) mit „ausgezeichnet“ (also sehr gut) geschafft, worauf ich als seine Partnerin natürlich mächtig stolz bin.

Als „Spätberufener Ü50“ ist es nicht so easy, sich noch einmal neu zu orientieren. Dazu gehört Mut, Hingabe und Konzentration. So musste er vor allem Letzteres in der vergangenen Blockunterrichtswoche vom 13.-17.11.2017 aufbringen, die mit einer Prüfung über den gesamten Lernhorizont (bei normalen Auszubildenden sind das drei Jahre Stoff) erstreckt.

Reinhold hingegen konnte durch nachgewiesenes Vorwissen und durch sein Diplom (als Geograph) erheblich abkürzen. So absolvierte er lediglich diese und zwei weitere Wochen im Frühjahr, in der er mit 15-20 anderen Imker(innen) in Warth (südlich von Wien in der „Buckligen Welt“ gelegen) zum Unterricht antreten musste bzw. durfte. Dieses und all die vielen Lernabende zuhause haben sich gelohnt.

Der nächste Schritt nun ist die Anmeldung zur Meisterausbildung. Der Antrag ist geschrieben, und dann heißt es erneut: Selbsstudium, und zwar 2,5 Jahre lang. Nun, er ist drin im Lernen und für unsere Bienen und Schulbienenschüler/innen ist ihm da nichts zu viel. Natürlich profitiere  ich ebenfalls von seinem systematischen Lernen. In vielen Gespächen (nicht nur zum Abfragen von Stoff) erfreuen wir uns gegenseitig über spannendes Neues und aufgefrischtes Wissen rund um Bienen und deren Lebensraum, über Honig und weitere Bienenprodukte, über Imkerei und – ja, auch Betriebswirtschaft und „Standeskunde“, wie es in Österreich üblich ist.

Bildungszentrum Warth-Aichhof mit niederösterreichischer Imkerschule

Bildungszentrum Warth-Aichhof mit niederösterreichischer Imkerschule

Warum gerade Österreich? Wir hier in Franken bzw. Bayern wissen die fundierten Bildungsmöglichkeiten unserer nahen Nachbarn zu schätzen. Auch ich selbst habe ein österreichisches Diplom (Erwachsenenbildung) erhalten, welches in der einmalig gut vermittelten Form erst zehn Jahre später auch für Deutschland adaptiert wurde. Gerade in der Imkerei ist es sinnvoll, über den eigenen Tellerrand zu schauen, müssen wir uns länderübergreifend austauschen und zusammenhalten. Daneben waren ausschlaggebend die Organisation der Ausbildung als Blockunterricht sowie weitere für Reinhold optimalere Zulassungsvoraussetzungen.

Was mit den Auszeichnungen anzufangen ist, spielt im Grunde jedoch eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, das eigene Wissen zu mehren und an andere weiterzugeben. Wir brauchen es dringend, denn „von nichts kommt nichts“. Wir müssen das Ruder hart herumreißen, wenn wir der Welt die Bienen erhalten wollen. Nicht später mal irgendwann vielleicht …, sondern JETZT und ohne Altersbeschränkung.

Nachtrag 27.01.2021: Seit Februar 2020 ist Reinhold nun auch Imkermeister. Er hat also gleich nach dem Facharbeiter weiter gemacht und darauf aufbauen können.

Facharbeiterbrief (Urkunde) Bienenwirtschaft für Reinhold Burger

Teilnehmer/innen der Prüfung zum Facharbeiter Bienenwirtschaft in Warth am 17.11.2017
© LFA NÖ (http://www.lehrlingsstelle.at)

 

Terminkalender in der Imkerei

Im Frühjahr geht es Schlag auf Schlag mit Terminen rund um die Imkerei. Eine gute Quelle hierfür ist der Terminkalender des DIB. Es sind zwar so gut wie keine weiterführenden Links zu finden, doch die gibt es dafür auf den Seiten des Landesverband Bayerischer Imker e. V. – LVBI. Und da sind wir schließlich zu Hause 😉

Regional noch enger gefasst sind für uns selbst interessant die …