*10* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

DIB Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024Es brodelt (nicht nur) in der Imkerschaft! Diese Rezension wird nicht für alle eine leichte Kost sein, muss jedoch in Anbetracht der aktuellen Veränderungen beim Kampf gegen die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, kurz: Vv) auf den Tisch kommen.

Um was geht es?

Die geplante Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (Asiatischen Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management² zugeordnet wird.

Der hier rezensierte Artikel des Deutschen Imkerbundes (DIB) kommentiert das Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zur Regulierung invasiver Arten. Er thematisiert die Herausforderungen und notwendigen Änderungen im Umgang mit Bienen, die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, insbesondere in Bezug auf die Bestäubung und den Schutz von Wildbienen. Der DIB fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung, die bald in Kraft treten soll.

Hintergrund und Kritik an der Verordnung

Zur Einordnung der Problematik eine Anmerkung der Rezensentin: Der Vespa velutina n. wird durch die geplante Herabstufung ab Januar 2025 faktisch der Weg ins leckere Schlaraffenland der Honigbienen (80% ihrer Nahrungsquelle) und Wildbienen nebst weiterer Insekten geebnet. Damit wird die Verantwortung ihrer Beseitigung und deren Kosten werden letztendlich auf die Bevölkerung (sprich: die Imker und Landwirte) abgewälzt. Das wird zurecht von der Mehrzahl der Imkervereine und -verbände als der falsche Weg gesehen. Ein Aufruf zur Stellungnahme ist mittlerweile abgeschlossen, es wird noch der Ergebnisse geharrt.

Der DIB kritisiert in seinem Artikel eingangs, dass „mancherorts […] bis heute nicht die notwendigen Strukturen von einem effektiven Monitoring, über eine Meldeplattform bis hin zur Ausbildung von Multiplikatoren und Nestentfernern aufgebaut [wurden]. Die Umstufung erfolgt daher zur Unzeit – die Hausaufgaben wurden noch nicht überall gemacht. Der vorliegende Textvorschlag gibt die Situation teilweise nicht korrekt wider. Zudem sehen wir einige Passagen nicht im Einklang mit der VO.“

Forderungen nach Änderungen im Einzelnen³

Der DIB kommentiert und kritisiert das Management- und Maßnahmenblatt und fordert umfassende Änderungen. Hier einige der relevantesten Punkte:

  1. Imkerverbände und auch der DIB wurde nicht in die Erstellung des Maßnahmenblattes einbezogen.
  2. Unvollständige Anhörung aufgrund fehlender länderspezifischer Anlagen.
  3. Die Umstufung der Vespa velutina zu einer „weit verbreiteten Art“ ist abzulehnen, da der Nachweis der weiten Verbreitung nicht erbracht wurde.
  4. Es muss auf die Notwendigkeit frühzeitiger und gezielter Bekämpfung hingewiesen werden, um eine rasante Ausbreitung der Art zu verhindern.
  5. Die Darstellung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft muss erweitert und mit aktuellen Forschungsergebnissen untermauert werden.
  6. Monitoring muss auch in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort die Honigbienen als Nahrungsquelle und die Imker als Beobachter fehlen.
  7. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ist ein bundesweit einheitliches Meldeportal für die Bevölkerung notwendig. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern als alleinige Meldemöglichkeit haben sich als unzureichend erwiesen.
  8. Beim Fang von Königinnen müssen heimische Arten geschützt werden, indem zeitliche Vorgaben für das Ausbringen von Fallen festgelegt werden.
  9. Die Beschreibung der Nestanlage muss präziser und vollständiger sein.
  10. Der Einsatz von Wärmebildkameras bei der Nestlokalisierung sollte als zusätzliche Maßnahme aufgenommen werden.
  11. Die Ausführungen zur Nestbeseitigung müssen um alternative Methoden wie Einfrieren über einen längeren Zeitraum oder Verbrennen erweitert und die Erforschung nachhaltiger Tötungsmethoden gefordert werden.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass genügend sachkundige Personen für die Nestentfernung zur Verfügung stehen und diese entsprechend geschult und ausgerüstet sind.
  13. Das Datum für das Ausfliegen der Geschlechtstiere sollte flexibler gestaltet werden, da es vom Wetterverlauf abhängt.
  14. Der Satz „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ ist ersatzlos zu streichen, da er der EU-Verordnung widerspricht.
  15. Es muss klargestellt werden, dass die Umstufung der Vespa velutina nur einen Wegfall der Ausrottungspflicht bedeutet, die EU-Verordnung aber weiterhin eine Bekämpfung zur Schadensabwehr und Eindämmung der Art vorschreibt.

Statt eines Fazits

Der DIB betont, dass die Bekämpfung der Vespa velutina nicht allein auf unentgeltlicher Arbeit der Imkerschaft beruhen darf. Es müssen finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für ein effektives Management der invasiven Art bereitgestellt werden.

Das klare Statement am Ende des Artikels: „Wir befürworten klar die Unterstützung durch andere Ministerien und Behörden. Die Verantwortung muss jedoch in einer Hand bleiben. Müsste erst geklärt werden, welche Behörde bei einer Meldung zuständig ist, ist dies kontraproduktiv. Zudem wird eine Übersicht der Situation, der getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen auf diese Weise nahezu unmöglich – auch dies würde dem Sinn der VO widersprechen.“


Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. [Kommentierung]. In: Deutscher Imkerbund e. V. unter https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b – Letzter Aufruf am 06.12.2024.


Fußnoten

¹Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

² Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt.Quelle: https://www.anhoerungsportal.de

³Die Zusammenfassung erfolgte mit Hilfe der KI NotebookLM.

Veitshöchheimer Imkerforum 2023 (1): Versuche und Projekte

Imkerforum in Veitshöchheim, Institut für Bienenkunde und ImkereiDas traditionelle Veitshöchheimer Imkerforum des Instituts für Bienenkunde und Imkerei (IBI) fand am Sa., 04.02.2023 als hybride Veranstaltung statt. Eine mit Imker/innen fast volle Aula bei über 200 vor den Bildschirmen bedankten sich mit kräftigem Applaus und lautlosen Icons für die wie immer inhaltsreichen und gut vorbereiteten Vortragsinhalte.

Und ebenfalls wie immer startete das Programm mit Berichten aus dem IBI. Dieser Blogeintrag gibt den Vortrag des IBI-Leiters, Dr. Stefan Berg, wieder.

Übersicht der Themen

Neubauten, Personalia

Während der Neubau des Prüfhofs Guglhör (Acheleschwaig) bereits im Oktober bezogen werden konnte, müssen die Mitarbeiter/innen und Gäste das Instituts für Bienenkunde und Imkerei (IBI) in Veitshöchheim für die Inbetriebnahme des schicken, einem Wabenbau nachempfundenen Gebäudes, noch bis Anfang 2026 warten.

Bei den Personalien der Fachberatungen für Bienenkunde fanden einige Änderungen statt. Für uns hier in Oberfranken folgt auf Barbara Bartsch die bisherige wissenschaftliche Mitarbeiterin der LWG, Dr. Ina Heidinger.

[Zusatzinfo]: Heidinger habilitierte 2016 am Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie der Universität Würzburg, und zwar zur Ausbreitungsfähigkeit von Buschgrillen und Heuschrecken, machte sich aber in Veitshöchheim einen Namen zu Untersuchungen des (kaum vorhandenen) Werts der „Durchwachsenen Silphie“ und weiterer Energiepflanzen für die Honigbiene, bevor sie sich den Forschungen zu Begattungsqualität und -sicherheit an Bienendrohnen zuwandte.

Sie war außerdem Wegbegleiterin in Sachen Biogasmischung Veitshöchheimer Hanfmix, die innerhalb das KULAP-Programms förderbar ist. Jener Hanfmix wurde in siebenjähriger Forschungsarbeit unter Beteiligung von Dr. Ingrid Illies sowie von Kornelia Marzini und Dr. Elena Krimmer (beide Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau) unlängst mit dem European Bee Award ausgezeichnet. (Vollständige Pressemitteilung des IBI).

Dazu gratulierten wir herzlich!

Trachtnetz / Waagen

Seit 2010 erfassen automatische Waagen den Verlauf des Eintrags in Bienenvölker. Mehrere Bundesländer sind zusammengeschlossen im TrachtNet, was natürlich sehr spannend ist. So lässt sich verfolgen, ob bayerische Bienen mehr Gewicht auf die Waage bringen als beispielsweise thüringische oder hessisch babbelnde, äh, summende. Und: Wie stehen unsere Bajuwarenvölker eigentlich im deutschen Mittel da?

Der Trachtverlauf von Zu- und Abnahme gebärdet sich bundesweit erstaunlicherweise so ziemlich gleich, also mit Eintragsspitzen Ende Juni, gefolgt von einem zügigen und kontinuierlichen Kurvenabfall (bedingt auch durch die letzte Ernte im Juli) bis Ende April. Bienenvölker in Bayern rangieren dabei allerdings in der unteren Gewichtsklasse und sollten sich an Hessen ein Beispiel nehmen. Dort scheint die Trachtsituation also ungleich besser zu sein

Versuche zur Wirksamkeit von Ameisensäure in Folge der Umsetzung der EU-Zulassungsverordnungen

Die bisherigen Standardzulassungen sind bei der Varroabekämpfung sind beendet. Es besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ameisen-, Oxal- und Milchsäure werden also immer noch vertrieben, die Umstellungen sind bis 2027 vorgesehen.

Einzelzulassungen sind nunmehr notwendig für …

  • Ameisensäure
  • Milchsäure
  • 60% Oxalsäuredihydydrat für Träufel- und Sprühverfahren
  • … und Verabreichung mittels Schwammtuch mit Ameisensäure

Nachdem die Zulassungsbehörden dabei einen Wirksamkeitsgrad für Mitteln gegen die Varroa destructor von 90% proklamiert hat, forscht(e) eine Arbeitsgruppe am IBI zur Dosierung und maximalen Wirksamkeit von Ameisensäure in den Verabreichungsformen:

  • Liebig-Dispenser (1 und 2 Applikatoren)
  • Nassenheider Professional (1 und 2 Applikatoren)
  • Schwammtuch (hatte keine Zulassung mehr, durfte aber aufgenommen werden)

Für die Gesamtwirksamkeit mittels AS-Verabreichung in entsprechend unterschiedlichen Anwendungsformen ist außerdem die Restentmilbung durch das Mittel Bayvarol angewandt worden. Für all dieses wurde eine Wirksamkeit von 90% durchgängig bestätigt! Gute Nachrichten also für uns Bienenpfleger/innen! Im Wesentlichen bleibt alles beim Alten, von der neuen Dokumentationspflicht auch für Hobbyimker einmal abgesehen.

Oxalsäurestreifen haben keine Zulassung. Manche, die das „Bleichen von Wachs praktizieren“, dem eigentlichen Einsatzgrund bzw. Verkaufszweck, setzten diese möglichweise außerdem zur AS ein. Die Forschungsgruppe kam bei einem Test im fast voll besetzten, brütenden Volk zur Erkenntnis, dass die Methode nicht zielführend ist. Die Bienen saßen am Ende nur noch auf zwei bis drei Rähmchen.

Der graue, quer über den Text verlaufende Vermerk im jüngst nachgedruckten Flyer des IBI zur Varroabehandlung (wir berichteten) ist obsolet. Und zwar deshalb, weil jüngst eine Einzelzulassung vom Serumwerk Bernburg für AS mit Applikator Schwammtuch erfolgte. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Flyer dennoch ausgegeben, so Dr. Berg.

 

Verbundprojekt VIBEE

Stichwort: Beurteilung und Einschätzung von Risiken bei Bienenvölkern (Risikobewertung).

Zum Beispiel: Wie sehen die Tagesbilanzen von Bienen aus? Normalerweise gehen ein- bis zweitausend Bienen von einem Volk im Durchschnitt pro Tag ab. Doch welche/r Imker/in kann das schon so genau zählen, um zu sehen, ob alles im „grünen Bereich“ ist? Auch für die Feldversuche in der Forschung und für Zulassungsbehörden sind genauere Zahlen, die mittels elektronischem Zähler, Waagen (TrachtNet) und entsprechender Software ermittelt wird, interessant.

Diese Software (Vi-Soft) im Projekt ViBee wird auch von der ESTA (Lebensmittelbehörde) benutzt. Vi steht dabei für Vitalitätsindikatoren, die am Bienenvolk gemessen werden könnten, also beispielsweise zu Resilienzen in Bezug auf Krankheiten und Pflanzenschutzmitteln. Die richtigen Indikatoren herauszufinden, ist das Projektziel.

Projekt KliBi zu Klimawandel und Bienen

Nur kurz wurde ein neues Projekt zum Thema Klimawandel und Bienen vorgestellt. Wie oft schon wurden wir gefragt, ob der Klimawandel unseren Bienen etwas ausmacht. Wir sind also sehr interessiert daran, was dieses Projekt an Handlungsempfehlungen beisteuern kann, um die Imkerschaft zu unterstützen. Denn definitiv wird es heißer und trockener, was sich auf Bienen wie den Honig auswirkt.

Da zu KliBI noch nichts im Internet zu finden ist, empfehlen wir vorerst folgende Links zum Thema:

https://deutscherimkerbund.de/448-Bienen_und_Klimawandel

Alle Beiträge zum Veitshöchheimer Imkerforum 2023


Fotografieren und Screenshot sind bei dieser Veranstaltung nicht erwünscht. Daher nur Impressionen aus dem Umfeld, die immerhin nach der Pandemie wieder möglich sind. Das ist doch auch schon was! 😉