Honigmarken im ARD-Test (II): Unsere Verbrauchertipps

Ist es zu beanstanden, einen Honig als „Imkerhonig“ zu bezeichnen?Jeder Honig ist schließlich ein Imkerhonig, denn ohne Imker gibt es keinen Honig. Doch diese Bezeichnung ist in der Honigverordnung (siehe Teil 1) nicht so vorgesehen, monieren die Macher der ARD-Sendung „Honigsorten im Test“.

Über den Begriff „Imkerhonig“ mag man sich streiten. Unstrittig, ja sogar rechtlich vorgeschrieben ist die Angabe, WO der Imker geimkert hat. Klar ist dann allerdings noch nicht genau, aus welcher Region die fleißigen Bienlein den Pollen, Nektar oder die Läuseausscheidungen (letzteres „Honigtau“ genant, der zum Waldhonig wird) eingetragen haben. Sie scheren sich schließlich nicht um Landesgrenzen.

Um etwas Klarheit in das Kapitel „Kennzeichnungen“ zu bringen, hier unser Teil 2 mit Verbrauchertipps.

1. Die Ursprungsbezeichnung ist entscheidend

1.1. Sie können sicher davon ausgehen, tatsächlich Honig aus Deutschland zu erhalten, wenn „Deutscher Honig“ auf dem Glas steht. Das kann auch an etwas untergeordneter Stelle und in einem kleineren Schriftsatz gedruckt stehen.

Echter Deutscher Honig im DIB-Glas1.2. Das grün-gelb etikettierte Honigglas samt eines Gewährverschlusses des Deutschen Imkerbundes (DIB) ist vom Prinzip her (siehe Teil 1) als „Deutscher Honig“ bestätigt und wird in einer Art Überhöhung als „Echter Deutscher Honig“ bezeichnet. Er kann weitestgehend unbesorgt vom Verbraucher gekauft werden. Stichprobenkontrollen sollen die Qualität sichern helfen, die durch DIB-Richtlinien vorgeschrieben sind. Schwarze Schafe aber gibt es überall.

2. Ergänzende / Zusätzliche Bezeichnungen

2.1. Inhaltliche Ergänzungen betreffen beispielsweise die Sorten. Blütenhonig, Blatthonig, Ahornhonig, Lavendelhonig, etc. Die Höhe des genannten Anteils daran regelt die Honigverordnung.

Etikett Bamberger Lagenhonig2.2. Regionale Ergänzungen wie bei uns beispielswiese „Bamberger Lagenhonig“, dienen der weiteren Information bzw. Werbung und sind prinzipiell in Ordnung. Verbraucher sind da selbst zum Mitdenken aufgefordert, inwieweit sie regionale Bezeichnung in ihre Kaufentscheidung mit einfließen lassen.

Achtung: Ergänzende, zusätzliche Bezeichungen sind nicht zu verwechseln mit lediglich der Adressnennung des Abfüllers/Imkers. Eine Adresse alleine sagt noch nicht aus, ob es sich um Honig aus genau dieser Region handelt. Deshalb bauen Sie besser auf weitere Orientierungsmöglichkeiten wie die Regionalsiegel.

Logo Regionalsiegel "Region Bamberg – weil's ich überzeugt!"2.3 Regionalsiegel. Für die Bamberger Region ist es beispielsweise die Kampagne „Region Bamberg – weil’s mich überzeugt“, deren Lizenznehmer wir natürlich sind. Den Regionalsiegel können Verbraucher in aller Regel vertrauen, doch auch hier entwickelt sich immer mehr ein „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (?)-Prinzip“ und werden Zertifizierungsverfahren favorisiert. [Siehe hierzu unser Beitrag zum Lizenznehmertreffen, Teil 2]

3. Ausländischer Honig. Gegen ausländischen Honig ist nichts einzuwenden, wenn Ihnen die Sorte, beispielsweise Orangenhonig oder Manukahonig, zusagen.

Manko: Die Bestäubungsleistung der Bienen, die diesen Honig hergestellt haben, fand nicht in Deutschland statt. Auch wurde kein hiesiger Imker oder eine Imkerin mit dem Kauf unterstützt. Was wir persönlich schade finden, dennoch nicht verurteilenswert. Wir selber kaufen im Auslandsurlaub gerne Honig ein, schon aus Neugierde. Und warum soll man sein Urlaubsland nicht auch ein wenig unterstützen? Es wird dennoch für uns die Ausnahme bleiben.

Eine Bitte: Spülen Sie die Gläser des im Ausland gekauften Honigs sehr gründlich aus, bevor Sie sie in den Altglascontainer werfen. Sie vermeiden damit, dass sich unsere Bienen an Sporen, Pilzen und Bakterien infizieren, die regional normalerweise nicht vorkommen und gegenüber denen sie keine Abwehrkräfte haben.

4. Was wichtig ist …

Auch wir haben uns um ein schickes Etikett bemüht, weil’s die Sache ehrt. Doch derzeit haben Mensch und Tier ganz andere Probleme, von daher wollten wir ein wenig großzügig denken und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger herum fuchteln. Sollten Sie also von einer Imkerin oder einem Imker Ihres Vertrauens aus der Nachbarschaft oder vom „Schwager einer Bekanntin deren Schwester die Freundin“ Honig angeboten bekommen, dann lassen Sie Ihren Geschmack und Ihr Bauchgefühl entscheiden statt der Feinheiten des Etiketts. Denn vielleicht ist es der beste Honig, den Sie jemals gegessen haben.

Honigmarken im ARD-Test (I): Grundinformationen zu Honigrichtlinien

Zwar heißt der Videobeitrag von ARD1 „HonigSORTEN im Test“, doch geht es in ihm mehr um den Qualitäts- und Geschmacksvergleich einiger Marken und Abfüller sowie um die Herkunft und den Preis des Honigs im Zusammenhang mit seiner Kennzeichung, weniger um den Vergleich zwischen Sorten wie beispielsweise Waldhonig, Blütenhonig, Rapshonig, Manukahonig, etc. Doch das Fazit der Sendung ist klar: Es gibt deutliche Unterschiede in allen Bereichen. Und die Urteilskraft der Verbraucher ist gefordert.

So wurde festgestellt, dass Bezeichnungen wie „Imkerhonig“ oder Landschaftsbezeichnungen wie „Lüneburger Heide“ in der Abfülleradresse suggerieren, er wäre von hiesigen Imkern eingebracht. Tatsächlich entscheidend ist jedoch die (zumeist kleingedruckte) Ursprungsbezeichnung. Beim „Kaufhaushonig“ findet sich üblicherweise die Angabe: „aus EU und Nicht-EU-Ländern“ und meint damit häufig Osteuropa und Südamerika. Einzig die Bezeichnung „Deutscher Honig“ nebst der aufgedrucken Adresse des Imkers belegen tatsächlich, dass der Honig aus Deutschland kommt, bzw. kommen muss.

Ich möchte jetzt nicht auf einzelne Marken eingehen, das tut der rund sechsminütige Film bereits. Vielmehr möchte ich den löblichen ARD-Beitrag mit grundsätzlichen Informationen, die mir dort im Hinblick auf die Kennzeichnungen (und damit auf die Verbraucherinformation) zu kurz gekommen sind, nach bestem Wissen und Gewissen ergänzen. Dem heutigen Teil 1 mit Grundinformationen zu Honigrichtlinien folgt morgen dann der Teil 2 mit Tipps, worauf Sie als Verbraucher achten sollten.

Teil 1: Grundinformationen zu Honigrichtlinien

1. Richtlinien der Honigverordnung (HonigV)

Die für Deutschland verbindlichen Richtlinien zur Kennzeichnung von Honig sind in einer Bundesrechtsverordnung festgelegt, und zwar im § 3 der Honigverordnung (HonigV). [Welche „Blüten“ eine Änderung dieser Richtlinien durch die EU-Kommission treiben kann, mögen Interessierte in einem Leserkommentar „Änderung Honigrichtlinie“ nachlesen.]

Dieser Honigverordnung unterliegen lebensmittelrechtlich alle, die Honig in den Verkehr bringen. Mit dem Erlass der Honigverordnung (bzw. seiner Änderung in 2007) unterliegt auch der Honig nun dem Anwendungsbereich der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).

2. Richtlinien des Deutschen Imkerbund, DIB

Eine weitere, die Honigverordnung strenger auslegende, jedoch nicht im Widerspruch stehende Richtlinie bietet der Deutsche Imkerbund, DIB. Der DIB wirkte sogar, vertreten durch einen Beirat für Honigfragen, im Kommentar zur Honigverordnung mit.

Als Imker/in kann man sich nach den strengeren Vorgaben des DIB richten, muss es jedoch nicht. Es sei denn, der Honig soll in deren speziellen Gläsern abgefüllt und mit deren Gewährsverschluss etikettiert werden. Ein unter dem Markenzeichen des DIB im Umlauf gebrachter Honig erfordert die Beachtung der DIB-Qualitätsrichtlinien.

Um diese speziellen Gläser, die eine erhabene Prägung und ein Siegel aufweisen, und um die Etiketten verwenden zu dürfen, benötigt der Imker den Nachweis eines Honigkurses. Er ist außerdem gezwungen, Mitglied eines Imkervereins zu sein. Der Imkerverein wiederum muss Mitglied des Deutschen Imkerbundes sein, denn der DIB ist ein Institutionenverein.

3. Richtlinien der Bio-Verbände und der EG-Öko-Verordnung*

Grundsätzlich müssen sich die Bio-Verbände ebenfalls an die Honigverordnung und die Kennzeichnungspflicht halten. Da sie das Wort „Bio“ verwenden, zusätzlich an die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Auch ein Imker ohne Öko-Siegel, der seinen Honig als Bio bezeichnet, muss sich diese EU-Vorschriften genauer ansehen und sie befolgen.

Eine Übersicht zu den Richtlinien der Bio-Verbände und deren Ausprägungen verschiedener Bioverbände (Demeter, Bioland, Naturland, Biokreis) mit jeweils der Gegenüberstellung zur EG-Öko-Verordnung* bietet das Buch von Claudia Bentzien: Ökologisch Imkern, Kosmos-Verlag.

* Richtig muss es heißen: EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, bestehend derzeit aus der EG-Öko-Basisverordnung und zwei Durchführungsverordnungen (EG).

Was das alles für Sie als Verbraucher und geschätzte/r Honigeinkäufer/in bedeutet und worauf wir empfehlen, zu achten, erfahren Sie morgen im Teil 2.

KHG-Honig (3): Goldrausch auf dem Sommerfest

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit Bamberger Schubiene

stehend: Elvis, Ben, Laurenz, Schulbiene und Edna
sitzend: Leo und Max

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit Bamberger SchubieneFlüssiges Gold auf dem Schulfest des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums (KHG) in Bamberg am 24.07.2014! Bienengepflegt, geerntet, verarbeitet und verkauft von der Bienen-AG, also vor allem von Ben, Edna, Laurenz, Leo, Maximilian, Moritz, Tizian, Vinzenz … unter (ehemaliger) Anleitung von Birgit Herrndobler und Nachfolgerin StDin Christa Horn, hin und wieder begleitet von Referendarin Jana Hock und OStD Michael Strehler sowie weiterer staunender Zaungäste aus der Schulgemeinschaft.

Der Marktstand

Unser Part war heute, die Gläser fertig etikettiert und wohlbehalten an die Schule zu bringen, wo wir schon bange – „Wo bleibt unser Honig?“ – erwartet wurden.

Plakat "Jahresverlauf Biene"Die Schüler hatten einen kleinen Marktstand aufgebaut, dekoriert von einem Bienenmodell, im Hintergrund ein anschauliches Poster zum Bienenjahr. In meinem Bienen-Rucksack fand sich sogar ein Marker, den wir spontan für ein paar weitere verkaufsfördernde Deko-Elemente einsetzten.

Leo hat die Kassenführung, Reinhold schaut zuNachdem die Fragen nach dem Honigpreis und dem Wechselgeld geklärt waren, konnte es um 16 Uhr losgehen mit dem Verkauf. Die Schüler waren perfekt organisiert, die Ablösung der jeweiligen Standdienste verlief, so weit wir das überblicken konnten, reibungslos.

So nutzte Reinhold die Zeit, um die ausgeschleuderten Waben wieder zu den KHG-Bienen zurückzubringen. Für das nächste Bienenjahr, von dem wir uns, bitteschön, mehr Regen für eine reichlichere Ernte wünschen!

Der Honig

Schüler am Marktstand der Bienen-AG36 kleine zu 250g und 5 große zu 500g DIB-Gläser „kaiserlichen“ Blütenhonigs wurden mehrmals umgeschlichtet und die Etiketten schön nach vorne gedreht, bis endlich alle mit dem Turmaufbau zufrieden waren.

Der "kaiserliche" Honig, ansehnlich aufgetürmtDer würzig schmeckende Honig konnte zu einem stolzen, jedoch mehr als gerechtfertigten Preis von € 5,50 bzw. € 9,50 innerhalb von nur zwei Stunden komplett verkauft werden. Der Erlös geht zurück in die Bienen-AG, die davon Material für die nächste Bienensaison kaufen wird. Selbst die Bienen-AG-Schüler und deren Eltern mussten den vollen Preis zahlen, da gab’s keinen Verhandlungsspielraum!

180 Gramm eines nicht mehr voll gewordenen Glases hatten wir uns, die Schulimker, als „Beweisstück“ einbehalten. Wir beobachten, wie sich der Honig entwickeln wird, ab wann er kristallisiert, und ob er gar zum Gären anfängt. Was wir nicht glauben, denn wir haben sauber gearbeitet und einen Wassergehalt unter 18 Prozent gemessen (siehe unter KHG-Honig (1): die Ernte …)

Die Zukunft

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit winkender Bamberger Schubiene

Leo, Tizian, Ben, Schulbiene, Edna

„Darf ich wieder bei der Schulbiene mitmachen?“, so die erwartungsvolle Frage eines Fünftklässlers aus der Bienen-AG. Klar, von uns aus herzlich gerne! Doch nur so lange, wie unser Bienenpflege-, Unterrichts- sowie Schulungs-Vertrag mit dem KHG läuft. Und das wäre bis April 2015. Danach wird die Lehrerin OStR Dr. Horn die Jungimker unter ihre Fittiche nehmen. Auf uns warten nämlich neue Aufgaben, beispielsweise die Errichtung einer öffentlich zugänglichen „Bienen-InfoWabe“ auf der Erba-Insel. In der natürlich ebenfalls wieder Bienen-Unterricht stattfinden soll.

Schüler am Marktstand der Bienen-AG mit Bamberger SchubieneSeit dem 15.04.2014 sind wir nun schon am KHG zugange. Die Unterrichtseinheiten und -erlebnisse sind in unserem Weblog hier, bzw. in Stichworten referenziert im Schulbienen-Tagebuch nachzulesen. Diese Termine sowie die Stunden, an denen wir zur Bienenpflege in die Altenburger Straße kommen, führen wir in einer den Lehrkräften zugänglichen Google-docs-Tabelle auf.

Dr. Christa Horn, neue Leiterin der Bienen-AGAus den zehn vereinbarten, fest zugesicherten Terminen sind bereits 19 Besuche geworden, darunter 7 Unterrichte speziell mit Schülern nebst einigen Einzelunterweisungsstunden für die Nachfolgerin, Dr. Christa Horn.

Schüler am Marktstand der Bienen-AGDamit ist der Vertrag bereits jetzt schon als „erfüllt“ zu betrachten. Wir freuen uns daher, dass wir in Jan Schiffers und in Gabriele Loskarn zwei Bienenpaten haben, die mit ihrem finanziellen Beitrag speziell den Schulbienen-Unterricht unterstützen, so dass wir auch weiterhin freie Tage von unserem Brotberuf abzwacken können, um am KHG Jungimker heranzuziehen.

Denn das ist unser Ziel – „weil jedes Volk zählt!“