Online-Fortbildung Ronald Jäger (IBI) zum „Aktionsplan Vespa velutina Bayern“

Webseite Vespa velutina der LWGDie Webex-Präsentation Aktionsplan Vespa velutina Bayern, gehalten von Dr. Ronald Jäger von der Koordinierungsstelle des IBI der LWG am 30.07.2025, befasst sich mit der Asiatischen Hornisse. Rund 180 Teilnehmende nahmen daran teil. Das Hauptthema waren die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Aktionsplans Bayern, dessen Auslöser die Herabstufung von § 16 auf § 19 des Naturschutzrechts der EU-Verordnung. (Eingangsthemen s. u.) waren.

  • Naturschutzrecht (EU-Verordnung): Artikel 16 („Früherkennung“) besagt, dass invasiven Arten in der frühen Phase ihrer Ausbreitung sofort beseitigt werden müssen. Die Asiatische Hornisse wurde jedoch inzwischen zur „weit verbreiteten, etablierten Art“ erklärt und gemäß Artikel 19 zur „Managementmaßnahme“ eingestuft und wird somit unter Kosten-Nutzen-Aspekten betrachtet. Es wurden auch nachteilige Auswirkungen benannt, die mit der Herabstufung einhergehen.
  • Konkrete Maßnahmen des Aktionsplans Bayern
    • Eine Koordinationsstelle für Vespa velutina wurde geschaffen. Ihre Aufgaben umfassen die Betreuung und Überarbeitung der Meldeplattform  Öffentlichkeitsarbeit, den Austausch mit allen Betroffenen sowie die Ausarbeitung von Schulungsmaterial und die Koordination der Bekämpfung
    • Die bestehende Meldeplattform „beewarned.de“ wird weiter betrieben und verbessert.
    • Es gibt eine Förderung der Kosten für Nestentfernungen. Imker können Zuschüsse erhalten, wobei die Entfernung von einer qualifizierten Person durchgeführt werden muss. Die Pauschale beträgt 200 € für Primärnester und 360 € für Sekundärnester.
    • Anschaffung von Ausrüstung für die Nestsuchen (z.B. Infomaterial, Infrarotgeräte, Drohnen, Telemetrie-Geräte) und die Nestbekämpfung (z.B. Absaugausrüstung, Lanzen) ist geplant.
    • Schutzmaßnahmen: zum Beispiel Vorbauten an Bienenvölkern sollen gefördert werden, wenn nähere Untersuchungen der verschiedenen Modelle (in 2025) angestellt wurden.
    • Aus- und Weiterbildung: Es ist geplant, Schulungen zur Nestentfernung anzubieten. Die Präsentation betont, dass die Nestentfernung von einer qualifizierten Person durchgeführt werden muss.
    • Ausrüstung: Es wird die Anschaffung von Ausrüstung für die Nestsuche und -bekämpfung gefördert, darunter Material für Locktöpfe, Infomaterial, Infrarotsichtgeräte, Telemetrieausrüstung und Kameradrohnen. Für die Nestbekämpfung sind die Anschaffung von Absaugausrüstung und Lanzen-Sets vorgesehen. Es wird auch über die Verleihung dieser Ausrüstung diskutiert.

Nebenthema Imkerversicherung:

  • Die SFVLG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) als imkerliche Berufsgenossenschaft hat festgelegt, dass die Hornissenbekämpfung KEINE imkerliche Tätigkeit ist und sie daher keine Kosten übernimmt.
  • Die Imker-Globalversicherung des LVBI (Landesverband Bayerischer Imker) sichert Schäden durch Wildtiere wie Specht oder Waschbär ab, Vespa velutina ist in den aktuellen Versicherungsbedingungen jedoch nicht als Wildtier aufgeführt. Im wird Chat angemerkt, dass Schäden durch die Vespa velutina wohl doch in der Imker-Globalversicherung enthalten sei. (Diese beträgt wohl nur 100 Euro bei Totalschaden lt. Info Karin Schmitt.)
  • Die BIV (Bayerische Imkervereinigung) versichert über einen Rahmenvertrag mit der Bayerische Versicherungskammer. Dort erhält man in der Plus Deckung bis 200/400 Euro (Info Karin Schmitt)
  • VBB bis zu 280/430 Euro pro Volk (Info Karin Schmitt)

Melde- und Aktionsablauf

  1. Sichtung eines Tieres, Foto machen, melden bei „beewarned.de“!
  2. Prüfung der Meldung bei beewarned.de
  3. Veröffentlichung bei beewarned.de
  4. Bei Bestätigung: Aktivierung von lokalen Suchteams. Das Nest muss gesucht werden, damit eine Bekämpfung erfolgen kann.
  5. Nest wird gefunden und gemeldet (wieder auf Meldeplattform!)
  6. Entweder Melder ist zufällig qualifizierter Nestentferner oder Nestentferner werden über Imkerverbände informiert.

Die inhaltlich relevantesten Fragen aus dem Chatverlauf

  • Frage (F): Ist es bekannt, ob es eine Art Versicherung gibt?
    Antwort (A): Hier muss man unterscheiden: A) Unfallversicherung bei der Nestentfernung und B) Absicherung von Bienen-Schäden durch die Vespa velutina. Siehe hierzu den Abschnitt „Nebenthema Imkerversicherung“ weiter oben.
  • F: Anschaffung von Ausrüstung – wie sollen diese vor Ort verschafft werden? Per Spedition hin u. zurück? Kostenträger?
    A: Orgakosten sind nicht förderfähig. Dennoch könne man sich für Vorschläge zu Fördermittel an die Verbände wenden, die dies wiederum ins Ministerium einbringen können.
  • F: Ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kosten für die Nestentfernung zu übernehmen? Was passiert, wenn er die Kosten nicht bezahlen kann oder die Entfernung nicht zustimmt?
    A: Als erstes sollte der Grundstückseigentümer prüfen, ob die Kosten durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Dass er einer Entfernung nicht zustimmt, ist wohl ein Fall eher theoretischer Natur. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Grundstückseigentümer froh sind, dass sich jemand darum kümmert. Ansonsten Aufklären und Überzeugungsarbeit leisten.
  • F: Wäre es möglich, die Ausrüstung, die von der Koordinierungsstelle bei der LWG angeschafft wird, an mehreren Standorten in Bayern zu verteilen, um die Anfahrtswege zu verkürzen und eine schnelle Reaktion zu ermöglichen?
    A: Ja, ist auf Bezirksebene angedacht. Kommt jedoch auf die Ausrüstungsgegenstände an. Manche werden nur zentral in Veitshöchheim ausgeliehen werden können, da eine intensivere Einarbeitung notwendig ist. Herausforderung ist die Verwaltung nebst „Kümmerer“ der Ausleihen.
  • F: Wo und unter welchen Bedingungen finden die Qualifikationen für Nestentferner statt?
    A: Von der LWG sollen weitere Qualifizierungskurse angeboten werden. Da es derzeit mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, werden die Teilnehmer nach der Region ihrer zukünftigen Tätigkeit ausgewählt. Da die Vespa velutina sich von Unterfranken her in Bayern ausbreitet, kommen bevorzugt Anmeldungen aus dieser Region zum Zug.

Die Präsentation behandelte eingangs außerdem folgende Themenbereiche

  • Biologie und Merkmale von Vespa velutina: Die Hornisse wird mit einer Größe von 1,7 bis 3 cm beschrieben, hat gelbe Füße (Tarsen) und einen Hinterleib mit gelber Binde und orangefarbenem Ende.
  • Bau von „Dochttöpfen“: das Rezept für eine Lockflüssigkeit zur Anlockung der Hornissen besteht aus 1/3 lieblichem Weißwein, 1/3 dunklem Bier und 1/3 Himbeersirup (mit Zucker).
  • Meldung von Sichtungen: Bei einer Sichtung soll ein Foto gemacht und die Meldung auf der Plattform „beewarned.de“ eingetragen werden. Nach Veröffentlichung der Meldung werden lokale Suchteams aktiviert, um das Nest zu finden. Wurde das Nest gefunden, wird dies ebenfalls auf der Meldeplattform erfasst.
  • Ausbreitungskarte der Asiatischen Hornisse in Bayern.
  • Fallen: Es wird darauf hingewiesen, dass Fallen in Deutschland nicht zugelassen sind, da nicht selektiv. Gefangene Einzeltiere schwächen die Volksentwicklung nicht.
  • Vermehrungszyklus: Ein Schaubild zeigt den Jahreszyklus, beginnend mit der überwinternden begatteten Königin, der Nistplatzsuche im März/April, die Primärnestbildung ab Mai, die Anlegung von Sekundärnestern ab Juli und den Schlupf der Geschlechtstiere ab September.
  • Beobachtungen am Bienenstand: Eine Karte mit Fundorten in Bayern wird gezeigt, ergänzt durch ein Bild, das die Beobachtung der Hornisse an einem Bienenstock zeigt.
  • Meldungen 2025: Eine Zusammenfassung der Meldungen für das Jahr 2025 wird präsentiert: 8 Königinnen, 4 Embryonalnester, 3 Primärnester und 10 Einzelsichtungen.
  • Nester: Verschiedene Bilder zeigen „Primärnester“ und „Embryonalnester“ an unterschiedlichen Orten, zum Beispiel an Hauswänden und in Bäumen.

Anmerkung: Die Ausführungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen hier niedergelegt. Für nähere Informationen steht Ronald Jäger von der „Koordinierungsstelle Vespa Velutina“ zur Verfügung. Mail-Kontakt über velutina [at] lwg [dot] bayern [dot] de. Weitere Informationen auf der Website der LWG.

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Veitshöchheimer Imkerforum 2025 (1) – Aktuelle Forschungen und Projekte

Am 08.02.2025 fand der „Pflichttermin für Imkernde“, das Veitshöchheimer Imkerforum aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) statt. Wie gewohnt bestens organisiert und im Zeitplan liegend, erhielt die seit Jahren stetig wachsende Teilnehmerschaft sowohl vor Ort wie auch Online einen Einblick in Dauerprojekte und tagesaktuelle Forschungsergebnisse bienen- und honigrelevanter Themenbereiche.

Hier unser erster Berichtsteil, den wir wie üblich nicht mit Folienbilder bestücken (dürfen), da manche Ergebnisse noch nicht publiziert wurden.

Berichte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei
– Aktuelles aus Forschung und Projekten –

Dr. Stefan Berg, Imkerforum 2025 in VeitshöchheimHier die Übersicht der von Dr. Stefan Berg vorgestellten Projekte und Themen, die ich mit „Spoiler-Ticker“ für eine rasche Erstinfo versah:

  1. Zwei Neubauten:
    1. Richtfest gefeiert für Institutsgebäude IBI in Veitshöchheim am 14.11.2024 mit den obersten Vertretern aus zwei Staatsministerien (Wohnung, Bau und Verkehr sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
    2. Prüfhof Thüngersheim
  2. Deutsches Bienenmonitoring (DeBiMo) – zukunftsweisende neue Erfassungsparameter
  3. TrachtNet – bessere Informationslage durch Stockwaagenzuwachs
  4. Varroawetter – EU-zulassungsbedingte Überarbeitung mit Infomehrwert
  5. Lithium – Zulassung eines erfolgversprechenden Präparats zur Varroabehandlung adulter Bienen möglicherweise bereits 2025
  6. Asiatische Hornisse, Vespa Velutina – Stand Bayern

Aus diesem Spektrum gehen wir auf jene mit Sprunglink versehenen Themen näher ein.

zu 2. DeBiMo

Das seit über 20 Jahren laufende bundesweite Monitoring-Projekt ist ein nationales Frühwarnsystem. An 120 eingebundenen Völkerstandorten geht man mittels langfristiger Datenerhebungen durch Probenziehungen u. a. den Ursachen von Völkerverlusten und Bienenkrankheiten nach. Dabei spielen auch die unterschiedlichen Trachtsituationen, Pflanzenschutzmittel und Betriebsweisen eine Rolle.

Die Änderungen bei der Datenerhebung betreffen hier vor allem die vermehrte Installation von mittlerweile für alle Imker förderfähigen Bienenstockwaagen, aber auch das Erfassen der Sichtungen der Vespa velutina oder in Zukunft auch des Kleinen Beutenkäfers und der Tropilaelaps-Milbe als zeitgemäße Neueinführungen.

Zunächst als Pilotphase wird das – bayern- wie auch bundesweite – Monitoring zu Wildbienen eingeführt, wobei weitere Fragestellungen – neben der Pathogenbelastung, Blütennutzung und Abundanz nach den spezifischen Erfassungsmerkmalen offen sind. Wir halten diese Neuerung für großartig. So könnte die oft kontrovers geführte Diskussion möglicherweise durch Faktenlagen befriedet werden.

zu 3. TrachtNet

Vorspann: Seit 2010 werden Gewichtsverläufe mittels Bienenstockwaagen sowie Wetterdaten aufgezeichnet. So lassen sich die Völkersituationen unterschiedlicher Landschaftstypen miteinander vergleichen oder Auswirkungen von Agrar- und Umweltmaßnahmen und des Klimawandels untersuchen.

Neuigkeit: Dank neuer Förderrichtlinien durch das Staatsministerium erhielt das TrachtNet-Projekt einen enormen Aufschwung. Die nunmehr für alle Imkereien förderfähigen Bienenstockwaagen führten zu 88 weiteren (Stand: 260) Bienenstockwaagen. Die Daten sind öffentlich einsehbar, so dass Trachtverläufe, aber auch ungewöhnliche Gewichtsschwankungen, etwa durch eine Unterwanderung mit der räuberischen Vespa velutina, bequem und flächendeckend beobachtet werden können.

zu 4. Varroawetter

Die mittlerweile allseits bekannte Plattform Varroawetter erfuhr aufgrund der Änderungen einer EU-Verordnung zwei Neuerungen bezüglich des Medikamenteneinsatzes zur Varroabekämpfung.

Zum einen betraf das die zwingend vorgeschriebene Bestandsbuchführung, also die Eintragungen aller eingesetzter Medikamente, die jede Imkerei, ob Hobby oder mehr, vornehmen muss. Da darin auch festgehalten werden muss, welche Medikamente wie appliziert wurden und dieses im Zusammenhang mit zugelassenen Verfahrensweisen steht, die auch die Wettersituation betreffen, muss die zweite Änderung gleich mitbetrachtet werden.

Zum anderen also betrifft die Änderung das Kippen der Standardzulassungen zugunsten von Einzelzulassungen, die nunmehr nach fünf Jahren der Übergangsfrist in 2027 auslief

Bedeutet: Keine Interpretationsspielräume mehr, sondern striktes Beachten der Fachinformationen des Beipackzettels des jeweiligen Medikaments. Im Übrigen ist mittlerweile die Schwammtuchmethode (von uns selbst nicht präferiert bzw. praktiziert, dies aber nur nebenbei) für die Ameisensäure 60% ad. us. vet. ebenfalls in die Einzelzulassung der Firma Bernburg eingegangen. Soweit dazu.

Nun wurden zwei weitere Rubriken aufgrund der Zulassungsbedingungen für die künftige Darstellung der Datenlage in „Varroawetter“ eingeführt. Folgende Unterscheidung:

  • Mit einem grünen Kreuzsymbol ist gekennzeichnet, dass die Wetterbedingungen optimal für die Behandlung ist, und zwar nach Erfahrung der herausgebenden Bieneninstitute, welche strenger (und damit tageslimitierter ist), als die …
  • … mit einem grünen Kreissymbol gekennzeichneten, die den günstigen Behandlungszeitraum nach Angaben des Herstellers anzeigt.

Für die Praxis des Abrufs von „Varroawetter“ bedeutet das:

  • Die Behandlungsempfehlungen brutfreier wie brütender Völker sind wie bisher abgebildet,
  • Die Angabe zur Ameisensäure ist nun verfügbar, mit der Besonderheit, dass unterschieden wird zwischen Ameisensäure 60% ad us. vet. (hat noch eine ursprüngliche, anwendungsbedingte Standardzulassung, die bis 2027 noch zum Einsatz kommen kann und danach aus der Liste verschwinden wird) und Ameisensäure 60 Bernburg (mit Einzelzulassung, da bei Anwendung mit einen Applikator temperaturrelevant).

Einige andere (synthetische) Medikamente bzw. Produkte (z. B. VarroMed, Apitraz oder Milchsäure) sind hingegen nicht aufgeführt, da laut Hersteller nicht temperaturbeschränkt.

zu 5. Lithium

Gute Neuigkeiten: Es wurde eine Firma namens Varolis GmbH gegründet, fußend auf den großartigen Beobachtungen („Zufallsbefund“) in Hohenheim zur positiven Wirkung von Lithiumchlorid als Varroabehandlungsmittel.¹

Darum geht’s: Adulte Bienen werden verschiedener Lithiumkonzentrationen ausgesetzt. Die Varroen sterben rasch und die Auswirkungen auf die adulten Bienen sind gleich Null. Wie immer, wenn etwas gar zu schön ist, um wahr zu sein, kommt das große Aaaaber.

Lithiumbehandlungen führen zu erheblichen Brutausfällen, bedingt durch nicht genauer bekannte Lethalfaktoren (Anmerkung: durch Mutation veränderte Gene oder Chromosomen, deren Träger vor Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit sterben, Definition J. Boenigk, Biologie).

Für die beabsichtigte Zulassung eines Lithiumpräparats, möglicherweise bereits 2025 auch in Deutschland (offenbar ist dies in u. a. Bulgarien bereits erfolgt), unterstützt das IBI die Firma Varolis durch begleitende Versuche, die heuer fortgeführt werden, beispielsweise zur Wirksamkeitsgrenze und Rückstandssituation. Fest steht: Um die Brut zu schonen, soll die Königin gekäfigt werden, bis die Völker brutfrei sind und dann behandelt werden.

zu 6. Asiatische Hornisse / Vespa velutina (nigrithorax)

Modenschau Schutzanzüge für Nestentferner Vespa velutinaDr. Berg begrüßte die Velutina Army Gruppe um Miri Wahr und wies auf eine Ansprechmöglichkeit einzelner Mitglieder sowie auf die Anprobe verschiedener Schutzanzüge in der Pause hin. Die Plattform(en) (WhatsApp-Gruppen und Webseiten velutina-army.de) sei deutschlandweit übergreifend und von hoher Fachkompetenz (was Reinhold und ich bestätigen können, weil selbst Mitglied).

Karte zur Verbreitung der Vespa velutina in Deutschland, Stand 2024Vorgestellt wurde eine Deutschlandkarte zur Verbreitung der Velutina, die unter erheblichen Aufwand von den Instituten hergestellt wurde, da es keine überregionale Meldeplattform gibt.

2024 gab es in Bayern 70 Sichtungen von Vespa velutina nigrithorax an 38 Standorten. Sechs Gründerköniginnen wurden entnommen und 17 von 18 gefundenen Nestern entfernt. Das letzte gefundene Nest, welches sich untypischerweise unter Dachziegeln befand, war in Sommerhausen. Eines der Nester zählte 4.500 adulte Tiere, die Brut also nicht mitgerechnet. Teilweise hatten die Nester anfänglich keine Königin.

Was ist derzeit in Planung?

  • Von Seiten der Institute wurde ein Antrag für eine mit einer Person besetzten Koordinierungsstelle zur Velutina zu erhalten.
  • Bereits jetzt aber stellt die Meldeplattform BeeWarned den Kontakt zu den Behörden (Anmerkung: z. B. Untere Naturschutzbehörden), zur Imkerschaft, zum Garten-, Wein- und Obstbau her.
  • Nach Aufforderung der Bundesregierung wurde zusammen mit fünf Bieneninstituten aus Deutschland ein Projekt eingereicht. Erarbeitet werden soll eine Eintscheidungshilfe.
  • An einigen Populationen mit jeweils einer flügelbeschnittenen Velutina-Königin wurde im Labor untersucht, welche Rollen die Sexuallockstoffe, Pathogene (Anmerkung: krankmachende Stoffe) und Lockstoffe spielen und ob sich damit etwas anfangen lässt. Diese Untersuchungen werden heuer mit neuen Völkern fortgesetzt, da die letzten nach drei Monaten eingingen, möglicherweise aufgrund nicht optimal zusammengesetzter Nahrung.
  • Zum Schluss verwies Dr. Berg auf Informationsmaterialien zur Aufklärung der Bevölkerung und wie das Material gezielt eingesetzt werden kann. By the way: In Bamberg könnt ihr auch von uns auf Anfrage und ab Ostern in der Bienen-InfoWabe kleine Mengen an Infomaterial erhalten kann. (An dieser Stelle vielen Dank an das Institut und den Freundeskreis, der für all die Informationsmaterialien gesorgt hat!)
  • Vom IBI angeboten werden außerdem zwei Schulungstermine zur Vespa velutina:

Onlineschulung: Biologie, Erkennen, Nestsuche
Mi., 19.03.2025, 18 – 21 Uhr
Do., 20.03.2025, 9 – 12 Uhr

Präsenzschulung: Nestentfernung, Gerätschaften, Sicherheit (eingeschränkter Personenkreis!)

So., 06.04.2025, 9 – 16 Uhr: Referent: Rainer Jahr (Hessen) -> für diejenigen, die bereits Wespenentfernungen vornehmen und dies auf die Velutina erstrecken wollen, für max. 60 Peronen mit entsprechender Ernsthaftigkeit.

Der nächste Blogbericht behandelt die Auswirkungen des Klimawandels
auf Bienen und Handlungsempfehlungen für die Imkerschaft. Bleibt dran!


¹Historie „Lithiumchlorid“ siehe unsere Beiträge:


Alle Beiträge

Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Diskussion zur Vespa velutina nigrithorax (Vvn)

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Bevor es auch in Bamberg akut wird, sich intensiver mit der Asiatischen Hornisse zu befassen, möchten wir vorab über die (rechtlichen) Rahmenbedingungen informieren, die die notwendige Beseitigung der Nester und Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax betreffen, und wie der Diskussionstand zur geplanten neuen Verordnung ist.

Behördliche Informationsquellen

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick über invasive, gebietsfremde Arten.

2. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erläutert auf der Webseite zu Neobiota und invasiven Arten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, denen die Bundesländer zu folgen haben.

Ganz klar: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dürfen nicht im Widerspruch zu EU-Richtlinien und sonstigen globalen Übereinkünften stehen, beispielsweise sind das:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 soll der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden.

In welcher Weise genau all diese Regelungen auf Bundesländerebene ausgeführt bzw. gemanagt werden, ist wiederum Ländersache.

In der Diskussion

Aktuell steht diese Verordnung Nr. 1143/2014 in der Diskussion und soll eine Änderung erfahren. Und zwar durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ -> L 186/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.7.2022 (PDF).

Diese geänderte Verordnung würde eine Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung bedeuten. ⚠️ Damit würde die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegen, sondern künftig dem Management zugeordnet werden. Bedeutet wiederum … na, das habe ich hier detaillierter erläutert.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) bezog daher Stellung und kommentierte die geplante Änderung der Verordnung, die schon zum 01.01.2025 in Kraft hätte treten sollen, in seinen Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024 unter dem Titel Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. Tipp: Die umfangreiche Kommentierung des DIB habe ich in einer Rezension am 10.12.2024 zusammengefasst.

Gleichzeitig mit der DIB-Kommentierung erfolgte ein Aufruf zu Stellungnahmen im gemeinsamen Anhörungsportal (inzwischen zu diesem Thema geschlossen) der Länder. Das Zwischenergebnis könnt ihr hier nachlesen.

Fazit

Es scheint derzeit alles noch offen zu sein und die bisherigen Regelungen zur dringend gebotenen Bekämpfung greifen weiterhin. Doch mehr als einen kleinen Vorsprung wage ich nicht zu hoffen. Sollte jedoch das Land Bayern zu denjenigen gehören, die die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, haben wir noch eine kleine Chance, die Vvn einzudämmen. So versetzen wir Forschende und Gesetzgeber zeitlich in die Lage, unsere Honigbienen, Wildbienen und weitere Insekten und Spinnentiere halbwegs zu retten. Davon profitieren wir alle.