*18* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Honig Spezial Deutsches BienenjournalAm 18..10. wird der „I Love Honey Day“ in den USA gefeiert. Dazu passt doch ganz wunderbare meine Rezension von Honig Spezial, dem Sonderheft des Deutschen Bienenjournals. Es ist zwar nun keine Neuerscheinung, doch die 2. Auflage von 2019 ist weiterhin lohnenswert, lässt man einmal die neuesten Zahlen zur Imkerei außer acht.

Das Bienen den Honig machen, dürfte allen klar sein. Doch wie er geerntet, verarbeitet und vermarktet wird, welche Geräte und Rahmenbedingungen inklusive Geräte dazu (nicht) nötig sind, das muss die Imkerei schon selbst im Griff haben. Dank der praxisnahen Artikel mit etwas Theorie zu den einzelnen Sorten und der Honigqualität wird jeder Aspet abgedeckt. Ein paar greife ich hier kurz auf.

Sortenhonige durch Wanderimkerei – oder auch nicht

Da es ein Heft zu Honig ist, muss auch die Wanderimkerei Erwähnung finden. In diesem Artikel von Marc-Wilhelm Kohfink wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, wen man für das Anwandern ansprechen kann und wie sich Widerstände überwinden lassen. Zwar sind wir selbst keine Freunde davon, Bienenvölker herumzufahren, doch darf man sich das hier auch nicht so verstellen, wie es beispielsweise in den USA praktiziert wird. .

Wie man auch ohne Wanderimkerei Sortentrennung bei der Ernte betreiben kann, ist einer Reportage zu entnehmen. Der Trick ist, nach dem Verblühen einer bestimmten Tracht über die jeweils bis dahin verdeckelten Rähmchen Buch zu führen, beispielsweise mit Kennzeichnungen über Reißnägel und Ziffern. So weiß man, in welcher Wabe welche Sorte lagert. Und auch sonst gibt es von Melanie von Orlow einige Tipps, einer näheren Betrachtung lohnen.

Honigrezepte

Nach dem Gewerk des Honigverarbeitens liegt es nahe, ein paar Seiten zum Verbrauch des Honigs anzubieten. Das „Honig für die Sinne“ ein Wohlfühlbooster ist und für die Fitness, zum Kochen oder als Pflegemittel verwendet werden kann, macht ihn seit Urzeiten kostbar. Die Rezepte sind allesamt unkompliziert umsetzbar und die ernährungswissenschaftlichen Ausführungen von Renate Frank sind trotz ihrer Komplexität sehr gut verständlich.

Honig verkaufen

Auf zwei Seiten geht es um die leidige Rechnungsstellung und Steuern. Kurz, doch ausreichen erklärt von Wolfram Horn. Wer es ausführlicher benötigt, sei auf den gestrigen Adventskalender mit dem Sonderheft Imkerei & Recht.verwiesen. Themenverwandt ist das Sonderheft „Imkern für Profis Spezial“, welches allerdings von uns nicht rezensiert wurde. Wer tatsächlich so effizient arbeiten möchte und sich zutraut, die Imkerei zu seinem Hauptgeschäft zu machen, um zu den „Großen“ zu zählen, schafft sich das Heft ohnehin an.

Fazit

Über die von mir herausgepickten Themen hinaus verschafft das Sonderheft Honig des Deutschen Bienenjournals eine solide Grundlage für Neuanfänger der Imkerei, aber hat auch für alte Hasen den einen oder anderen Tipp parat, beispielsweise zum Rühren, zu Fördermittel und zum Steuerrecht. Wie immer bereichern die Literaturtipps am Ende des Heft zusätzlich.


Honig Spezial. Honig gewinnen in Top-Qualität. 2. Aufl. Berlin : Deutscher Bauernverlag. 2019. Deutsches Bienenjournal.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

*17* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Imkerei & Recht, DBJEs ist mutig und herausfordernd, ein Sonderheft zum Thema „Imkerei und Recht“ herauszugeben. Drei Jahre Vorbereitung waren dazu nötig, so die Redakteure des Deutschen Bienenjournals (DBJ). Aber es hat sich gelohnt. Ein umfassendes Spektrum, welches als Gesetzestext 500 Seiten umfassen würde, ist in konzentrierter Form behandelt, wobei die Hauptthemen „Bienenrecht, Honigverordnung, Steuerrecht und Bienenwohl“ bestreiten.

Schwarm-, Bienen- und Nachbarschaftsrecht

Spannend aber auch das Bienenrecht und seine Geschichte sowie das Schwarmrecht. Bei letzterem kursiert Halbwissen, denn die Tücke liegt im Detail. Das Recht, ohne ein Erlaubnisersuchen in fremde Grundstücke einzudringen, ja, sogar die Türe zu einem leerstehenden Bienenhaus aufzubrechen, ist zwar bekannt, doch gilt dies nur für die Eigentümer/in des Schwarms. Und natürlich muss für Schäden aufgekommen werden.

Wer als Eigentümer gilt, oder ob es sich doch um einen für herrenlos erklärten Schwarm handelt, wird auf S. 7 erläutert. Wobei bei mir die Frage offen blieb: Ist ein Noch-Nicht-Eigentümer eines herrenlosen Schwarms dann gleichfalls berechtigt, in fremde Grundstücke zu steigen? Dem Artikel nach nicht.

Hilfreich sind die Seiten 10 bis 19 zum Recht, Bienen zu halten, insbesondere, wenn es die Nachbarschaft berührt. Ein Prüfschema zur Bienenhaltung, welches auch Gerichte zu Rate ziehen, um über Ortsüblichkeit, Duldungspflicht, Zumutbarkeit oder Ausgleichsanspruch zu befinden, macht klar, dass nicht jeder Fall gleichartig ist. Die Wiedergabe verschiedener Situationen und Urteilsfindungen geben Einblick in die Rechtssprechung, die wie so oft heißt: „Es kommt drauf an“.

Meldepflichten, Wanderrecht

Auch bei diesen beiden Themen helfen Tabellen und Schritt-für-Schritt-Übersichten. Die Meldepflichten sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Erstaunlich, dass es die bürokratisch doch meist so „stark“ aufgestellten bayerischen Behörden im Falle von anderswo üblicher Melde- und Einzahlungspficht in die Tierseuchenkasse Abstand nehmen. Doch die Meldung ans Veterinäramt zum Aufstellungsort der Völker ist überall gleich geregelt. Ein Blick in die Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV gefällig?

Als thematische Ergänzung für das auf zwei Doppelseiten (S. 22-25) knapp beschriebene Wanderrecht sei auf die recht ausführliche Darstellung im Sonderheft „Honig“ verwiesen, dessen Rezension im morgigen Adventskalender erscheint.

Imkerei und Tierwohl …

Untertitelt ist es mit „… passt das zusammen?“ Da musste ich doch kurz schlucken. Für unsere Privatinitiative und unseren Förderkreis ist das keine Frage, die gestellt werden sollte, sondern die sich von selbst beantwortet. Doch dem ist leider nicht (für alle) so. Und da das so ist, hält der Gesetzgeber ein paar „Hürden“ bzw. Gesetze und Konzepte parat.

Doch vorab: In einem grau hinterlegten Kästchen erfahren wir, was das „Farm Animal Wellfare Council zu den „Fünf Freiheiten“ sagt: „Freiheit von: Hunger und Durst, Unbehagen, Schmerz, Verletzung und Kranheit, Angst und Leiden und schlussendlich Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens.“ Sehr schön.

Und das gilt eben nicht nur für Wirbeltiere, wie der Großteil der Regelungen im Tierschutzgesetz. Doch was ist „bienenadäquat?“, endet die Einleitung zum Schmerzempfinden von Insekten, insbesondere der Bienen, in welcher wir Versuchsanordnungen von unserem immer wieder gerne zitierten großen Bienenforscher Randolf Menzel dargelegt werden. Tolle Hinführung zu zwei Ansätzen von Tierwohl-Konzepten in der Imkerei.

Im Besonderen geht es um Verstöße gegen das Tierwohl, mit der auch die Behandlungspflicht begründet wird, ferner um die seit 2022 verpflichtende Dokumentation jeder Behandlung mit Arzneimitteln, hier mit einem anschaulicher Abbildung, wie das in der Praxis aussehen könnte, außerdem eine zweispaltige, kompakte Auflistung von einem Dutzend Vorgaben, fußend auf drei Verordnungen: Was ist zu tun?“ und „Was bringt das?“. Ein Beispiel … und wir haben Kenntnis davon, dass diese gesetzliche Vorgabe immer wieder einmal missachtet wird:

Was ist zu tun? Behandlung gegen Varroa

Was bringt das? In Deutschland besteht flächendeckend für alle Völker Behandlungspflicht! Imkerinnen und Imker müssen ihre Völker gegen die Varroose behandeln.

Meine Kritik an dieser Stelle ist korinthenkackerhaft, aber ich würde „Was bringt das?“ austauschen oder ergänzen mit der Aufforderung „Worauf begründet sich das?“

Qualitätssicherung Honig

Von der „Ernte am Volk“ zum „Schleuderraum“ über das „Honiglager“ und „Honig abfüllen“ bis zur „Etikettierung“ und der Feststellung der „Honigarten“ (Sorten) – für alle imkerlichen Arbeiten gibt es Rechtsvorschriften, Gesetze, Verordnungen und – im Falle von Mitgliedschaften im Deutschen Imkerbund und dem Verkauf seines „lizenzierten“ Honigglases auch Regelungen.

Dass in Imkereien immer wieder etwas vergessen oder falsch gemacht wird, ist bekannt. Selbst der DIB musste x-tausende von Etiketten einstampfen, weil ihm ein Detail aus der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entgangen ist.

Neben der elementaren Lebensmittelhygieneverordnung kommen das Verpackungsgesetz (VerpackG) und ggf. die Loskennzeichnungs-Verordnung, die Honigverordnung (HonigV), das Mess- und Eichgesetz nebst Mess- und Eichordnung. Man könnte noch ergänzen, dass man dem Eichamt anzeigen muss, dass man ein geeichtes Messgerät in Verwendung hat. Sobald die Waage dort registriert wurde, kann man davon ausgehen, dass man regelmäßig die Aufforderung zur Eichungskontrolle erhält. Doch die „Hol- und Bringschuld“ ist womöglich je Eichamt etwas anders ausgelegt.

Auch hier: Eine schöne kontextuale Ergänzung bietet das „Sonderheft Honig“ (morgen). Aufgrund eigener Beiträge¹ wissen wir, welche immense Recherchearbeit in diesem Sonderheft betrieben worden sein musste. Hut ab!

Verkauf und Steuern, Haftung und Versicherung

Die vier „Irrtümer und Fallstricke“ in Sachen Steuern (S. 45) lassen sicher manche ungläubig den Kopf schütteln. Eine davon, die 30-Völker-Grenze, wurde zu oft schon fälschlich kolportiert. Noch eine Grenze, nämlich die 1/3-Grenze bei Einnahmen durch andere als Honigerzeugnisse, z. B. Bienennebenprodukte, wird ebenfalls richtiggestellt.

Zwei grafische Übersichten (S. 47-48) verdeutlicht die Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Ermittlung mittels eines Entscheidungsbaums: „Wenn Ja oder Nein, dann …“. Und wer verkauft, muss belegen … wie das geht, ist kurz und bündig erklärt.

Unter den Beitragstiteln „Imkern ohne Risiko“, „Fragen zur Haftung“ (Produkt-, Tierhalter und Veranstaltungshaftung) und zur Unfallversicherung wird’s dann richtig spannend. Eine Doppelseite (S. 58-59) zeigt in drei Spalten übersichtlich auf, was die Imker-Global-Versicherung leistet. Sie ist allerdings nicht für jedermann möglich.

Doch in diesen Fällen kann auch eine Imker-Betriebsversicherung abgeschlossen werden. Was nicht Erwähnung fand, aber für manche Vereine interessant sein könnte: Einige Imkerverbände schlossen auch Rahmenverträge mit anderen Versicherungsgesellschaften (Beispiel: Bayerische Versicherungskammer) ab. So konnte beispielsweise unser gemeinnütziger Förderkreis im Zuge dessen auch eine  Vereinshaftpflichtversicherung und Gebäudezusatzversicherung abschließen (siehe Bericht).

Oder es greift möglicherweise die private Haftpflichtversicherung. Allerdings ist bei Letzterer keine Produkthaftpflichtversicherung enthalten (S. 55). Dann wäre da noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG). Hier stoßen wir wiederum auf eine Grenze, und zwar die 25-Völker-Grenze, derzufolge laut Sozialgesetzbuch eine Gewerbsmäßigkeit gegeben und sie somit Pflicht wäre, und unabhängig von der Völkeranzahl sowieso für landwirtschaftliche Betriebe.

Was fehlt?

Laut Vorwort beiseite gelassen wurden die viel strengeren Hygieneregelungen für Imkereien, die Honig zukaufen. Zur Bienenschutzverordnung wurde im Spezialheft Imker & Landwirte (unsere Rezension hinter dem 15. Türchen) und das Steuerrecht für größere Berufsimkereien im Sonderheft „Imkern für Profis“.

Vielleicht hätte man noch ergänzend zu Unfällen in Ausübung des Ehrenamts etwas schreiben können, siehe hierzu das Beispiel Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

Wer etwas zur Causa „Wachs“ und damit verbunden der Vermeidung oder Verfolgung der leidigen, seit grauer Vorzeit vorkommenden Wachsverpanschung erwartet hat – Fehlanzeige. Doch das ist nicht verwunderlich. Denn dazu gibt es kein Gesetz oder eine Wachsverordnung, und alles an Vorgaben ist so unspezifisch und „wachsweich“, dass man damit nichts anfangen kann. Der Grund: Wachs ist ein „Tierisches Nebenprodukt der Kategorie 3“ und was das bedeutet, erklärt sehr schön der Bienenzüchterverein Horgen.

Keinen Eingang finden Förderungen in der Imerei. Doch wird dieses in anderen Heften hin und wieder thematisiert. Da jedes Bundesland eigene Förderrichtlinien hat, die sich zudem jährlich ändern können, wäre das in einem Sonderheft auch müßig. Vielleicht aber an diesem Punkt als Ergänzung bemerkt, dass das bisherige Imkereiprogramm für Deutschland zum 31.12.2022 beendet und ab 01.01.2023 inhaltlich unverändert in den deutschen GAP-Strategieplan überführt wurde. Dies ermöglicht den Bundesländern weiterhin die Teilhabe an der EU-Imkereiförderung.

Fazit

Ungeachtet meiner Bemerkungen zu „Was fehlt?“ wurde meiner Erfahrung und Meinung nach nichts Wesentliches ausgelassen, was auch Neulingen einen durchdachten Start in die Imkerei ermöglicht und alten Hasen von manchen Fehlinformationen „kuriert“. Sogar an das Vereinsrecht ist gedacht worden. Das auf den letzten beiden Seiten vorgestellte elfköpfige Expertenteam brachten selbst komplexe Sachverhalte perfekt auf den Punkt und waren dabei alles andere als „wachsweich“, aber dennoch nicht spitzfindig.

Für unsere Imkerschaft dürfte mit diesem Spezialheft Imkerei & Recht viele Fragen geklärt sein und die bürokratischen Umstände des Imkerdaseins seinen Schrecken verlieren. Gut gedacht, und auch gut gemacht!


Imkerei & Recht : die wichtigsten Vorgaben für die Imkerei / Redaktion: Malte Frerick, Kerstin Hildebrandt, Karin Nungeßer. 1. Aufl. Berlin. dbv network GmbH. 2023. Deutsches Bienenjournal; Spezial.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.


¹Unsere eigenen Beiträge zu Imkerei und Recht:

*15* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Imker & Landwirte DBJ SonderheftDass Bienen und Landwirtschaft eine enge Beziehung eingehen (müssen), ist unbestritten. Der Wert der Bestäubungsleistung geht in die Milliarden, so zu lesen im „Spezialheft Imker & Landwirte“ des Deutschen Bienen-Journals.

In den Eingangskapitel “Bienen in der Agrarlandschaft“ (S. 6) und „Der Wert der Bestäubung“ (S. 9) erhalten die Leser eine eingedampfte Zusammenfassung dieser „Binsenweisheit“. Die Symbiose von Landwirtschaft und Imkerei ist zwar logisch, hat aber einen Haken. Die einen verdienen ihren Lebensunterhalt damit, die anderen betreiben „nur“ ein, wenn auch meist leidenschaftliches, Hobby bis hin zum Zubrot.

„Redet miteinander, nicht übereinander“

Bienenhalter stehen selten im Haupterwerb, von Ausnahmen wie dem Wanderimker Johannes Küpers (S. 23), der daher auch das Gespräch mit den Bauern suchte und fand, einmal abgesehen. Oder wie bei der Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg (Erzgebirge), in der mehrere Landwirte ebenfalls auch Imker sind (S. 56). Diese Genossenschaft erhielt die Auszeichnung „Vorbildlicher Betrieb im Bienen- und Insektenschutz“ von der Landesarbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft. „Mit den Imkern gab es nie Probleme“, so der Vorstandsvorsitzende Bernd Schmitt, und er ist, wie Küppers, der Meinung: „Redet miteinander, nicht übereinander“. Diesem Motto schließt sich die dialogsuchende Doreen Riske aus dem Pflanzenbaubetrieb in Mecklenburg-Vorpommern (S. 24) wohl ebenfalls an.

Probleme kommen vor

Von welcher Art dennoch Probleme vorkommen, wird in Kapiteln wie dem zu unverzichtbaren (?) Pflanzenschutzmitteln (S. 16), „alternativlosen“ Notzulassungen (S. 28), zum strittigen Glyphosat (S. 29) und zu Bienenvergiftungen (S. 52) deutlich. Ob Letztere tatsächlich tragend sind, beispielsweise in Sachen Winterbienensterblichkeit, scheint noch nicht abschließend beurteilt werden zu können, geht man vom Kapitel „Bienen unter Beobachtung“ (S. 41) aus. Es gewährt einen Einblick in das seit 20 Jahren stattfindende deutschlandweite Bienenmonitoring (DeBiMo). Doch auch das Julius-Kühn-Institut (JKI) konstatierte, dass die Zahl der Bienenvergiftungen kontinuierlich zurückgegangen sei, meint jedoch, „Die Gefahr liegt im Detail“ (S. 52), beispielsweise in nicht immer beurteilbaren Flugsituationen der Bienen.

Schutz- und Gegenmaßnahmen nebst Zusammenarbeit

Überhaupt existieren Schutz- und Gegenmaßnahmen, beispielsweise in der Pflanzenzucht zu „leistungsfähigen Rapssorten“ (S. 48), mittels Kenntnis der „strengen Regeln für die Anwendung“ von chemischen Pflanzenschutzmitteln und der Bienenschutzverordnung (S. 54), durch bienenfreundliche Wiesenmahd (S. 58) und generell in einer gezielten, aufsuchenden Zusammenarbeit aller Stakeholder.

Letzteres wird in mehreren Kapiteln beispielhaft beschrieben: Zusammenarbeit wie die zwischen Landwirten, Jägern und Imkern in Sachen Blühvielfalt im Landkreis Verden (S. 30) oder der oben erwähnten Agrargenossenschaft Memmendorf mittels ihres „Verdener Hegefonds“ (S. 31). Mit den Ausschüttungen aus dem Fonds werden Blühflächen, Nisthilfen und viele weitere Maßnahmen zum Schutz wildlebender Tiere finanziert. Aus einem Interview mit dem Institut für Bienenschutz hingegen ist zu erfahren, wie sich Probleme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch günstige Behandlungszeitpunkte vermeiden lassen. Eine gute Idee stellen verschiedene Bestäubungs- und Trachtbörsen (S. 60) dar.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Nicht gänzlich unumstritten hingegen sind Verfahren der Rückstandsvermeidung wie „Droplegs“ (S. 42), die als Unterblütenbehandlung zwar Imker begeistern, jedoch keinen wirtschaftlichen Nutzen für die Landwirte bieten, zumal nicht förderwürdig. Ein Schaukasten zeigt die Vor- und Nachteile in Stichpunkten.

Und ob jeder Landwirt einem „Wunschkonzert“ wie im Artikel „Das wünsche ich mir“ (S. 46) freundlich-informativ begegnet, wie es zwischen dem Potsdamer Imker Ingo Kunde bei dessen gezielter Anwanderung eines Rapsfeldes und dem Landwirt Jens König dargestellt wird, sei dahingestellt. Doch eine Chatgruppe aufzumachen, ist keine schlechte Idee und könnte regional durchaus Erfolg in Sachen Kompromisse aushandeln haben.

Zielgruppen

Zielgruppen des Sonderheftes sind Bauern wie Imker, und das Indiz dafür ist, dass für diese Ausgabe das Deutsche Bienen-Journal mit der Bauernzeitung und weiteren Beteiligten zusammenarbeitete. An Bauern dürfte die Doppelseite „Was sie über Honigbienen wissen sollten“ gerichtet sein, und der Artikel über die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmittel, die „Ein weites Feld“ sind, an Imker, also dem Landwirt „ohne Grund und Boden“.

Dass auch dieser durch seine (Be-)Handlungen der Bienen für Rückstände sorgen kann und Imker nicht unbedingt nur „die Unschuld vom Lande“ sind, macht das Kapitel zum Honig („Genuss ohne Risiko“, S. 36) klar.

Verbindende Rahmenbedingungen bei Anbaukulturen = Bienennahrung

„Wo sich Landwirtschaft und Biene treffen“ (S. 12), nämlich beim Wetter und den damit verbunden jährlich neuen Bedingungen, auf die sich Imker wie Bauer einzustellen haben, widmet sich ein Kapitel mit Pflanzenporträts. (Das ich übrigens zu gerne als eigene Publikation herausgegeben haben wüsste.)

An Beispielen von Anbaukulturen, also auch Bienennahrung, wie Apfel, Winterraps, Kartoffel, Mais, Wein, Kirsche, Spargel, Getreide und Ackerbohne, lassen sich spaltenweise die spezifischen Parameter des jeweiligen Pflanzenschutzeinsatzes ablesen, der für Honigbienen bedeutend sein könnte. Neben der Angabe von Blütezeit sind der Behandlungsgrund und die Bekämpfungsweise aufgeführt, wobei explizit einzelne Wirkstoffe und Handelsbezeichnungen gelistet sind.

Ein Behandlungsindex und die Angabe von Behandlungshäufigkeiten, jeweils vom JKI ermittelt, lassen erahnen, welche und wie viele Pflanzenschutzmittel durchschnittlich auf den Kulturen landen. Beim Mais findet offenbar nur sehr selten eine Blütenbehandlung gegen den Maiszünsler statt, doch da mutmaße ich, dass dies durch die Beize des Saatguts im Vorfeld erfolgt.

Fazit

Die Erwartungshaltung an das Sonderheft, Blaupausen zu erhalten, wie Imkerei und Landwirtschaft Hand in Hand zusammenarbeiten können, und zwar außerhalb der häufig gut gedachten, nicht immer gut gemachten Blühstreifen, wurde durchaus erfüllt. Gerne mehr davon.

Die Message, dass die Imkerei nicht, wie vom Bauchgefühl oft wahrgenommen, als eher außenstehender, lästiger und mäkeliger Bereich der Landwirtschaft angesehen wird, sondern von der Lobby der Bauernschaft als sehr wichtiger Bestandteil ihres Erfolges integriert und bedient wird, kommt gut rüber. Entweder sind da einige über ihren Schatten gesprungen, oder die Redaktionen waren bienenfleißig im Auffinden von Best-Practice-Perlen. Die Wahrheit über den Kommunikationszustand zwischen Landwirtschaft und Imkerei liegt wohl irgendwo dazwischen und dürfte regional sehr unterschiedlich sein.

Das Heft jedenfalls könnte durchaus eine Brücke bauen können, wo (noch) nötig und sollte regelmäßig aktualisiert (z. B. in Sachen Glyphosat) und neu aufgelegt werden. An die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) wurde zumindest schon einmal eine Neuerscheinung angemeldet.


Imker & Landwirte. Gemeinsam für Bienen, Pflanzen und Verbraucher. Infos für die Praxis. 1. Aufl. Berlin, dbv network. 2022. Deutsches Bienen-Journal & Bauernzeitung ; Sonderheft. 978-3-9823126-2-0.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

*13* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Kuhn SOS Mission Blütenstaub Magellan VerlagEsther Kuhns SOS – Mission Blütenstaub ist ein spannender und einfühlsamer Roman für Kinder ab 11 Jahren, die lesegewohnt sind. Auf 254 Seiten verbindet die Autorin geschickt Themen wie Naturschutz, Freundschaft und Selbstfindung und vermittelt wichtige Werte auf eine Weise, die nicht belehrend wirkt.

Die Geschichte dreht sich um Hugo, einen jungen Imker, und Merle, die plötzlich die Sprache der Bienen versteht – eine Fähigkeit, die die Handlung mit fantastischen Elementen bereichert. Die Charaktere sind lebendig und vielschichtig.

Hugo und Merle, zwei ungleiche Freunde, stellen kapitelweise abwechselnd ihre  Sicht auf die Mission, Hugos Bienenvolk zu retten, dar. Dabei spielt die Dynamik zwischen ihnen und die Bedeutung von Freundschaften, aber auch das Verhältnis zur jeweiligen Familie und von (manchmal fragwürdigen) Freundschaften eine zentrale Rolle. Trotz aller erlebter Krisen kommen die humorvollen Momente nicht zu kurz.

Das Buch aus dem Bamberger Magellan Verlag erläutert dabei auf unterhaltsame Weise die Welt der Imkerei, ohne in zu viele Details abzudriften. Ein gewisses Maß an Mystik ist dabei, doch ohne die fesselnde Geschichte sonderlich unrealistisch wirken zu lassen. Ich glaube, das hat mich am meisten erstaunt, die „schreibende“ Biene und Pollenstaub sehende Fähigkeit Merles einfach als gegeben annehmen zu können.

„SOS – Mission Blütenstaub“ ist ein charmantes und nachdenklich stimmendes Abenteuer, das nicht nur junge Leser begeistert, sondern durchaus auch Erwachsenen gefallen könnte,


Kuhn, Esther: SOS – Mission Blütenstaub. Ein Kinderbuch ab 11 Jahren über Naturschutz. Bamberg. Magellan Verl. ISBN 978-3-7348-4724-0.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.

Anmeldung zum Imkeranfängerkurs 2025 in Bamberg (Oberfranken, Bayern) läuft!

Logo BLIB Imkerkurs für Anfänger (m)Honigverarbeitung Sternwarte (AK23, Modul 8, Imkerkurs für Anfänger von Bienen-leben-in-Bamberg.de)Für das spannende und sinnstiftende Hobby der Bienenhaltung braucht es einen Imkerkurs für Anfänger, zu dem ihr euch jederzeit formlos bei Reinhold Burger und Ilona Munique von der Initiative Bienen-leben-in-Bamberg.de per E-Mail oder unter T. 0951-3094539 anmelden könnt.
[Programm BLIB-Imkerkurs-Anfänger-AK25]

BLIB-Team, Reinhold Burger und Ilona Munique bei der Honigernte am Standort "Sternwarte"Ich habe gezielte Fragen und keine Lust, alles hier zu lesen.
Wohin wende ich mich?

  • Ein kostenloser Infoabend mit Kursberatung findet am Mo., 10.03.2025 zwischen 19.00 und 20.30 Uhr statt, und zwar ohne Anmeldung online unter https://meet.jit.si/kursinformationen. Für Mobilgeräte die App Jitsi Meet installieren.
  • Uns könnt ihr jederzeit anrufen, also auch Samstags, Sonntags und Abends unter T. 0951-3094539..
    Falls wir nicht erreichbar waren – bitte hinterlasst unbedingt eine Nachricht, da wir ansonsten nicht zurückrufen (und uns so vor Spamanrufe schützen).

Für die, die es genauer wissen wollen … weiterlesen!

Wie läuft der Imkeranfängerkurs ab?

  • Du nimmst regelmäßig teil an 12 Module, zwei davon als Doppelmodul an einem Tag. Sprich: 10 Termine zu je zwei bis höchstens vier Stunden. Insgesamt sind es 27 Stunden.
  • 10 Module finden in Präsenz, also vor Ort in Bamberg statt. Zwei Module finden online via Zoom statt.
  • Von den 12 Modulen sind 8 Pflichtmodule. 7 davon musst du besucht haben, um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, die dich offiziell als Imker*in ausweisen. Du kannst nicht wahrgenommene Termine aber gerne im darauffolgenden Jahr kostenlos nachholen.
  • Natürlich spielt die Wetterlage in der Imkerei eine Rolle. Es kann also sein, dass ein Modul wegen Regens wenigstens für die theoretischen Inhalte ausnahmsweise online stattfinden muss. Doch die praktischen Übungen werden nachgeholt bzw. in andere Module integriert. Unser Ziel ist immer eure bestmöglichste Qualifikation, damit es euren Bienen und euch gut geht, wenn ihr loslegt.

Was kostet der Imkeranfängerkurs?

BLIB als Genussbotschafter des Regionalsiegels "Genussla" für Bamberg und RegionDie Kursgebühr für den Imkerkurs für Anfänger beträgt € 440,- für 12 Module. Frühbucherrabatt bis Zahlungseingang am 31.12.2024. Bienenpat*innen erhalten 10 % Rabatt unabhängig vom Zahlungseingang.

Die Module decken innerhalb eines Jahres das gesamte Spektrum der Bienenhaltung analog des Jahresverlaufs ab. Es wird 2x online und ansonsten am Lehrbienenstand unterrichtet, betreut im Tandem von Reinhold Burger (Bienenwirtschaftsmeister, Bienensachverständiger) und Ilona Munique (Imkerin, Dipl. Erwachsenenbildnerin).

Wer nicht zu alle Termine kommen kann, darf diese im darauffolgenden Jahr wahrnehmen, oder auch im dritten Jahr gegen Aufpreis.


Am Lehrbienenstand; Bienenführung für Bienenpartin Diana Martin mit Siemens Healthineers IST-Team ErlangenWarum Imker*in werden?

Die Konzentration und Achtsamkeit auf sich selbst und auf die Bienen wirkt harmonisierend auf die Psyche und unterstützt somit das allgemeine Wohlbefinden. Es ist ein beglückendes und heilsames Gefühl, etwas für sich selbst UND seine Umwelt erreicht zu haben! Denn Bienen sind seit je her des Menschens gute Gefährten.

Ein umfassendes Naturerleben an der frischen Luft ist heilsam, entstressend und dabei körperlich anregend.

Galerie der Honigverarbeitung Bughof (Kursteilnehmende AK23)Ein leckeres, unverfälschtes und bekömmliches Ur-Produkt Honig darf im Gegenzug des Zurverfügungstellens einer bienengerechten Behausung mit der heute so dringend erforderlichen Bienenpflege (Stichworte: Varroamilbe, Asiatische Hornisse, Faulbrut, Vespa velutina etc.) gerne angenommen werden. Eine Win-Win-Situation für Mensch und Biene.

Wer Spaß am Handwerk hat, kommt ebenfalls auf seine Kosten. Nicht alles muss man einkaufen. Einiges lässt sich auch selbermachen, ob Böcke, Mittelwandrähmchen oder gar ganze Bienenstöcke. Wer sich weniger damit aufhalten möchte – kein Problem. Alles kann man kaufen.. Bei uns lernt ihr, was ihr an Material und Gerätschaften braucht oder euch auch sparen könnt.

Bamberger Schulbiene schenkt zum 10-jährigen Jubiläum über 600 Sachbücher an alle Bamberger Grundschulen Unser Kurs eignet sich hervorragend auch für (Schul-)Pädagog*innen, da wir bei Bedarf Einblicke in das Führen einer Schulimkerei geben. Mit diesem Thema sind wir bestens vertraut und können auf Referenzen, Erfahrungswerte und Kontakte von bereits durch uns ausgebildete Kolleg*innen zurückgreifen.

Volk WeideWo darf ich Bienen halten?

  • Praktisch überall. Die Imkerei ist ein Hobby, welches sich im eigenen Garten oder auf zur Verfügung gestellten Flächen ausüben lässt. Wo sie ortsüblich ist – und das ist durchwegs in Stadt und Land der Fall – ist eine Genehmigung (auch der Nachbarschaft) nicht notwendig. Dennoch legt ihr es natürlich nicht auf einen Streit an. Rechtliches dazu hier.
  • Auch in Naturschutzgebieten dürfen unter bestimmten Bedingungen Bienen gehalten werden. Derzeit entbrennt eine Diskussion, dass Honigbienen dort nicht aufgestellt werden, was nicht zielführend ist. Lasst euch im Zweifelsfall fachlich beraten. Wir helfen euch weiter.
  • Theoretisch könntet ihr Bienen auch auf dem Balkon halten, wenn er groß genug ist. Wir erklären euch, warum wir die Idee zwar charmant, jedoch in der Praxis für nicht optimal durchführbar halten.
  • Einzige Voraussetzung für das Aufstellen von Völkern sollte für euch sein, dass es genügend bienentaugliche Tracht im Radius von unter 10 Kilometern gibt. Welche das ist, erfahrt ihr von uns.

Überzeugt? Na dann … komm zu uns!


12 gute Gründe, warum unser Imkerkurs etwas kostet

Manche Angebote im Leben sind kostenlos (doch manchmal auch umsonst). AK23 Modul 11 Einfüttern / Imkerkurs für Anfänger von Bienen-leben-in-Bamberg.deZugegeben – kostenlos mögen wir doch alle und wir nehmen mit, was wir kriegen können, stimmt’s?! Doch um eine dauerhafte, zuverlässige, qualitativ hochwertige und immer top-aktuelle Dienstleistung im mehr als nur „absolut notwendigen“ Umfang zu erbringen, benötigt es viel mehr Zeit und Aufwand, als dass man das ohne totale Selbstausbeutung und schlechtem Gewissen ehrenamtlich wuppen könnte.

AK23 Modul 11 Einfüttern / Imkerkurs für Anfänger von Bienen-leben-in-Bamberg.deIhr bekommt für euer Geld folgenden Mehrwert:

  1. Kleine Gruppen: ca. 12 Teilnehmende
  2. Selber machen: Doch nur dann, wenn du dazu bereit bist. Wir nehmen Rücksicht auf deine Befindlichkeiten, um das Lernen in deinem eigenen Tempo bestmöglichst zu unterstützen.
  3. Besondere Modulinhalte, die es anderswo nicht in dieser Form gibt, beispielsweise Umfassendes zu Bienenkrankheiten, dem gern unterschätzten Wachsmanagement, die Möglichkeiten von Fördermitteln, dem Aufbau einer Schul-Imkerei … und ja, auch Infos zu Wildbienen, bienenfreundlichen Pflanzen und anderen Formen und Methoden in der Imkerei.
  4. Referenten mit hoher Qualifikation und auf dem neuesten Stand: Imkermeister und Bienensachverständiger Reinhold Burger und Imkerin Ilona Munique mit dem Hintergrund einer diplomierte Erwachsenenbildnerin (Schwerpunkt Bildungsmanagement), die beide kontinuierlich Fortbildungen besuchen. Durch laufende Schulbienen-Unterrichte, Führungen und Vorträge stehen sie außerdem permanent in der Lehrpraxis.
  5. Anschauliches Lernequipment: jährlich (!) aktualisierte Kursunterlagen und durch anschließende Weblogberichte mit Fotos zu jedem einzelnen Modul. So behältst du auch NACH dem Imkeranfängerkurs den roten Faden bei, weil dich das in deiner Erinnerung an den Ablauf super unterstützt.
  6. Imker-Bibliothek: Sachliteratur und Fachzeitschriften kostenlos ausleihen aus 300 Titeln, auch für die Schul-Imkerei.
  7. Kursplattform: Unterlagen und Checklisten stehen dir für die Dauer von mindestens 3 Jahren zur Verfügung. Downloade also nur das, was du persönlich brauchst und wann du Zeit dazu findest.
  8. Freiwilliger Lerntest: mit Feedback am Ende des Kurses.
  9. Catering anlässlich der Honigernte- und verarbeitung plus dein selbst geimkertes Glas Honig und im August Getränke frei bei der Abschlussfeier
  10. Rabatt für die Vertiefungsseminare.
  11. Zuschuss für das erste eigene Volk durch Kooperation mit dem FKBB, Förderkreis Bienenleben Bamberg e. V. und durch Bienenpat*innen. Das Startervolk (ein erstmalig überwintertes Wirtschaftsvolk) kannst du entweder von uns erhalten, oder wir vermitteln dir ein Volk von einem unserer vertrauenswürdigen Imkerkoll*innen … und ausschließlich mit Gesundheitszeugnis!
  12. Ausleihe einer neuwertigen Bienenwohnung (Zander): Wenn du dir am Ende des Imkerkurses noch nicht sicher bist, ob du mit der Bienenhaltung das Richtige für dich tust, kannst du dir für ein Probehalbjahr gegen Pfand eine Bienenwohnung ausleihen.

Na, jetzt spricht doch wirklich alles dafür, euer neues Hobby „Imkerei“ endlich zu wagen! Wir, Ilona und Reinhold, freuen uns schon auf unsere neuen Kolleginnen und Kollegen!

Letzter BLIB-Stammtisch, doch Fortsetzung MonatsBeeTrachtungen

Seit knapp zwei Jahren initierten wir von der Initiative Bienen-leben-in-Bambergns jeden 2. Mittwoch im Monat einen Stammtisch, den wir jedoch ab November 2024 aus Zeitgründen einstellen. Schade, es hat Spaß mit euch gemacht! Doch Herausforderungen aller Art erwarten uns die nächsten Jahre, und dem gilt es, Rechnung zu tragen. Jedoch werden wir in loser Folge zu aktuellen Themen weiterhin MonatsBeeTrachtungen anbieten. Das heißt, gewisse Themen werden mit dem Fokus auf den laufenden Monat behandelt.

Geplant ist, weitere Kurzvorträge, beispielsweise zur Vespa velutina oder der Varroabehandlung anzubieten. Diese werden sich dann vor allem auf den laufenden Monat beziehen. Also nach dem Motto: „Was ist JETZT wichtig oder zu tun in dieser Angelegenheit.“

Wir danken allen, die mit uns an einem Tisch saßen und sich bei guter Laune selbst über schwierige Themen ausgetauscht haben. Reinhold hat sich jeden Monat gut vorbereitet, um seine Erkenntnisse weiterzugeben und zur Diskussion zu stellen. Ich selbst achtete darauf, dass sich alle Gehör verschaffen konnten und möglichst niemand zu kurz kam. Gemeinsam reflektierten wir nachdenklich die schwierigen Themen, doch aßen, tranken und lachten wir auch über alles Mögliche und schlossen uns gegenseitig ins Herz.

Bleiben wir in Verbindung, mindestens zwischen April und September, am 3. Sonntag im Monat, 14-17 Uhr, zur Sonntagsöffnung der Bienen-InfoWabe! Und zu all unseren weiteren Aktivitäten und Terminen.

Mi., 09.10.24 – MonatsBeeTrachtungen Oktober (mit LETZTEM Stammtisch)

Logo für alle Schwerpunktthemen (= Bienen, Honig, Imkerei, Natur) der Bienen-InfoWabeMi., 09.10.24 – MonatsBeeTrachtungen Oktober (mit LETZTEM Stammtisch)

Wann? Mi., 09.10.24 | ab 19 Uhr
Wo?  Neuer Ort! Weinstube Rückel, Habergasse 4, 96047 Bamberg
Für wen? Imker/innen und alle Interessierten, auch ohne Kenntnisse und Ambitionen, aber mit viel Liebe zu Bienen, Honig, Imkerei und Natur!
Was? Informative Vorschau zu aktuellen imkerlichen Arbeiten des laufenden Monats und phänologische Hinweise zu Blühtrachten. Mit Meinungsaustausch bei geselligem Beisammensein und Schwofen über unsere Lieblingsthemen.
Referenten? Reinhold Burger (Bienenwirtschaftsmeister u. -sachverständiger) und Ilona Munique (Imkerin)
Und sonst? Die sogenannten Monatsbetrachtungen sind Tradition lehrender Imker(inn)en, die ihre langjährigen Erfahrungen systematisch aufarbeiten und sich dabei „in die Karten schauen“ lassen.

Regionaltag bei REWE-Rudel: Hoher Besuch, Honiggenuss und ChamBamPus

Beim Aufbau vor dem REWE-Markt Rudel gab’s noch Regen, doch zunehmend wurde der Regionaltag sonniger. 16 Anbieter aus der Bamberger Region und zahlreiche Kauflustige erlebten einen anregenden Tag, der durch gleich drei Honoratioren – Landrat Johann Kalb, MdB Thomas Silberhorn und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp – bereichert wurde.

Natürlich verkauften wir auch einige Gläser unseres Bamberger Lagenhonigs. Unsere langjährige Bienenpatin Anne Rudel hatte alle Register gezogen, um den Regionaltag, initiiert unter dem Label der Regionalkampagne GenussLa, für uns alle zu einem Erlebnis zu machen.

Weitere Besucher

Kinder konnten an unserem Stand herbstliche Wabendeko ausstechen und erhielten unser kleines „Wunderwelt-der-Bienen“-Büchlein. Wir freuten uns außerdem über den Besuch der Imkerkollegen Josef und Thomas und über unsere Bienenpaten Rita und Stefan.

Nachbarstände und Aussichten

Neben dem Stand von GenussLa mit Silke Michel und dem Stiftsladen u. a. mit Karin Hummel besuchten wir natürlich auch weitere Nachbarstandsbetreiber, zum Beispiel die Schuberts vom Naturgarten Stegaurach, Zimmers Obstgarten und die Imkerkollegen Stöcklein, die ebenfalls Honig verkauften.

Besonders intensiv tauschten wir uns mit unserem direkten Nebenmann, Gärtnermeister Andreas Emmerling, aus. Dieser war in seiner Funktion als Winzer vor Ort und offerierte seinen an der Kronacher Straße (Kontaktadresse: Kunigundenruhstraße 27-29) angebauten, hochwertigen ChamBamPus.

Das östlichste Anbaugebiet im Steigerwaldbereich … also, wenn das nicht eine interessante Story wert ist! Und schon befanden wir uns mitten in einem Interview fürs BlattGrün-Magazin. Wir werden ganz sicher noch den sympathischen Kontakt in die Nordflur-Gärtnerlandschaft vertiefen. Vielleicht haben wir auch endlich einen dauerhaften Platz für unsere Wachsschleuder gefunden, wer weiß?!

Premiere und Orga

Erstmals war unser neues Faltzelt im Außeneinsatz und schützte unseren Honig- und Informationsstand vor dem Morgenguss. Außerdem im Einsatz: drei von vier neu erworbenen Wasssersäcken, die zur Beschwerung dienten. Sie verhalfen dem Zelt locker über ein paar heftigere Winde hinweg und sorgten außerdem mit ihrer frischen orangen Farbe dafür, dass niemand die dünnen Zeltstangen übersehen konnte.

Rundum perfekt organisiert. Und das schließt die optimale Vorbereitung und die freundliche Betreuung von Anne REWE-Rudel mit Team inklusiv Kaffee und Leberkässemmel mit ein. Vielen Dank dafür, und mal sehen, ob es nächstes Jahr terminlich wieder so gut klappt!

Di., 01.10.2024 – Honigstand am Regionaltag Bamberg

Großplakat Genussla mit Bamberger Lagenhonig als Genussbotschafter des RegionalsiegelsDi., 01.10.2024 – Honigstand am Regionaltag Bamberg

Wann? Di., 01.10.24, 10.00 – 18.00 Uhr Uhr
Was? Unser Stand mit Bamberger Lagenhonig zum Regionaltag und natürlich Informationen zu Bienen, Honig, Imkerei und Natur. Wir freuen uns, dass unsere Bienenpatin Annemarie Rudel den regionalen Einkauf gezielt fördert!
Wo? Parkplatz vor REWE-Rudel, Würzburger Straße 55, 96049 Bamberg
Veranstalter? Landratsamt Bamberg, Regionalentwicklung, Fachbereich 54, in Zusammenarbeit mit REWE-Markt Rudel

Mi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Bienen an weißer Herbstaster (Raublatt-Aster, Aster novae-angliae 'Herbstschnee')Logo für alle Schwerpunktthemen (= Bienen, Honig, Imkerei, Natur) der Bienen-InfoWabeMi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Wann? Mi., 11.09.24 | ab 19 Uhr – jeden 2. Mittwoch im Monat
Wo?  Achtung! Ortswechsel! Wir treffen uns in der Bienen-InfoWabe, Bienenweg 1, Bamberg. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage „Erba“.
Für wen? Imker/innen und alle Interessierten, auch ohne Kenntnisse und Ambitionen, aber mit viel Liebe zu Bienen, Honig, Imkerei und Natur!
Was? Vortragsthema zur Einführung wird die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina nigrithorax) sein. Mit Meinungsaustausch bei geselligem Beisammensein und Schwofen über unsere Lieblingsthemen.
Referenten? Reinhold Burger (Bienenwirtschaftsmeister u. -sachverständiger) und Ilona Munique (Imkerin)
Und sonst? Die sogenannten Monatsbetrachtungen sind Tradition lehrender Imker(inn)en, die ihre langjährigen Erfahrungen systematisch aufarbeiten und sich dabei „in die Karten schauen“ lassen.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)