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Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Diskussion zur Vespa velutina nigrithorax (Vvn)

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Bevor es auch in Bamberg akut wird, sich intensiver mit der Asiatischen Hornisse zu befassen, möchten wir vorab über die (rechtlichen) Rahmenbedingungen informieren, die die notwendige Beseitigung der Nester und Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax betreffen, und wie der Diskussionstand zur geplanten neuen Verordnung ist.

Behördliche Informationsquellen

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick über invasive, gebietsfremde Arten.

2. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erläutert auf der Webseite zu Neobiota und invasiven Arten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, denen die Bundesländer zu folgen haben.

Ganz klar: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dürfen nicht im Widerspruch zu EU-Richtlinien und sonstigen globalen Übereinkünften stehen, beispielsweise sind das:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 soll der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden.

In welcher Weise genau all diese Regelungen auf Bundesländerebene ausgeführt bzw. gemanagt werden, ist wiederum Ländersache.

In der Diskussion

Aktuell steht diese Verordnung Nr. 1143/2014 in der Diskussion und soll eine Änderung erfahren. Und zwar durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ -> L 186/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.7.2022 (PDF).

Diese geänderte Verordnung würde eine Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung bedeuten. ⚠️ Damit würde die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegen, sondern künftig dem Management zugeordnet werden. Bedeutet wiederum … na, das habe ich hier detaillierter erläutert.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) bezog daher Stellung und kommentierte die geplante Änderung der Verordnung, die schon zum 01.01.2025 in Kraft hätte treten sollen, in seinen Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024 unter dem Titel Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. Tipp: Die umfangreiche Kommentierung des DIB habe ich in einer Rezension am 10.12.2024 zusammengefasst.

Gleichzeitig mit der DIB-Kommentierung erfolgte ein Aufruf zu Stellungnahmen im gemeinsamen Anhörungsportal (inzwischen zu diesem Thema geschlossen) der Länder. Das Zwischenergebnis könnt ihr hier nachlesen.

Fazit

Es scheint derzeit alles noch offen zu sein und die bisherigen Regelungen zur dringend gebotenen Bekämpfung greifen weiterhin. Doch mehr als einen kleinen Vorsprung wage ich nicht zu hoffen. Sollte jedoch das Land Bayern zu denjenigen gehören, die die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, haben wir noch eine kleine Chance, die Vvn einzudämmen. So versetzen wir Forschende und Gesetzgeber zeitlich in die Lage, unsere Honigbienen, Wildbienen und weitere Insekten und Spinnentiere halbwegs zu retten. Davon profitieren wir alle.

Gedanken zur Expertenkonferenz zur Vespa velutina in Neustadt/W. am 18.01.2025

Logo-Expertenkonferenz-Vespa-Verlutina-2025Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e. V. veranstaltet die Internationale Expertenkonferenz 2025 zusammen mit dem Team von velutina.info.

Neben einem einstündigen Einführungsvortrag sieht das Programm zu Beginn eine Stunde Zeit für den Austausch vor und reserviert Zeit für vier jeweils 75-minütige Arbeitsgruppen, zwei parallel verlaufend am Vor- und Nachmittag, zu den Themen 1) Gesundheit & gesellschaftliche Auswirkungen und 2) Biodiversität sowie 3) Landwirtschaft & Imkerei und
4) Populationsmanagement / Bekämpfung.

Wunschdenken und Zeitressourcen

Wie auch auf anderen Konferenzen, die ich z. B. in meinem Berufsfeld Bibliothek zu Genüge mitgeplant oder an ihnen teilgenommen habe, ist die Zeit der Arbeitsgruppen immer zu knapp. Die besten Ergebnisse kommen heraus, wenn die Gruppen professionell moderiert werden und sich jeder Teilnehmer nur knapp vorstellt, sich kurz fässt und langatmige Wiederholungen sein lässt. Disziplinierte Teilnehmende sind die goldene Regel, doch es genügen nur zwei Personen, die sich in den Mittelpunkt stellen, und schon geht die Rechnung nicht mehr auf. Insofern sollten nicht zu hohe Erwartungen gestellt werden.

Ähnliches gilt für die Einführungsvorträge unter dem Titel „Aktuelle Situation, wo geht die Reise hin?”, die einen Länderüberblick mit den Experten und Repräsentanten aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Österreich, Slowakei und Luxemburg bieten möchte. Eine Stunde geteilt durch 10 (inkl. Anmoderation) ergibt 6 Minuten.

Bleibt noch die Hoffnung auf die Präsentation der Workshop-Ergebnisse 1-4 und eine Ausarbeitung einer Abschlusserklärung. Wer nicht früher abreisen muss und die knapp zwei Stunden voll anwesend sein kann, bekommt jetzt noch ein Finish geboten.

Online-Teilnahme

Reinhold und ich entschieden, dass sich für dieses zeitambitionierte Programm die weite Anreise möglicherweise vom Zeit-/Nutzenfaktor nicht lohnen könnte, Wir meldeten uns daher als Online-Teilnehmer an und werden unsere gezielten Fragen im Vorfeld sammeln und in den Chat eingeben. Eventuell haben wir so die Chance, dass wir auch noch im Nachgang Antworten erhalten werden. Außerdem gibt’s die Vorträge als Aufzeichnung.

Grundsätzlich ist es besser, eine eine Konferenz anzubieten, die zwar niemals alle Fragen beantworten kann, die uns auf der Seele brennen, als kein Angebot zu machen. Vielen Dank im Voraus den Veranstaltern und ein gutes Gelingen und Kraft und Nerven beim anschließendem Veratmen jedweder Kritik.

Zwischeninfo: Stellungnahmen auf dem Anhörungsportal zur Umstufung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina)

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)Kürzlich starteten wir einen Aufruf zu Stellungnahmen zum Management-Maßnahmenblatt auf dem Anhörungsportal. Sie sollte die Herabstufung der Bekämpfungspflicht der bienenvölkervernichtenden Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorx) verhindern. Tatsächlich gingen über 600 Stellungnahmen ein, die derzeit gesichtet und sortiert werden müssen.

Das könnte bedeuten, dass das von der Bundesregierung angepeilte Umstufungs-Datum zum 01.01.2025 nicht einzuhalten ist. Die Umstufung hätte zur Folge, dass die Last der Bekämpfung der invasiven Art und die Ausbildung der Schädlingsbekämpfer sowohl finanziell als auch von der Koordination her auf den Schultern von Privatpersonen, allen voran der Imker, Wein- und Obstbauern und Landwirten, ruhen würde.

Dies hat negative Konsequenzen nicht nur auf die Berufsgruppen durch Vernichtung ihrer Produkte, sondern auch auf die Biodiversität durch fehlende Bestäuberinsekten und auch für die Bevölkerung, die im beängstigendem Maße der Vespa velutina ausgesetzt wäre.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

*10* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

DIB Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024Es brodelt (nicht nur) in der Imkerschaft! Diese Rezension wird nicht für alle eine leichte Kost sein, muss jedoch in Anbetracht der aktuellen Veränderungen beim Kampf gegen die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, kurz: Vv) auf den Tisch kommen.

Um was geht es?

Die geplante Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (Asiatischen Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management² zugeordnet wird.

Der hier rezensierte Artikel des Deutschen Imkerbundes (DIB) kommentiert das Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zur Regulierung invasiver Arten. Er thematisiert die Herausforderungen und notwendigen Änderungen im Umgang mit Bienen, die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, insbesondere in Bezug auf die Bestäubung und den Schutz von Wildbienen. Der DIB fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung, die bald in Kraft treten soll.

Hintergrund und Kritik an der Verordnung

Zur Einordnung der Problematik eine Anmerkung der Rezensentin: Der Vespa velutina n. wird durch die geplante Herabstufung ab Januar 2025 faktisch der Weg ins leckere Schlaraffenland der Honigbienen (80% ihrer Nahrungsquelle) und Wildbienen nebst weiterer Insekten geebnet. Damit wird die Verantwortung ihrer Beseitigung und deren Kosten werden letztendlich auf die Bevölkerung (sprich: die Imker und Landwirte) abgewälzt. Das wird zurecht von der Mehrzahl der Imkervereine und -verbände als der falsche Weg gesehen. Ein Aufruf zur Stellungnahme ist mittlerweile abgeschlossen, es wird noch der Ergebnisse geharrt.

Der DIB kritisiert in seinem Artikel eingangs, dass „mancherorts […] bis heute nicht die notwendigen Strukturen von einem effektiven Monitoring, über eine Meldeplattform bis hin zur Ausbildung von Multiplikatoren und Nestentfernern aufgebaut [wurden]. Die Umstufung erfolgt daher zur Unzeit – die Hausaufgaben wurden noch nicht überall gemacht. Der vorliegende Textvorschlag gibt die Situation teilweise nicht korrekt wider. Zudem sehen wir einige Passagen nicht im Einklang mit der VO.“

Forderungen nach Änderungen im Einzelnen³

Der DIB kommentiert und kritisiert das Management- und Maßnahmenblatt und fordert umfassende Änderungen. Hier einige der relevantesten Punkte:

  1. Imkerverbände und auch der DIB wurde nicht in die Erstellung des Maßnahmenblattes einbezogen.
  2. Unvollständige Anhörung aufgrund fehlender länderspezifischer Anlagen.
  3. Die Umstufung der Vespa velutina zu einer „weit verbreiteten Art“ ist abzulehnen, da der Nachweis der weiten Verbreitung nicht erbracht wurde.
  4. Es muss auf die Notwendigkeit frühzeitiger und gezielter Bekämpfung hingewiesen werden, um eine rasante Ausbreitung der Art zu verhindern.
  5. Die Darstellung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft muss erweitert und mit aktuellen Forschungsergebnissen untermauert werden.
  6. Monitoring muss auch in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort die Honigbienen als Nahrungsquelle und die Imker als Beobachter fehlen.
  7. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ist ein bundesweit einheitliches Meldeportal für die Bevölkerung notwendig. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern als alleinige Meldemöglichkeit haben sich als unzureichend erwiesen.
  8. Beim Fang von Königinnen müssen heimische Arten geschützt werden, indem zeitliche Vorgaben für das Ausbringen von Fallen festgelegt werden.
  9. Die Beschreibung der Nestanlage muss präziser und vollständiger sein.
  10. Der Einsatz von Wärmebildkameras bei der Nestlokalisierung sollte als zusätzliche Maßnahme aufgenommen werden.
  11. Die Ausführungen zur Nestbeseitigung müssen um alternative Methoden wie Einfrieren über einen längeren Zeitraum oder Verbrennen erweitert und die Erforschung nachhaltiger Tötungsmethoden gefordert werden.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass genügend sachkundige Personen für die Nestentfernung zur Verfügung stehen und diese entsprechend geschult und ausgerüstet sind.
  13. Das Datum für das Ausfliegen der Geschlechtstiere sollte flexibler gestaltet werden, da es vom Wetterverlauf abhängt.
  14. Der Satz „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ ist ersatzlos zu streichen, da er der EU-Verordnung widerspricht.
  15. Es muss klargestellt werden, dass die Umstufung der Vespa velutina nur einen Wegfall der Ausrottungspflicht bedeutet, die EU-Verordnung aber weiterhin eine Bekämpfung zur Schadensabwehr und Eindämmung der Art vorschreibt.

Statt eines Fazits

Der DIB betont, dass die Bekämpfung der Vespa velutina nicht allein auf unentgeltlicher Arbeit der Imkerschaft beruhen darf. Es müssen finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für ein effektives Management der invasiven Art bereitgestellt werden.

Das klare Statement am Ende des Artikels: „Wir befürworten klar die Unterstützung durch andere Ministerien und Behörden. Die Verantwortung muss jedoch in einer Hand bleiben. Müsste erst geklärt werden, welche Behörde bei einer Meldung zuständig ist, ist dies kontraproduktiv. Zudem wird eine Übersicht der Situation, der getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen auf diese Weise nahezu unmöglich – auch dies würde dem Sinn der VO widersprechen.“


Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. [Kommentierung]. In: Deutscher Imkerbund e. V. unter https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b – Letzter Aufruf am 06.12.2024.


Fußnoten

¹Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

² Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Quelle: https://www.anhoerungsportal.de

³Die Zusammenfassung erfolgte mit Hilfe der KI NotebookLM.

Aufruf Stellungnahme im Anhörungsportal zur Bekämpfungspflicht von Asiatischer Hornisse

Nestentfernung Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) Foto: Carsten Emser

An alle mit Insekten und Bienen Beschäftigte oder auch die interessierte Bevölkerung ergeht der ⚠️ Aufruf zur Stellungnahme im Anhörungsportal (StMWi Hessen) zur geplanten, jedoch nicht erstrebenswerten Herausnahme der Bekämpfungspflicht der Asiatischen Hornisse:

Nehmt Stellung hier!
Nur noch bis zum 02.12.2024 möglich!

Hintergrund: Die Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) hält weite Teile Europas und nun auch Deutschlands in Atem. Trotz oder gerade wegen der präkeren Lage, die sich zuungunsten der Honigbienen, Wildbienen, Insekten und damit verbunden gegen Imker, Naturschützer, Garten- und Weinbauern entwickelt und alle Genannten massiv beeinträchtigen wird, ist geplant, die Vespa v. von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ herabzustufen.

⚠️ Das bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Ergo: Verantwortung abwälzen, um Kosten zu sparen!

Man kann das natürlich neutraler ausdrücken,² ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir, wenn wir den Kampf gegen die Nester aufgeben, mit Mann und Maus bzw. Insekten untergehen werden.

An alle mit Insekten und Bienen Beschäftigre oder auch die intereseirte Bevölkerung ergeht somit der Aufruf zur Abstimmung gegen die geplante Herausnahme der Bekämpfungspflicht der Asiatischen Hornisse:

Nehmt Stellung hier!

⚠️ Welche Argumente gibt es (auf die Schnelle)?

Wer sich das fragt, und wer wie wir keine Zeit mehr für perfekte Ausformulierungen hat … es hat sich ad hoc eine „Task Force“ gebildet, die etliche Argumente gegen die geplante Bekämpfung der Vespa velutina zur Verfügung gestellt hat. HIer könnt ihr stöbern. Und …

… eine KI hat daraus noch einmal eine überarbeitete Version generiert. Auch hier könnt ihr euch inspirieren lassen und natürlich gerne weitere Argumente einstellen und – noch besser!– nach weiteren Quellen und Belegen recherchieren und aus Ihnen zu zitieren. Zwei Quellen findet ihr in der Fußnote.³

Nur noch bis zum ⚠️ 02.12.2024 können Einwände eingereicht werden. Ja, das ist knapp. Doch man hoffte hinter den Kulissen der aktiven Nestbekämpfer (überwiegend ehrenamtlich), dass sich die regionalen Landesgruppen der Imkervereine und -verbände gegen die Umstufung argumentativ wehren.

Dies scheint jedoch offenbar (laut internen WhatsApp-Gruppen) nur vom Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) und dem Landesverband Badischer Imker erfolgt zu sein. Daher der Appell an ALLE, also auch nicht organisierte Menschen: Nehmt Stellung hier!


Fußnote 1:
Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Quelle: https://www.anhoerungsportal.de


Fußnote 2:
Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

Fußnote 3:
Informationsquellen zur Vespa velutina nigrithorax und ihrer Schäden:

HEG-Einladung: Vortrag Asiatische Hornisse (Vespa velutina) von Ronald Jäger

Die Nester der Asiatischen Hornisse, deren Einflugloch seitlich angebracht sind, sind schon sehr beeindruckend. Der Fachberater für Unterfranken, Dr. Ronald Jäger, brachte ein Exemplar mit in die HEG und erläuterte in einem rund eineinhalb Stunden langen Vortrag die derzeitige Situation zur Vespa velutina. Ich gebe diesen nicht hier wieder, doch wir sind bereits seit geraumer Weile in Hab-Acht-Stellung, da wir ziemlich sicher im nächsten Jahr der nächste fränkische Landkreis sind, wo sie auftauchen wird.

Was dann an Maßnahmen vor allem des Nestfindens erforderlich sind, wohin die Fundmeldungen gehen sollen, wer dann eingesetzt wird, um die Nester zu entfernen und wie wir künftig mit der Situation umgehen werden, wird begleitendes Thema für die nächsten Monate und Jahre sein. Wir bleiben jedenfalls dran, sind in Gruppenchats dabei und bleiben im Austausch mit jenen, die sich bereits aus eigener Erfahrung auskennen.

Die LWG jedenfalls zögerte nicht, sich fachlich einzubringen, wofür wir dem Institut für Bienenkunde in Veitshöchheim sehr, sehr dankbar sind.

HEG-Vortrag: Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Franken 

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)In einem Radius von 80 km pro Jahr kann sich die Asiatische Hornisse (Vespa velutina, Vv) ausbreiten. Letzte Sichtungsentfernungen:

  • Gädheim, Unterfranken, 41 km
  • Neustadt a d Aisch, Mittelfranken, 48 kom
  • Flachslanden, Mittelfranken, 69 km
  • Winterhausen Unterfranken, 68 km

Vespa velutina und Vespa grabro im VergleichDas sind keine Entfernungen mehr, die einen ruhig schlafen lassen. Nächstes Jahr dürfte die vor allem für Honigbienen gefährlichen Invasoren auch unsere Völker im Visier haben. Wer mehr dazu erfahren möchte:

Wann: 05.10.24, 12:30 Uhr
Was: Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Franken. Wo stehen wir? (Erkennungsmerkmale, Verhalten, Ausbreitung, Bekämpfungsmöglichkeiten, zukünftige Entwicklung)
Wo? Bürgersaal Ebelsbach, Schwarzer Weg, 97500 Ebelsbach
Referent: Dr. Ronald Jäger, Staatlicher Fachberater für Bienenzucht in Unterfranken, Institut für Bienenkunde und Imkerei
Veranstalter? HEG anlässlich Herbstversammlung

Mi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Bienen an weißer Herbstaster (Raublatt-Aster, Aster novae-angliae 'Herbstschnee')Logo für alle Schwerpunktthemen (= Bienen, Honig, Imkerei, Natur) der Bienen-InfoWabeMi., 11.09.24 – MonatsBeeTrachtungen September (mit Stammtisch)

Wann? Mi., 11.09.24 | ab 19 Uhr – jeden 2. Mittwoch im Monat
Wo?  Achtung! Ortswechsel! Wir treffen uns in der Bienen-InfoWabe, Bienenweg 1, Bamberg. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage „Erba“.
Für wen? Imker/innen und alle Interessierten, auch ohne Kenntnisse und Ambitionen, aber mit viel Liebe zu Bienen, Honig, Imkerei und Natur!
Was? Vortragsthema zur Einführung wird die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina nigrithorax) sein. Mit Meinungsaustausch bei geselligem Beisammensein und Schwofen über unsere Lieblingsthemen.
Referenten? Reinhold Burger (Bienenwirtschaftsmeister u. -sachverständiger) und Ilona Munique (Imkerin)
Und sonst? Die sogenannten Monatsbetrachtungen sind Tradition lehrender Imker(inn)en, die ihre langjährigen Erfahrungen systematisch aufarbeiten und sich dabei „in die Karten schauen“ lassen.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Die Lange Nacht der Bienenwissenschaft, Livestream am 31.03.2023

Ankündigung Die Lange Nacht der Bienenwissenschaft 2023Am 31.03.2023 ab 20.15 Uhr lädt die Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e. V. und der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) zur „Langen Nacht der Bienenwissenschaft“ mit Einblick in angewandte und praxisnahe Forschungsarbeit via Livestream. Die Vortragsthemen sind:

  1. Die asiatische Hornisse (Vespa velutina)
    Dr. Nicole Höcherl Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf
  2. Anpassung der Imkerei an den Klimawandel – Schwerpunkt Winterbrutpause
    PD Dr. habil. Annely Brandt
    Bieneninstitut Kirchhain Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
  3. 60%ige Ameisensäure im Test: Wirksamkeit
    Dr. Ulrich Ernst
    Landesanstalt für Bienenkunde – Apicultural State Institute
    Universität Hohenheim
  4. Auswirkungen der herkömmlichen und der innovativen Bienenhaltung auf das Verhalten von Honigbienen
    Lioba Hilsmann
    Biozentrum Universität Würzburg

Ob für Fragen und Diskussion nach den Vorträgen Zeit ist, konnte den Ankündigungen nicht entnommen werden.

Veitshöchheimer Imkerforum 2023 (4): Asiatische Hornisse

Im vierten Vortrag beim Veitshöchheimer Imkerforum am 04.02.2023 wurde die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) in den Fokus genommen.

Zur Einleitung hier ein Auszug aus unserem früheren IBI-Bericht in 2015, um die Bedeutung der Asiatischen Hornisse darzustellen:

In Frankreich hat sich die eingeschleppte Vespa velutina nigrithorax seit 2004 invasionsartig verbreitet. Seit Ende 2008 ist der gesamte Südwesten Frankreichs auf einer Fläche von 130.000 km² von ihr besiedelt. Für Deutschland befürchtet man, dass sie einheimische Hornissen verdrängen könnte, von denen einige unter Artenschutz stehen. Vielmehr jedoch fürchten Imker um ihre Honigbienen. Denn um ihre Brut zu versorgen, geht V. velutina recht rigide vor. Durchaus auch im Verbund mit ihren „Schwerstern“ kidnappt sie die vor dem Flugloch ein- und ausfliegenden Bienen und nutzt das aufgeknackte, um die Gliedmaßen erleichterte Brustfleisch als „Babynahrung“. Ist nicht böse gemeint …

Geschickterweise verzetteln sich die gewandten Jägerinnen, die sogar rückwärts fliegen können, nicht mit dem Angriff auf mehrere Stöcke, sondern beginnen zumeist mit den außenstehenden oder den schwächsten Völkern. Honigbienen gesund [und damit stark zu] erhalten, so die Schlussfolgerung, hat daher oberste Priorität.

Auch heuer bestätigte Dr. Nicole Höcherl (Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf) den letzten Satz in ihrem anschaulich bebilderten Vortrag zu dieser durchaus hübschen Räuberin. Doch der Reihe nach …

Nach dem Erstfund einer Biologin im Jahr 2014 in Baden-Württemberg und südliche Rheinland-Pfalz erfolgten 2018 Nestfunde im gleichen Bereich, 2019 im nördlichen BaWü und Südhessen, Anfang 2020 in Hamburg bei vermuteter Verschleppung über den Landweg oder über den Hafen, dann in Hessen und dem Saarland und 2021 ein Nestfund nahe Bayern im Main-Taubertal. https://www.lwg.bayern.de/bienen/267676/index.php mit Fotos von Nest und Insekt. Eine Entdeckung wurde jüngst für den Spessart gemeldet, jedoch noch kein Nestfund.

Charakteristika: Zunächst ist die Königin bei der Jagd auf sich gestellt, die sie deshalb so effizient wie möglich gestalten muss. Zur Nahrungsbeschaffung im Frühjahr sucht sich Ihre Majestät bevorzugt Bienenvölker. Danach bleibt sie auf dem Nest und legt ab Mai ihre Eier ab. Erst im Spätsommer bis Herbst schlüpfen dann ihre Nachkommen: Arbeiterinnen, Drohnen und Jungköniginnen, wie sie auch bei Vespa velutina bezeichnet werden. Die begatteten Jungköniginnen gehen sodann in die Winterruhe.

Im Vergleich Vespa crabro mit Vespa velutina zeigt sich, dass lediglich 5 % des Nahrungsbedarfs bei unserer heimischen Hornisse über die Honigbiene gedeckt wird, wohingehend sich die Einwanderin bis zu 85% von heimkehrenden Sammelbienen ernährt. Auf ihrem Speiseplan stehen außerdem Wespen, Fliegen, Schwebfliegen und gerne reife Früchte, beispielsweise Trauben in Weinbergen.

Steckbrief:

  • nicht sehr aggressiv, nur in Nestnähe, das sich jedoch in luftiger Höhe befindet
  • überwiegend schwarz gefärbt
  • gelbe Beine (Daher ihr Name in England: yellow-legged hornet)
  • gelbe Binde
  • leuchtend oranger Hinterleib

Bei getrockneten Anschauungsobjekten verliert sich allerdings die leuchtende Färbung.

Von Didier Descouens - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26722179

Von Didier Descouens – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26722179

Nest der Amerikanischen Hornisse, Vespa Velutina; Imkerforum in Veitshöchheim, Institut für Bienenkunde und ImkereiDas traubenförmige Nest in etwa 10 Meter Höhe ist trotz seiner Größe von bis zu einem Meter erst dann in der Baumkrone sichtbar, wenn das Laub fällt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Entfernung nicht mehr so effizient, wird jedoch trotzdem vorgenommen.

Pro Quadratkilometer sind meist ein Dutzend weitere Nester zu finden. Der Eingang befinden sich übrigens nicht unten wie bei unserer heimischen Art, sondern seitlich etwa im oberen Drittel.

Nicht in Panik verfallen

Dr. Höcherl rät, nicht in Panik zu verfallen, sondern die Funde – Insekt wie Nest – mit Foto unter ibi [at] lwg [dot] bayern [dot] de oder den zuständigen Fachberatungen zu melden. Gebeten wird außerdem um eine Meldung über die Beewarned-App. Diese bietet den Vorteil einer jährlich dreimaligen Aufforderung in entsprechend relevantem Zeitraum, nach der V. velutina zu sehen und sie ggf. zu melden – bzw. auch ihre Nichtsichtung. Hier nehmen die Unteren Naturschutzbehörden die Meldung und das Beweisfoto entgegen.

Da die V. velutina eine invasive Art ist, ist sie laut EU-Verordnung an ihrer Ausbreitung zu hindern. Im Gegensatz also zu den heimischen Arten steht sie bei uns nicht unter Naturschutz.

Ausdrücklich warnt Dr. Höcherl vor dem Fangen mit fragwürdigen Methoden und Mitteln, da einer Auswertung zufolge auch zahlreiche geschützte Insekten aller Art mit in die Fallen geraten. Sie betont, dass es trotz einer wahrscheinlichen Nicht-Ausrottung nicht das „Ende der Imkerei“ wäre. Starke Völker vermögen sie zu überstehen.

Eine Bestimmungshilfe im schmalen Hosentaschenformat wird derzeit nachgedruckt. Sie kann über die LWG bestellt werden, doch sollte dies zentralisiert über den Orts- bzw. Kreisverein vonstatten gehen.

Unser Tipp: Derweil erhalten alle diesjährigen BLIB-Imkerkursanfänger/innen sowie Gäste der regelmäßigen „MonatsBeeTrachtungen mit Stammtisch“ (nächster Termin am 08.03.2023) von uns ein Kärtchen.

Literatur (ergänzt)

Fragen aus dem Publikum (beantwortet):

Kannibalismus?
Gegenseitige Bejagung nicht bekannt, eher kleineres Beutespektrum

In welchem Flugradius bewegt sich die Velutina?
Nicht abschließend zu sagen, fliegt mehrere Kilometer weit. Wenn Nahrung zur Verfügung steht, bleibt sie in der Nähe.

Hat man schon einmal erfolgreich ein Nest vom Baum geholt?
In Bayern noch nicht; jedoch in BaWü und angrenzenden Ländern

Auf welche imkerlichen Maßnahmen müssen wir uns als Imker*innen einstellen?
Unterscheidung zwischen Regionen mit nicht so dichten Nestern. Wenn Nestdichte steigt, den Völkerstandort verlegen, Nesteingang schützen, Gestrüpp davor, damit sie sich schwerer tut, die Sammlerinnen zu fangen. Drahtgitter anbringen, doch an dieses muss man seine Bienen erst gewöhnen. Anpassungen an den Beuten müssen wir vermutlich machen, aber doch erst einmal schauen, ob es zu einem Problem kommen wird. Wir müssen starke Völker halten, denn die schwachen, die man versucht, in den Herbst rein zu kriegen, nehmen eher Schaden.

Wie viele Jungköniginnen können aus einem Nest entstehen?
Ca. 300 Königinnen werden erbrütet, doch die Sterblichkeit ist enorm hoch. Beim Überwintern und alleinigem Nestaufbauen sterben viele Königinnen.

Fragen aus dem Chat (beantwortet)

Schädigt die asiatische Hornisse auch Hummeln oder andere Wildbienen?
Gehören zum Beutespektrum, sind jedoch noch nicht so gut untersucht.

Ist die heimische Hornisse durch die asiatische gefährdet? und: Wie groß ist die Bedrohung der einheimischen Hornisse durch die Asiatische?
Keine Vorhersagen zur Nesterdichte heimischer Hornisse, muss erst in Bee Warned mit aufgenommen werden. Man kann wegen fehlender Daten da noch nichts sagen.

Wem meldet man im Fall der Fälle möglichst schnell den Fund und was passiert danach?
[Wurde durch Vortrag teilbeantwortet]

Fragen aus dem Chat (aus Zeitgründen nicht beantwortet)

Wie groß sind die Probleme an Bienenständen in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland? Wie oft gibt es wirklich Probleme? Da die Nestsuche schwierig ist, wird die weitere Ausbreitung wohl unvermeidlich sein und eine erfolgreiche aktive Bekämpfung zumindest mittel- bis langfristig nicht möglich sein, oder?

Nestgründungen der asiatischen Hornisse geschehen wohl auch eher in geschützten Räumen (ähnlich der Europäischen Hornisse) statt. Gibt es deutliche visuelle Unterschiede des Gründungsnestes?

Gibt es bereits Untersuchungen, welche baulichen Veränderungen an unseren Bienenbeuten die Jagd der Asiatischen Hornisse auf ein und ausfliegende Honigbienen erschweren?

Wie viel Eiweiß aka „unsere Bienen“ braucht so ein Volk in der Saison?

Die Eindämmung durch Vernichtung der Asiatischen Hornissen / Nester wird vermutlich nichts bringen, s. Varroa“behandlung“ in der Anfangszeit usw. wie kann eine Koexistenz ausschauen?

Ziehen alle Behörden an einem Strang? Gibt es einheitliche Vorgaben?

Alle Beiträge zum Veitshöchheimer Imkerforum 2023


Fotografieren und Screenshot sind bei dieser Veranstaltung nicht erwünscht. Daher nur Impressionen aus dem Umfeld.