Bienengesundheit, Bienenkrankheiten (BLIB-Imkerkurs für Anfänger AK25, Modul 3)

AK25, M3, Bienenkrankheiten Startfolie / Bienen-leben-in-Bamberg.deWer seine Völker gewissenhaft, hygienisch und minimalinvasiv führt, wessen Königin heil und gut versorgt vom Jungfernflug zurückkam und zwei Jahre Legeleistung erbringt, wo die Standortbestimmungen passen (was auch ein Erfahrungswert sein kann) und die Winter nicht zu lange andauern, kann davon ausgehen, „nur“ die üblichen Varroaprobleme in den Griff bekommen zu müssen. Nicht alle der genannten Bienenkrankheiten müssen zwangsläufig auftauchen. Man darf ja auch Glück haben, meint Reinhold im Modul 3 des Imkeranfängerkurses von Bienen-leben-in-Bamberg.de.

Häufige Bienenkrankheiten und Vorkehrungen

Dennoch … vor dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB), dem Akuten bzw. Chronischen Paralysevirus und vor Nosemose ist kein Volk absolut gefeit. Weitere Krankheiten wie die Maikrankheit (Wassermangel) oder Kalkbrut  bei einem zu kühlen, zugigen Standort können jedoch mit einfachen Vorkehrungen verhindert werden.

Im ABC der Bienenkrankheiten wurde nicht auf alle dezidiert eingegangen, stattdessen besonders auf Hilfsmittel hingewiesen, die das Erkennen der Krankheiten und dem Wissen um die Sperrbezirke bei AFB (gemeldet im Tsis, TierSeuchenInformationsSystem und in den örtlichen Amtsblättern) möglich machen.

Das A und O – und damit auch der erste Teil des Kurses – ist und bleibt die Gesunderhaltung durch Vorbeugung. Hier ging Reinhold auf die den Bienen innewohnenden Abwehrmechanismen ein und stellte positive wie negative Einflussfaktoren vor.AK25, M3, Bienenkrankheiten Abwehrmechanismen / Bienen-leben-in-Bamberg.de

Nicht zu vergessen: Seit dem 28.01.2022 gilt die Verpflichtung zur Dokumentation aller angewandten Bienenmedikamente in einem Bestandsbuch für die Aufbewahrungszeit von fünf Jahren.

Selbstverständlich wurde auch auf den neuen Bienenschädling, die Vespa velutina, eingegangen. Was sie von einer der heimischen Hornissen unterscheidet, aber auch, was zu tun ist, wenn man sie (vermutlich) entdeckt, wurde kurz erläutert.

AK25, M3, Bienenkrankheiten, Vespa velutina / Bienen-leben-in-Bamberg.de

Auf der Kursplattform, die all unseren Teilnehmenden drei Jahre lang zur Verfügung steht, finden sich weiterführende Links, beispielsweise zu einzelnen Bienenkrankheiten: Patient Biene, Bienenkrankheiten, wie z. B. Amerikanische Faulbrut, Amöbenruhr, Chronische Paralyse (Beitrag Elke Puchtler/Ilona Munique), DWV (Flügelverkrüppelung), Europäische Faulbrut, Kalkbrut, Maikrankheit, Nosemose, Ruhr, Sackbrut, Schwarzsucht, Septikämie, Steinbrut, Tracheenmilbe, Tropilaelapsmilbe, Vergiftungen, Übersicht zu Bienenkankheiten (LWG, IBI)AK25, M3, Bienenkrankheiten ABC / Bienen-leben-in-Bamberg.de

Dieser Service, der es ermöglicht, die Informationsflut einzudämmen, ist einer unserer Markenzeichen. Nicht zu niederschwellig, aber auch nicht zu überbordend. Und ja, wer dennoch meint, es wäre sehr gehaltvoll – nun ja, wir sind nach wie vor der Meinung, die Imkerei ist alles andere als ein nettes Hobby, sondern sollte standardmäßig als ernstzunehmende Ausbildung wahrgenommen werden. Wir versuchen dennoch, Erwartungen bzw. Anspruch und Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen – zugunsten der BIENEN!

Basisinformationen zur Imkerei (BLIB-Imkerkurs für Anfänger AK25, Modul 1)

Logo BLIB Imkerkurs für Anfänger (m)Teilnehmerwohnorte, Radius, Einzugsbereich AK25Die weiteste Anreise im liegenden herzförmigen Radius der 9 Teilnehmenden für den Imkerkurs für Anfänger in Bamberg ging von Bischofsgrün aus. Etwas näher hatten es diejenigen aus Frensdorf, Gunzendorf bei Buttenheim, Drosendorf bei Memmelsdorf und Mürsbach. Vier Teilnehmende kamen direkt aus Bamberg.

Online-Modul Imkeranfaengerkurs AK25, M1 / Bienen-leben-in-Bamberg.de

Am ersten Kurstag (21.03.25) ging’s nach einem vorangegangenen Online-Technikcheck mit den Basisinformationen los. Die 6 weiblichen und 3 männlichen Teilnehmenden wurden über statistische Fakten zur Entwicklungssituation der Imkerei und des Honigs informiert, erhielten einen Kursüberblick und einen Einblick in den Jahreslauf der Bienen  und Imkerei sowie Grundlegendes zur Biologie und den Unterscheidungsmerkmalen von Wild- und Honigbienen.

Folie Imkeranfaengerkurs AK25, M1 / Bienen-leben-in-Bamberg.deErgänzt mit Literatur- und Medientipps, Infos zu Strukturen und Ansprechpartner der Imkerei sowie Fördermittel und Finanzierungshilfen wurden grundlegende Hilfsmittel für das neue Hobby vorgestellt.

Alle Skripte des Kurses und weitere Unterlagen, beispielsweise Checklisten, Kaufempfehlungen, weiterführende Links etc. stehen in einer internen Kurswebseite drei Jahre lang zur Verfügung. Verpasste Module können im zweiten Jahr nachgeholt werden.

Gleich am nächsten Tag ging’s weiter mit dem Modul 2, dazu in Kürze mehr.

Imkeranfängerkurs 2025 startet am Fr., 21.03.

Logo BLIB Imkerkurs für Anfänger (m)Am Fr., 21.03.25, 18.00 – 21.00 Uhr, beginnt der Imkerkurs für Anfänger (hier als PDF) mit dem Modul 1 „Basisinformationen zur Imkerei“. Es sind nur noch 3 Plätze frei.

Die Zugangsdaten zum Online-Modul erhaltet ihr nach eurer Kursanmeldung (per Mail) und -überweisung. Da das etwas knapp werden dürfte, genügt uns ein Screenshot der getätigten Transaktion.

11 weitere Module an insgesamt 10 Terminen (2 davon sind ganztägig als Doppelmodul angelegt und das Modul 3 ist noch einmal online) folgen im Laufe des Jahres und sind angelehnt an die echten Abläufe. Versäumte Termine lassen sich im nächsten Jahr nachholen.

Wenn ihr Fragen habt, ruft einfach an oder schickt eine E-Mail (Kontaktdaten im Impressum). Wir freuen uns sehr auf die neue Gruppe!

BLIB-Team, Reinhold Burger und Ilona Munique bei der Honigernte am Standort "Sternwarte"

Veitshöchheimer Imkerforum 2025 (2) – Auswirkungen Klimawandel auf Bienen

Vortragende Lena Wehner vom Institut für Bienenkunde, IBI am Imkerforum 2025 in Veitshöchheim Um die „Auswirkungen des Klimawandels auf Bienen und Handlungsempfehlungen für die Imkerschaft“ ging es im Vortrag von Lena Wehner am 08.02.2025 anlässlich des Veitshöchheimer Imkerforums aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI). Ihr Vortrag ist quasi die Fortsetzung aus dem letzten Jahr.

Wir erinnern uns: Wehner betreut das zweijährige Projekt KliBi, welches an Standorten rund um Veitshöchheim (Unterfranken, Landkreis Würzburg) den Einfluss von Faktoren des Klimawandels (Temperatur und Trockenheit) auf Bienenvölker und auf die Honigqualität hin untersucht. Abgeleitet hiervon sollen Handlungsoptionen für die Imkerschaft entwickelt werden.

Anlass dafür ist der permanente Anstieg der globalen Temperatur der letzten Jahrzehnte mit ungebrochenen Trend mit entsprechenden Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenarten und damit verbundenen Artenrückgang.

Wobei die Fähigkeiten der Honigbiene, sich selbst und der Brut Luft und Wasser zuzufächeln, also das Beutenklima konstant zu halten, sehr hilfreich für ihre Anpassung an veränderte Verhältnisse ist. Dennoch ist diese zusätzliche Fleißarbeit belastend, da Zeit und Energie verbrauchend.

Probleme: Trockenheit, HItze, invasive Arten

Ein Problem stellt die Trockenheit dar, denn es erschwert den den Bienen das Wassersammeln, zumal auch weniger Nektar produziert wird oder Pflanzen gänzlich vertrocknen.

Neue Tierarten, die in unseren Breiten eine neue Lebenswelt finden, nehmen – ohne ihre eigenen alten Fressfeinde mitgenommen zu haben – entpuppen sich als invasiv. Doch für unsere Bienen bedeuten es neue Fressfeinde, an die sie (noch) nicht angepasst sind, siehe Vespa velutina.

Verschiedene Versuchsreihen sollen Erkenntnisse bringen, beispielsweise, indem das Bienenvolk als Ganzes (5 Versuchsziele) und eine auf der Individualebene, also die Biene als Einzeltier, betrachtet werden.

Um die vorgestellten einzelnen Versuchsdesigns zu überspringen, hier in Kürze die Ergebnisse und Empfehlungen:

Die Lebensdauer der Einzelbiene verkürzt sich, wenn sie zu wenig Wasser abbekommt. Vor allem jüngere und damit kleinere Bienen nahmen weniger Zuckerwasser auf. Und nicht nur das – bei Hitze ziehen die Bienen auch von der Lebenszeit signifikant den Kürzeren. Eine Stressung ist erreicht bei einer dreistündigen Temperatur von 40°C. Das macht sich daran bemerkbar, dass weniger Bienen schlüpfen.

Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen

Dass weiß gestrichene Blechdeckel helfen, wissen wir mittlerweile. Doch ein weißer Anstrich für die gesamte Beute bringt es offenbar nicht in jedem Falle, und auch ein schwarzer Anstrich war praktisch bedeutungslos.

Das Entfernen von Zwischenisolierungen in den Holzdeckeln oder gar das Weglassen der Holzdeckel ergab ebenfalls keine ausgeprägt positiven Tendenzen. Beispielsweise änderte sich das Sammelverhalten nicht wesentlich.

Sehr wohl jedoch hatte der Schattenstandort einer Beute positive Auswirkungen, indem es ein höheres Gesamtgewicht hervorbrachte.

Zum Thermoschieden sollen weitere Untersuchungen erfolgen. Bisher lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Waben bei den Völkern ohne Thermoschiede höher waren. (Bei den geschiedeten Völkern befand sich im Übrigen eine Leerwabe zwischen Schied und Beute, der Brutraum war also zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt.)

Eine Versuchsanordnung von fünf Wassertränken mit jeweils unterschiedlichem Inhalt und einem Kontrollangebot mit Leitungswasser erbrachte, dass Letzteres am besten angenommen wurde. Nicht nur die Referentin hat das überrascht, sondern auch uns. Denn unsere Erfahrungen sind hier definitiv entgegengesetzt. Eventuell liegt es am Härtegrad des Veitshöchheimer Leitungswassers, wer weiß?!

Fazit: Definitiv ist festzuhalten, dass Bienen ohne Hitzestress deutlich länger leben als Bienen, die ihm (in der Versuchsanordnung von 3x in der Woche von 42° C, 2 Stunden lang) ausgesetzt sind.


Unser nächster Blogbeitrag zum Imkerforum befasst sich mit dem Projektstatus ZuFi, also der Zukunftsfähigen Imkerei in Bayern mit dem Referenten Artur Kammerer.

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Veitshöchheimer Imkerforum 2025 (1) – Aktuelle Forschungen und Projekte

Am 08.02.2025 fand der „Pflichttermin für Imkernde“, das Veitshöchheimer Imkerforum aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) statt. Wie gewohnt bestens organisiert und im Zeitplan liegend, erhielt die seit Jahren stetig wachsende Teilnehmerschaft sowohl vor Ort wie auch Online einen Einblick in Dauerprojekte und tagesaktuelle Forschungsergebnisse bienen- und honigrelevanter Themenbereiche.

Hier unser erster Berichtsteil, den wir wie üblich nicht mit Folienbilder bestücken (dürfen), da manche Ergebnisse noch nicht publiziert wurden.

Berichte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei
– Aktuelles aus Forschung und Projekten –

Dr. Stefan Berg, Imkerforum 2025 in VeitshöchheimHier die Übersicht der von Dr. Stefan Berg vorgestellten Projekte und Themen, die ich mit „Spoiler-Ticker“ für eine rasche Erstinfo versah:

  1. Zwei Neubauten:
    1. Richtfest gefeiert für Institutsgebäude IBI in Veitshöchheim am 14.11.2024 mit den obersten Vertretern aus zwei Staatsministerien (Wohnung, Bau und Verkehr sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
    2. Prüfhof Thüngersheim
  2. Deutsches Bienenmonitoring (DeBiMo) – zukunftsweisende neue Erfassungsparameter
  3. TrachtNet – bessere Informationslage durch Stockwaagenzuwachs
  4. Varroawetter – EU-zulassungsbedingte Überarbeitung mit Infomehrwert
  5. Lithium – Zulassung eines erfolgversprechenden Präparats zur Varroabehandlung adulter Bienen möglicherweise bereits 2025
  6. Asiatische Hornisse, Vespa Velutina – Stand Bayern

Aus diesem Spektrum gehen wir auf jene mit Sprunglink versehenen Themen näher ein.

zu 2. DeBiMo

Das seit über 20 Jahren laufende bundesweite Monitoring-Projekt ist ein nationales Frühwarnsystem. An 120 eingebundenen Völkerstandorten geht man mittels langfristiger Datenerhebungen durch Probenziehungen u. a. den Ursachen von Völkerverlusten und Bienenkrankheiten nach. Dabei spielen auch die unterschiedlichen Trachtsituationen, Pflanzenschutzmittel und Betriebsweisen eine Rolle.

Die Änderungen bei der Datenerhebung betreffen hier vor allem die vermehrte Installation von mittlerweile für alle Imker förderfähigen Bienenstockwaagen, aber auch das Erfassen der Sichtungen der Vespa velutina oder in Zukunft auch des Kleinen Beutenkäfers und der Tropilaelaps-Milbe als zeitgemäße Neueinführungen.

Zunächst als Pilotphase wird das – bayern- wie auch bundesweite – Monitoring zu Wildbienen eingeführt, wobei weitere Fragestellungen – neben der Pathogenbelastung, Blütennutzung und Abundanz nach den spezifischen Erfassungsmerkmalen offen sind. Wir halten diese Neuerung für großartig. So könnte die oft kontrovers geführte Diskussion möglicherweise durch Faktenlagen befriedet werden.

zu 3. TrachtNet

Vorspann: Seit 2010 werden Gewichtsverläufe mittels Bienenstockwaagen sowie Wetterdaten aufgezeichnet. So lassen sich die Völkersituationen unterschiedlicher Landschaftstypen miteinander vergleichen oder Auswirkungen von Agrar- und Umweltmaßnahmen und des Klimawandels untersuchen.

Neuigkeit: Dank neuer Förderrichtlinien durch das Staatsministerium erhielt das TrachtNet-Projekt einen enormen Aufschwung. Die nunmehr für alle Imkereien förderfähigen Bienenstockwaagen führten zu 88 weiteren (Stand: 260) Bienenstockwaagen. Die Daten sind öffentlich einsehbar, so dass Trachtverläufe, aber auch ungewöhnliche Gewichtsschwankungen, etwa durch eine Unterwanderung mit der räuberischen Vespa velutina, bequem und flächendeckend beobachtet werden können.

zu 4. Varroawetter

Die mittlerweile allseits bekannte Plattform Varroawetter erfuhr aufgrund der Änderungen einer EU-Verordnung zwei Neuerungen bezüglich des Medikamenteneinsatzes zur Varroabekämpfung.

Zum einen betraf das die zwingend vorgeschriebene Bestandsbuchführung, also die Eintragungen aller eingesetzter Medikamente, die jede Imkerei, ob Hobby oder mehr, vornehmen muss. Da darin auch festgehalten werden muss, welche Medikamente wie appliziert wurden und dieses im Zusammenhang mit zugelassenen Verfahrensweisen steht, die auch die Wettersituation betreffen, muss die zweite Änderung gleich mitbetrachtet werden.

Zum anderen also betrifft die Änderung das Kippen der Standardzulassungen zugunsten von Einzelzulassungen, die nunmehr nach fünf Jahren der Übergangsfrist in 2027 auslief

Bedeutet: Keine Interpretationsspielräume mehr, sondern striktes Beachten der Fachinformationen des Beipackzettels des jeweiligen Medikaments. Im Übrigen ist mittlerweile die Schwammtuchmethode (von uns selbst nicht präferiert bzw. praktiziert, dies aber nur nebenbei) für die Ameisensäure 60% ad. us. vet. ebenfalls in die Einzelzulassung der Firma Bernburg eingegangen. Soweit dazu.

Nun wurden zwei weitere Rubriken aufgrund der Zulassungsbedingungen für die künftige Darstellung der Datenlage in „Varroawetter“ eingeführt. Folgende Unterscheidung:

  • Mit einem grünen Kreuzsymbol ist gekennzeichnet, dass die Wetterbedingungen optimal für die Behandlung ist, und zwar nach Erfahrung der herausgebenden Bieneninstitute, welche strenger (und damit tageslimitierter ist), als die …
  • … mit einem grünen Kreissymbol gekennzeichneten, die den günstigen Behandlungszeitraum nach Angaben des Herstellers anzeigt.

Für die Praxis des Abrufs von „Varroawetter“ bedeutet das:

  • Die Behandlungsempfehlungen brutfreier wie brütender Völker sind wie bisher abgebildet,
  • Die Angabe zur Ameisensäure ist nun verfügbar, mit der Besonderheit, dass unterschieden wird zwischen Ameisensäure 60% ad us. vet. (hat noch eine ursprüngliche, anwendungsbedingte Standardzulassung, die bis 2027 noch zum Einsatz kommen kann und danach aus der Liste verschwinden wird) und Ameisensäure 60 Bernburg (mit Einzelzulassung, da bei Anwendung mit einen Applikator temperaturrelevant).

Einige andere (synthetische) Medikamente bzw. Produkte (z. B. VarroMed, Apitraz oder Milchsäure) sind hingegen nicht aufgeführt, da laut Hersteller nicht temperaturbeschränkt.

zu 5. Lithium

Gute Neuigkeiten: Es wurde eine Firma namens Varolis GmbH gegründet, fußend auf den großartigen Beobachtungen („Zufallsbefund“) in Hohenheim zur positiven Wirkung von Lithiumchlorid als Varroabehandlungsmittel.¹

Darum geht’s: Adulte Bienen werden verschiedener Lithiumkonzentrationen ausgesetzt. Die Varroen sterben rasch und die Auswirkungen auf die adulten Bienen sind gleich Null. Wie immer, wenn etwas gar zu schön ist, um wahr zu sein, kommt das große Aaaaber.

Lithiumbehandlungen führen zu erheblichen Brutausfällen, bedingt durch nicht genauer bekannte Lethalfaktoren (Anmerkung: durch Mutation veränderte Gene oder Chromosomen, deren Träger vor Erreichen der Fortpflanzungsfähigkeit sterben, Definition J. Boenigk, Biologie).

Für die beabsichtigte Zulassung eines Lithiumpräparats, möglicherweise bereits 2025 auch in Deutschland (offenbar ist dies in u. a. Bulgarien bereits erfolgt), unterstützt das IBI die Firma Varolis durch begleitende Versuche, die heuer fortgeführt werden, beispielsweise zur Wirksamkeitsgrenze und Rückstandssituation. Fest steht: Um die Brut zu schonen, soll die Königin gekäfigt werden, bis die Völker brutfrei sind und dann behandelt werden.

zu 6. Asiatische Hornisse / Vespa velutina (nigrithorax)

Modenschau Schutzanzüge für Nestentferner Vespa velutinaDr. Berg begrüßte die Velutina Army Gruppe um Miri Wahr und wies auf eine Ansprechmöglichkeit einzelner Mitglieder sowie auf die Anprobe verschiedener Schutzanzüge in der Pause hin. Die Plattform(en) (WhatsApp-Gruppen und Webseiten velutina-army.de) sei deutschlandweit übergreifend und von hoher Fachkompetenz (was Reinhold und ich bestätigen können, weil selbst Mitglied).

Karte zur Verbreitung der Vespa velutina in Deutschland, Stand 2024Vorgestellt wurde eine Deutschlandkarte zur Verbreitung der Velutina, die unter erheblichen Aufwand von den Instituten hergestellt wurde, da es keine überregionale Meldeplattform gibt.

2024 gab es in Bayern 70 Sichtungen von Vespa velutina nigrithorax an 38 Standorten. Sechs Gründerköniginnen wurden entnommen und 17 von 18 gefundenen Nestern entfernt. Das letzte gefundene Nest, welches sich untypischerweise unter Dachziegeln befand, war in Sommerhausen. Eines der Nester zählte 4.500 adulte Tiere, die Brut also nicht mitgerechnet. Teilweise hatten die Nester anfänglich keine Königin.

Was ist derzeit in Planung?

  • Von Seiten der Institute wurde ein Antrag für eine mit einer Person besetzten Koordinierungsstelle zur Velutina zu erhalten.
  • Bereits jetzt aber stellt die Meldeplattform BeeWarned den Kontakt zu den Behörden (Anmerkung: z. B. Untere Naturschutzbehörden), zur Imkerschaft, zum Garten-, Wein- und Obstbau her.
  • Nach Aufforderung der Bundesregierung wurde zusammen mit fünf Bieneninstituten aus Deutschland ein Projekt eingereicht. Erarbeitet werden soll eine Eintscheidungshilfe.
  • An einigen Populationen mit jeweils einer flügelbeschnittenen Velutina-Königin wurde im Labor untersucht, welche Rollen die Sexuallockstoffe, Pathogene (Anmerkung: krankmachende Stoffe) und Lockstoffe spielen und ob sich damit etwas anfangen lässt. Diese Untersuchungen werden heuer mit neuen Völkern fortgesetzt, da die letzten nach drei Monaten eingingen, möglicherweise aufgrund nicht optimal zusammengesetzter Nahrung.
  • Zum Schluss verwies Dr. Berg auf Informationsmaterialien zur Aufklärung der Bevölkerung und wie das Material gezielt eingesetzt werden kann. By the way: In Bamberg könnt ihr auch von uns auf Anfrage und ab Ostern in der Bienen-InfoWabe kleine Mengen an Infomaterial erhalten kann. (An dieser Stelle vielen Dank an das Institut und den Freundeskreis, der für all die Informationsmaterialien gesorgt hat!)
  • Vom IBI angeboten werden außerdem zwei Schulungstermine zur Vespa velutina:

Onlineschulung: Biologie, Erkennen, Nestsuche
Mi., 19.03.2025, 18 – 21 Uhr
Do., 20.03.2025, 9 – 12 Uhr

Präsenzschulung: Nestentfernung, Gerätschaften, Sicherheit (eingeschränkter Personenkreis!)

So., 06.04.2025, 9 – 16 Uhr: Referent: Rainer Jahr (Hessen) -> für diejenigen, die bereits Wespenentfernungen vornehmen und dies auf die Velutina erstrecken wollen, für max. 60 Peronen mit entsprechender Ernsthaftigkeit.

Der nächste Blogbericht behandelt die Auswirkungen des Klimawandels
auf Bienen und Handlungsempfehlungen für die Imkerschaft. Bleibt dran!


¹Historie „Lithiumchlorid“ siehe unsere Beiträge:


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Anmeldung zum Imkerforum Veitshöchheim bis 02.02.2025

Bahnhofsschild Veitshöchheim.Imkerforum Veitshöchheim Sa., 08.02.2025, 12.30 bis 17.00 Uhr, für WebEx-Online-Teilnahme -> Anmeldung bis 02.02.2025, keine Anmeldung für Offline
Ort: Aula
Veranstalter: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

Hauptthema: Melezitiose – Fluch oder Segen? Entstehung der Melezitose – Auswirkung auf die Völkerführung – Gewinnung und Verarbeitung – rechtliche Beurteilung.

Sonderausgaben Deutsches Bienenjournal – Rezensionen bis 2024

Sonderausgaben Deutsches Bienenjournal DBJ bis 2024Da im Januar bienentechnisch nicht viel los ist, überbrücken wir das „Nichts-Tun-können“ mit Aufschlauen, also Lesen und – für manche – auch mit Schreiben.

Im September 2024 erhielten wir einen Stapel Sonderausgaben des Deutsches Bienenjournals. Mittlerweile rezensieren wir (Reinhold und ich) sechs von acht Ausgaben. Alle stehen in unserer Imker-Bibliothek unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausleihe zur Verfügung. der Imkerfachzeitschrift

  • Gesunde Bienen : Krankheiten erkennen, behandeln, vorbeugen. 1. Aufl. Bienen-Journal Spezial. Berlin. dbv network GmbH. 2021. ISBN 978-3-9821052-6-0. -> Rezension
  • Wildbienen Spezial / Deutsches Bienenjournal; Sonderheft. Berlin. dbv network GmbH. 3. Aufl. 2021. ISBN 3-9820760-8-0. -> Rezension
  • Imker & Landwirte : Gemeinsam für Bienen, Pflanzen und Verbraucher. Infos für die Praxis. 1. Aufl. Berlin, dbv network. 2022. Deutsches Bienen-Journal & Bauernzeitung ; Sonderheft. 978-3-9823126-2-0. -> Rezension
  • Imkerei & Recht : die wichtigsten Vorgaben für die Imkerei / Redaktion: Malte Frerick, Kerstin Hildebrandt, Karin Nungeßer. 1. Aufl. Berlin. dbv network GmbH. 2023. Deutsches Bienenjournal; Spezial. -> Rezension
  • Wachs Spezial : Bienenwachs gewinnen und verarbeiten. Berlin. DBV network. 2021. Deutsches Bienenjournal; Spezial. ISBN 978-3-9820760-6-5. -> Rezension
  • Honig Spezial : Honig gewinnen in Top-Qualität. 2. Aufl. Berlin : Deutscher Bauernverlag. 2019. Deutsches Bienenjournal. -> Rezension

Unsere Wunsch- und Ideenliste zu weiteren Sonderausgaben, unabhängig davon, dass Neuauflagen mancher älterer Hefte ebenfalls super wären:

  • Vespa velutina
  • Imkerei & Bildung. Leuchtturmprojekte außerschulischer Bildungsorte (und ja, unsere Bienen-InfoWabe würde dort gut hineinpassen)
  • Imkerei-Museen und -ausflugsorte, gerne auch zu den Anrainerstaaten (also direkte Nachbarländer)
  • Imkerei & Klima. Wo stehen wir? Was ändert sich? Können wir von den südlichen Nachbarn lernen? Wie umgehen mit Jahrhundertereignissen? Gibt es Notfallpläne für Imkereien bei Naturkatastrophen? Wie sieht der Versicherungsschutz aus?
  • Imkerei & Generationen. Haben wir die Generationen von Babybommer bis Generation A noch bzw. schon im Blick? Kennen wir ihre Einstellung und wer holt sie ab? Sind Vereine noch oder wieder zeitgemäß? Wie gelingt der Wechsel?
  • Verbündete der Imkerei. Wer kann und muss mit wem in welcher Situation zusammenarbeiten und wie gelingt es am besten? Ob Anspruchs- und Interessensträger,ob Mitarbeiter oder Kunden, ob Institutionen oder Behörden – Stakeholder ansprechen, mitnehmen, integrieren und an sich binden als Managementaufgabe.

Viele gute Erkenntnisse und möge die Lust, Dazuzulernen, nie enden!

Frühbucherrabatt für Imkeranfängerkurs 2025 (Bamberg, Bayern, Franken, Oberfranken) bis 31.12.

Logo BLIB Imkerkurs für Anfänger (m) Schnellentschlossene profitieren von 5% Frühbucherrabatt für den Imkeranfängerkurs 2025 bei der Initiative Bienen-leben-in-Bamberg.de. Bedeutet. Bei einer Überweisung bis bzw. am 31.12.24 beträgt der Kurs statt € 440 nur € 418. Der Zahlungseingang darf also ruhig erst in der Neujahrswoche erfolgen. Ein Nachweis per Screenshot genügt uns.

Alles Nähere zu den Zahlungsmodalitäten findet ihr im Programm BLIB-Imkerkurs-Anfänger-AK25.

BLIB-Team, Reinhold Burger und Ilona Munique bei der Honigernte am Standort "Sternwarte"

*17* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Imkerei & Recht, DBJEs ist mutig und herausfordernd, ein Sonderheft zum Thema „Imkerei und Recht“ herauszugeben. Drei Jahre Vorbereitung waren dazu nötig, so die Redakteure des Deutschen Bienenjournals (DBJ). Aber es hat sich gelohnt. Ein umfassendes Spektrum, welches als Gesetzestext 500 Seiten umfassen würde, ist in konzentrierter Form behandelt, wobei die Hauptthemen „Bienenrecht, Honigverordnung, Steuerrecht und Bienenwohl“ bestreiten.

Schwarm-, Bienen- und Nachbarschaftsrecht

Spannend aber auch das Bienenrecht und seine Geschichte sowie das Schwarmrecht. Bei letzterem kursiert Halbwissen, denn die Tücke liegt im Detail. Das Recht, ohne ein Erlaubnisersuchen in fremde Grundstücke einzudringen, ja, sogar die Türe zu einem leerstehenden Bienenhaus aufzubrechen, ist zwar bekannt, doch gilt dies nur für die Eigentümer/in des Schwarms. Und natürlich muss für Schäden aufgekommen werden.

Wer als Eigentümer gilt, oder ob es sich doch um einen für herrenlos erklärten Schwarm handelt, wird auf S. 7 erläutert. Wobei bei mir die Frage offen blieb: Ist ein Noch-Nicht-Eigentümer eines herrenlosen Schwarms dann gleichfalls berechtigt, in fremde Grundstücke zu steigen? Dem Artikel nach nicht.

Hilfreich sind die Seiten 10 bis 19 zum Recht, Bienen zu halten, insbesondere, wenn es die Nachbarschaft berührt. Ein Prüfschema zur Bienenhaltung, welches auch Gerichte zu Rate ziehen, um über Ortsüblichkeit, Duldungspflicht, Zumutbarkeit oder Ausgleichsanspruch zu befinden, macht klar, dass nicht jeder Fall gleichartig ist. Die Wiedergabe verschiedener Situationen und Urteilsfindungen geben Einblick in die Rechtssprechung, die wie so oft heißt: „Es kommt drauf an“.

Meldepflichten, Wanderrecht

Auch bei diesen beiden Themen helfen Tabellen und Schritt-für-Schritt-Übersichten. Die Meldepflichten sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Erstaunlich, dass es die bürokratisch doch meist so „stark“ aufgestellten bayerischen Behörden im Falle von anderswo üblicher Melde- und Einzahlungspficht in die Tierseuchenkasse Abstand nehmen. Doch die Meldung ans Veterinäramt zum Aufstellungsort der Völker ist überall gleich geregelt. Ein Blick in die Bienenseuchen-Verordnung, BienSeuchV gefällig?

Als thematische Ergänzung für das auf zwei Doppelseiten (S. 22-25) knapp beschriebene Wanderrecht sei auf die recht ausführliche Darstellung im Sonderheft „Honig“ verwiesen, dessen Rezension im morgigen Adventskalender erscheint.

Imkerei und Tierwohl …

Untertitelt ist es mit „… passt das zusammen?“ Da musste ich doch kurz schlucken. Für unsere Privatinitiative und unseren Förderkreis ist das keine Frage, die gestellt werden sollte, sondern die sich von selbst beantwortet. Doch dem ist leider nicht (für alle) so. Und da das so ist, hält der Gesetzgeber ein paar „Hürden“ bzw. Gesetze und Konzepte parat.

Doch vorab: In einem grau hinterlegten Kästchen erfahren wir, was das „Farm Animal Wellfare Council zu den „Fünf Freiheiten“ sagt: „Freiheit von: Hunger und Durst, Unbehagen, Schmerz, Verletzung und Kranheit, Angst und Leiden und schlussendlich Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens.“ Sehr schön.

Und das gilt eben nicht nur für Wirbeltiere, wie der Großteil der Regelungen im Tierschutzgesetz. Doch was ist „bienenadäquat?“, endet die Einleitung zum Schmerzempfinden von Insekten, insbesondere der Bienen, in welcher wir Versuchsanordnungen von unserem immer wieder gerne zitierten großen Bienenforscher Randolf Menzel dargelegt werden. Tolle Hinführung zu zwei Ansätzen von Tierwohl-Konzepten in der Imkerei.

Im Besonderen geht es um Verstöße gegen das Tierwohl, mit der auch die Behandlungspflicht begründet wird, ferner um die seit 2022 verpflichtende Dokumentation jeder Behandlung mit Arzneimitteln, hier mit einem anschaulicher Abbildung, wie das in der Praxis aussehen könnte, außerdem eine zweispaltige, kompakte Auflistung von einem Dutzend Vorgaben, fußend auf drei Verordnungen: Was ist zu tun?“ und „Was bringt das?“. Ein Beispiel … und wir haben Kenntnis davon, dass diese gesetzliche Vorgabe immer wieder einmal missachtet wird:

Was ist zu tun? Behandlung gegen Varroa

Was bringt das? In Deutschland besteht flächendeckend für alle Völker Behandlungspflicht! Imkerinnen und Imker müssen ihre Völker gegen die Varroose behandeln.

Meine Kritik an dieser Stelle ist korinthenkackerhaft, aber ich würde „Was bringt das?“ austauschen oder ergänzen mit der Aufforderung „Worauf begründet sich das?“

Qualitätssicherung Honig

Von der „Ernte am Volk“ zum „Schleuderraum“ über das „Honiglager“ und „Honig abfüllen“ bis zur „Etikettierung“ und der Feststellung der „Honigarten“ (Sorten) – für alle imkerlichen Arbeiten gibt es Rechtsvorschriften, Gesetze, Verordnungen und – im Falle von Mitgliedschaften im Deutschen Imkerbund und dem Verkauf seines „lizenzierten“ Honigglases auch Regelungen.

Dass in Imkereien immer wieder etwas vergessen oder falsch gemacht wird, ist bekannt. Selbst der DIB musste x-tausende von Etiketten einstampfen, weil ihm ein Detail aus der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entgangen ist.

Neben der elementaren Lebensmittelhygieneverordnung kommen das Verpackungsgesetz (VerpackG) und ggf. die Loskennzeichnungs-Verordnung, die Honigverordnung (HonigV), das Mess- und Eichgesetz nebst Mess- und Eichordnung. Man könnte noch ergänzen, dass man dem Eichamt anzeigen muss, dass man ein geeichtes Messgerät in Verwendung hat. Sobald die Waage dort registriert wurde, kann man davon ausgehen, dass man regelmäßig die Aufforderung zur Eichungskontrolle erhält. Doch die „Hol- und Bringschuld“ ist womöglich je Eichamt etwas anders ausgelegt.

Auch hier: Eine schöne kontextuale Ergänzung bietet das „Sonderheft Honig“ (morgen). Aufgrund eigener Beiträge¹ wissen wir, welche immense Recherchearbeit in diesem Sonderheft betrieben worden sein musste. Hut ab!

Verkauf und Steuern, Haftung und Versicherung

Die vier „Irrtümer und Fallstricke“ in Sachen Steuern (S. 45) lassen sicher manche ungläubig den Kopf schütteln. Eine davon, die 30-Völker-Grenze, wurde zu oft schon fälschlich kolportiert. Noch eine Grenze, nämlich die 1/3-Grenze bei Einnahmen durch andere als Honigerzeugnisse, z. B. Bienennebenprodukte, wird ebenfalls richtiggestellt.

Zwei grafische Übersichten (S. 47-48) verdeutlicht die Einkommensteuer- und Umsatzsteuer-Ermittlung mittels eines Entscheidungsbaums: „Wenn Ja oder Nein, dann …“. Und wer verkauft, muss belegen … wie das geht, ist kurz und bündig erklärt.

Unter den Beitragstiteln „Imkern ohne Risiko“, „Fragen zur Haftung“ (Produkt-, Tierhalter und Veranstaltungshaftung) und zur Unfallversicherung wird’s dann richtig spannend. Eine Doppelseite (S. 58-59) zeigt in drei Spalten übersichtlich auf, was die Imker-Global-Versicherung leistet. Sie ist allerdings nicht für jedermann möglich.

Doch in diesen Fällen kann auch eine Imker-Betriebsversicherung abgeschlossen werden. Was nicht Erwähnung fand, aber für manche Vereine interessant sein könnte: Einige Imkerverbände schlossen auch Rahmenverträge mit anderen Versicherungsgesellschaften (Beispiel: Bayerische Versicherungskammer) ab. So konnte beispielsweise unser gemeinnütziger Förderkreis im Zuge dessen auch eine  Vereinshaftpflichtversicherung und Gebäudezusatzversicherung abschließen (siehe Bericht).

Oder es greift möglicherweise die private Haftpflichtversicherung. Allerdings ist bei Letzterer keine Produkthaftpflichtversicherung enthalten (S. 55). Dann wäre da noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG). Hier stoßen wir wiederum auf eine Grenze, und zwar die 25-Völker-Grenze, derzufolge laut Sozialgesetzbuch eine Gewerbsmäßigkeit gegeben und sie somit Pflicht wäre, und unabhängig von der Völkeranzahl sowieso für landwirtschaftliche Betriebe.

Was fehlt?

Laut Vorwort beiseite gelassen wurden die viel strengeren Hygieneregelungen für Imkereien, die Honig zukaufen. Zur Bienenschutzverordnung wurde im Spezialheft Imker & Landwirte (unsere Rezension hinter dem 15. Türchen) und das Steuerrecht für größere Berufsimkereien im Sonderheft „Imkern für Profis“.

Vielleicht hätte man noch ergänzend zu Unfällen in Ausübung des Ehrenamts etwas schreiben können, siehe hierzu das Beispiel Bayerischen Ehrenamtsversicherung.

Wer etwas zur Causa „Wachs“ und damit verbunden der Vermeidung oder Verfolgung der leidigen, seit grauer Vorzeit vorkommenden Wachsverpanschung erwartet hat – Fehlanzeige. Doch das ist nicht verwunderlich. Denn dazu gibt es kein Gesetz oder eine Wachsverordnung, und alles an Vorgaben ist so unspezifisch und „wachsweich“, dass man damit nichts anfangen kann. Der Grund: Wachs ist ein „Tierisches Nebenprodukt der Kategorie 3“ und was das bedeutet, erklärt sehr schön der Bienenzüchterverein Horgen.

Keinen Eingang finden Förderungen in der Imerei. Doch wird dieses in anderen Heften hin und wieder thematisiert. Da jedes Bundesland eigene Förderrichtlinien hat, die sich zudem jährlich ändern können, wäre das in einem Sonderheft auch müßig. Vielleicht aber an diesem Punkt als Ergänzung bemerkt, dass das bisherige Imkereiprogramm für Deutschland zum 31.12.2022 beendet und ab 01.01.2023 inhaltlich unverändert in den deutschen GAP-Strategieplan überführt wurde. Dies ermöglicht den Bundesländern weiterhin die Teilhabe an der EU-Imkereiförderung.

Fazit

Ungeachtet meiner Bemerkungen zu „Was fehlt?“ wurde meiner Erfahrung und Meinung nach nichts Wesentliches ausgelassen, was auch Neulingen einen durchdachten Start in die Imkerei ermöglicht und alten Hasen von manchen Fehlinformationen „kuriert“. Sogar an das Vereinsrecht ist gedacht worden. Das auf den letzten beiden Seiten vorgestellte elfköpfige Expertenteam brachten selbst komplexe Sachverhalte perfekt auf den Punkt und waren dabei alles andere als „wachsweich“, aber dennoch nicht spitzfindig.

Für unsere Imkerschaft dürfte mit diesem Spezialheft Imkerei & Recht viele Fragen geklärt sein und die bürokratischen Umstände des Imkerdaseins seinen Schrecken verlieren. Gut gedacht, und auch gut gemacht!


Imkerei & Recht : die wichtigsten Vorgaben für die Imkerei / Redaktion: Malte Frerick, Kerstin Hildebrandt, Karin Nungeßer. 1. Aufl. Berlin. dbv network GmbH. 2023. Deutsches Bienenjournal; Spezial.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.


¹Unsere eigenen Beiträge zu Imkerei und Recht:

*15* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

Cover Imker & Landwirte DBJ SonderheftDass Bienen und Landwirtschaft eine enge Beziehung eingehen (müssen), ist unbestritten. Der Wert der Bestäubungsleistung geht in die Milliarden, so zu lesen im „Spezialheft Imker & Landwirte“ des Deutschen Bienen-Journals.

In den Eingangskapitel “Bienen in der Agrarlandschaft“ (S. 6) und „Der Wert der Bestäubung“ (S. 9) erhalten die Leser eine eingedampfte Zusammenfassung dieser „Binsenweisheit“. Die Symbiose von Landwirtschaft und Imkerei ist zwar logisch, hat aber einen Haken. Die einen verdienen ihren Lebensunterhalt damit, die anderen betreiben „nur“ ein, wenn auch meist leidenschaftliches, Hobby bis hin zum Zubrot.

„Redet miteinander, nicht übereinander“

Bienenhalter stehen selten im Haupterwerb, von Ausnahmen wie dem Wanderimker Johannes Küpers (S. 23), der daher auch das Gespräch mit den Bauern suchte und fand, einmal abgesehen. Oder wie bei der Agrargenossenschaft Lößnitz-Stollberg (Erzgebirge), in der mehrere Landwirte ebenfalls auch Imker sind (S. 56). Diese Genossenschaft erhielt die Auszeichnung „Vorbildlicher Betrieb im Bienen- und Insektenschutz“ von der Landesarbeitsgemeinschaft Imkerei und Landwirtschaft. „Mit den Imkern gab es nie Probleme“, so der Vorstandsvorsitzende Bernd Schmitt, und er ist, wie Küppers, der Meinung: „Redet miteinander, nicht übereinander“. Diesem Motto schließt sich die dialogsuchende Doreen Riske aus dem Pflanzenbaubetrieb in Mecklenburg-Vorpommern (S. 24) wohl ebenfalls an.

Probleme kommen vor

Von welcher Art dennoch Probleme vorkommen, wird in Kapiteln wie dem zu unverzichtbaren (?) Pflanzenschutzmitteln (S. 16), „alternativlosen“ Notzulassungen (S. 28), zum strittigen Glyphosat (S. 29) und zu Bienenvergiftungen (S. 52) deutlich. Ob Letztere tatsächlich tragend sind, beispielsweise in Sachen Winterbienensterblichkeit, scheint noch nicht abschließend beurteilt werden zu können, geht man vom Kapitel „Bienen unter Beobachtung“ (S. 41) aus. Es gewährt einen Einblick in das seit 20 Jahren stattfindende deutschlandweite Bienenmonitoring (DeBiMo). Doch auch das Julius-Kühn-Institut (JKI) konstatierte, dass die Zahl der Bienenvergiftungen kontinuierlich zurückgegangen sei, meint jedoch, „Die Gefahr liegt im Detail“ (S. 52), beispielsweise in nicht immer beurteilbaren Flugsituationen der Bienen.

Schutz- und Gegenmaßnahmen nebst Zusammenarbeit

Überhaupt existieren Schutz- und Gegenmaßnahmen, beispielsweise in der Pflanzenzucht zu „leistungsfähigen Rapssorten“ (S. 48), mittels Kenntnis der „strengen Regeln für die Anwendung“ von chemischen Pflanzenschutzmitteln und der Bienenschutzverordnung (S. 54), durch bienenfreundliche Wiesenmahd (S. 58) und generell in einer gezielten, aufsuchenden Zusammenarbeit aller Stakeholder.

Letzteres wird in mehreren Kapiteln beispielhaft beschrieben: Zusammenarbeit wie die zwischen Landwirten, Jägern und Imkern in Sachen Blühvielfalt im Landkreis Verden (S. 30) oder der oben erwähnten Agrargenossenschaft Memmendorf mittels ihres „Verdener Hegefonds“ (S. 31). Mit den Ausschüttungen aus dem Fonds werden Blühflächen, Nisthilfen und viele weitere Maßnahmen zum Schutz wildlebender Tiere finanziert. Aus einem Interview mit dem Institut für Bienenschutz hingegen ist zu erfahren, wie sich Probleme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch günstige Behandlungszeitpunkte vermeiden lassen. Eine gute Idee stellen verschiedene Bestäubungs- und Trachtbörsen (S. 60) dar.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Nicht gänzlich unumstritten hingegen sind Verfahren der Rückstandsvermeidung wie „Droplegs“ (S. 42), die als Unterblütenbehandlung zwar Imker begeistern, jedoch keinen wirtschaftlichen Nutzen für die Landwirte bieten, zumal nicht förderwürdig. Ein Schaukasten zeigt die Vor- und Nachteile in Stichpunkten.

Und ob jeder Landwirt einem „Wunschkonzert“ wie im Artikel „Das wünsche ich mir“ (S. 46) freundlich-informativ begegnet, wie es zwischen dem Potsdamer Imker Ingo Kunde bei dessen gezielter Anwanderung eines Rapsfeldes und dem Landwirt Jens König dargestellt wird, sei dahingestellt. Doch eine Chatgruppe aufzumachen, ist keine schlechte Idee und könnte regional durchaus Erfolg in Sachen Kompromisse aushandeln haben.

Zielgruppen

Zielgruppen des Sonderheftes sind Bauern wie Imker, und das Indiz dafür ist, dass für diese Ausgabe das Deutsche Bienen-Journal mit der Bauernzeitung und weiteren Beteiligten zusammenarbeitete. An Bauern dürfte die Doppelseite „Was sie über Honigbienen wissen sollten“ gerichtet sein, und der Artikel über die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmittel, die „Ein weites Feld“ sind, an Imker, also dem Landwirt „ohne Grund und Boden“.

Dass auch dieser durch seine (Be-)Handlungen der Bienen für Rückstände sorgen kann und Imker nicht unbedingt nur „die Unschuld vom Lande“ sind, macht das Kapitel zum Honig („Genuss ohne Risiko“, S. 36) klar.

Verbindende Rahmenbedingungen bei Anbaukulturen = Bienennahrung

„Wo sich Landwirtschaft und Biene treffen“ (S. 12), nämlich beim Wetter und den damit verbunden jährlich neuen Bedingungen, auf die sich Imker wie Bauer einzustellen haben, widmet sich ein Kapitel mit Pflanzenporträts. (Das ich übrigens zu gerne als eigene Publikation herausgegeben haben wüsste.)

An Beispielen von Anbaukulturen, also auch Bienennahrung, wie Apfel, Winterraps, Kartoffel, Mais, Wein, Kirsche, Spargel, Getreide und Ackerbohne, lassen sich spaltenweise die spezifischen Parameter des jeweiligen Pflanzenschutzeinsatzes ablesen, der für Honigbienen bedeutend sein könnte. Neben der Angabe von Blütezeit sind der Behandlungsgrund und die Bekämpfungsweise aufgeführt, wobei explizit einzelne Wirkstoffe und Handelsbezeichnungen gelistet sind.

Ein Behandlungsindex und die Angabe von Behandlungshäufigkeiten, jeweils vom JKI ermittelt, lassen erahnen, welche und wie viele Pflanzenschutzmittel durchschnittlich auf den Kulturen landen. Beim Mais findet offenbar nur sehr selten eine Blütenbehandlung gegen den Maiszünsler statt, doch da mutmaße ich, dass dies durch die Beize des Saatguts im Vorfeld erfolgt.

Fazit

Die Erwartungshaltung an das Sonderheft, Blaupausen zu erhalten, wie Imkerei und Landwirtschaft Hand in Hand zusammenarbeiten können, und zwar außerhalb der häufig gut gedachten, nicht immer gut gemachten Blühstreifen, wurde durchaus erfüllt. Gerne mehr davon.

Die Message, dass die Imkerei nicht, wie vom Bauchgefühl oft wahrgenommen, als eher außenstehender, lästiger und mäkeliger Bereich der Landwirtschaft angesehen wird, sondern von der Lobby der Bauernschaft als sehr wichtiger Bestandteil ihres Erfolges integriert und bedient wird, kommt gut rüber. Entweder sind da einige über ihren Schatten gesprungen, oder die Redaktionen waren bienenfleißig im Auffinden von Best-Practice-Perlen. Die Wahrheit über den Kommunikationszustand zwischen Landwirtschaft und Imkerei liegt wohl irgendwo dazwischen und dürfte regional sehr unterschiedlich sein.

Das Heft jedenfalls könnte durchaus eine Brücke bauen können, wo (noch) nötig und sollte regelmäßig aktualisiert (z. B. in Sachen Glyphosat) und neu aufgelegt werden. An die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) wurde zumindest schon einmal eine Neuerscheinung angemeldet.


Imker & Landwirte. Gemeinsam für Bienen, Pflanzen und Verbraucher. Infos für die Praxis. 1. Aufl. Berlin, dbv network. 2022. Deutsches Bienen-Journal & Bauernzeitung ; Sonderheft. 978-3-9823126-2-0.

Im Bestand unserer Imker-Bibliothek.