Die Asiatische Hornisse in Bayern: Monitoringaufruf zur Vespa velutina

[Aktualisierung 11.06.25: Anleitung und Flyer für Locktopfaufstellung JETZT]

[Aktualisierung 10.07.25: Pressemeldung STMELF zu den geplanten Maßnahmen des Freistaats Bayern vom 09.7.25]

Übersicht

Karte zur Verbreitung der Vespa velutina in Deutschland, Stand 2024Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich seit 2022 rasant in Bayern aus und stellt eine ernsthafte Bedrohung für Honigbienen, Wildinsekten und in gewissem Maße auch für die Landwirtschaft dar. Bayern ruft für die ersten Juliwochen und auch danach zum Monitoring auf.

Asiatische Hornisse, Vespa velutina nigrithoraxMerkmale der Vespa velutina n.

Die Asiatische Hornisse ist leicht von der heimischen Europäischen Hornisse (Vespa crabro) zu unterscheiden:

  • Größe: Königin bis 3 cm, Arbeiterinnen 2–2,5 cm
  • Färbung: schwarz mit gelber Binde, orangefarbenes Hinterleibsende, gelbe Beinenden
  • Kopf: orangefarbene Vorderseite, schwarze Oberseite
  • Nestbau: Meist freihängend in Baumkronen, Eingang seitlich
  • Verhalten: Nicht nachtaktiv, sehr territorial in Nestnähe

Unterscheidungshilfen hier.

Neue EU-Klassifizierung: Von „invasiv“ zu „etabliert“

Wie sich mittlerweile herumgesprochen hat, besonders unter Wein- und Obstbauern sowie Imker, wurde die Asiatische Hornisse 2024 von der Liste der invasiven Arten gestrichen, s. a. Deutsches Bienen-Journal.

Das bedeutet, dass EU-weit keine verpflichtende Bekämpfung mehr vorgeschrieben ist. Der Bund hatte nun die Möglichkeit ergriffen, die immensen Kosten auf die Länder abzuwälzen, die diese nun an die Bevölkerung weiterreicht. „Du willst die Vespa velutina bekämpfen? Dann musst du dich selber kümmern.“

Doch auf Landesebene, beispielsweise in Bayern, wird dennoch weiter gehandelt und auch (überregional) geforscht. Dort gilt der Einwanderer weiterhin als meldepflichtig und gefährlich für die heimische Artenvielfalt.

Was können Imker und Bürger tun?

1. Monitoring mit Locktöpfen

Besonders effektiv und daher dringend geboten ist das Aufstellen von Locktöpfen mit einer Mischung aus dunklem Bier, Weißwein und Fruchtsirup. Und so geht’s (hier ausführliche Anleitung):

  • Töpfe nur eine Woche stehen lassen
  • Monitoring im Juli, August und September
  • Falls sich zu viele Honigbienen einfinden, können sie durch einen höheren Alkoholgehalt ferngehalten werden

2. Beobachtungen dokumentieren

  • Sichtungen mit Foto an die Meldeplattform beewarned.de
  • Flugrichtung beobachten und notieren.
  • Aufklärung im Imkerverein betreiben.

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Hierzu gibt es anschauliches Infomaterial vom Institut für Bienenkunde und Imkerei, IBI, der LWG. Auch in kleinen Mengen erhältlich in der Bienen-InfoWabe während der BIWa-Sonntagsöffnungen am 3. So. im Monat von April bis September und auf direkte Anfrage.

Nestsuche

Einzelpersonen sollten niemals selbst Nester entfernen! Dafür sind geschulte Fachkräfte notwendig. Für die Suche selbst gibt es Methoden wie:

  • Verfolgung mit Locktopf: Tier beobachten, Flugrichtung notieren und Locktöpfe in der Umgebung verteilen.
  • Triangulation: Flugrichtungen von mehreren Locktöpfen per Karte auswerten.
  • Doppelkreismethode: Rückkehrzeit messen, um Entfernung zum Nest abzuschätzen.

Warum ist Vespa velutina so problematisch?

  • Sie bejagen Honigbienen massiv direkt am Flugloch. Dabei kommt es zu einer Bienenparalyse. D. h., die Bienen trauen sich nicht mehr aus dem Stock heraus, das Volk geht in wenigen Tagen ein.
  • Gibt es keine leicht zu erbeutenden Honigbienen, sind Wildbienen und andere Insekten, Spinnentiere und Käfer etc. ihre nächsten Fressopfer.
  • Bis zu 75 % Fruchtverluste im Obst- und Weinbau sind möglich.
  • Das Stichrisiko bei Nestkontakt (insbesondere in urbanen Gebieten) stellt eine Gefahr dar, beispielsweise auch für Landwirtschaftshelfer.
  • Verdrängung heimischer Arten durch Konkurrenzdruck.

Wo wurde die Vespa velutina im Umkreis um Bamberg bereits gesichtet?

In Bayern wurden im Jahr 2024 bereits 30 Nester entdeckt. Laut der offiziellen Verbreitungskarte 2024 der Expertengruppe Vespa velutina gibt es keinen bestätigten Nachweis der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) direkt in Bamberg oder im Landkreis Bamberg.

Bamberg wird laut verifizierter Funde aus der Sichtungskarte von beewarned wohl vom Westen und Süden her besiedelt werden. Derzeit nähert sie sich vom Süden und Westen her. Nächste Fundorte sind:

Bei einem jährlichen Verbreitungsradius von bis zu 80 Km ist das, vor allem an einer einfach entlang zu fliegenden freien Fläche wie dem Main, seeeeeehr nahe!

Oberfranken, also Stadt und Landkreis Bamberg, Forchheim, Lichtenfels und Bayreuth, sind weiterhin fundfrei (Stand 2024). Trotzdem ist Wachsamkeit geboten, da sich die Vespa velutina nachweislich jährlich weiter ausbreitet. Frühzeitiges Monitoring kann helfen, erste Einzelfunde schnell zu entdecken und einzudämmen.

Aufruf

Aktuelle Nachweiskarten der verschiedenen Bundesländer belegen eine zunehmende Ausbreitung dieser invasiven Art in Deutschland. Durch gezielte Aufklärung, Monitoring und frühes Eingreifen lassen sich die äußerst negativen Auswirkungen etwas eindämmen, wenn auch nicht völlig verhindern. Jede/r kann mit einer Meldung über beewarned.de zur Schadensbegrenzung beitragen.

„Wichtig ist, dass Vespa velutina kein Imkerproblem ist. Vespa velutina ist ein Gesamtbevölkerungsproblem. Stichverletzungen, Biodiversität…
Für die Imker kommt das Problem erst im Spätjahr.
Aber ohne die Imker ist das Problem nicht zu lösen. Die Imker vor Ort müssen Ansprechpartner für die Bevölkerung sein, sie müssen Tiere am Dochtglas markieren. Die Bevölkerung hilft mit.“
(Zitat Heike Mensch, WhatsApp, Velutina Army, Hauptgruppe. Der Einladungslink für die Gruppe: https://chat.whatsapp.com/Dpjqu1qQwN0KSlTmadYEYv
Der Eintritt in diese Hauptgruppe erfolgt via Beitrittsanfrage und muss von einem Admin frei gegeben werden.)

Rechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften und Diskussion zur Vespa velutina nigrithorax (Vvn)

Flyer Vespa velutina der LWG (Ausschnitt)Bevor es auch in Bamberg akut wird, sich intensiver mit der Asiatischen Hornisse zu befassen, möchten wir vorab über die (rechtlichen) Rahmenbedingungen informieren, die die notwendige Beseitigung der Nester und Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax betreffen, und wie der Diskussionstand zur geplanten neuen Verordnung ist.

Behördliche Informationsquellen

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt einen Überblick über invasive, gebietsfremde Arten.

2. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erläutert auf der Webseite zu Neobiota und invasiven Arten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, denen die Bundesländer zu folgen haben.

Ganz klar: Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dürfen nicht im Widerspruch zu EU-Richtlinien und sonstigen globalen Übereinkünften stehen, beispielsweise sind das:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 soll der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden.

In welcher Weise genau all diese Regelungen auf Bundesländerebene ausgeführt bzw. gemanagt werden, ist wiederum Ländersache.

In der Diskussion

Aktuell steht diese Verordnung Nr. 1143/2014 in der Diskussion und soll eine Änderung erfahren. Und zwar durch die „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ -> L 186/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.7.2022 (PDF).

Diese geänderte Verordnung würde eine Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung bedeuten. ⚠️ Damit würde die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegen, sondern künftig dem Management zugeordnet werden. Bedeutet wiederum … na, das habe ich hier detaillierter erläutert.

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) bezog daher Stellung und kommentierte die geplante Änderung der Verordnung, die schon zum 01.01.2025 in Kraft hätte treten sollen, in seinen Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024 unter dem Titel Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. Tipp: Die umfangreiche Kommentierung des DIB habe ich in einer Rezension am 10.12.2024 zusammengefasst.

Gleichzeitig mit der DIB-Kommentierung erfolgte ein Aufruf zu Stellungnahmen im gemeinsamen Anhörungsportal (inzwischen zu diesem Thema geschlossen) der Länder. Das Zwischenergebnis könnt ihr hier nachlesen.

Fazit

Es scheint derzeit alles noch offen zu sein und die bisherigen Regelungen zur dringend gebotenen Bekämpfung greifen weiterhin. Doch mehr als einen kleinen Vorsprung wage ich nicht zu hoffen. Sollte jedoch das Land Bayern zu denjenigen gehören, die die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, haben wir noch eine kleine Chance, die Vvn einzudämmen. So versetzen wir Forschende und Gesetzgeber zeitlich in die Lage, unsere Honigbienen, Wildbienen und weitere Insekten und Spinnentiere halbwegs zu retten. Davon profitieren wir alle.

*10* Adventskalender der Bamberger Schulbiene 2024

DIB Verbandsmitteilungen vom 02.12.2024Es brodelt (nicht nur) in der Imkerschaft! Diese Rezension wird nicht für alle eine leichte Kost sein, muss jedoch in Anbetracht der aktuellen Veränderungen beim Kampf gegen die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, kurz: Vv) auf den Tisch kommen.

Um was geht es?

Die geplante Herabstufung der Vespa velutina nigrithorax (Asiatischen Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung¹ bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management² zugeordnet wird.

Der hier rezensierte Artikel des Deutschen Imkerbundes (DIB) kommentiert das Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zur Regulierung invasiver Arten. Er thematisiert die Herausforderungen und notwendigen Änderungen im Umgang mit Bienen, die Bedeutung von Bienen für die Landwirtschaft und die Biodiversität, insbesondere in Bezug auf die Bestäubung und den Schutz von Wildbienen. Der DIB fordert spezifische Anpassungen in der Verordnung, die bald in Kraft treten soll.

Hintergrund und Kritik an der Verordnung

Zur Einordnung der Problematik eine Anmerkung der Rezensentin: Der Vespa velutina n. wird durch die geplante Herabstufung ab Januar 2025 faktisch der Weg ins leckere Schlaraffenland der Honigbienen (80% ihrer Nahrungsquelle) und Wildbienen nebst weiterer Insekten geebnet. Damit wird die Verantwortung ihrer Beseitigung und deren Kosten werden letztendlich auf die Bevölkerung (sprich: die Imker und Landwirte) abgewälzt. Das wird zurecht von der Mehrzahl der Imkervereine und -verbände als der falsche Weg gesehen. Ein Aufruf zur Stellungnahme ist mittlerweile abgeschlossen, es wird noch der Ergebnisse geharrt.

Der DIB kritisiert in seinem Artikel eingangs, dass „mancherorts […] bis heute nicht die notwendigen Strukturen von einem effektiven Monitoring, über eine Meldeplattform bis hin zur Ausbildung von Multiplikatoren und Nestentfernern aufgebaut [wurden]. Die Umstufung erfolgt daher zur Unzeit – die Hausaufgaben wurden noch nicht überall gemacht. Der vorliegende Textvorschlag gibt die Situation teilweise nicht korrekt wider. Zudem sehen wir einige Passagen nicht im Einklang mit der VO.“

Forderungen nach Änderungen im Einzelnen³

Der DIB kommentiert und kritisiert das Management- und Maßnahmenblatt und fordert umfassende Änderungen. Hier einige der relevantesten Punkte:

  1. Imkerverbände und auch der DIB wurde nicht in die Erstellung des Maßnahmenblattes einbezogen.
  2. Unvollständige Anhörung aufgrund fehlender länderspezifischer Anlagen.
  3. Die Umstufung der Vespa velutina zu einer „weit verbreiteten Art“ ist abzulehnen, da der Nachweis der weiten Verbreitung nicht erbracht wurde.
  4. Es muss auf die Notwendigkeit frühzeitiger und gezielter Bekämpfung hingewiesen werden, um eine rasante Ausbreitung der Art zu verhindern.
  5. Die Darstellung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft muss erweitert und mit aktuellen Forschungsergebnissen untermauert werden.
  6. Monitoring muss auch in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort die Honigbienen als Nahrungsquelle und die Imker als Beobachter fehlen.
  7. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ist ein bundesweit einheitliches Meldeportal für die Bevölkerung notwendig. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern als alleinige Meldemöglichkeit haben sich als unzureichend erwiesen.
  8. Beim Fang von Königinnen müssen heimische Arten geschützt werden, indem zeitliche Vorgaben für das Ausbringen von Fallen festgelegt werden.
  9. Die Beschreibung der Nestanlage muss präziser und vollständiger sein.
  10. Der Einsatz von Wärmebildkameras bei der Nestlokalisierung sollte als zusätzliche Maßnahme aufgenommen werden.
  11. Die Ausführungen zur Nestbeseitigung müssen um alternative Methoden wie Einfrieren über einen längeren Zeitraum oder Verbrennen erweitert und die Erforschung nachhaltiger Tötungsmethoden gefordert werden.
  12. Es muss sichergestellt werden, dass genügend sachkundige Personen für die Nestentfernung zur Verfügung stehen und diese entsprechend geschult und ausgerüstet sind.
  13. Das Datum für das Ausfliegen der Geschlechtstiere sollte flexibler gestaltet werden, da es vom Wetterverlauf abhängt.
  14. Der Satz „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden“ ist ersatzlos zu streichen, da er der EU-Verordnung widerspricht.
  15. Es muss klargestellt werden, dass die Umstufung der Vespa velutina nur einen Wegfall der Ausrottungspflicht bedeutet, die EU-Verordnung aber weiterhin eine Bekämpfung zur Schadensabwehr und Eindämmung der Art vorschreibt.

Statt eines Fazits

Der DIB betont, dass die Bekämpfung der Vespa velutina nicht allein auf unentgeltlicher Arbeit der Imkerschaft beruhen darf. Es müssen finanzielle Mittel und personelle Ressourcen für ein effektives Management der invasiven Art bereitgestellt werden.

Das klare Statement am Ende des Artikels: „Wir befürworten klar die Unterstützung durch andere Ministerien und Behörden. Die Verantwortung muss jedoch in einer Hand bleiben. Müsste erst geklärt werden, welche Behörde bei einer Meldung zuständig ist, ist dies kontraproduktiv. Zudem wird eine Übersicht der Situation, der getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen auf diese Weise nahezu unmöglich – auch dies würde dem Sinn der VO widersprechen.“


Vespa velutina – Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014. [Kommentierung]. In: Deutscher Imkerbund e. V. unter https://deutscherimkerbund.de/kommentierung-des-management-und-massnahmenblatts-zu-vo-eu-nr-1143-2014-durch-den-d-i-b – Letzter Aufruf am 06.12.2024.


Fußnoten

¹Die Herabstufung der Vespa velutina (Asiatische Hornisse) von §16 auf §19 der EU-Verordnung 1143/2014 bedeutet, dass die Art in Deutschland nicht mehr der sofortigen Beseitigung unterliegt, sondern künftig dem Management zugeordnet wird. Diese Änderung erfolgt, weil sich die Asiatische Hornisse trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert hat und sich weiterhin ausbreitet. Sie kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden.

Konkret bedeutet diese Umstufung:

  1. Keine Tilgungspflicht mehr: Die Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung entdeckter Nester entfällt.
  2. Übergang zu Managementmaßnahmen: Stattdessen werden Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Population entwickelt.
  3. Anpassung der Strategie: Der Fokus verschiebt sich von der Ausrottung hin zum langfristigen Management der Art.
  4. Zeitpunkt der Änderung: Die Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.
  5. Diese Herabstufung spiegelt die Realität wider, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland nicht mehr in einer frühen Phase der Invasion ist, sondern als weit verbreitet gilt.

² Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 und der EU-Durchführungsverordnung 2022/1203

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven Arten erstmals für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Quelle: https://www.anhoerungsportal.de

³Die Zusammenfassung erfolgte mit Hilfe der KI NotebookLM.

Faktencheck zur Artenvielfalt

Der Faktencheck Artenvielfalt ist ein Projekt zur umfassenden Einschätzung und Bewertung der Biodiversität in Deutschland. Dieses Assessment wird gemeinsam von ca. 140 Autor*innen von verschiedensten Institutionen erstellt. Mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die wissenschaftliche Untersuchung der Biodiversität in Deutschland und die Entwicklung neuer, effektiver Schutzinstrumente. Zur Initiative gehören Forschungsprojekte an verschiedenen Einrichtungen in ganz Deutschland. Die Koordinierungsstelle ist bei der Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung in Frankfurt am Main angesiedelt.

Gemeinsam an Lösungen für ein sehr komplexes System zu arbeiten – puh, das dürfte richtig schwierig sein. Ich hab mal reingeschaut, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Verschiedene Lebensräume und deren Bedeutung für die Artenvielfalt:

  1. Agrar- & Offenland: Rückläufige Biodiversität in der Agrarlandschaft
  2. Wald: Komplexe und artenreiche Ökosysteme
  3. Binnengewässer & Auen: Artenreiche Wasser- und Feuchtgebiete
  4. Küsten & Küstengewässer: Dynamische Lebensräume mit vielfältigen Nutzungen
  5. Urbane Räume: Wachsende Bedeutung in der globalen Biodiversität
  6. Bodenbiodiversität: Beherbergt ein Viertel aller beschriebenen Lebewesen

Themenbereiche des Faktenchecks Artenvielfalt:

  1. Veränderungen der Biodiversität: Untersuchung von Trends in der biologischen Vielfalt.
  2. Ökosystemleistungen: Bedeutung der Biodiversität für die menschliche Gesellschaft.
  3. Ursachen des Biodiversitätsverlustes: Analyse von Faktoren wie Landnutzungswandel und Klimawandel.
  4. Erhaltungsmaßnahmen: Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt.
  5. Biodiversitätsmonitoring: Methoden zur Überwachung der biologischen Vielfalt.

Wir können nur hoffen, dass sich die Spezialist*innen dieser Welt zusammentun, um unsere Artenvielfalt zu retten. Und jede/r Einzelne von uns kann dazu beitragen. Dass das möglich ist, können wir bestätigen und versuchen es jeden Tag aufs Neue, ob als Privatinitiative oder Vereinsvorstand in Sachen „Bienen und Insekten der Region“ oder innerhalb unseres Arbeitslebens in Sachen Ressourcenschonung. Jede/r sollte bei sich beginnen und tun bzw. lassen, was möglich ist. Alles Gute uns allen!

Glyphosat für weitere 10 Jahre erlaubt – Petition unterschreiben JETZT!

Screenshot Campact Petition Glyphosatverbot 2023Ja, irgendwann hast du schon mal eine Petition gegen Glyphosat unterschrieben in Sachen Glyphosatverbot. Es geht in eine neue Runde, also tu’s noch einmal, wenn du ebenfalls der Meinung bist, dass derartige Gifte, bei der die Einschätzung ihrer Gefahr für Mensch und Tier höchst umstritten ist, in unserer (Bienen-)Welt nichts verloren haben.

Zwei Schritte vor, einer zurück … und ewig grüßt das Murmeltier, in diesem Falle die Agrarindustrie (wovon Bayer nur eine, doch treibende Kraft ist) sowie – etwas irritierend sicher – eine fehlende europäische Norm.

„Die Logik dahinter ist: wo keine Normen, da kein Risiko. Das Problem ist also in erster Linie kein wissenschaftliches, sondern ein bürokratisches. Und auch ein strukturelles. Denn die Entscheidungsträger kommen nicht aus dem umweltpolitischen, sondern dem landwirtschaftspolitischen Umfeld“, so aus einem ganz gut verständlichem Hintergrundbericht des MDR zu erfahren.

Inwieweit die Entscheidung in Brüssel, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen, für die Bundesrepublik aushebelbar ist, prüft derzeit das Landwirtschaftsministerium. Denn dem Koalitionsvertrag zufolge soll in Deutschland Glyphosat ab 2024 verboten werden.

Nachtrag: Hier geht’s zum kostenlosen Pestizidreader, der umfassend zum Thema Pestizide informiert.

Veitshöchheimer Imkerforum 2023 (4): Asiatische Hornisse

Im vierten Vortrag beim Veitshöchheimer Imkerforum am 04.02.2023 wurde die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) in den Fokus genommen.

Zur Einleitung hier ein Auszug aus unserem früheren IBI-Bericht in 2015, um die Bedeutung der Asiatischen Hornisse darzustellen:

In Frankreich hat sich die eingeschleppte Vespa velutina nigrithorax seit 2004 invasionsartig verbreitet. Seit Ende 2008 ist der gesamte Südwesten Frankreichs auf einer Fläche von 130.000 km² von ihr besiedelt. Für Deutschland befürchtet man, dass sie einheimische Hornissen verdrängen könnte, von denen einige unter Artenschutz stehen. Vielmehr jedoch fürchten Imker um ihre Honigbienen. Denn um ihre Brut zu versorgen, geht V. velutina recht rigide vor. Durchaus auch im Verbund mit ihren „Schwerstern“ kidnappt sie die vor dem Flugloch ein- und ausfliegenden Bienen und nutzt das aufgeknackte, um die Gliedmaßen erleichterte Brustfleisch als „Babynahrung“. Ist nicht böse gemeint …

Geschickterweise verzetteln sich die gewandten Jägerinnen, die sogar rückwärts fliegen können, nicht mit dem Angriff auf mehrere Stöcke, sondern beginnen zumeist mit den außenstehenden oder den schwächsten Völkern. Honigbienen gesund [und damit stark zu] erhalten, so die Schlussfolgerung, hat daher oberste Priorität.

Auch heuer bestätigte Dr. Nicole Höcherl (Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf) den letzten Satz in ihrem anschaulich bebilderten Vortrag zu dieser durchaus hübschen Räuberin. Doch der Reihe nach …

Nach dem Erstfund einer Biologin im Jahr 2014 in Baden-Württemberg und südliche Rheinland-Pfalz erfolgten 2018 Nestfunde im gleichen Bereich, 2019 im nördlichen BaWü und Südhessen, Anfang 2020 in Hamburg bei vermuteter Verschleppung über den Landweg oder über den Hafen, dann in Hessen und dem Saarland und 2021 ein Nestfund nahe Bayern im Main-Taubertal. https://www.lwg.bayern.de/bienen/267676/index.php mit Fotos von Nest und Insekt. Eine Entdeckung wurde jüngst für den Spessart gemeldet, jedoch noch kein Nestfund.

Charakteristika: Zunächst ist die Königin bei der Jagd auf sich gestellt, die sie deshalb so effizient wie möglich gestalten muss. Zur Nahrungsbeschaffung im Frühjahr sucht sich Ihre Majestät bevorzugt Bienenvölker. Danach bleibt sie auf dem Nest und legt ab Mai ihre Eier ab. Erst im Spätsommer bis Herbst schlüpfen dann ihre Nachkommen: Arbeiterinnen, Drohnen und Jungköniginnen, wie sie auch bei Vespa velutina bezeichnet werden. Die begatteten Jungköniginnen gehen sodann in die Winterruhe.

Im Vergleich Vespa crabro mit Vespa velutina zeigt sich, dass lediglich 5 % des Nahrungsbedarfs bei unserer heimischen Hornisse über die Honigbiene gedeckt wird, wohingehend sich die Einwanderin bis zu 85% von heimkehrenden Sammelbienen ernährt. Auf ihrem Speiseplan stehen außerdem Wespen, Fliegen, Schwebfliegen und gerne reife Früchte, beispielsweise Trauben in Weinbergen.

Steckbrief:

  • nicht sehr aggressiv, nur in Nestnähe, das sich jedoch in luftiger Höhe befindet
  • überwiegend schwarz gefärbt
  • gelbe Beine (Daher ihr Name in England: yellow-legged hornet)
  • gelbe Binde
  • leuchtend oranger Hinterleib

Bei getrockneten Anschauungsobjekten verliert sich allerdings die leuchtende Färbung.

Von Didier Descouens - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26722179

Von Didier Descouens – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26722179

Nest der Amerikanischen Hornisse, Vespa Velutina; Imkerforum in Veitshöchheim, Institut für Bienenkunde und ImkereiDas traubenförmige Nest in etwa 10 Meter Höhe ist trotz seiner Größe von bis zu einem Meter erst dann in der Baumkrone sichtbar, wenn das Laub fällt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Entfernung nicht mehr so effizient, wird jedoch trotzdem vorgenommen.

Pro Quadratkilometer sind meist ein Dutzend weitere Nester zu finden. Der Eingang befinden sich übrigens nicht unten wie bei unserer heimischen Art, sondern seitlich etwa im oberen Drittel.

Nicht in Panik verfallen

Dr. Höcherl rät, nicht in Panik zu verfallen, sondern die Funde – Insekt wie Nest – mit Foto unter ibi [at] lwg [dot] bayern [dot] de oder den zuständigen Fachberatungen zu melden. Gebeten wird außerdem um eine Meldung über die Beewarned-App. Diese bietet den Vorteil einer jährlich dreimaligen Aufforderung in entsprechend relevantem Zeitraum, nach der V. velutina zu sehen und sie ggf. zu melden – bzw. auch ihre Nichtsichtung. Hier nehmen die Unteren Naturschutzbehörden die Meldung und das Beweisfoto entgegen.

Da die V. velutina eine invasive Art ist, ist sie laut EU-Verordnung an ihrer Ausbreitung zu hindern. Im Gegensatz also zu den heimischen Arten steht sie bei uns nicht unter Naturschutz.

Ausdrücklich warnt Dr. Höcherl vor dem Fangen mit fragwürdigen Methoden und Mitteln, da einer Auswertung zufolge auch zahlreiche geschützte Insekten aller Art mit in die Fallen geraten. Sie betont, dass es trotz einer wahrscheinlichen Nicht-Ausrottung nicht das „Ende der Imkerei“ wäre. Starke Völker vermögen sie zu überstehen.

Eine Bestimmungshilfe im schmalen Hosentaschenformat wird derzeit nachgedruckt. Sie kann über die LWG bestellt werden, doch sollte dies zentralisiert über den Orts- bzw. Kreisverein vonstatten gehen.

Unser Tipp: Derweil erhalten alle diesjährigen BLIB-Imkerkursanfänger/innen sowie Gäste der regelmäßigen „MonatsBeeTrachtungen mit Stammtisch“ (nächster Termin am 08.03.2023) von uns ein Kärtchen.

Literatur (ergänzt)

Fragen aus dem Publikum (beantwortet):

Kannibalismus?
Gegenseitige Bejagung nicht bekannt, eher kleineres Beutespektrum

In welchem Flugradius bewegt sich die Velutina?
Nicht abschließend zu sagen, fliegt mehrere Kilometer weit. Wenn Nahrung zur Verfügung steht, bleibt sie in der Nähe.

Hat man schon einmal erfolgreich ein Nest vom Baum geholt?
In Bayern noch nicht; jedoch in BaWü und angrenzenden Ländern

Auf welche imkerlichen Maßnahmen müssen wir uns als Imker*innen einstellen?
Unterscheidung zwischen Regionen mit nicht so dichten Nestern. Wenn Nestdichte steigt, den Völkerstandort verlegen, Nesteingang schützen, Gestrüpp davor, damit sie sich schwerer tut, die Sammlerinnen zu fangen. Drahtgitter anbringen, doch an dieses muss man seine Bienen erst gewöhnen. Anpassungen an den Beuten müssen wir vermutlich machen, aber doch erst einmal schauen, ob es zu einem Problem kommen wird. Wir müssen starke Völker halten, denn die schwachen, die man versucht, in den Herbst rein zu kriegen, nehmen eher Schaden.

Wie viele Jungköniginnen können aus einem Nest entstehen?
Ca. 300 Königinnen werden erbrütet, doch die Sterblichkeit ist enorm hoch. Beim Überwintern und alleinigem Nestaufbauen sterben viele Königinnen.

Fragen aus dem Chat (beantwortet)

Schädigt die asiatische Hornisse auch Hummeln oder andere Wildbienen?
Gehören zum Beutespektrum, sind jedoch noch nicht so gut untersucht.

Ist die heimische Hornisse durch die asiatische gefährdet? und: Wie groß ist die Bedrohung der einheimischen Hornisse durch die Asiatische?
Keine Vorhersagen zur Nesterdichte heimischer Hornisse, muss erst in Bee Warned mit aufgenommen werden. Man kann wegen fehlender Daten da noch nichts sagen.

Wem meldet man im Fall der Fälle möglichst schnell den Fund und was passiert danach?
[Wurde durch Vortrag teilbeantwortet]

Fragen aus dem Chat (aus Zeitgründen nicht beantwortet)

Wie groß sind die Probleme an Bienenständen in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland? Wie oft gibt es wirklich Probleme? Da die Nestsuche schwierig ist, wird die weitere Ausbreitung wohl unvermeidlich sein und eine erfolgreiche aktive Bekämpfung zumindest mittel- bis langfristig nicht möglich sein, oder?

Nestgründungen der asiatischen Hornisse geschehen wohl auch eher in geschützten Räumen (ähnlich der Europäischen Hornisse) statt. Gibt es deutliche visuelle Unterschiede des Gründungsnestes?

Gibt es bereits Untersuchungen, welche baulichen Veränderungen an unseren Bienenbeuten die Jagd der Asiatischen Hornisse auf ein und ausfliegende Honigbienen erschweren?

Wie viel Eiweiß aka „unsere Bienen“ braucht so ein Volk in der Saison?

Die Eindämmung durch Vernichtung der Asiatischen Hornissen / Nester wird vermutlich nichts bringen, s. Varroa“behandlung“ in der Anfangszeit usw. wie kann eine Koexistenz ausschauen?

Ziehen alle Behörden an einem Strang? Gibt es einheitliche Vorgaben?

Alle Beiträge zum Veitshöchheimer Imkerforum 2023


Fotografieren und Screenshot sind bei dieser Veranstaltung nicht erwünscht. Daher nur Impressionen aus dem Umfeld.

Veitshöchheimer Imkerforum 2022 (6): Chatfragen und Antworten

Hitze-Bienenbart vor der Beute in den Buger Wiesen / Bienen-leben-in-Bamberg.de

Den Abschluss unserer Veitshöchheimer Imkerforum-Berichterstattung bildet eine auszugsweise Sammlung von Chatfragen und Kurzantworten, weitgehend geordnet in der Reihenfolge der fünf Vorträge, ungeachtet der Themenbezüge untereinander, aber auch so mancher Themenabweichung. Nicht immer beantwortete dabei der/die momentane Referent/-in selbst die Fragen.

1. Vortrag: Berichte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) /
Aktuelle Versuchsprojekte (Referent: Dr. Stefan Berg)

  • Wer prüft zukünftig das Bestandsbuch? [Bezug: Pflicht zur Dokumentation aller angewendeten Bienenmedikamente nach EU-Verordnung]
    Antwort: Veterinärbehörden.
  • Was ist dann die Standardbehandlung? Faktisch wäre ja die Verwendung vom Schwammtuch jetzt verboten? [Bezug: Standardzulassung aufgehoben durch EU-Beschluss]
    Antwort: Kommt auf die Einzelzulassungen an und wie breit gefächert sich die Firmen auf einzelne Verfahren beziehen.
  • Wie hoch ist die Wirksamkeit, die bei der 15%-igen Milchsäure überhaupt erreicht werden kann?
    Ja, sie kann erreicht werden, aber erst nach 2-maliger Behandlung mit einem Abstand von 7 Tagen. Daher muss diese Behandlung als Gesamtanwendung betrachtet werden. Die Fachstellen werden entsprechend auf diesen Umstand einwirken.
  • Wo finde ich nachvollziehbare Begründungen für das Einordnen von Oxalsäure als Tierarzneimittel, wenn die Oxalsäure auf die Varroamilbe wirkt, nicht aber auf die Honigbiene?
    Antwort: Es geht um die pharmakologische Wirksamkeit. [Antwort aus dem Chat: Entwurmung wirkt ja auch auf die Würmer und nicht auf die Träger.]
  • Ist Ameisensäure bei den Wetterkapriolen noch zukunftsträchtig? Werden auch andere Behandlungsmethoden (Biomechanik und Hyperthermie) in die Forschung mit aufgenommen?
    Antwort: Dr. Berg zählt eine ganze Reihe von Forschungsreihen zu den genannten Behandlungsmethoden auf.

2. Vortrag: Imkerei und Klimawandel (Referent: Dr. Stefan Berg)

  • Wie wird sich die extreme Verkürzung der Winterruhe auf die Bienen auswirken?
    Antwort: Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen -> Mittelmeerraum, hat immense Probleme mit der Varroa, intensive Maßnahmen erforderlich, Völker kaum mehr aus der Brut, Vermehrungsrate der Varroa hoch.
  • Haushälterisches Brutverhalten. Bietet sich hier nicht die dunkle Biene an, die setzt die Brut aus bei Trachtlücken?
    Antwort: Es geht weniger um die Frage, welche Bienenunterarten wir halten sollten. Wir sollten den Schwerpunkt auf Zucht und Selektion setzen; Carnica legt einen langsamen Start hin, Entwicklungspotentiale sind bei allen Unterarten zu sehen.
  • Frühere Blühzeitpunkte führen durch die kürzen Tage auch zu Bestäubungsproblemen?
    Antwort: Ja, die Flugzeiten der Bestäuber sind reduziert.
  • Zum Thema Varroa: Ist die Bekämpfung mittels Bücherskorpionen eine Option bzw. gibt es Daten dazu?
    Antwort: Nein, sie ist keine Option. Es wurden von Schiffer noch keine wissenschaftlichen Daten dazu erbracht. Falsch ist in seinen Darstellungen, der Bücherskorpion wäre ein Symbiont. Vielmehr ist diese Spinnmilbe ein Kommensale, weil das Medium dort geeignet ist, dort zu leben.

3. Vortrag: Bienenweide in Zeiten des Klimawandels (Referentin: Dr. Ingrid Illies)

  • Ist davon auszugehen, dass in Folge der Klimaerwärmung die Population der „Bienenfeinde“ wie der kleinen Beutenkäfer, oder auch der Asiatischen Hornisse begünstigt wird oder sogar auch neue „Bienenfeinde“ sich entwickeln?
    Antwort: Die Natur regelt sich doch immer wieder von selber, sie werden überleben. Wir reden von der Honigbiene, die in der Hand der Imker lebt.
  • Gibt es bei der Sonnenblume Sorten mit höherem Nektarangebot?
    Antwort: Nicht nur heute gibt es einen höheren Nektarunterschied bei der Sonnenblume, es gibt auch bei den alten Sorten Unterschiede. Bei der hohen Sortenentwicklung ist es schwierig, alle zu untersuchen, teilweise fehlen auch die Sortennamen. Planen neue Untersuchung. Sonnenblumenanbau rückläufig, daher fanden kaum Sortenuntersuchungen statt.
  • Bienen leben doch schon Millionen von Jahren und leben noch immer trotz ständiger Naturveränderungen. Spricht doch dafür, dass die Bienen sich auch der jetzigen Situation anpassen werden. Die Natur regelt sich doch immer wieder selber.
    Antwort: Problematisch ist die Schnelligkeit der Klimaveränderung, es geht einfach zu schnell für eine Anpassung.
  • Wie bringt man Landwirte dazu, die Blühmischungen zu verwenden?
    Antwort: Demonstrationsflächen gibt es an 16 Standorten in Bayern. Es gibt viel Aufklärungsbedarf. Für die Blühmischungen ist die Bodenvorbereitung wichtig, es ist alles nicht ganz einfach.
  • Wo kann man die Ansaatmischungen beziehen? Darf der Hanfmix problemlos angebaut werden?
    Antwort: Hanf über Knappkorn, muss man anmelden, Bezugsquelle auf der LGW-Seite.
  • Wildpflanzen: Wurden auch die Bodennister untersucht?
    Blütenbeobachtungen mit Kescher gemacht, aber keine Versuche mit Nisthilfen im Boden.
  • Neue Trachtbäume in der Stadt? Was ist mit Scheinakazie?
    Antwort: Ist gute Trachtpflanze, allerdings ein Neophyt, kann man nicht in der freien Natur pflanzen.
  • Welche Rolle kann die durchwachsene Sylphie spielen? Hat sie invasives Potenzial?
    Antwort: Wichtige Trachtpflanze, liefert viel Pollen, konnten allerdings nicht die (Honig-)Mengen ernten, wie in der Literatur beschrieben wird. Hat kein invasives Potenzial.
  • Sortenentscheidungen liegen nicht in der Hand der Landwirte, sondern werden vorgegeben, wenn man die Förderung für bewirtschaftete Flächen erhalten will. Das ist dann leider kaum die Veitshöchheimer Bienenweide.
    Antwort: Blühmischungen zur Energieversorgung sind frei, Blühmischungen sind vorgegeben, wenn ich Förderung erhalte. Ab 2023 wird das Anpflanzen von Energiepflanzen in einzelnen Bundesländern von der EU gefördert.
  • Das Saatgut „könnte“ man aus dieser Liste auch selbst zusammen stellen?
    Antwort: Davon würde ich bei mehr als 5 Sorten abraten, das ist nicht so einfach. Es sollen schließlich alle Sorten aufeinander abgestimmt sein und nicht eine die andere verdrängen.

4. Vortrag:  Auswirkungen auf die praktische Imkerei [angekündigt als „Praktische Auswirkungen auf die Imkerei] (Referent: Johann Fischer)

  • Bei Überwinterung: offener oder geschlossener Boden?
    Antwort: Offen besser bei geeignetem Standplatz, bedeutet Luftaustausch im Winter, Wärmeregulation im Sommer.
  • Beobachtung an den Bienen von Stressbelastung bei großer Hitze?
    Antwort: Erste Hinweise: Viel mehr fächelnde Bienen am Flugloch -> Bienenbärte hängen heraus.
  • Üblich ist die Völkervereinigung im Frühjahr. Wann unter der jetzigen Klimasituation?
    Antwort: Wenn man im Frühjahr vereinigt, müssen zwei Völker überwintern. Der Herbst hat den Vorteil, man muss weniger überwintern, kann aber die Königin verlieren. Hat also Vor- und Nachteile, am besten passend zum Betriebsablauf.
  • Wäre eine stärkere Dämmung der Beuten eine Möglichkeit, den Hitzestress im Sommer zu verringern?
    Antwort: Ja.
  • Was halten Sie von zwei Fluglöchern wie im Balkanraum?
    Antwort: Die AG der Magazinimkerei hat vor Jahrzehnten ein Zargenflugloch als weitere Lüftungsmöglichkeit [untersucht?]. Das Volk muss aber dann auch 2 Fluglöcher verteidigen.
  • Sollte man die Bausperren weg lassen zugunsten besserer Ventilation im Stock?
    Antwort: Bausperre verhindert Wildbau bei hohem Boden, flächige Bretter oder Leisten, letztere ermöglichen bessere Durchlüftung.
  • Haben Styroporbeuten Vorteile im Sommer?
    Antwort: Größeren Einfluss haben eher Fluglochgröße und Gitterboden.
  • Welche Vor- und Nachteile der Klimaänderung hat das Imkern mit Naturwabenbau zu erwarten?
    Bei nicht gedrahteten Waben können sie leichter zusammenfallen.
  • Gibt es durch die vermehrten heißten Tage eine größere „Belagerung“ der Bienen durch Ameisen?
    Antwort: In sehr nassen Jahren war sie größer, da Witterungsschutz suchend.
  • Ruft offener Gitterboden im Winterboden Stress hervor?
    Antwort: Nein, nur der Futterbedarf könnte erhöht sein. Andererseits verhindert er Schimmelwaben.

5. Vortrag: Varroabehandlung der Zukunft (Referentin: Gaby Läbisch)

  • Was halten Sie von Varromed®? Sind da nicht Stoffe drin, die Rückstände verursachen?
    Antwort: Varromed ruft erhöhten Totenfall durch Bienenschäden hervor, wirkt nur zu 80%, würde nach der neuen EU-Verordnung nicht mehr zugelassen werden.
  • Forschung in Richtung anderer Behandlungsmethoden, z. B. Hyperthermie?
    Antwort: Hyperthermie ist zentraler Forschungsgegenstand, kommt auf das Verfahren an. Es muss dabei untersucht werden, wann Mütter [Varroamütter]  absterben, wann Nachkommen [Tochtermilben] absterben, Sterilität von Drohnen, … Die behandelte Bienenbrut hat längere Lebensdauer, ist aber weniger zuckergeschmacksempfindlich … es gibt eine Reihe von Untersuchungen.
  • Wie schaut es mit Lithiumchlorid aus?
    Antwort: Lithiumchlorid hat Nebenwirkung bei der Bienenbrut.
  • Was ist das Mittel der Wahl, die jetzt [Anm. Anfang Februar] 3-5 Milben/Tag verlieren und im Winter durchgebrütet haben? Kunstschwarmverfahren zur Salweidenblüte?
    Antwort: VarroMed® 1-3 Behandlungen lt. Begleitzettel, kann zu erhöhtem Bienentod führen. Nicht optimales Mittel, doch wenn ich in der Not bin, evtl. auch einmalige Behandlung. Kunstschwarmverfahren nach der Salweidenblüte eher nicht, sind noch nicht gut ausgewintert. Völker brutfrei machen und mit Milchsäure behandeln, doch nicht bei Völkern für Honigproduktion.
  • Vor Jahren war auch die Rede von einem Mittel auf Basis von Hopfen. Davon hört man auch nichts mehr.
    Antwort: Hopgard®, EU-Zulassung angestrebt, hat nicht funktioniert, haben Zulassungsbestrebung wieder zurückgezogen, warum auch immer.
  • Wann rechnen sie damit, dass der Varrox Eddy frei gegeben wird?
    Antwort: Das Kirchhainer Institut will Zulassung von Varrox Eddy (Andermatt) für Deutschland erreichen. Es gibt eine Begleituntersuchung zu Wirksamkeit und Anwenderschutz, diese wird durch Untersuchungen des Instituts unterstützt. Zulassung muss jedoch eine Firma beantragen.
  • Teilen und Behandeln, Varroabehandlung ohne Medikamente ist doch am bienenschonensten. Oder?
    Antwort: Drohnenschnitt, biotechnische Behandlung, Teilen und Behandeln ist im Varroa-Konzept mit drin.
  • Wird die Qualität der Drohnen nicht schlechter oder schlechte Begattung einer Königin, wenn alle Imker die Drohnenwaben ausschneiden? Natürlich bei Standbegattung.
    Antwort: Bei uns im Konzept „schadschwellenorientierte“ Maßnahmen, nur bei Völkern mit hoher Milbenlast, nicht bei allen Völkern schneiden, nur schneiden, wo nötig.
  • Gibt es schon Versuche mit Nützlingen zur Milbenbekämpfung (Raubmilben im Gartenbau)?
    Antwort: Hohen Neuendorf hat Aufrufe gestartet, die nach Viren suchen, die auf Milben reagieren. Nematoden und Pilze führten nicht zu einem einschneidenden Erfolg.
  • Der Einfluss der Wabenhygiene im Herbst, ist das mit in den Untersuchungen berücksichtigt?
    Antwort: Alte Waben weisen höhere Belastungen auf.
  • [Frage nicht mehr nachvollziehbar]
    Antwort: Bei Puderzuckermethode, darauf achten, aus welchem Bereich die Proben gezogen wurden, also Randwabe oder mittig.

Veitshöchheimer Imkerforum 2022 (4): Auswirkungen auf die praktische Imkerei

Bienen-Thermometer

[Da Bildschirmfotografien zum Veitshöchheimer Imkerforum 2022 ausdrücklich verboten waren, stützen wir uns auf unsere Mitschriften und bitten, Unschärfen zu entschuldigen.]

4. Vortrag:  Auswirkungen auf die praktische Imkerei [angekündigt als „Praktische Auswirkungen auf die Imkerei]

Referent: Johann Fischer, Fachberater Imker Schwaben

Überblick der Themen

Neben den mehrfach erwähnten Wetterextremen, den niederschlagsarmen Sommern und seinem Gegenspieler, den Hochwasserrisiken besteht in unseren Breiten außerdem eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Wetterextreme

Zum Brutverhalten (besonders das Durchbrüten) und zur vertrackten Trachtsituation (früher Beginn, Lücken, wenig Nektar bei Hitze, Nicht-Nutzung durch Kälteeinbrüche, hoher Futterverbrauch, Fruchtsafteintrag durch Fruchtschäden bei Hagel) kommen Erschwernisse bei der Klimatisierung des Stockes und bei der Milbenbehandlung hinzu. Diese sind: eine wenig effektive Rest-Entmilbung, die bekanntlich einhergeht mit mangelnder Brutfreiheit sowie Verdunstungsproblemen bei den Säurebehandlungen.

Fischer ging mittels Grafiken detailliert auf die Temperaturentwicklung in Schwaben ein.

Ratschläge für die Praxis

Starke Völker

Völker müssen, um mit den Wetterextremen zurecht zu kommen, stark sein. Es gilt also, schwache Völker im Spätherbst oder Frühjahr zu vereinen und eine züchterische Auslese [Red.: Siehe dazu auch Vitalitätstest] auf einen hohen, sogenannten Winterindex nahe 1,0 zu halten. Dieser Index errechnet sich aus dem Verhältnis von eingewinterten Bienen zu ausgewinterten Bienen.

Gezählt werden die bienenbesetzten Waben oder die Volksstärke wird mit der Liebefelder Schätzmethode erfasst,  zum Stand Oktober und im April. Hier unsere redaktionelle Ergänzung aus der Quelle: Methodenhandbuch / Arbeitsgemeinschaft Toleranzzucht – AGT. 2013. S. 27.

Völker, bei denen weniger als 30% der eingewinterten Bienen überleben, werden mit 1 Punkt beurteilt. Werte unter 70% stehen für eine geringe, Werte zwischen 70-90% für eine mittlere Winterfestigkeit. Bei guter Winterfestigkeit, entsprechend 4 Punkten, sollten über 90% der eingewinterten Bienen bis zum Frühjahr überleben. Gelegentlich kommt es sogar zu einem Stärkezuwachs, also einem Überwinterungsindex größer 1,0.

Die stärksten Völker werden also vermehrt, die schwachen nicht aufgepäppelt, sondern ggf. vereint.

Standort

Zu heiße Standorte können mittels Sonnenschutz (Sichtschutzzäune, Matten auf dem Blechdeckel) beschattet werden. Helle Beuten bieten Reflektionsfläche. Die Wanderungen mit Bienen soll natürlich nur bei kühleren Temperaturen erfolgen.

Hochwasserfreier Standort auch an kleinen Bächen! Welche immensen Flächen überschwemmt werden könnten, ist in der Hochwassergefahrenkarte des Landesamt für Umwelt in Bayern eindrücklich dargestellt.

Material / Hilfsmittel

  • Styroporbeuten bieten keine kühlere Wohnung
  • Ein offener Gitterboden sorgt für Belüftung
  • Bienentränken in der Nähe aufstellen, nicht jedoch direkt vors Einflugloch, da durch Verkoten die Wasserqualität leidet
  • Smoker darf in Bayern selbst bei Waldbrandgefahr benutzt werden. Um so wichtiger ist ein feuersicherer Umgang. (Frisches Gras gegen Funkenflug, nicht am Standort ausleeren, in Blecheimer mit Deckel verstauen)

Tracht / Melezitose

Auf die Gefahr durch Melezitoseentwicklung im Waldhonig aufgrund Trockenheit und Hitze wurde bereits eingegangen. Die Anbaukulturen müssen sich ändern.

Hier können die Imker/innen nur prophylaktische Vorratshaltung von Rähmchen und Mittelwänden betreiben, die die blockierten Betonhonigrähmchen ersetzen.

Abschließend der Appell: Flexible Völkerführung nur möglich, wenn Imker/innen gut aus- und fortgebildet sind.

Veitshöchheimer Imkerforum 2022 (2): Imkerei und Klimawandel

[Da Bildschirmfotografien zum Veitshöchheimer Imkerforum 2022 ausdrücklich verboten waren, stützen wir uns auf unsere Mitschriften und bitten, Unschärfen zu entschuldigen.]

2. Vortrag: Imkerei und Klimawandel

Referent: Dr. Stefan Berg, Leiter des Instituts für Bienenkunde

Faktenlage

Der weltweite Klimawandel ist Fakt und geschieht – betrachtet an einem grafischen Panel (IPPC) aus dem Jahr 2001 – über den Zeitraum von 1000 Jahren seit 1991 so schnell wie nie zuvor. Auch in ausgewählten bayerischen Städten ist der rasche Anstieg überdeutlich erkennbar. Wie bereits in vergangenen Vorträgen des Imkerforums erwähnt, muss beispielsweise Würzburg in Bälde im Jahresmittel mit einem Anstieg auf 50 Hitzetagen gegenüber 14 im Jahr 2010 rechnen. Zudem wird es höhere Minusgrade bei weniger Frosttagen und eine größere Trockenheit im Sommer geben. Wetterexzesse werden ebenfalls häufiger.

Auswirkungen in Wechselwirkung

Da das Trachtangebot sich demzufolge anders entwickelt, spielt das auch für Biene und Bienenvolk eine Rolle, natürlich ebenso für den Honig (Qualität und Quantität). Vergangenes Jahr erfolgte die geringste Honigernte, die je errechnet wurde.

Die gute Nachricht: Da Bienen in geschützten Nisthöhlen (bzw. Beuten) leben, außerdem ihre Temperaturen regeln können [und Vorratshaltung betreiben], gelten sie von je her als Überlebenskünstlerinnen beinahe auf der ganzen Welt, mit Ausnahme von ant/arktischen Zonen und Wüsten.

Nicht also die Witterung ist für Bienen das Problem – sie passen sich durchaus an ihr Land an –, vielmehr wird die Vorratshaltung zum Problem. Die Anpassungsleistung der Honigbienen an die Klimaveränderung lässt sich übrigens gut beobachten. So ist bspw. der Zeitpunkt ihres Reinigungsflugs tendenziell vorverlegt, im Vergleich von 1980 bis 2010 um knapp einen Monat.

Ein Bienenvolk benötigt im Jahr ca. 150 Kg Nektar und 25 Kg Pollen. Da sich Bienen polylektisch ernähren, sind sie sozusagen „Allesfresser“ in Sachen Blütenangebot. Doch wie sieht es nun im Zeichen des Klimawandels mit diesem Angebot aus?

Trachtpflanzenangebot

Der Endbericht [Abschlussbericht] des Projekts „Honigbienen im Klimawandel Projekt „BIENE“ liegt als PDF vor.¹ Er behandelt die „Modellierung von Bienenflugdaten, Blühphänologien wichtiger Trachtpflanzen und Entwicklung durch den Klimawandel“.

Eine daraus gezogene Erkenntnis betrifft den Blühbeginn, untersucht und dargestellt anhand dreier Trachtpflanzen (Salweide, Süßkirsche, Robinie) mit unterschiedlicher Blühzeit in Hessen. Trachtbeginn der Salweide ist seit den 1990-er Jahren im Mittel ab dem 75. Tag (zwischen Tag 60 und Tag 95). Doch bereits jetzt, also am 28. Tag des Jahres, wurden in Bayern erste aufgeblühte Salweiden gesichtet!

Für die Honigbienen ist das nicht so sehr das Problem. Die großen Verlierer sind hingegen die Wildbienen (im Beispiel Andrena vaga und florea), die sich auf einzelne Blühpflanzen spezialisiert haben. Wenn Schlupf und Blühzeit nicht miteinander getaktet sind, geht das schlecht aus. Da dann auch immer weniger Blüten bestäubt werden, reduziert sich in der Folgezeit auch der Pflanzenbestand. Ein verhängnisvoller Kreislauf entsteht.

Bedeutung für die Imkerei

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf die Krankheitsbekämpfung, auf Zucht und Selektion und auf den Honigertrag durch Trachtverschiebung.

Wir selbst stellen das fest an der Varroabekämpfung, die durch den Mitteleinsatz von temperatur- und luftfeuchtigkeitsabhängigen organischen Säuren punktgenau und genau kontrolliert vorgenommen werden muss. Der (Be-)Handlungsspielraum wird immer mehr eingeengt bei gleichzeitig immer flexibler werdender Vorgehensweise.

Ist es zu heiß, kann die Ameisensäure, verabreicht über den Liebig-Dispenser, bei nicht sachgerechter Dochtgröße zu schnell und damit schädigend aufs Volk vonstatten gehen. Ist es hingegen zu nass, ist die Verdunstung nicht gewährleistet. Hier kann die Verwendung des Nassenheider-Professional-Verdunsters gute Dienste leisten.
Auch die Oxalsäurebehandlung bei ausbleibenden Brutpausen aufgrund zu warmer Winter ist wenig von Erfolg gekrönt. Der Zeitpunkt der Behandlung bei Minusgraden/0-Grad-Temperatur eine terminliche Herausforderung, da vor Jahresende abzuschließen. Richtig kalt wird’s bei uns, wenn überhaupt, erst später.

Dr. Berg sprach außerdem die neu auf uns zukommenden Probleme an, die Schädlinge aus den wärmeren Ländern und eingeschleppt durch den globalen Reiseverkehr mit sich bringen. Darüber wurde in früheren Imkerforum-Vorträgen (z. B. zur Asiatischen Hornisse und dem Kleinen Beutenkäfer) mehrfach ausführlich berichtet.

Wir empfehlen abschließende die Seite der LWG zu Bienenkrankheiten: https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/index.php


¹ Institutionen: Humboldt-Universität zu Berlin, Lebenswissenschaftliche Fakultät, Professur Agrarklimatologie und das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. ; Auftraggeber und Projektbetreuung: Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. [2019]. 51 S.
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/klima/INKLIM__A/land-und-forstwirtschaft/honigbiene_endbericht.pdf

Veitshöchheimer Imkerforum 2022 (1): Aktuelle Versuchsberichte des IBI

[Da Bildschirmfotografien zum Veitshöchheimer Imkerforum 2022 ausdrücklich verboten waren, stützen wir uns auf unsere Mitschriften und bitten, Unschärfen zu entschuldigen.]

1. Vortrag: Berichte aus dem Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) /
Aktuelle Versuchsprojekte

Referent: Dr. Stefan Berg, Leiter des Instituts für Bienenkunde und Imkerei

Wie immer widmet sich der erste Themenblock den letztjährigen Versuchen und ihrer Ergebnisse. Hier unsere stark verkürzte Zusammenfassung.

Prüfhöfe

Der Prüfhof Achelesschwaig wurde nach Pachtvertragsende 2021 nach Guglhör verlegt. Bis zur Fertigstellung des Neubaus im September 2022 finden die Leistungsprüfungen ausschließlich an den Prüfhöfen Kringell und Schwarzenau statt.

Neubau IBI

Der Neubau des Institut für Bienenkunde und Imkerei in Veitshöcheim an der LWG wurde begonnen. Für 2023 ist die Eröffnung geplant.

Personal

Wegen anstehenden Ruhestands der bisherigen Fachberaterin, Barbara Barsch, ist die Fachberatung Oberfranken neu zu besetzen. Auch die Prüfhofleitung in Guglhör ist vakant.

Pflicht zur Dokumentation aller angewendeten Bienenmedikamente
nach EU-Verordnung

Ab dem 28.1.2022 besteht nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zusammen mit Der EU-Verordnung 2019/6 eine Pflicht zur Dokumentation aller angewendeten Bienenmedikamente im Bestandsbuch. Das gilt sowohl für die freiverkäuflichen, als auch für die apotheken- sowie verschreibungspflichtigen Tiermedikamente. Die Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen beträgt 5 Jahre. Zudem verlieren die Standardzulassungen für Bienenmedikamente ihre Gültigkeit, die nunmehr für jedes Produkt inklusive Verfahren von den Firmen einzeln zu beantragen sind. 

Versuche zur Ameisensäure

Im Zusammenhang mit dem vorangegangenem Punkt finden Versuche zur Dosisfindung und Wirksamkeit von Ameisensäure statt. Denn der Anspruch an die Wirksamkeit von 90% ist eine Voraussetzung einer Medikamentenzulassung.

Bereits jetzt steht fest, dass die Wirksamkeit, gemessen an den Völkerausfällen, bei den bisherigen Einsätzen durchaus erreichbar ist. Allerdings muss unterschieden werden, ob es sich um Einzel- oder Gesamtmaßnahmen handelt. So kann eine AS-Behandlung den Anspruch nur im Tandem mit der Nachfolgebehandlung betrachtet werden. Ob dies auch in der Zulassungsverordnung seinen Niederschlag findet, wird sich noch herausstellen.

Monitoring im Rahmen der Notzulassung von Thiametoxam in der Zuckerrübe

Zu diesem Thema verweisen wir auf einen späteren Blogbericht, im Zusammenhang mit diesem hier.

Auswirkungen von Spättrachten auf die Ein- und Überwinterung von Honigbienenvölker

Weiterhin wurden die Auswirkungen von Spättrachten auf die Ein- und Überwinterung von Honigbienenvölkern untersucht, und zwar unter Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Triesdorf und dem Bayerischen Staatsgut Kringell, siehe auch unser Bericht von 2021.

Die möglichen Folgen schildert Dr. Berg in Form von Verhonigen des Brutnestes, einem frühen Abarbeiten von Winterbienen, in der Folge ein Manko fürs Überwintern des Volkes und natürlich kann’s auch mehr Milben geben. Dies galt es, nachzuweisen.

Dazu wurde an verschiedenen Versuchsstandorten Mischungen mit Gelbsenf, Pacelia, Springkraut und Luzerne ausgebracht und mit Regionen ohne späten Trachteintrag verglichen.

Da es 2019 und 2020 extrem trocken war, sind signifikante Ergebnisse bzw. allgemeingültige Aussagen zu den Auswirkungen noch nicht möglich, der Versuch wird heuer fortgesetzt.

Varroa-Flyer, Varroa-App,
Bienenweide -> Fachbericht und Broschüre

Zusätzlich zum dreiteiligen Varroa-Flyer (Varroa 1: Schadschwellenorientierte Maßnahmen | Varroa 2: Biotechnik | Varroa 3: Medikamentöse Standardverfahren ) und der Varroa-App wurde die Playlist zur Imkerpraxis vorgestellt, die über 60, meist nur wenige Minuten lange Filme, zur Verfügung stellt.

Neue Publikationen, einmal ein Fachbericht Bienenweide sowie eine Broschüre für insektenfreundliche Gärten und Balkone sind ebenfalls veröffentlicht. Diese Broschüre wird zum Download im Laufe der nächsten zwei Wochen auf den Seiten der LWG bereitgestellt.